Ausschreibung von Beratungs- und Dienstleistungen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, „Nachhaltigkeit“ und den Querschnittsthemen „soziale Innovation“ und „transnationale Kooperation“ sowie zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Internetpräsenz des ESF Baden-Württemberg in der Förderperiode 2014-2020

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

Ausschreibung von Beratungs- und Dienstleistungen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, „Nachhaltigkeit“ und den Querschnittsthemen „soziale Innovation“ und „transnationale Kooperation“ sowie zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Internetpräsenz des ESF Baden-Württemberg in der Förderperiode 2014-2020. Das bzw. die zu beauftragende/n Unternehmen berät/beraten und unterstützt/unterstützen die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg (Auftraggeberin) und ihre zwischengeschaltete Stelle im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bei der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ in allen Phasen der Durchführung des Operationellen Programms in der Förderperiode 2014 bis 2020 in Baden-Württemberg durch die nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Beginn der Leistungserbringung: 1.1.2016.
Ende der Leistungserbringung: 31.12.2021.
Los I:
Bereichsübergreifende Grundsätze, soziale Innovation und transnationale Kooperation
Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin und ihrer zwischengeschalteten Stelle zur Optimierung der Zielerreichung bezüglich der bereichsübergreifenden Grundsätze des Operationellen Programms für den ESF – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für die Förderperiode 2014 bis 2020 sowie hinsichtlich sozialer Innovation und transnationaler Aktivitäten
Das zu beauftragende Unternehmen berät und unterstützt die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle bei der durchgängigen Berücksichtigung folgender bereichsübergreifender ESF-Grundsätze:
— Gleichstellung von Frauen und Männern
— Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
(Art. 7 Verordnung (EU) 1303/2013, Art. 7 und 8 Verordnung (EU) 1304/2013)
— Nachhaltigkeit (ökologisch) (Art. 8 Verordnung (EU) 1303/2013)
Das zu beauftragende Unternehmen berät und unterstützt zudem die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle bei der Förderung sozialer Innovation (Art. 9 Verordnung (EU) 1304/2013) und transnationaler Aktivitäten (Art. 10 Verordnung (EU) 1304/2013). Darunter fallen unter anderem Zuarbeiten an die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle in Grundsatz- und Einzelfragen, die Unterstützung bei der Programmumsetzung, die Organisation und Moderation von Veranstaltungen, die Erhöhung der Kompetenzen bei diesen Themen bei den Akteuren ((potentiell) Begünstigte, Multiplikatoren) und die Entwicklung von Konzepten und ggfs. Handreichungen für diesen genannten Personenkreis. Ggfs. kann eine Zusammenarbeit mit dem EPM (Träger des ESF-Projektes: ESF-Projekte managen – Erfolg sichern) in Betracht kommen.
Das zu beauftragende Unternehmen entwickelt für die beschriebenen Leistungen eine Konzeption. Diese Konzeption ist im Angebot zu beschreiben und im Verhandlungstermin vorzustellen.
Los II:
Publizitätsmaßnahmen / Öffentlichkeitsarbeit
Das zu beauftragende Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin, ihre zwischengeschaltete Stelle und die Begünstigten bei Publizitätsmaßnahmen und der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Umsetzung der Kommunikationsstrategie (http://www.esf-bw.de/esf/fileadmin/user_upload/Download_Center/Rechtlicher_Strategischer_Rahmen/Weitere_Downloads/Kommunikationsstrategie_141103.pdf). Dies umfasst beispielsweise die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und die Erstellung von Fotos und von Werbe- und Informationsmaterialien, wozu auch Filme gehören können. Zusammen mit der Auftraggeberin sind versandgeeignete bzw. druckfertige ÖA-Materialien (Broschüren, Newsletter, etc) ggfs. unter Einbindung eines Grafikbüros zu erstellen. Zu den Aufgaben gehört auch beispielsweise die Darstellung und Bekanntmachung von Best Practice-Projekten. Das zu beauftragende Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle auch bei der Zusammenstellung von Informationen und Daten zur Umsetzung der Kommunikationsstrategie für Berichterstattungen (z. B. Jahresberichte).
Das zu beauftragende Unternehmen entwickelt für die beschriebenen Leistungen eine Konzeption. Diese Konzeption ist im Angebot zu beschreiben und im Verhandlungstermin vorzustellen.
Los III:
Internetauftritt / Webseite
Das zu beauftragende Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle auf Grundlage der vorhandenen Webseite www.esf-bw.de bei
der Pflege, laufenden Aktualisierung und gestalterischen Weiterentwicklung der Internetpräsenz. Erwartet wird dafür ein Konzept, wie der ESF Baden-Württemberg sich im Internet der Öffentlichkeit darstellt und über seinen Zweck und seine Maßnahmen informiert. Die Bereitstellung der für Interessenten und (potenzielle) Projektträger für die Durchführung von ESF-Maßnahmen erforderlichen umfangreichen Informationen und Unterlagen ist fortlaufend zu optimieren.
Hierzu gehören die Aktualisierung, Pflege und ggfs. Programmierung von Online-Tools der bestehenden ESF-Webseite www.esf-bw.de wie z. B. Webshop, interner Nutzerbereich, Gestaltung und der Versand des Newsletters. Die jeweils aktuellen Vorgaben für die Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sollen für das Content Management (Typo 3-System) bei Bedarf auch Schulungen und Handreichungen angeboten werden. Das zu beauftragende Unternehmen sollte einen Server für die Ablage von Archivdokumenten (z.B. FTP-Server) bereithalten und über ein SSL-Zertifikat verfügen.
Das zu beauftragende Unternehmen entwickelt für die beschriebenen Leistungen eine Konzeption. Diese Konzeption ist im Angebot zu beschreiben und im Verhandlungstermin vorzustellen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-10.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-10 Auftragsbekanntmachung
2016-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge