Außenreinigungsanlage mit Abwasserbehandlung für Schienenfahrzeuge

Abellio Rail NRW GmbH

Gegenstand der Maßnahme ist die Ausrüstung einer Werkstattanlage für Schienenfahrzeuge mit einer Außenreinigungsanlage (ARA) als Standanlage mit Abwasserbehandlung (ABA) sowie zugehöriges Leitungsnetz. Die Grundfunktionen sollen eine neutrale, eine saure maschinelle Fahrzeugreinigung sowie eine händische Graffitireinigung ermöglichen. Die Waschhalle wird mit einer Länge von ca. 106 m in frostfreier Ausführung hergestellt.
Die Werkstatthalle/Waschhalle wird als verzinkter Stahlbau mit Sandwichpaneele hergestellt. Die Bodenplatte wird in Stahlbeton mit aufgesetzten Schienenhöckern für die Schienenfahrzeuge und die Waschportale sowie Entwässerungseinläufen ausgeführt. Das ABA-Gebäude wird in massiver Bauweise mit entsprechenden Leerrohrverbindungen zur Werkstatthalle sowie zu den Behältern der ABA hergestellt.
Die 2-Portalwaschanlage soll mit Front-, Seiten- und Dachschrägenbürsten (evtl. Schürzenbürste) sowie Sprühbögen ausgerüstet werden. Auf den Portalen sind die Mediengebinde Trockner sowie Nano-Versiegelung mit Dosiereinrichtung vorzusehen. Die Reinigerdosierung sowie die Vorlagebehälter Frisch- und RC-Wasser sind in das ABA-Gebäude zu integrieren. Die Versorgung der zwei Portale sollte über je einen Medienschlepp bzw. E-Kette erfolgen, die an die Tragkonstruktion zu befestigen sind. Die erforderlichen Bedienpulte, Ampeln und Lichtschranken sind entsprechend vorzusehen.
Für die Abwasserbehandlung sind zwei Abwasserstränge über einen Umlenkschacht herzustellen. Der Bio-Abwasserstrang für das neutrale Waschwasser wird über den Umlenkschacht zu den geplanten unterirdischen Betonbehälter/Bio-Stufen geführt und gereinigt. In dem ABA-Gebäude werden die anfallenden Abwässer maschinell nachbehandelt und anfallende Abwasser der öffentlichen Kanalisation sowie das RC-Wasser in den Vorlagebehälter RC-Wasser geleitet. Bei saurer Reinigung sowie bei manueller Graffitireinigung wird der Umlenkschacht mit Ableitung in die chemische Abwasserbehandlungsstufe geleitet. Hierzu sind bisher ein Sandfang (Abscheidung anfallender Sand aus Sandrohrprüfung), Pufferbecken je nach Reinigungsleistung der Chemie-Reinigungsstufe (gesonderter Container) vorgesehen. Das anfallende Abwasser aus der Chemie-Reinigungsstufe wird in den öffentlichen Kanal abgeleitet.
Folgende Grobmassenaufstellung sind zu berücksichtigen:
— 2x Waschportale, Verfahrlänge ca. 55 m mit zusätzl. Überlappung
— Dosierstation auf den Portalen für Trockner und Nanoversiegelung
— 2x Medienschlepp/E-Kette
— Leitungszuführung ca. 40 m
— 2x Vorlagebehälter für RC-/Frischwasser
— 2x Dosierstationen für Neutral-/saurer Reiniger
— Biologische Abwasserbehandlung
— Umlenkschacht
— Chemische Abwasserbehandlung mit Sandfang und Container
— Steuerung ARA mit ABA
Die Lieferung der unterirdischen Behälter muss kurzfristig (ab März 2016) in Abstimmung mit dem Tiefbau möglich sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-23 Auftragsbekanntmachung
2016-04-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von beweglichen technischen Anlagen
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von beweglichen technischen Anlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio Rail NRW GmbH
Postanschrift: Körnerstr. 40
Postleitzahl: 58095
Postort: Hagen
Kontakt
Internetadresse: http://www.abellio.de/de/nordrhein-westfalen 🌏
E-Mail: r.proksch@abellio.de 📧
Telefon: +49 233193323464 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 250-459257
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
(1) Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO). (2) Die Verfahrenssprache ist deutsch. (3) Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür Eigenerklärungen zu verwenden. (4) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“) und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist-und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags. (5) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. (6) Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot ein entsprechendes Nachunternehmerverzeichnis einzureichen. (7) Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. (8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. (9) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1(Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, nach Aufforderung zur Angebotsabgabe, dieses innerhalb von 15 Tagen einzureichen (§17 SekVO).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme ist die Ausrüstung einer Werkstattanlage für Schienenfahrzeuge mit einer Außenreinigungsanlage (ARA) als Standanlage mit Abwasserbehandlung (ABA) sowie zugehöriges Leitungsnetz. Die Grundfunktionen sollen eine neutrale, eine saure maschinelle Fahrzeugreinigung sowie eine händische Graffitireinigung ermöglichen. Die Waschhalle wird mit einer Länge von ca. 106 m in frostfreier Ausführung hergestellt.
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Die Werkstatthalle/Waschhalle wird als verzinkter Stahlbau mit Sandwichpaneele hergestellt. Die Bodenplatte wird in Stahlbeton mit aufgesetzten Schienenhöckern für die Schienenfahrzeuge und die Waschportale sowie Entwässerungseinläufen ausgeführt. Das ABA-Gebäude wird in massiver Bauweise mit entsprechenden Leerrohrverbindungen zur Werkstatthalle sowie zu den Behältern der ABA hergestellt.
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Die 2-Portalwaschanlage soll mit Front-, Seiten- und Dachschrägenbürsten (evtl. Schürzenbürste) sowie Sprühbögen ausgerüstet werden. Auf den Portalen sind die Mediengebinde Trockner sowie Nano-Versiegelung mit Dosiereinrichtung vorzusehen. Die Reinigerdosierung sowie die Vorlagebehälter Frisch- und RC-Wasser sind in das ABA-Gebäude zu integrieren. Die Versorgung der zwei Portale sollte über je einen Medienschlepp bzw. E-Kette erfolgen, die an die Tragkonstruktion zu befestigen sind. Die erforderlichen Bedienpulte, Ampeln und Lichtschranken sind entsprechend vorzusehen.
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Für die Abwasserbehandlung sind zwei Abwasserstränge über einen Umlenkschacht herzustellen. Der Bio-Abwasserstrang für das neutrale Waschwasser wird über den Umlenkschacht zu den geplanten unterirdischen Betonbehälter/Bio-Stufen geführt und gereinigt. In dem ABA-Gebäude werden die anfallenden Abwässer maschinell nachbehandelt und anfallende Abwasser der öffentlichen Kanalisation sowie das RC-Wasser in den Vorlagebehälter RC-Wasser geleitet. Bei saurer Reinigung sowie bei manueller Graffitireinigung wird der Umlenkschacht mit Ableitung in die chemische Abwasserbehandlungsstufe geleitet. Hierzu sind bisher ein Sandfang (Abscheidung anfallender Sand aus Sandrohrprüfung), Pufferbecken je nach Reinigungsleistung der Chemie-Reinigungsstufe (gesonderter Container) vorgesehen. Das anfallende Abwasser aus der Chemie-Reinigungsstufe wird in den öffentlichen Kanal abgeleitet.
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Folgende Grobmassenaufstellung sind zu berücksichtigen:
— 2x Waschportale, Verfahrlänge ca. 55 m mit zusätzl. Überlappung
— Dosierstation auf den Portalen für Trockner und Nanoversiegelung
— 2x Medienschlepp/E-Kette
— Leitungszuführung ca. 40 m
— 2x Vorlagebehälter für RC-/Frischwasser
— 2x Dosierstationen für Neutral-/saurer Reiniger
— Biologische Abwasserbehandlung
— Umlenkschacht
— Chemische Abwasserbehandlung mit Sandfang und Container
— Steuerung ARA mit ABA
Die Lieferung der unterirdischen Behälter muss kurzfristig (ab März 2016) in Abstimmung mit dem Tiefbau möglich sein.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: VE 07 Waschtechnik
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Investitionsförderung § 12 ÖPNV NRW.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptbahnhof/Vorbahnhof, Karl-Lehr-Str., Duisburg/Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
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(2) Eigenerklärung i. S. d. § 21 Abs. 1 SektVO, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
1. §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
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3. § 299 des Strafgesetzbuches,
4. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
5. § 108e des Strafgesetzbuches,
6. § 264 des Strafgesetzbuches,
7. § 261 des Strafgesetzbuches.
(3) Eigenerklärung i. S. d. § 21 Abs. 4 SektVO, dass der Bewerber keinen der folgenden Ausschlussgründe erfüllt:
1. Über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. der Bewerber sich im Verfahren der Liquidation befindet,
3. der Bewerber die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung verletzt oder verletzt hat,
4. der Bewerber unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder
Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt oder
5. eine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach Absatz 2 für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Bonität eine entsprechende Bankerklärung (in Kopie) einzureichen sowie den Umsatz der letzten drei (3) Geschäftsjahren anzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit mit
dem Teilnahmeantrag u.a. folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
(1) Angaben zu
— Gemittelte Anzahl der Firmenangestellten in den letzten drei (3) Geschäftsjahren
— Firmenstruktur bzw. Organigramm und Verantwortungsmatrix
— Anzahl der Praxisjahre
— Vorhandene Zertifizierungen und Präqualifizierungen im Bereich DB
— Erfahrung im Bau von Zugwasch- und Abwasserbehandlungsanlagen
— Firmenausstattung bzw. Liste der firmeneigenen Baumaschinen, die für die Erfüllung der Leistung notwendig sind; bzw. Erklärung, dass die erforderlichen Mittel bei Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen.
(2) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat durch das Einreichen von mindestens (3) drei Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren seine technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nachzuweisen. Die eingereichten Referenzen sollen müssen die folgenden Kriterien kumulativ erfüllen:
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a) Neubau von Zugwasch- und Abwasserbehandlungsanlagen
b) Neubau auf Bahngelände bzw. in der Nähe von Oberleitungen und Gleisanlagen
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
(i) Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
(ii) Bezeichnung des Referenzvorhabens,
(iii) Ausführungszeitraum (von-bis),
(iv) Beschreibung des Umfangs und des Inhaltes der Referenzleistung.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenz-Auftraggebers ist nicht erforderlich.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der
Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl.
vom 9.11.2011 und vom 17.2.2014). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als
gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung von allen Gemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise darüber hinaus zwingend von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaften vorzulegen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen
insbesondere:
Erfahrung mit der Lieferung und Montage von Zugwasch- und Abwasserbehandlungsanlagen
Erfahrung mit DB Richtlinien
Deutschsprachiges Personal in Wort und Schrift für Bauleitung und Aufsichtspflichten.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rainer Proksch
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-14 📅
Datum des Endes: 2016-11-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514110 📞
Internetadresse: www.bezreg-muenster.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriftenlauten wie folgt:
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§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 250-459257 (2015-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen zur Reinigung von Abwasser
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen zur Reinigung von Abwasser 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Kontakt
Telefon: +49 2331-93323-464 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 073-127171
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 250-459257
ABl. S-Ausgabe: 73

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptbahnhof/Vorbahnhof, Karl-Lehr-Str., Duisburg / Deutschland.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Wartungskosten (15)
3. Betriebskosten (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-30 📅
Name: Klaus, Müller, Schenk-GMBH
Postanschrift: Henleinstraße 4
Postort: Lichtenstein
Postleitzahl: 72805
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 073-127171 (2016-04-11)