Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis St. Wendel

Landkreis St. Wendel

Erbringung von Busverkehrsleistungen in den Linienbündeln 1, 2 und 3.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-02 Auftragsbekanntmachung
2015-06-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang:
Linienbündel 1: ca. 1 250 000. Fahrplan-km/Jahr.Linienbündel 2: ca. 1 400 000. Fahrplan-km/Jahr.Linienbündel 3: ca. 480 000. Fahrplan-km/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis St. Wendel
Postanschrift: Mommstraße 21-31
Postleitzahl: 66606
Postort: St. Wendel
Kontakt
E-Mail: j.wita@lkwnd.de 📧
Telefon: +49 68518014505 📞
Fax: +49 68518014590 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 025-041865
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 242-421266
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Weitere Vergabestelle ist der Zweckverband Personennahverkehr Saarland, Wilhelm-Heinrich-Str. 36, 66564 Ottweiler.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Erbringung von Busverkehrsleistungen in den Linienbündeln 1, 2 und 3.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis St. Wendel
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel 1 (Linien 601, 606, 608, 609, 610, 611, 613, 619, R4 sowie R12).
Menge oder Umfang: Ca. 1 250 000 Fahrplan-km/Jahr; ca. 35 300 Fahrplanstunden/Jahr.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel 2 (Linien 602, 603, 604, 612, 614, 620, 621, 623, 624, 627, 628, 631, 632, 633, 634, 635, 636, 638, 639, 644 sowie R2).
Menge oder Umfang: Ca. 1 400 000. Fahrplan-km/Jahr, ca. 38 000 Fahrplanstunden/Jahr.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel 3 (Linien 617, 625, 629, 641, 642, 643, 645, 646, 647 sowie R11).
Menge oder Umfang: Ca. 480 000. Fahrplan-km/Jahr, ca. 15 500 Fahrplanstunden/Jahr.
Linienbündel 1: ca. 1 250 000. Fahrplan-km/Jahr.
Linienbündel 2: ca. 1 400 000. Fahrplan-km/Jahr.
Linienbündel 3: ca. 480 000. Fahrplan-km/Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: EA23
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis St. Wendel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
1. über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens durch den Bieter beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
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2. der Bieter sich nicht in Liquidation befindet;
3. der Bieter keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
4. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Fall von Zweifeln am Vorliegen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach dem PBefG vor Zuschlag vorab die Vorlage der für die Genehmigungserteilung einzureichenden Nachweise bei der Vergabestelle zu verlangen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte Verkehre. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Abrechnung. Näheres ergibt sich aus dem Verkehrsvertrag.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter haben sich bei der Angebotsabgabe zu verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mindestens das Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen, das in einem im Saarland für diesen Bereich geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist. Des Weiteren ist die Einhaltung der sonstigen tarifvertraglichen Regelungen, insbesondere zum Urlaubsgeld, zu vermögenswirksamen Leistungen, Zuschlagsregelungen und Arbeitgeberleistungen zur Altersvorsorge zu gewährleisten und während der Ausführungslaufzeit sind Änderungen nachzuvollziehen. Sollte das tariflich festgelegte Entgelt unter einem Stundenlohn von 8,50 EUR brutto liegen, gilt § 3 Absatz 4 Saarländisches Tariftreuegesetz.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §§ 3 ff. PBZugV.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Wird auf Anforderung bekannt gegeben.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreisverkehrs- und Infrastrukturbetrieb
Jutta Wita

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-13 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 242-421266

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1)) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 025-041865 (2015-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 62 500 365,28 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 68518014600 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 114-207134
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 25-041865
ABl. S-Ausgabe: 114

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEC06.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-26 📅
Name: Stadtbus Zweibrücken GmbH
Postanschrift: Schlachthofstraße 12-14
Postort: Zweibrücken
Postleitzahl: 66482
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Saar-Mobil GmbH
Postanschrift: Industriegelände Am Bahnhof 7
Postort: Püttlingen
Postleitzahl: 66346
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Uwe Luther

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 114-207134 (2015-06-11)
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