Der Kurzfragebogen Patients' Experience Questionnaire (PEQ-normal) dient zur Gewinnung von vergleichbaren Informationen zur Patientenzufriedenheit nach einem Krankenhausaufenthalt. Der Kurzfragebogen Patients' Experience Questionnaire Geburt (PEQ-Geburt) dient zur Gewinnung von vergleichbaren Informationen zur Patientenzufriedenheit nach der Entbindung im Krankenhaus. Dem AOK-Bundesverband ist die Nutzung des PEQ-Fragebogens gemäß einer Vereinbarung mit der Weissen Liste gGmbH gestattet. Gegenstands des zu vergebenen Auftrages hinsichtlich Los 1 sind die Konditionen bezüglich der technischen Umsetzung der Fragebogenerstellung und -versendung, sowie der Erstellung und Versendung der Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen (bezüglich PEQ-normal und PEQ-Geburt). Bei Los 2 sind Gegenstand des zu vergebenden Auftrages die Konditionen hinsichtlich der technischen Umsetzung der Fragebogenannahme,die elektronische Datenerfassung, die Erstellung des Datensatzes mit Plausibilitätsprüfung, die Übermittlung der Daten an die Weisse Liste gGmbH und jeweilige AOK (bezüglich PEQ-normal und PEQ-Geburt).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Druckgewerbes
Menge oder Umfang:
Los 1 beinhaltet die Erstellung und den Versand von Fragebögen, Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen:Es handelt sich um bis zu 5 Befragungswellen pro Jahr mit voraussichtlich 84 000-88 000 pro Befragungswelle zu versendeten Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen hinsichtlich PEQ-normal und um bis zu 6 Befragungswellen pro Jahr mit voraussichtlich 12 000-12 600 pro Befragungswelle zu versendeten Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen hinsichtlich PEQ-Geburt;Los 2 beinhaltet die Fragebogenannahme, die elektronische Datenerfassung, die Datensatzerstellung mit Plausibilitätsprüfung und die Versendung an die Weisse Liste sowie an die jeweilige AOK/Auftraggeberin:Die Anzahl entgegenzunehmender Postsendungen hinsichtlich PEQ-normal wird sich auf ca. 34 000-36 000 ausgefüllte Fragebögen (Rückläufer) pro Befragungswelle beziffern. Die Anzahl entgegenzunehmender Postsendungen hinsichtlich PEQ-Geburt wird sich auf 18 000-18 500 ausgefüllte Fragebögen (Rückläufer) pro Befragungswelle beziffern. Die Anzahl der Rückläufer hängt von dem Versichertenverhalten ab, so dass vorgenannte Angaben auf Erfahrungswerten der letzten Jahre beruhen.
Los 1 beinhaltet die Erstellung und den Versand von Fragebögen, Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen:Es handelt sich um bis zu 5 Befragungswellen pro Jahr mit voraussichtlich 84 000-88 000 pro Befragungswelle zu versendeten Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen hinsichtlich PEQ-normal und um bis zu 6 Befragungswellen pro Jahr mit voraussichtlich 12 000-12 600 pro Befragungswelle zu versendeten Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen hinsichtlich PEQ-Geburt;Los 2 beinhaltet die Fragebogenannahme, die elektronische Datenerfassung, die Datensatzerstellung mit Plausibilitätsprüfung und die Versendung an die Weisse Liste sowie an die jeweilige AOK/Auftraggeberin:Die Anzahl entgegenzunehmender Postsendungen hinsichtlich PEQ-normal wird sich auf ca. 34 000-36 000 ausgefüllte Fragebögen (Rückläufer) pro Befragungswelle beziffern. Die Anzahl entgegenzunehmender Postsendungen hinsichtlich PEQ-Geburt wird sich auf 18 000-18 500 ausgefüllte Fragebögen (Rückläufer) pro Befragungswelle beziffern. Die Anzahl der Rückläufer hängt von dem Versichertenverhalten ab, so dass vorgenannte Angaben auf Erfahrungswerten der letzten Jahre beruhen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeber durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31; Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeber sind:
a) Los 1:
— AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler,
— AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer;
b) Los 2:
— AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler,
— AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
— AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter;
(2) Die vorbeschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben.
(3) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Patrizia Krahn,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ heruntergeladen werden.
4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (1) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die für Los 1 geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen, das personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
(5) Allgemeine Hinweise zur Eignungsleihe:
(a) Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er den Auftraggebern nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
(b) Will der Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will.
(c) Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bieter benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
(d) Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
(6) Allgemeine Hinweise zum Einsatz von Unterauftragnehmern:
(a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern dürfen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorlegt.
(b) Will der Bieter Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) dieser Bekanntmachung für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
(c) Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich.
(d) Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bieter benannten Unterauftragnehmer (o. lit. (a)) können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
(e) Der Einstufung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.
— AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler,
— AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer;
b) Los 2:
— AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler,
— AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
— AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter;
(2) Die vorbeschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben.
(3) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Patrizia Krahn,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (1) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die für Los 1 geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen, das personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
(5) Allgemeine Hinweise zur Eignungsleihe:
(a) Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er den Auftraggebern nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
(b) Will der Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will.
(c) Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bieter benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
(d) Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
(6) Allgemeine Hinweise zum Einsatz von Unterauftragnehmern:
(a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern dürfen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorlegt.
(b) Will der Bieter Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) dieser Bekanntmachung für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
(c) Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich.
(d) Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bieter benannten Unterauftragnehmer (o. lit. (a)) können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
(e) Der Einstufung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kurzfragebogen Patients' Experience Questionnaire (PEQ-normal) dient zur Gewinnung von vergleichbaren Informationen zur Patientenzufriedenheit nach einem Krankenhausaufenthalt. Der Kurzfragebogen Patients' Experience Questionnaire Geburt (PEQ-Geburt) dient zur Gewinnung von vergleichbaren Informationen zur Patientenzufriedenheit nach der Entbindung im Krankenhaus. Dem AOK-Bundesverband ist die Nutzung des PEQ-Fragebogens gemäß einer Vereinbarung mit der Weissen Liste gGmbH gestattet.
Der Kurzfragebogen Patients' Experience Questionnaire (PEQ-normal) dient zur Gewinnung von vergleichbaren Informationen zur Patientenzufriedenheit nach einem Krankenhausaufenthalt. Der Kurzfragebogen Patients' Experience Questionnaire Geburt (PEQ-Geburt) dient zur Gewinnung von vergleichbaren Informationen zur Patientenzufriedenheit nach der Entbindung im Krankenhaus. Dem AOK-Bundesverband ist die Nutzung des PEQ-Fragebogens gemäß einer Vereinbarung mit der Weissen Liste gGmbH gestattet.
Gegenstands des zu vergebenen Auftrages hinsichtlich Los 1 sind die Konditionen bezüglich der technischen Umsetzung der Fragebogenerstellung und -versendung, sowie der Erstellung und Versendung der Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen (bezüglich PEQ-normal und PEQ-Geburt).
Gegenstands des zu vergebenen Auftrages hinsichtlich Los 1 sind die Konditionen bezüglich der technischen Umsetzung der Fragebogenerstellung und -versendung, sowie der Erstellung und Versendung der Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen (bezüglich PEQ-normal und PEQ-Geburt).
Bei Los 2 sind Gegenstand des zu vergebenden Auftrages die Konditionen hinsichtlich der technischen Umsetzung der Fragebogenannahme,die elektronische Datenerfassung, die Erstellung des Datensatzes mit Plausibilitätsprüfung, die Übermittlung der Daten an die Weisse Liste gGmbH und jeweilige AOK (bezüglich PEQ-normal und PEQ-Geburt).
Bei Los 2 sind Gegenstand des zu vergebenden Auftrages die Konditionen hinsichtlich der technischen Umsetzung der Fragebogenannahme,die elektronische Datenerfassung, die Erstellung des Datensatzes mit Plausibilitätsprüfung, die Übermittlung der Daten an die Weisse Liste gGmbH und jeweilige AOK (bezüglich PEQ-normal und PEQ-Geburt).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Erstellung und Versand von Fragebögen, Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Erstellung und der Versand von Fragebögen, Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen (hinsichtlich PEQ-normal und…
… PEQ-Geburt).Auftraggeber sind die AOK Baden Württemberg, die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse,
… PEQ-Geburt).
Auftraggeber sind die AOK Baden Württemberg, die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse,
Menge oder Umfang: Es handelt sich um bis zu 5 Befragungswellen pro Jahr mit voraussichtlich 84 000-88 000 pro Befragungswelle zu versendeten Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen hinsichtlich PEQ-normal und um bis zu 6 Befragungswellen pro Jahr mit voraussichtlich 12 000-12 600 pro Befragungswelle zu versendeten Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen hinsichtlich PEQ-Geburt.
Dauer: 24 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fragebogenannahme, Datensatzerstellung mit Plausibilitätsprüfung und die Übermittlung an die Weisse Liste gGmbH sowie an die jeweilige AOK/Auftraggeberin
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die technische Umsetzung der Fragebogenannahme, die elektronische Datenerfassung, die Erstellung des Datensatzes mit Plausibilitätsprüfung und die Übermittlung der Daten an die Weisse Liste gGmbH sowie an die jeweilige AOK/Auftraggeberin (hinsichtlich PEQ-normal und…
… PEQ-Geburt).Auftraggeber sind die AOK Baden Württemberg, die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen.
… PEQ-Geburt).
Auftraggeber sind die AOK Baden Württemberg, die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen.
Menge oder Umfang: Die Anzahl entgegenzunehmender Postsendungen hinsichtlich PEQ-normal wird sich auf ca. 34 000-36 000 ausgefüllte Fragebögen (Rückläufer) pro Befragungswelle beziffern. Die Anzahl entgegenzunehmender Postsendungen hinsichtlich PEQ-Geburt wird sich auf 18 000-18 500 ausgefüllte Fragebögen (Rückläufer) pro Befragungswelle beziffern.
Los 1 beinhaltet die Erstellung und den Versand von Fragebögen, Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen:
Es handelt sich um bis zu 5 Befragungswellen pro Jahr mit voraussichtlich 84 000-88 000 pro Befragungswelle zu versendeten Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen hinsichtlich PEQ-normal und um bis zu 6 Befragungswellen pro Jahr mit voraussichtlich 12 000-12 600 pro Befragungswelle zu versendeten Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen hinsichtlich PEQ-Geburt;
Es handelt sich um bis zu 5 Befragungswellen pro Jahr mit voraussichtlich 84 000-88 000 pro Befragungswelle zu versendeten Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen hinsichtlich PEQ-normal und um bis zu 6 Befragungswellen pro Jahr mit voraussichtlich 12 000-12 600 pro Befragungswelle zu versendeten Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen hinsichtlich PEQ-Geburt;
Los 2 beinhaltet die Fragebogenannahme, die elektronische Datenerfassung, die Datensatzerstellung mit Plausibilitätsprüfung und die Versendung an die Weisse Liste sowie an die jeweilige AOK/Auftraggeberin:
Die Anzahl entgegenzunehmender Postsendungen hinsichtlich PEQ-normal wird sich auf ca. 34 000-36 000 ausgefüllte Fragebögen (Rückläufer) pro Befragungswelle beziffern. Die Anzahl entgegenzunehmender Postsendungen hinsichtlich PEQ-Geburt wird sich auf 18 000-18 500 ausgefüllte Fragebögen (Rückläufer) pro Befragungswelle beziffern. Die Anzahl der Rückläufer hängt von dem Versichertenverhalten ab, so dass vorgenannte Angaben auf Erfahrungswerten der letzten Jahre beruhen.
Die Anzahl entgegenzunehmender Postsendungen hinsichtlich PEQ-normal wird sich auf ca. 34 000-36 000 ausgefüllte Fragebögen (Rückläufer) pro Befragungswelle beziffern. Die Anzahl entgegenzunehmender Postsendungen hinsichtlich PEQ-Geburt wird sich auf 18 000-18 500 ausgefüllte Fragebögen (Rückläufer) pro Befragungswelle beziffern. Die Anzahl der Rückläufer hängt von dem Versichertenverhalten ab, so dass vorgenannte Angaben auf Erfahrungswerten der letzten Jahre beruhen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(1) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)-g) VOL/A EG genannten Strafen verurteilt worden ist, dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a)-e) VOL/A EG genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
(2) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)-g) VOL/A EG genannten Strafen verurteilt worden ist, dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a)-e) VOL/A EG genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3) gemachten Ausführungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens einer Deckungssummen von 300 000 EUR gegen Vermögensschäden (inkl. Datenschutz hinsichtlich Los 1) und je 1 000 000 EUR gegen Personen- und Sachschäden; alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung in genannter Höhe besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme abgeschlossen und der Nachweis vorgelegt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens einer Deckungssummen von 300 000 EUR gegen Vermögensschäden (inkl. Datenschutz hinsichtlich Los 1) und je 1 000 000 EUR gegen Personen- und Sachschäden; alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung in genannter Höhe besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme abgeschlossen und der Nachweis vorgelegt wird.
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3) gemachten Ausführungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Referenzen
a) Los 1:
Angabe von zwei aktuellen Referenzen (Referenzliste) die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (Versand von ca. 70 000 Briefen oder mehr innerhalb der letzten drei Kalenderjahre). Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
Angabe von zwei aktuellen Referenzen (Referenzliste) die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (Versand von ca. 70 000 Briefen oder mehr innerhalb der letzten drei Kalenderjahre). Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
— Menge der versendeten Bögen, ca. 70 000 Briefe oder mehr;
— Leistungsbeschreibung;
— Leistungszeitraum (Start und Ende);
b) Los 2:
Angabe von 2 aktuellen Referenzen (Referenzliste) die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (Belegeinlesung und Datensatzzusammenstellung mit einem Volumen von ca. 25 000 Fragebögen oder mehr innerhalb der letzten drei Kalenderjahre). Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
Angabe von 2 aktuellen Referenzen (Referenzliste) die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (Belegeinlesung und Datensatzzusammenstellung mit einem Volumen von ca. 25 000 Fragebögen oder mehr innerhalb der letzten drei Kalenderjahre). Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
— Auftragsvolumen, ca. 25 000 Fragebögen oder mehr;
— Leistungszeitraum (Start und Ende).
(2) Zusätzlich für Los 1 folgende Erklärungen/Nachweise zum Datenschutz:
(a) Vorlage der ausgefüllten, unterzeichneten Anhänge A-D zur Beurteilung des Datenschutzes (Fragebogen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen zu Wartungsfirmen und den Standorten),
(b) Vorlage eines vom Bewerber verwendeten Musters einer Verpflichtungserklärung nach § 5 BDSG einschließlich des Datenschutzmerkblattes für die Mitarbeiter/innen.
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3) gemachten Ausführungen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-10 📅
Öffnungsort: AOK Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstr. 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Kontakt
Kontaktperson: Patrizia Krahn
URL der Dokumente: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeber sind:
a) Los 1:
— AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler,
— AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer;
b) Los 2:
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
— AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter;
(2) Die vorbeschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben.
(3) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Patrizia Krahn,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (1) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die für Los 1 geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen, das personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (1) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die für Los 1 geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen, das personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
(5) Allgemeine Hinweise zur Eignungsleihe:
(a) Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er den Auftraggebern nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
(a) Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er den Auftraggebern nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
(b) Will der Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will.
(c) Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bieter benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
(d) Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
(6) Allgemeine Hinweise zum Einsatz von Unterauftragnehmern:
(a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern dürfen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorlegt.
(a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern dürfen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorlegt.
(b) Will der Bieter Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) dieser Bekanntmachung für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) dieser Bekanntmachung für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
(c) Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich.
(c) Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich.
(d) Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bieter benannten Unterauftragnehmer (o. lit. (a)) können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
(d) Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bieter benannten Unterauftragnehmer (o. lit. (a)) können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
(e) Der Einstufung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 187-339363 (2015-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-15 📅
Name: MediaKom GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kampenwandstraße 81
Postort: Aschau im Chiemgau
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Tom Ackermann
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler
AOK Baden-Württemberg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter
Kontakt
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