Auswahlverfahren Dienstleistungskonzession Rettungsdienst 2016
Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallversorgung und des Krankentransportes mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln sowie zusätzlich die Erbringung von Leistungen der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienstbereich des Kreises Bergstraße auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.
Im Kreis Bergstraße wird der Rettungsdienst in organisatorischer Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport durchgeführt, d. h. es werden ausschließlich notfallgeeignete Rettungsmittel (RTW) im Rahmen einer „Mehrzweckfahrzeugstrategie“ eingesetzt.
Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Erteilung jeweils einer Dienstleistungskonzession mittels Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag) i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 HRDG für jedes Los.
Der Leistungserbringer erhält vom Kreis Bergstraße keinerlei Entgelt für die von ihm im Rahmen der Beauftragung erbrachten rettungsdienstlichen Leistungen und vorgehaltenen Kapazitäten des Rettungsdienstes. Die Vergütung erfolgt ausschließlich über die nach den Vorgaben von § 10 HRDG und §§ 38 ff. DVO HRDG (Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes v. 03.01.2011, GVBl. I S. 13; zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2014, GVBl. 2015 S. 24) zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsträgern zu vereinbarenden Benutzungsentgelte. Leistungsträger sind gem. § 3 Abs. 11 HRDG die Krankenkassen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Landesausschuss Hessen des Verbandes der privaten Krankenversicherung.
Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Auftrag i.S.v. § 99 Abs. 2 GWB. Die Auswahl erfolgt in einem transparenten Verfahren mit entsprechender Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Die Verfahrensausgestaltung erfolgt lediglich in Anlehnung an das Verfahren der freihändigen Vergabe im Sinne des ersten Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt). Die Bestimmungen der VOL/A 1. Abschnitt sind, ebenso wie sonstige vergaberechtliche Bestimmungen nach dem GWB, der VgV oder der VOL/A 2. Abschnitt, ausdrücklich nicht Bestandteil bzw. Grundlage des Auswahlverfahrens. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen der VOL/A.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-03-24
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Auftragsbekanntmachung
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2015-04-17
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Ergänzende Angaben
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2015-08-06
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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