Ziel der Ausschreibung ist es, zur Vorbereitung von Verkehrsleistungsausschreibungen Fahrgastzählungen und Fahrausweiserhebungen mit Fahrgastbefragung in Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs in den unten genannten Gebieten durchzuführen. Es ist vorgesehen die generierten Daten zur Erlösberechnung aus der Nutzung der Fahrscheine zu nutzen und belastbare Aussagen zur Auslastung der Züge für weitere Planungen treffen zu können. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der anzufordernden Leistungsbeschreibung mit Anlagen. Die Vergabeunterlagen können bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenerhebung und -zusammentragung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenerhebung und -zusammentragung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de📧
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Freitag, 12.6.2015, 12:00 Uhr bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, Fax +49 7112399123, E-Mail: krauss@nvbw.de eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 29.6.2015, 12:00 Uhr in dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in elektronischer Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Fahrgasterhebung“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Ein Präsentationstermin der Angebote ist nicht vorgesehen.
Es können Angebote abgegeben werden:
1. nur für ein Los,
2. für 2 beliebig wählbare Lose oder
3. für alle wählbaren Lose als Gesamtvorhaben.
Die Angebote für Los 1 und Los 3 sind jeweils mit Option (als solche auszuweisen) darzulegen.
(Bei Abgabe eines Gesamtangebotes müssen auch Angebote für jedes einzelne Los angeboten werden).
Die Vertragslaufzeit beginnt im Monat nach der Auftragserteilung, die vertraglichen Leistungen sind für das Los 1 bis zum 19. Juni 2016, für die Lose 2 und 3 bis zum 14. Januar 2016 fertig zu stellen.
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Freitag, 12.6.2015, 12:00 Uhr bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, Fax +49 7112399123, E-Mail: krauss@nvbw.de eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 29.6.2015, 12:00 Uhr in dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in elektronischer Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Fahrgasterhebung“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Ein Präsentationstermin der Angebote ist nicht vorgesehen.
Es können Angebote abgegeben werden:
1. nur für ein Los,
2. für 2 beliebig wählbare Lose oder
3. für alle wählbaren Lose als Gesamtvorhaben.
Die Angebote für Los 1 und Los 3 sind jeweils mit Option (als solche auszuweisen) darzulegen.
(Bei Abgabe eines Gesamtangebotes müssen auch Angebote für jedes einzelne Los angeboten werden).
Die Vertragslaufzeit beginnt im Monat nach der Auftragserteilung, die vertraglichen Leistungen sind für das Los 1 bis zum 19. Juni 2016, für die Lose 2 und 3 bis zum 14. Januar 2016 fertig zu stellen.
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist es, zur Vorbereitung von Verkehrsleistungsausschreibungen Fahrgastzählungen und Fahrausweiserhebungen mit Fahrgastbefragung in Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs in den unten genannten Gebieten durchzuführen. Es ist vorgesehen die generierten Daten zur Erlösberechnung aus der Nutzung der Fahrscheine zu nutzen und belastbare Aussagen zur Auslastung der Züge für weitere Planungen treffen zu können.
Ziel der Ausschreibung ist es, zur Vorbereitung von Verkehrsleistungsausschreibungen Fahrgastzählungen und Fahrausweiserhebungen mit Fahrgastbefragung in Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs in den unten genannten Gebieten durchzuführen. Es ist vorgesehen die generierten Daten zur Erlösberechnung aus der Nutzung der Fahrscheine zu nutzen und belastbare Aussagen zur Auslastung der Züge für weitere Planungen treffen zu können.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der anzufordernden Leistungsbeschreibung mit Anlagen.
Die Vergabeunterlagen können bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Los 1:Netz 3:KBS 785 Stuttgart – Schwäbisch Hall-Hessental – Crailsheim,KBS 740/741 Stuttgart – Eutingen im Gäu – Freudenstadt/ Konstanz – Singen.Als Option:Option 1 KBS 740/741 Erhebung auch der IC Linie 87.
Los 1:
Netz 3:
KBS 785 Stuttgart – Schwäbisch Hall-Hessental – Crailsheim,
KBS 740/741 Stuttgart – Eutingen im Gäu – Freudenstadt/ Konstanz – Singen.
Als Option:
Option 1 KBS 740/741 Erhebung auch der IC Linie 87.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung:
KBS 702/703 Karlsruhe – Offenburg – Freiburg – Basel Bad Bhf,
KBS 703 Müllheim – Neuenburg – Neuenburg (Grenze) - Mulhouse.
Netz 9b:
KBS 723/724 Breisach – Sasbach – Endingen – Riegel,
KBS 725 Bad Krozingen – Münstertal,
KBS 726 Denzlingen – Elzach.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Netz 6b:Erhebung nur auf den baden-württembergischen Streckenabschnitten, die Erhebung endet an der Landesgrenze.KBS 665.5 Heidelberg – Meckesheim – Aglasterhausen/Eppingen,(S5/S51)KBS 665 Mannheim – Biblis – Groß-Rohrheim,KBS 700 Graben- Neudorf - Germersheim.Als Option:Option 2 KBS 660/650 Mainz – Mannheim – Bensheim.Ohne Option:KBS 660/650 Mannheim – Bensheim.Die Details zu den zu erhebenden Strecken sind der Anlage 1 Anmerkung zu den Fahrplantabellen zu entnehmen.
Los 3: Netz 6b:Erhebung nur auf den baden-württembergischen Streckenabschnitten, die Erhebung endet an der Landesgrenze.KBS 665.5 Heidelberg – Meckesheim – Aglasterhausen/Eppingen,(S5/S51)KBS 665 Mannheim – Biblis – Groß-Rohrheim,KBS 700 Graben- Neudorf - Germersheim.Als Option:Option 2 KBS 660/650 Mainz – Mannheim – Bensheim.Ohne Option:KBS 660/650 Mannheim – Bensheim.Die Details zu den zu erhebenden Strecken sind der Anlage 1 Anmerkung zu den Fahrplantabellen zu entnehmen.
Los 3:
Netz 6b:
Erhebung nur auf den baden-württembergischen Streckenabschnitten, die Erhebung endet an der Landesgrenze.
KBS 665.5 Heidelberg – Meckesheim – Aglasterhausen/Eppingen,
(S5/S51)
KBS 665 Mannheim – Biblis – Groß-Rohrheim,
KBS 700 Graben- Neudorf - Germersheim.
Option 2 KBS 660/650 Mainz – Mannheim – Bensheim.
Ohne Option:
KBS 660/650 Mannheim – Bensheim.
Die Details zu den zu erhebenden Strecken sind der Anlage 1 Anmerkung zu den Fahrplantabellen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen: Zusatzleistungen: zusätzliche Erhebungen (siehe Leistungsbeschreibung).
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: Ausschr. Erhebung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 6 Abs. 6 VOL/A-EG genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Die Vergabestelle kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2014 vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2014 vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Referenzen und aussagekräftige Nachweise zur Erfahrung bei der Bearbeitung vergleichbarer Aufträge vorzulegen. Aufgrund der Relevanz der ausgeschriebenen Leistungen erwartet der Auftraggeber einschlägige Erfahrungswerte in diesem Bereich.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Referenzen und aussagekräftige Nachweise zur Erfahrung bei der Bearbeitung vergleichbarer Aufträge vorzulegen. Aufgrund der Relevanz der ausgeschriebenen Leistungen erwartet der Auftraggeber einschlägige Erfahrungswerte in diesem Bereich.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung erfolgen. Die Vergütung wird wie folgt fällig:
— 30 % der Gesamtvergütung nach Auftragserteilung,
— 40 % der Gesamtvergütung nach Abschluss der Zählungen und Befragungen,
— 30 % der Gesamtvergütung nach Abnahme des Berichtes durch die NVBW.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch nach erfolgter Schlusszahlung, von der Auftraggeberin nachgewiesene Mängel unentgeltlich zu beseitigen.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Es gelten die AGB der NVBW vom Juni 2004. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2004).
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Juni 2004, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe beiliegend).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe beiliegend).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z. B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von 3 Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z. B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von 3 Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Freitag, 12.6.2015, 12:00 Uhr bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, Fax +49 7112399123, E-Mail: krauss@nvbw.de eingereicht werden.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Freitag, 12.6.2015, 12:00 Uhr bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, Fax +49 7112399123, E-Mail: krauss@nvbw.de eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 29.6.2015, 12:00 Uhr in dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in elektronischer Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 29.6.2015, 12:00 Uhr in dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in elektronischer Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Fahrgasterhebung“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Ein Präsentationstermin der Angebote ist nicht vorgesehen.
Es können Angebote abgegeben werden:
1. nur für ein Los,
2. für 2 beliebig wählbare Lose oder
3. für alle wählbaren Lose als Gesamtvorhaben.
Die Angebote für Los 1 und Los 3 sind jeweils mit Option (als solche auszuweisen) darzulegen.
(Bei Abgabe eines Gesamtangebotes müssen auch Angebote für jedes einzelne Los angeboten werden).
Die Vertragslaufzeit beginnt im Monat nach der Auftragserteilung, die vertraglichen Leistungen sind für das Los 1 bis zum 19. Juni 2016, für die Lose 2 und 3 bis zum 14. Januar 2016 fertig zu stellen.
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2015/S 089-160212 (2015-05-04)
Ergänzende Angaben (2015-06-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben