Für Schleswig-Holstein wird federführend durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) das digitale Anlagenverzeichnis Schleswig-Holstein seit 2002 als Fachsoftware im Rahmen der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aufgebaut. Ziel dieses zentralen Katasters ist die Erfassung, Verwaltung und Pflege von Anlagen und Bauwerken an Gewässern und Deichen sowie von gewässerbezogenen Informationen. Für die Pflege und Weiterentwicklung der Fachsoftware digitales Anlagenverzeichnis soll ein Rahmenvertrag für den Zeitraum vom 1. März 2016 bis zum 31. Dezember 2019 geschlossen werden, aus dem die jeweils benötigten konkreten Bedarfe abgerufen werden können. Das Amtliche Wasserwirtschaftliche Gewässerverzeichnis (AWGV) besteht neben dem Anlagenverzeichnis (DAV) aus den weiteren Komponenten digitales Strukturverzeichniss (DSV), digitales Deichverzeichniss (DDV), digitales Maßnahmenverzeichniss (DMV), digitales Seenverzeichnis (DSEEV), gewässerkundliches Flächenverzeichnis (GFV). Auch die Genehmigung der digitalen Anlagenverzeichnisse der Wasser- und Bodenverbände durch die unteren Wasserbehörden wird digital unterstützt. Weitere Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-23.
Auftragsbekanntmachung (2015-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Software-Wartung und -Reparatur
Menge oder Umfang: Notwendige Pflege- und Weiterentwicklungsmaßnahmen in der Vertragslaufzeit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Wartung und -Reparatur📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de🌏
E-Mail: dataportvergabe2931@dataport.de📧
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Antrages sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Antrages sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für Schleswig-Holstein wird federführend durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) das digitale Anlagenverzeichnis Schleswig-Holstein seit 2002 als Fachsoftware im Rahmen der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aufgebaut. Ziel dieses zentralen Katasters ist die Erfassung, Verwaltung und Pflege von Anlagen und Bauwerken an Gewässern und Deichen sowie von gewässerbezogenen Informationen.
Für Schleswig-Holstein wird federführend durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) das digitale Anlagenverzeichnis Schleswig-Holstein seit 2002 als Fachsoftware im Rahmen der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aufgebaut. Ziel dieses zentralen Katasters ist die Erfassung, Verwaltung und Pflege von Anlagen und Bauwerken an Gewässern und Deichen sowie von gewässerbezogenen Informationen.
Für die Pflege und Weiterentwicklung der Fachsoftware digitales Anlagenverzeichnis soll ein Rahmenvertrag für den Zeitraum vom 1. März 2016 bis zum 31. Dezember 2019 geschlossen werden, aus dem die jeweils benötigten konkreten Bedarfe abgerufen werden können.
Für die Pflege und Weiterentwicklung der Fachsoftware digitales Anlagenverzeichnis soll ein Rahmenvertrag für den Zeitraum vom 1. März 2016 bis zum 31. Dezember 2019 geschlossen werden, aus dem die jeweils benötigten konkreten Bedarfe abgerufen werden können.
Das Amtliche Wasserwirtschaftliche Gewässerverzeichnis (AWGV) besteht neben dem Anlagenverzeichnis (DAV) aus den weiteren Komponenten digitales Strukturverzeichniss (DSV), digitales Deichverzeichniss (DDV), digitales Maßnahmenverzeichniss (DMV), digitales Seenverzeichnis (DSEEV), gewässerkundliches Flächenverzeichnis (GFV). Auch die Genehmigung der digitalen Anlagenverzeichnisse der Wasser- und Bodenverbände durch die unteren Wasserbehörden wird digital unterstützt.
Das Amtliche Wasserwirtschaftliche Gewässerverzeichnis (AWGV) besteht neben dem Anlagenverzeichnis (DAV) aus den weiteren Komponenten digitales Strukturverzeichniss (DSV), digitales Deichverzeichniss (DDV), digitales Maßnahmenverzeichniss (DMV), digitales Seenverzeichnis (DSEEV), gewässerkundliches Flächenverzeichnis (GFV). Auch die Genehmigung der digitalen Anlagenverzeichnisse der Wasser- und Bodenverbände durch die unteren Wasserbehörden wird digital unterstützt.
Weitere Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Dauer: 46 Monate
Referenznummer: ÖT RE2/2931/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen,
— Erklärung Gesetzestreue,
— Unternehmensbeschreibung.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Referenzen,
— Personalkennzahlen,
— Umsatzkennzahlen,
— Liste privilegierter Nachunternehmer,
— Nachunternehmererklärung,
— Erklärung Bewerbergemeinschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Qualitätsmanagement,
— Zusatzerklärung zum Qualitätsmanagement.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaftenim weiteren Verfahren (siehe zu den Details: Teilnahmeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaftenim weiteren Verfahren (siehe zu den Details: Teilnahmeunterlagen).
Sonstige besondere Bedingungen:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG),
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 46
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand: 75 % Qualitätsmanagement des Bewerbers: 15 % kontinuierliche Entwicklung von Umsatz und Personalstärke 10 % Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Im Rahmen der Eignungsprüfung werden Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue geprüft. Die Leistungsfähigkeit wird durch die Vorlage von Referenzen, Umsatzkennzahlen, Personalkennzahlen und Qualitätsmanagement überprüft. Zur Abgabe des Angebots sollen mindestens fünf Bewerber aufgefordert werden, soweit es genug geeignete Bewerber gibt.Falls genügend geeignete Bewerber vorliegen, werden 5 geeignete Bewerber mit den höchsten Punktwerten bei dem Eignungskriterium „Leistungsfähigkeit“ zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand: 75 % Qualitätsmanagement des Bewerbers: 15 % kontinuierliche Entwicklung von Umsatz und Personalstärke 10 % Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Im Rahmen der Eignungsprüfung werden Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue geprüft. Die Leistungsfähigkeit wird durch die Vorlage von Referenzen, Umsatzkennzahlen, Personalkennzahlen und Qualitätsmanagement überprüft. Zur Abgabe des Angebots sollen mindestens fünf Bewerber aufgefordert werden, soweit es genug geeignete Bewerber gibt.Falls genügend geeignete Bewerber vorliegen, werden 5 geeignete Bewerber mit den höchsten Punktwerten bei dem Eignungskriterium „Leistungsfähigkeit“ zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.dataport.de🌏
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Geschäftszimmer, Zimmer 310, Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle
URL der Teilnahme: www.dataport.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ÖT RE2/2931/2015
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zusenden.