Ausschreibung von Beratungs- und Dienstleistungen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, „Nachhaltigkeit“ und den Querschnittsthemen „soziale Innovation“ und „transnationale Kooperation“ sowie zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Internetpräsenz des ESF Baden-Württemberg in der Förderperiode 2014-2020

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

Ausschreibung von Beratungs- und Dienstleistungen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, „Nachhaltigkeit“ und den Querschnittsthemen „soziale Innovation“ und „transnationale Kooperation“ sowie zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Internetpräsenz des ESF Baden-Württemberg in der Förderperiode 2014-2020. Das bzw. die zu beauftragende/n Unternehmen berät/beraten und unterstützt/unterstützen die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg (Auftraggeberin) und ihre zwischengeschaltete Stelle im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bei der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ in allen Phasen der Durchführung des Operationellen Programms in der Förderperiode 2014 bis 2020 in Baden-Württemberg durch die nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Beginn der Leistungserbringung: 1.1.2016.
Ende der Leistungserbringung: 31.12.2021.
Los I:
Bereichsübergreifende Grundsätze, soziale Innovation und transnationale Kooperation
Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin und ihrer zwischengeschalteten Stelle zur Optimierung der Zielerreichung bezüglich der bereichsübergreifenden Grundsätze des Operationellen Programms für den ESF – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für die Förderperiode 2014 bis 2020 sowie hinsichtlich sozialer Innovation und transnationaler Aktivitäten
Das zu beauftragende Unternehmen berät und unterstützt die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle bei der durchgängigen Berücksichtigung folgender bereichsübergreifender ESF-Grundsätze:
— Gleichstellung von Frauen und Männern
— Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
(Art. 7 Verordnung (EU) 1303/2013, Art. 7 und 8 Verordnung (EU) 1304/2013)
— Nachhaltigkeit (ökologisch) (Art. 8 Verordnung (EU) 1303/2013)
Das zu beauftragende Unternehmen berät und unterstützt zudem die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle bei der Förderung sozialer Innovation (Art. 9 Verordnung (EU) 1304/2013) und transnationaler Aktivitäten (Art. 10 Verordnung (EU) 1304/2013). Darunter fallen unter anderem Zuarbeiten an die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle in Grundsatz- und Einzelfragen, die Unterstützung bei der Programmumsetzung, die Organisation und Moderation von Veranstaltungen, die Erhöhung der Kompetenzen bei diesen Themen bei den Akteuren ((potentiell) Begünstigte, Multiplikatoren) und die Entwicklung von Konzepten und ggfs. Handreichungen für diesen genannten Personenkreis. Ggfs. kann eine Zusammenarbeit mit dem EPM (Träger des ESF-Projektes: ESF-Projekte managen – Erfolg sichern) in Betracht kommen.
Das zu beauftragende Unternehmen entwickelt für die beschriebenen Leistungen eine Konzeption. Diese Konzeption ist im Angebot zu beschreiben und im Verhandlungstermin vorzustellen.
Los II:
Publizitätsmaßnahmen / Öffentlichkeitsarbeit
Das zu beauftragende Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin, ihre zwischengeschaltete Stelle und die Begünstigten bei Publizitätsmaßnahmen und der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Umsetzung der Kommunikationsstrategie (http://www.esf-bw.de/esf/fileadmin/user_upload/Download_Center/Rechtlicher_Strategischer_Rahmen/Weitere_Downloads/Kommunikationsstrategie_141103.pdf). Dies umfasst beispielsweise die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und die Erstellung von Fotos und von Werbe- und Informationsmaterialien, wozu auch Filme gehören können. Zusammen mit der Auftraggeberin sind versandgeeignete bzw. druckfertige ÖA-Materialien (Broschüren, Newsletter, etc) ggfs. unter Einbindung eines Grafikbüros zu erstellen. Zu den Aufgaben gehört auch beispielsweise die Darstellung und Bekanntmachung von Best Practice-Projekten. Das zu beauftragende Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle auch bei der Zusammenstellung von Informationen und Daten zur Umsetzung der Kommunikationsstrategie für Berichterstattungen (z. B. Jahresberichte).
Das zu beauftragende Unternehmen entwickelt für die beschriebenen Leistungen eine Konzeption. Diese Konzeption ist im Angebot zu beschreiben und im Verhandlungstermin vorzustellen.
Los III:
Internetauftritt / Webseite
Das zu beauftragende Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle auf Grundlage der vorhandenen Webseite www.esf-bw.de bei
der Pflege, laufenden Aktualisierung und gestalterischen Weiterentwicklung der Internetpräsenz. Erwartet wird dafür ein Konzept, wie der ESF Baden-Württemberg sich im Internet der Öffentlichkeit darstellt und über seinen Zweck und seine Maßnahmen informiert. Die Bereitstellung der für Interessenten und (potenzielle) Projektträger für die Durchführung von ESF-Maßnahmen erforderlichen umfangreichen Informationen und Unterlagen ist fortlaufend zu optimieren.
Hierzu gehören die Aktualisierung, Pflege und ggfs. Programmierung von Online-Tools der bestehenden ESF-Webseite www.esf-bw.de wie z. B. Webshop, interner Nutzerbereich, Gestaltung und der Versand des Newsletters. Die jeweils aktuellen Vorgaben für die Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sollen für das Content Management (Typo 3-System) bei Bedarf auch Schulungen und Handreichungen angeboten werden. Das zu beauftragende Unternehmen sollte einen Server für die Ablage von Archivdokumenten (z.B. FTP-Server) bereithalten und über ein SSL-Zertifikat verfügen.
Das zu beauftragende Unternehmen entwickelt für die beschriebenen Leistungen eine Konzeption. Diese Konzeption ist im Angebot zu beschreiben und im Verhandlungstermin vorzustellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-10 Auftragsbekanntmachung
2016-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang: 1 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 420 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Postanschrift: Schellingstraße 15
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.sozialministerium-bw.de 🌏
E-Mail: holger.albrich@sm.bwl.de 📧
Telefon: +49 7111233613 📞
Fax: +49 7111233919 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 157-289094
ABl. S-Ausgabe: 157

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung von Beratungs- und Dienstleistungen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, „Nachhaltigkeit“ und den Querschnittsthemen „soziale Innovation“ und „transnationale Kooperation“ sowie zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Internetpräsenz des ESF Baden-Württemberg in der Förderperiode 2014-2020. Das bzw. die zu beauftragende/n Unternehmen berät/beraten und unterstützt/unterstützen die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg (Auftraggeberin) und ihre zwischengeschaltete Stelle im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bei der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ in allen Phasen der Durchführung des Operationellen Programms in der Förderperiode 2014 bis 2020 in Baden-Württemberg durch die nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Beginn der Leistungserbringung: 1.1.2016.
Ende der Leistungserbringung: 31.12.2021.
Los I:
Bereichsübergreifende Grundsätze, soziale Innovation und transnationale Kooperation
Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin und ihrer zwischengeschalteten Stelle zur Optimierung der Zielerreichung bezüglich der bereichsübergreifenden Grundsätze des Operationellen Programms für den ESF – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für die Förderperiode 2014 bis 2020 sowie hinsichtlich sozialer Innovation und transnationaler Aktivitäten
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Das zu beauftragende Unternehmen berät und unterstützt die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle bei der durchgängigen Berücksichtigung folgender bereichsübergreifender ESF-Grundsätze:
— Gleichstellung von Frauen und Männern
— Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
(Art. 7 Verordnung (EU) 1303/2013, Art. 7 und 8 Verordnung (EU) 1304/2013)
— Nachhaltigkeit (ökologisch) (Art. 8 Verordnung (EU) 1303/2013)
Das zu beauftragende Unternehmen berät und unterstützt zudem die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle bei der Förderung sozialer Innovation (Art. 9 Verordnung (EU) 1304/2013) und transnationaler Aktivitäten (Art. 10 Verordnung (EU) 1304/2013). Darunter fallen unter anderem Zuarbeiten an die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle in Grundsatz- und Einzelfragen, die Unterstützung bei der Programmumsetzung, die Organisation und Moderation von Veranstaltungen, die Erhöhung der Kompetenzen bei diesen Themen bei den Akteuren ((potentiell) Begünstigte, Multiplikatoren) und die Entwicklung von Konzepten und ggfs. Handreichungen für diesen genannten Personenkreis. Ggfs. kann eine Zusammenarbeit mit dem EPM (Träger des ESF-Projektes: ESF-Projekte managen – Erfolg sichern) in Betracht kommen.
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Das zu beauftragende Unternehmen entwickelt für die beschriebenen Leistungen eine Konzeption. Diese Konzeption ist im Angebot zu beschreiben und im Verhandlungstermin vorzustellen.
Los II:
Publizitätsmaßnahmen / Öffentlichkeitsarbeit
Das zu beauftragende Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin, ihre zwischengeschaltete Stelle und die Begünstigten bei Publizitätsmaßnahmen und der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Umsetzung der Kommunikationsstrategie (http://www.esf-bw.de/esf/fileadmin/user_upload/Download_Center/Rechtlicher_Strategischer_Rahmen/Weitere_Downloads/Kommunikationsstrategie_141103.pdf). Dies umfasst beispielsweise die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und die Erstellung von Fotos und von Werbe- und Informationsmaterialien, wozu auch Filme gehören können. Zusammen mit der Auftraggeberin sind versandgeeignete bzw. druckfertige ÖA-Materialien (Broschüren, Newsletter, etc) ggfs. unter Einbindung eines Grafikbüros zu erstellen. Zu den Aufgaben gehört auch beispielsweise die Darstellung und Bekanntmachung von Best Practice-Projekten. Das zu beauftragende Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle auch bei der Zusammenstellung von Informationen und Daten zur Umsetzung der Kommunikationsstrategie für Berichterstattungen (z. B. Jahresberichte).
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Los III:
Internetauftritt / Webseite
Das zu beauftragende Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle auf Grundlage der vorhandenen Webseite www.esf-bw.de bei
der Pflege, laufenden Aktualisierung und gestalterischen Weiterentwicklung der Internetpräsenz. Erwartet wird dafür ein Konzept, wie der ESF Baden-Württemberg sich im Internet der Öffentlichkeit darstellt und über seinen Zweck und seine Maßnahmen informiert. Die Bereitstellung der für Interessenten und (potenzielle) Projektträger für die Durchführung von ESF-Maßnahmen erforderlichen umfangreichen Informationen und Unterlagen ist fortlaufend zu optimieren.
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Hierzu gehören die Aktualisierung, Pflege und ggfs. Programmierung von Online-Tools der bestehenden ESF-Webseite www.esf-bw.de wie z. B. Webshop, interner Nutzerbereich, Gestaltung und der Versand des Newsletters. Die jeweils aktuellen Vorgaben für die Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen.
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Darüber hinaus sollen für das Content Management (Typo 3-System) bei Bedarf auch Schulungen und Handreichungen angeboten werden. Das zu beauftragende Unternehmen sollte einen Server für die Ablage von Archivdokumenten (z.B. FTP-Server) bereithalten und über ein SSL-Zertifikat verfügen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bereichsübergreifende Grundsätze, soziale Innovation und transnationale Kooperation
Kurze Beschreibung:
Das zu beauftragende Unternehmen berät und unterstützt
die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle bei der durchgängigen Berücksichtigung folgender bereichsübergreifender ESF-Grundsätze:— Gleichstellung von Frauen und Männern— Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung(Art. 7 Verordnung (EU) 1303/2013, Art. 7 und 8 Verordnung (EU) 1304/2013)— Nachhaltigkeit (ökologisch) (Art. 8 Verordnung (EU) 1303/2013)Das zu beauftragende Unternehmen berät und unterstützt zudem die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle in allen Phasen der Durchführung des Operationellen Programms in der Förderperiode 2014 bis 2020 in Baden-Württemberg bei der Förderung sozialer Innovation (Art. 9 Verordnung (EU) 1304/2013) und transnationaler Aktivitäten (Art. 10 Verordnung (EU) 1304/2013). Darunter fallen unter anderem Zuarbeiten an die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle in Grundsatz- und Einzelfragen, die Unterstützung bei der Programmumsetzung, die Organisation und Moderation von Veranstaltungen, die Erhöhung der Kompetenzen bei diesen Themen bei den Akteuren ((potentiell) Begünstigte, Multiplikatoren) und die Entwicklung von Konzepten und ggfs. Handreichungen für diesen genannten Personenkreis. Ggfs. kann eine Zusammenarbeit mit dem EPM (Träger des ESF-Projektes: ESF-Projekte managen – Erfolg sichern) in Betracht kommen.Das zu beauftragende Unternehmen entwickelt für die beschriebenen Leistungen eine Konzeption. Diese Konzeption ist im Angebot zu beschreiben und im Verhandlungstermin vorzustellen.
zudem die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle in allen Phasen der Durchführung des Operationellen Programms in der Förderperiode 2014 bis 2020 in Baden-Württemberg bei der Förderung sozialer Innovation (Art. 9 Verordnung (EU) 1304/2013) und transnationaler Aktivitäten (Art. 10 Verordnung (EU) 1304/2013). Darunter fallen unter anderem Zuarbeiten an die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle in Grundsatz- und Einzelfragen, die Unterstützung bei der Programmumsetzung, die Organisation und Moderation von Veranstaltungen, die Erhöhung der Kompetenzen bei diesen Themen bei den Akteuren ((potentiell) Begünstigte, Multiplikatoren) und die Entwicklung von Konzepten und ggfs. Handreichungen für diesen genannten Personenkreis. Ggfs. kann eine Zusammenarbeit mit dem EPM (Träger des ESF-Projektes: ESF-Projekte managen – Erfolg sichern) in Betracht kommen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Publizitätsmaßnahmen/Öffentlichkeitsarbeit
Kurze Beschreibung:
Das zu beauftragende Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin, ihre zwischengeschaltete Stelle und die Begünstigten bei Publizitätsmaßnahmen und der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Umsetzung der Kommunikationsstrategie (http://www.esf-bw.de/esf/fileadmin/user_upload/Download_Center/Rechtlicher_Strategischer_Rahmen/Weitere_Downloads/Kommunikationsstrategie_141103.pdf). Dies umfasst beispielsweise die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und die Erstellung von Fotos und von Werbe- und Informationsmaterialien, wozu auch Filme gehören können. Zusammen mit der Auftraggeberin sind versandgeeignete bzw. druckfertige ÖA-Materialien (Broschüren, Newsletter, etc) ggfs. unter Einbindung eines Grafikbüros zu erstellen. Zu den Aufgaben gehört auch beispielsweise die Darstellung und Bekanntmachung von Best Practice-Projekten. Das zu beauftragende Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle auch bei der Zusammenstellung von Informationen und Daten zur Umsetzung der Kommunikationsstrategie für Berichterstattungen (z. B. Jahresberichte).Das zu beauftragende Unternehmen entwickelt für die beschriebenen Leistungen eine Konzeption. Diese Konzeption ist im Angebot zu beschreiben und im Verhandlungstermin vorzustellen.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Internetauftritt/Webseite
Kurze Beschreibung:
Das zu beauftragende Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin und ihre zwischengeschaltete Stelle auf Grundlage der vorhandenen Webseite www.esf-bw.de beider Pflege, laufenden Aktualisierung und gestalterischen Weiterentwicklung der Internetpräsenz. Erwartet wird dafür ein Konzept, wie der ESF Baden-Württemberg sich im Internet der Öffentlichkeit darstellt und über seinen Zweck und seine Maßnahmen informiert. Die Bereitstellung der für Interessenten und (potenzielle) Projektträger für die Durchführung von ESF-Maßnahmen erforderlichen umfangreichen Informationen und Unterlagen ist fortlaufend zu optimieren.Hierzu gehört die Aktualisierung, Pflege und ggfs. Programmierung von Online-Tools der bestehenden ESF-Webseite www.esf-bw.de wie z. B. Webshop, interner Nutzerbereich, Gestaltung und der Versand des Newsletters. Die jeweils aktuellen Vorgaben für die Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen.Darüber hinaus sollen für das Content Management (Typo 3-System) bei Bedarf auch Schulungen und Handreichungen angeboten werden. Das zu beauftragende Unternehmen sollte einen Server für die Ablage von Archivdokumenten (z. B. FTP-Server) bereithalten und über ein SSL-Zertifikat verfügen.Das zu beauftragende Unternehmen entwickelt für die beschriebenen Leistungen eine Konzeption. Diese Konzeption ist im Angebot zu beschreiben und im Verhandlungstermin vorzustellen.
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Hierzu gehört die Aktualisierung, Pflege und ggfs. Programmierung von Online-Tools der bestehenden ESF-Webseite www.esf-bw.de wie z. B. Webshop, interner Nutzerbereich, Gestaltung und der Versand des Newsletters. Die jeweils aktuellen Vorgaben für die Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen.
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Darüber hinaus sollen für das Content Management (Typo 3-System) bei Bedarf auch Schulungen und Handreichungen angeboten werden. Das zu beauftragende Unternehmen sollte einen Server für die Ablage von Archivdokumenten (z. B. FTP-Server) bereithalten und über ein SSL-Zertifikat verfügen.
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Referenznummer: 46-4305.2-070; 4305.2-060
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ESF.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind alle in III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu machen. In diesen Fällen (Bietergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 bei Firma 1, Anlage 1.2 bei Firma 2 usw.). Bewirbt sich der Bewerber für mehrere Lose, so sind die Angaben in den Anlagen 6, 7, 8 und 9 losbezogen zu machen.
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Als Anlage 1:
Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF
Als Anlage 2:
Angaben zum Bewerber:
a) Bewerber mit vollständiger Adresse (Name und Sitz des Unternehmens),
b) Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse),
c) Handelsregistereintrag,
d) Allgemeine Informationen zum Unternehmen bzw. zur Organisation,
e) Bei Bietergemeinschaften: Vorgesehene Arbeitsteilung und vorgesehene Rechtsform sowie Benennung des hauptverantwortlichen Auftragnehmers als bevollmächtigten Vertreter.
Als Anlage 3:
Erklärung des Bewerbers, dass er keine Zuwendungen aus Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds erhält.
Als Anlage 4:
— Erklärung des Bewerbers gemäß § 4 Abs. 2 VOF darüber, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist, insbesondere mit (potenziellen) Zuwendungsempfängern von Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds oder deren Verbänden sowie
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— Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen relevanterweise mit anderen zusammenarbeitet, insbesondere mit (potenziellen) Zuwendungsempfängern von Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds oder deren Verbänden.
Als Anlage 5:
Vorlage einer Bescheinigung gemäß § 4 Abs. 9d VOF der zuständigen Finanzbehörde, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Anlage 6:
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Anlage 7:
Darstellung der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, vor allem auf dem Gebiet, das Gegenstand der Vergabe ist (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber durch
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a) bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber: Vorlage einer von der zuständigen Behörde ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung,
b) bei Leistungen für private Auftraggeber: Eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung (falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, genügt eine Eigenerklärung des Bewerbers).
Als Anlage 8:
Darstellung der Qualifikation des Bewerbers und insbesondere der ihm für die zu vergebenden Dienstleistungen zur Verfügung stehenden Personen durch Auflistung dieser mit folgenden Angaben:
a) Studiennachnachweise und Bescheinigungen über berufliche Befähigung
b) Bescheinigung, auch Arbeitszeugnisse, und/oder Eigenerklärungen über einschlägige Kenntnisse, Qualifikationen, Erfahrungen und Aktivitäten auf den Gebieten, die Gegenstand der Vergabe sind (s.o. II.1.5):
aa) Los 1: Gleichstellung von Frauen und Männern („Gender-Expertise“), Chancengleichheit und
Nichtdiskriminierung (Interkulturelle Kompetenz), Nachhaltigkeit (ökologisch), soziale Innovation und
transnationale Kooperation (zu den einschlägigen EU-Vorschriften s.o. II.1.5), unter Einbeziehung der nationalen wie auch der europäischen Ebene. Kenntnisse der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik auf nationaler und europäischer Ebene sowie zum Europäischen Sozialfonds werden begrüßt.
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bb) Los 2: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit auf nationaler oder europäischer Ebene, bevorzugt im Zusammenhang mit Europäischen Strukturfonds. Der Bewerber muss in der Lage sein, auf der Grundlage der ESF-Kommunikationsstrategie innovativ, konzeptionell und gestalterisch die Auftraggeberin als Experte insbesondere bei (foto)grafischen-, Internet-, Marketing-, Public-Relation-, Corporate-Design und Veranstaltungsdienstleistungen auch kurzfristig, möglichst „aus einer Hand“, zu unterstützen.
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cc) Los 3: Internet-Auftritt, Webseite und sämtliche damit zusammenhängende Aufgaben. Der Bewerber muss insbesondere TYPO3 beherrschen und für die Auftraggeberin auf der Grundlage der bestehenden Internetpräsenz www.esf-bw.de. im Projektmanagement etc. spezielle Anwendungen programmieren können. Er muss darüber hinaus in der Lage sein, den bestehenden Internet-Auftritt zu pflegen und modern weiterzuentwickeln und die Auftraggeberin möglichst als „Full-Service“ und ggfs. auch kurzfristig zu unterstützen.
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Als Anlage 9:
Darstellung zur Qualifikation und Erfahrung des für die technische Leitung und Durchführung zur Verfügung stehenden Personals, nachgewiesen durch entsprechende Bescheinigungen und Angaben zur Organisationsstruktur
Als Anlage 10:
Erklärung darüber, wie der Bewerber Verfügbarkeit vor Ort sicherstellen wird
Als Anlage 11:
Darstellung der Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung vorgesehenen Personals
Als Anlage 12:
Darstellung zur technischen Ausstattung, insbesondere zur technischen Ausrüstung des Bewerbers (z. B. Erreichbarkeit allgemein über Medien, EDV-Ausstattung)
Als Anlage 13:
Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Nachweis durch z. B. Zertifizierung und Qualitätsmanagement, das zu beschreiben ist).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als hauptverantwortlicher Partner und bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft benannt werden.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1 S. 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben. Weitere Informationen und Muster für die Abgabe der Verpflichtungserklärungen zum LTMG sind beim Regierungspräsidium Stuttgart, Servicestelle LTMB erhältlich (Internet: www.rp-stuttgart.de).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt anhand der Unterlagen, die gemäß III.2) vorzulegen sind, wobei den gemäß III.2.3) vorzulegenden Anlagen 8 und 9 besondere Bedeutung zukommt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Holger Albrich

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 46-4305.2-070; 4305.2-060

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Fax: +49 30186157010 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die Fristen nach § 101a S. 3 oder S. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstrichen sind.
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Ein solcher Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter einen von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Rügen nach Ablauf von 14 Tagen ab Kenntnis von dem Verstoß sind daher unzulässig.
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Er ist weiterhin unzulässig, wenn der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (IV.3.4) gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
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Der Antrag ist schließlich auch unzulässig, wenn bei seinem Eingang bei der Vergabekammer mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers verganben sind, eine Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30186150 📞
Quelle: OJS 2015/S 157-289094 (2015-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 772 943 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 089-158835
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 157-289094
ABl. S-Ausgabe: 89

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Qualität (70)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-29 📅
Name: Johann Daniel Lawaetz-Stiftung
Postanschrift: Neumühlen 16-20
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.lawaetz.de 🌏

2️⃣
Name: Platingroup GmbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Straße 8
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
E-Mail: info@platingroup.de 📧
Internetadresse: www.platingroup.de 🌏

3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die Fristen nach § 101a S. 3 oder S. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstrichen sind. Ein solcher Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter einen von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Rügen nach Ablauf von 14 Tagen ab Kenntnis von dem Verstoß sind daher unzulässig. Er ist weiterhin unzulässig, wenn der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachungen erkennbar sind nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (IV.3.4)) gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Der Antrag ist schließlich auch unzulässig, wenn bei seinem Eingang bei der Vergabekammer mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers vergeben sind, eine Rüge des Bieters nicht abhelfen zur wollen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 089-158835 (2016-05-04)