a) Planungsleistungen für die Maßnahme B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda, 1. Bauabschnitt Erarbeitung der Ausführungsplanung (Lph. 5) und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Markierung und Beschilderung); 2. Bauabschnitt Erarbeitung der Entwurfsplanung (Lph. 3), der Genehmigungsplanung (Lph. 4), der Ausführungsplanung (Lph. 5) und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Markierung und Beschilderung). Für den 1. und 2. Bauschnitt sind Besondere Leistungen für Verkehrsanlagen zu Lph. 5, die SiGe Planung der Ausführung des Bauvorhabens und Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV) für die Planungsphase der Verkehrsanlagen sowie die Leistungskoordination zu erbringen. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 Lph. 3, Lph. 4, Lph. 5 und Lph. 6 in Verbindung mit HOAI Anlage 13.1 sowie den entsprechenden Technischen Vertragsbedingungen, den Mustertexten der HVA F-StB und HVA B-StB Teil 1.4 (Leistungsbeschreibung). Jeweils in der aktuellen Fassung. b) Die Gesamtlänge der Maßnahme B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda beträgt 6,7 km (Neubau) mit einem Regelquerschnitt (RQ) 10,5 S und einer Bauklasse (BK) II. Weiterhin beinhaltet die Planung: den Ausbau der B 97 auf einer Länge von 0,705 km, mit einem RQ 10,5 S und einer BK II; den Ausbau der S 108 auf einer Länge von 0,814 km, mit einem mehrstreifigen Knotenpunktbereich und einer BK III; die Verlegung B 96alt auf einer Länge von 0,570 km, mit einem RQ 9,5 (6 m Fahrbahnbreite) und einer BK IV; die Deckenerneuerung der B 96 auf einer Länge vom 0,600 km; den Neubau von Wirtschaftswegen, Waldzufahrten, Radwegen, Geh- und Radwegen; 7 Knotenpunkte (davon ein Kreisverkehr, 2 Knotenpunkte mit Lichtsignalanlagen, an einem Knotenpunkt wird die Lichtsignalanlage tiefbauseitig bereits vorgesehen); Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz. Zu b) Angaben zu den Ingenieurbauwerken (informativ, Planungsleistungen sind nicht Bestandteil der zu beauftragenden Leistungen): Im Zuge der Maßnahme B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda sind folgende Ingenieurbauwerke enthalten, Brückenbauwerk 1 überführt die B 96neu über die Eisenbahnstrecke Horka-Roßlau, Bauwerk 2 fischottergerechter Durchlass, Brückenbauwerk 3 Radwegüberführung. c) Leistungszeitraum: ca. 12 Monate Bearbeitungszeit für Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen (1. Bauabschnitt); ca. 12 Monate Bearbeitungszeit für Entwurfsplanung (Lph. 3) und Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen (2. Bauabschnitt) und anschließend ca. 12 Monate Bearbeitungszeit für Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen (2. Bauabschnitt).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Menge oder Umfang: Siehe Pkt. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Postanschrift: Käthe-Kollwitz-Straße 17
Postleitzahl: 02625
Postort: Bautzen
a) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung und bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen: „Teilnahmeantrag B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda – Objektplanung Verkehrsanlagen 1. BA Lph. 5 und Lph. 6, Objektplanung Verkehrsanlagen 2. BA Lph. 3, Lph. 4, Lph. 5 und Lph. 6“ Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4) einzureichen. Teilnahmeanträge, die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der LISt GmbH eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk.
b) Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Teilnahme empfohlen, maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Hinweis zum Bezug des Bewerberbogens, siehe Pkt. III.2.1). In den Teilnahmeunterunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis Pkt. III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber bzw. der entsprechenden Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften und der Unterauftragnehmer übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h, § 5 (4) c, §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
c) Der Teilnahmeantrag einschließlich vorzulegender Nachweise und der Bewerberbogen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
a) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung und bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen: „Teilnahmeantrag B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda – Objektplanung Verkehrsanlagen 1. BA Lph. 5 und Lph. 6, Objektplanung Verkehrsanlagen 2. BA Lph. 3, Lph. 4, Lph. 5 und Lph. 6“ Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4) einzureichen. Teilnahmeanträge, die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der LISt GmbH eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk.
b) Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Teilnahme empfohlen, maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Hinweis zum Bezug des Bewerberbogens, siehe Pkt. III.2.1). In den Teilnahmeunterunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis Pkt. III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber bzw. der entsprechenden Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften und der Unterauftragnehmer übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h, § 5 (4) c, §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
c) Der Teilnahmeantrag einschließlich vorzulegender Nachweise und der Bewerberbogen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
a) Planungsleistungen für die Maßnahme B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda, 1. Bauabschnitt Erarbeitung der Ausführungsplanung (Lph. 5) und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Markierung und Beschilderung); 2. Bauabschnitt Erarbeitung der Entwurfsplanung (Lph. 3), der Genehmigungsplanung (Lph. 4), der Ausführungsplanung (Lph. 5) und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Markierung und Beschilderung). Für den 1. und 2. Bauschnitt sind Besondere Leistungen für Verkehrsanlagen zu Lph. 5, die SiGe Planung der Ausführung des Bauvorhabens und Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV) für die Planungsphase der Verkehrsanlagen sowie die Leistungskoordination zu erbringen.
a) Planungsleistungen für die Maßnahme B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda, 1. Bauabschnitt Erarbeitung der Ausführungsplanung (Lph. 5) und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Markierung und Beschilderung); 2. Bauabschnitt Erarbeitung der Entwurfsplanung (Lph. 3), der Genehmigungsplanung (Lph. 4), der Ausführungsplanung (Lph. 5) und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Markierung und Beschilderung). Für den 1. und 2. Bauschnitt sind Besondere Leistungen für Verkehrsanlagen zu Lph. 5, die SiGe Planung der Ausführung des Bauvorhabens und Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV) für die Planungsphase der Verkehrsanlagen sowie die Leistungskoordination zu erbringen.
Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 Lph. 3, Lph. 4, Lph. 5 und Lph. 6 in Verbindung mit HOAI Anlage 13.1 sowie den entsprechenden Technischen Vertragsbedingungen, den Mustertexten der HVA F-StB und HVA B-StB Teil 1.4 (Leistungsbeschreibung). Jeweils in der aktuellen Fassung.
Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 Lph. 3, Lph. 4, Lph. 5 und Lph. 6 in Verbindung mit HOAI Anlage 13.1 sowie den entsprechenden Technischen Vertragsbedingungen, den Mustertexten der HVA F-StB und HVA B-StB Teil 1.4 (Leistungsbeschreibung). Jeweils in der aktuellen Fassung.
b) Die Gesamtlänge der Maßnahme B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda beträgt 6,7 km (Neubau) mit einem Regelquerschnitt (RQ) 10,5 S und einer Bauklasse (BK) II. Weiterhin beinhaltet die Planung: den Ausbau der B 97 auf einer Länge von 0,705 km, mit einem RQ 10,5 S und einer BK II; den Ausbau der S 108 auf einer Länge von 0,814 km, mit einem mehrstreifigen Knotenpunktbereich und einer BK III; die Verlegung B 96alt auf einer Länge von 0,570 km, mit einem RQ 9,5 (6 m Fahrbahnbreite) und einer BK IV; die Deckenerneuerung der B 96 auf einer Länge vom 0,600 km; den Neubau von Wirtschaftswegen, Waldzufahrten, Radwegen, Geh- und Radwegen; 7 Knotenpunkte (davon ein Kreisverkehr, 2 Knotenpunkte mit Lichtsignalanlagen, an einem Knotenpunkt wird die Lichtsignalanlage tiefbauseitig bereits vorgesehen); Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz.
b) Die Gesamtlänge der Maßnahme B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda beträgt 6,7 km (Neubau) mit einem Regelquerschnitt (RQ) 10,5 S und einer Bauklasse (BK) II. Weiterhin beinhaltet die Planung: den Ausbau der B 97 auf einer Länge von 0,705 km, mit einem RQ 10,5 S und einer BK II; den Ausbau der S 108 auf einer Länge von 0,814 km, mit einem mehrstreifigen Knotenpunktbereich und einer BK III; die Verlegung B 96alt auf einer Länge von 0,570 km, mit einem RQ 9,5 (6 m Fahrbahnbreite) und einer BK IV; die Deckenerneuerung der B 96 auf einer Länge vom 0,600 km; den Neubau von Wirtschaftswegen, Waldzufahrten, Radwegen, Geh- und Radwegen; 7 Knotenpunkte (davon ein Kreisverkehr, 2 Knotenpunkte mit Lichtsignalanlagen, an einem Knotenpunkt wird die Lichtsignalanlage tiefbauseitig bereits vorgesehen); Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz.
Zu b) Angaben zu den Ingenieurbauwerken (informativ, Planungsleistungen sind nicht Bestandteil der zu beauftragenden Leistungen): Im Zuge der Maßnahme B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda sind folgende Ingenieurbauwerke enthalten, Brückenbauwerk 1 überführt die B 96neu über die Eisenbahnstrecke Horka-Roßlau, Bauwerk 2 fischottergerechter Durchlass, Brückenbauwerk 3 Radwegüberführung.
Zu b) Angaben zu den Ingenieurbauwerken (informativ, Planungsleistungen sind nicht Bestandteil der zu beauftragenden Leistungen): Im Zuge der Maßnahme B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda sind folgende Ingenieurbauwerke enthalten, Brückenbauwerk 1 überführt die B 96neu über die Eisenbahnstrecke Horka-Roßlau, Bauwerk 2 fischottergerechter Durchlass, Brückenbauwerk 3 Radwegüberführung.
c) Leistungszeitraum: ca. 12 Monate Bearbeitungszeit für Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen (1. Bauabschnitt); ca. 12 Monate Bearbeitungszeit für Entwurfsplanung (Lph. 3) und Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen (2. Bauabschnitt) und anschließend ca. 12 Monate Bearbeitungszeit für Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen (2. Bauabschnitt).
c) Leistungszeitraum: ca. 12 Monate Bearbeitungszeit für Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen (1. Bauabschnitt); ca. 12 Monate Bearbeitungszeit für Entwurfsplanung (Lph. 3) und Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen (2. Bauabschnitt) und anschließend ca. 12 Monate Bearbeitungszeit für Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen (2. Bauabschnitt).
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 1.21-3942/846/5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 02977 Hoyerswerda in Sachsen, Landkreis Bautzen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend bis Pkt. III.2.3) aufgeführten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) zwingend in der im Pkt. VI.3) aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Es wird für diese Ausschreibung ein Bewerberbogen bereitgestellt. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird empfohlen. Dieser kann bei der LISt GmbH (vergabe@list.smwa.sachsen.de) abgefordert werden. Für die Bearbeitung der im Pkt. II.1.5) benannten Leistungen ist die Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften unter Umständen notwendig, bzw. sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erbracht werden können, die Vergabe an Unterauftragnehmer. In diesem Fall ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Referenzen zu Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer einschließlich dessen Personaleinsatz. Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
Die nachstehend bis Pkt. III.2.3) aufgeführten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) zwingend in der im Pkt. VI.3) aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Es wird für diese Ausschreibung ein Bewerberbogen bereitgestellt. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird empfohlen. Dieser kann bei der LISt GmbH (vergabe@list.smwa.sachsen.de) abgefordert werden. Für die Bearbeitung der im Pkt. II.1.5) benannten Leistungen ist die Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften unter Umständen notwendig, bzw. sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erbracht werden können, die Vergabe an Unterauftragnehmer. In diesem Fall ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Referenzen zu Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer einschließlich dessen Personaleinsatz. Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
— 1. Der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) muss Auskunft darüber geben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind (Benennung) und Auskunft über die angedachte auftragsbezogene Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen erteilen (in Anlehnung an § 4 (2) VOF).
— 1. Der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) muss Auskunft darüber geben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind (Benennung) und Auskunft über die angedachte auftragsbezogene Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen erteilen (in Anlehnung an § 4 (2) VOF).
— 2. Es ist vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 4 (6) a-g VOF und nach §§ 4 (9) a-e VOF vorliegen.
— 2. Es ist vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 4 (6) a-g VOF und nach §§ 4 (9) a-e VOF vorliegen.
— 3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) gemäß den unter Pkt. III.1.1) angegebenen Deckungssummen und Anforderungen (gemäß § 5 (4) a VOF) bzw. bei vorliegender Unterdeckung der bestehenden Versicherungsleistungen zusätzlich die Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung auf die geforderten Deckungssummen und Anforderungen erhöht wird. Vor Vertragsabschluss ist dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
— 3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) gemäß den unter Pkt. III.1.1) angegebenen Deckungssummen und Anforderungen (gemäß § 5 (4) a VOF) bzw. bei vorliegender Unterdeckung der bestehenden Versicherungsleistungen zusätzlich die Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung auf die geforderten Deckungssummen und Anforderungen erhöht wird. Vor Vertragsabschluss ist dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
— 4. Es ist vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) eine Erklärung vorzulegen, ob ein Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt ist, wenn ja mit Angabe der entsprechenden Auftragsteile und Benennung der Unterauftragnehmer (in Anlehnung an § 5 (5) h VOF).
— 4. Es ist vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) eine Erklärung vorzulegen, ob ein Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt ist, wenn ja mit Angabe der entsprechenden Auftragsteile und Benennung der Unterauftragnehmer (in Anlehnung an § 5 (5) h VOF).
— 5. Im Falle der Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern ist für alle Unterauftragnehmer zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 4 (6) a-g VOF und nach §§ 4 (9) a-e VOF vorliegen.
— 5. Im Falle der Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern ist für alle Unterauftragnehmer zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 4 (6) a-g VOF und nach §§ 4 (9) a-e VOF vorliegen.
— 6. Im Falle der Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder und der bevollmächtigte Vertreter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (für das Vergabeverfahren) benannt werden. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft durch die entsprechenden Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
— 6. Im Falle der Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder und der bevollmächtigte Vertreter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (für das Vergabeverfahren) benannt werden. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft durch die entsprechenden Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
— 7. Das Nichtvorliegen einer der geforderten Angaben oder einer Erklärung oder eines Nachweises dieser Bekanntmachung gemäß Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) für den Bewerber bzw. für ein Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder für einen Unterauftragnehmer führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
— 7. Das Nichtvorliegen einer der geforderten Angaben oder einer Erklärung oder eines Nachweises dieser Bekanntmachung gemäß Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) für den Bewerber bzw. für ein Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder für einen Unterauftragnehmer führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
— 8. Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 5 Abs. 3 VOF nicht Gebrauch.
— 9. Der vorgesehene Leistungserbringer und das vorgesehene Personal der Leistungserbringung sind bindend. Soweit nach dem in der Bekanntmachung Pkt. IV.3.4) benannten Schlusstermin bis zur Auftragsvergabe Neunominierungen oder Änderungen von vorgesehenen Leistungserbringern und/oder vorgesehenem Personal für die Gewährleistung der Leistungserbringung erforderlich werden, unterliegen diese der Ausschluss- und Eignungsprüfung gemäß Bekanntmachung. In diesem Fall besteht unaufgefordert die Pflicht zur vollständigen Vorlage von Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemäß Pkt. III.2.1) Ziffer 1. bis 6., Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3). Nach Versendung der Absageschreiben des Ausschluss- und Auswahlverfahrens werden nur Neunominierungen oder Änderungen der im Vergabeverfahren verbleibenden Bewerber/Bieter berücksichtigt. Im Übrigen gelten Ziffer 7 und 8 sowie Pkt. IV.1.2).
— 9. Der vorgesehene Leistungserbringer und das vorgesehene Personal der Leistungserbringung sind bindend. Soweit nach dem in der Bekanntmachung Pkt. IV.3.4) benannten Schlusstermin bis zur Auftragsvergabe Neunominierungen oder Änderungen von vorgesehenen Leistungserbringern und/oder vorgesehenem Personal für die Gewährleistung der Leistungserbringung erforderlich werden, unterliegen diese der Ausschluss- und Eignungsprüfung gemäß Bekanntmachung. In diesem Fall besteht unaufgefordert die Pflicht zur vollständigen Vorlage von Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemäß Pkt. III.2.1) Ziffer 1. bis 6., Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3). Nach Versendung der Absageschreiben des Ausschluss- und Auswahlverfahrens werden nur Neunominierungen oder Änderungen der im Vergabeverfahren verbleibenden Bewerber/Bieter berücksichtigt. Im Übrigen gelten Ziffer 7 und 8 sowie Pkt. IV.1.2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Teilnahme- und Ausschlussbedingungen gemäß Pkt. III.2.1) sind zu beachten.
— Kriterium 1: Unterkriterium 1.1: aufgabenbezogene Umsätze (netto) für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer sind für die Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landesstraßen getrennt für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) anzugeben (in Anlehnung an § 5 (4) c VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Kriterium 1: Unterkriterium 1.1: aufgabenbezogene Umsätze (netto) für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer sind für die Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landesstraßen getrennt für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) anzugeben (in Anlehnung an § 5 (4) c VOF).
— Kriterium 1: Unterkriterium 1.2: aufgabenbezogene Umsätze (netto) für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer sind für die Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landesstraßen getrennt für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) anzugeben (in Anlehnung an § 5 (4) c VOF). Geforderte Mindeststandards: siehe Pkt. IV.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Kriterium 1: Unterkriterium 1.2: aufgabenbezogene Umsätze (netto) für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer sind für die Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landesstraßen getrennt für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) anzugeben (in Anlehnung an § 5 (4) c VOF). Geforderte Mindeststandards: siehe Pkt. IV.1.2)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Teilnahme- und Ausschlussbedingungen gemäß Pkt. III.2.1) sind zu beachten.
— Kriterium 2: Unterkriterium 2.1: geforderte Angaben und Nachweise des Verantwortlichen der Leistungserbringung und der vorgesehenen Mitarbeiter für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Name; fachliche Qualifikation (mit Nachweis des entsprechenden fachlichen Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur oder gleichwertig); Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2: Unterkriterium 2.1: geforderte Angaben und Nachweise des Verantwortlichen der Leistungserbringung und der vorgesehenen Mitarbeiter für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Name; fachliche Qualifikation (mit Nachweis des entsprechenden fachlichen Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur oder gleichwertig); Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2: Unterkriterium 2.2: geforderte Angaben und Nachweise des Verantwortlichen der Leistungserbringung und vorgesehenen Mitarbeiter für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Name; fachliche Qualifikation (mit Nachweis des entsprechenden fachlichen Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur oder gleichwertig); Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2: Unterkriterium 2.2: geforderte Angaben und Nachweise des Verantwortlichen der Leistungserbringung und vorgesehenen Mitarbeiter für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Name; fachliche Qualifikation (mit Nachweis des entsprechenden fachlichen Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur oder gleichwertig); Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2: Unterkriterium 2.3: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen des Bewerbers mit Fortbildungsnachweisen der Jahre 2012 bis heute (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2: Unterkriterium 2.3: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen des Bewerbers mit Fortbildungsnachweisen der Jahre 2012 bis heute (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2: Unterkriterium 2.4: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen des Bewerbers mit Fortbildungsnachweisen der Jahre 2012 bis heute (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2: Unterkriterium 2.4: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen des Bewerbers mit Fortbildungsnachweisen der Jahre 2012 bis heute (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2: Unterkriterium 2.5: zusätzliche fachliche Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): Angaben und Nachweise für den vorgesehenen Mitarbeiter und dessen Vertreter für die Leistungen der SiGe Planung der Ausführung des Bauvorhabens und der Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV; nur im Zuge der Planungsphase) für die Verkehrsanlagen (1. und 2. Bauabschnitt) des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern oder des Unterauftragnehmers): Name; baufachliche Qualifikation (mit Nachweis des Ausbildungsabschlusses Techniker/Meister/geprüfter Polier/Diplomingenieur/Master/Architekt); Qualifikationsnachweis für arbeitsschutzfachliche- und Koordinatorenkenntnisse gem. RAB 30 Anlage B und Anlage C oder gleichwertig; sowie Darstellung von mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in der Planung von Bauvorhaben (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2: Unterkriterium 2.5: zusätzliche fachliche Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): Angaben und Nachweise für den vorgesehenen Mitarbeiter und dessen Vertreter für die Leistungen der SiGe Planung der Ausführung des Bauvorhabens und der Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV; nur im Zuge der Planungsphase) für die Verkehrsanlagen (1. und 2. Bauabschnitt) des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern oder des Unterauftragnehmers): Name; baufachliche Qualifikation (mit Nachweis des Ausbildungsabschlusses Techniker/Meister/geprüfter Polier/Diplomingenieur/Master/Architekt); Qualifikationsnachweis für arbeitsschutzfachliche- und Koordinatorenkenntnisse gem. RAB 30 Anlage B und Anlage C oder gleichwertig; sowie Darstellung von mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in der Planung von Bauvorhaben (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer ist eine tabellarische Referenzliste über Leistungen der Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und der Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (der o. g. Leistungen); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Referenzen die folgende Mindestanforderungen erfüllen bewertet: Straßenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landesstraßen; Leistungserbringung (der o. g. Leistungen) in den Jahren 2012 bis heute; Neu- oder Ausbau von mindestens 500 m Baulänge (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF).
— Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer ist eine tabellarische Referenzliste über Leistungen der Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und der Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (der o. g. Leistungen); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Referenzen die folgende Mindestanforderungen erfüllen bewertet: Straßenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landesstraßen; Leistungserbringung (der o. g. Leistungen) in den Jahren 2012 bis heute; Neu- oder Ausbau von mindestens 500 m Baulänge (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF).
— Kriterium 3, Unterkriterium 3.2: für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer ist eine tabellarische Referenzliste über Leistungen der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (der o. g. Leistungen); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Referenzen die folgende Mindestanforderungen erfüllen bewertet: Straßenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landesstraßen; Leistungserbringung (der o. g. Leistungen) in den Jahren 2012 bis heute; Neu- oder Ausbau von mindestens 500 m Baulänge (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF).
— Kriterium 3, Unterkriterium 3.2: für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer ist eine tabellarische Referenzliste über Leistungen der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (der o. g. Leistungen); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Referenzen die folgende Mindestanforderungen erfüllen bewertet: Straßenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landesstraßen; Leistungserbringung (der o. g. Leistungen) in den Jahren 2012 bis heute; Neu- oder Ausbau von mindestens 500 m Baulänge (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF).
— Kriterium 4: Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt einschließlich der Benennung der einzelnen Vertreterregelung (in Anlehnung an § 5 (5) c).
— Kriterium 4: Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt einschließlich der Benennung der einzelnen Vertreterregelung (in Anlehnung an § 5 (5) c).
— Kriterium 5: Unterkriterium 5.1: Angaben über die aktuelle personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Anzahl der angestellten Mitarbeiter für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF).
— Kriterium 5: Unterkriterium 5.1: Angaben über die aktuelle personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Anzahl der angestellten Mitarbeiter für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF).
— Kriterium 5: Unterkriterium 5.2: Angaben über die aktuelle personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Anzahl der angestellten Mitarbeiter für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF).
— Kriterium 5: Unterkriterium 5.2: Angaben über die aktuelle personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Anzahl der angestellten Mitarbeiter für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF).
— Kriterium 6: Erklärung für die vorgesehenen Leistungsbereiche aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, GAEB, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel) in digitaler Form muss gewährleistet werden) der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen (in Anlehnung an § 5 (5) e VOF).
— Kriterium 6: Erklärung für die vorgesehenen Leistungsbereiche aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, GAEB, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel) in digitaler Form muss gewährleistet werden) der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen (in Anlehnung an § 5 (5) e VOF).
— Kriterium 7: Angaben zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der auszuführenden Leistungen des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) benennen und beschreiben (in Anlehnung an § 5 (5) f). Geforderte Mindeststandards: siehe Pkt. IV.1.2)
— Kriterium 7: Angaben zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der auszuführenden Leistungen des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) benennen und beschreiben (in Anlehnung an § 5 (5) f). Geforderte Mindeststandards: siehe Pkt. IV.1.2)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mit 1 500 000 EUR, sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) mit 1 500 000 EUR sowie eine Maximierung der Ersatzleistungen um das 2-fache der Versicherungssumme, Nachweis gemäß § 5 (4) a VOF. Im Falle von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern einzeln zu erbringen.
Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mit 1 500 000 EUR, sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) mit 1 500 000 EUR sowie eine Maximierung der Ersatzleistungen um das 2-fache der Versicherungssumme, Nachweis gemäß § 5 (4) a VOF. Im Falle von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern einzeln zu erbringen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
HOAI, Abschlags- und Schlusszahlungen nach HVA F-StB, jeweils in der aktuellen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle des Unterschreitens der geplanten Mindestzahl nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens, das Verhandlungsverfahren einzustellen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle des Unterschreitens der geplanten Mindestzahl nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens, das Verhandlungsverfahren einzustellen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) zu entnehmen.
— Ausschlussverfahren: Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.1) in Anlehnung an): § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.2) in Anlehnung an): § 5 (4) c VOF (Kriterium 1 einschließlich Unterkriterien), Ausschluss bei Nichtabgabe. Technische Leistungsfähigkeit/Fachliche Eignung (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.3) in Anlehnung an): § 4 (3), §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF (Kriterien 2 bis 7 einschließlich Unterkriterien), Ausschluss bei Nichtabgabe.
— Ausschlussverfahren: Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.1) in Anlehnung an): § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.2) in Anlehnung an): § 5 (4) c VOF (Kriterium 1 einschließlich Unterkriterien), Ausschluss bei Nichtabgabe. Technische Leistungsfähigkeit/Fachliche Eignung (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.3) in Anlehnung an): § 4 (3), §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF (Kriterien 2 bis 7 einschließlich Unterkriterien), Ausschluss bei Nichtabgabe.
— Auswahlverfahren: Die Wichtung erfolgt für die gemäß Pkt. III.2.2) und III.2.3) benannten Auswahlkriterien mit:
Kriterium 1: Unterkriterium 1.1 mit 5 %, Unterkriterium 1.2 mit 5 %;
Kriterium 2: Unterkriterium 2.1 mit 10 %, Unterkriterium 2.2 mit 10 %, Unterkriterium 2.3 mit 2,5 %, Unterkriterium 2.4 mit 2,5 %;
Kriterium 3: Unterkriterium 3.1 mit 17,5 %, Unterkriterium 3.2 mit 17,5 %;
Kriterium 4: mit 5 %;
Kriterium 5: Unterkriterium 5.1 mit 7,5 %, Unterkriterium 5.2 mit 7,5 %;
Kriterium 6: mit 5 %;
Kriterium 7: mit 5 %.
Es erfolgt eine differenzierte Bewertung der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 5 Punkten. Teilnahmeanträge mit einer Bewertung von 0 Punkten in einem Auswahlkriterium werden aufgrund der Nichterfüllung der Mindeststandards nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Folgenden werden die Bewertungen des Mindeststandards der Auswahlkriterien benannt. Die vollständige Bewertungsmartix kann bei der LISt GmbH (vergabe@list.smwa.sachsen.de) bis zum Ablauf des im Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermins erfolgen.
Es erfolgt eine differenzierte Bewertung der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 5 Punkten. Teilnahmeanträge mit einer Bewertung von 0 Punkten in einem Auswahlkriterium werden aufgrund der Nichterfüllung der Mindeststandards nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Folgenden werden die Bewertungen des Mindeststandards der Auswahlkriterien benannt. Die vollständige Bewertungsmartix kann bei der LISt GmbH (vergabe@list.smwa.sachsen.de) bis zum Ablauf des im Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermins erfolgen.
Kriterium 1, Unterkriterium 1.1: 1 Punkt (Mindeststandard): größer oder gleich 54 000 EUR bis kleiner als 81 000 EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landesstraßen für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen. Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der objektbezogenen Umsätze für die Lph. 3 von Verkehrsanlagen und für die Lph. 4 von Verkehrsanlagen. Kriterium 1, Unterkriterium 1.2: 1 Punkt (Mindeststandard): größer oder gleich 57 500 EUR bis kleiner als 86 250 EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landesstraßen für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen. Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der objektbezogenen Umsätze für die Lph. 5 von Verkehrsanlagen und für die Lph. 6 von Verkehrsanlagen.
Kriterium 1, Unterkriterium 1.1: 1 Punkt (Mindeststandard): größer oder gleich 54 000 EUR bis kleiner als 81 000 EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landesstraßen für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen. Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der objektbezogenen Umsätze für die Lph. 3 von Verkehrsanlagen und für die Lph. 4 von Verkehrsanlagen. Kriterium 1, Unterkriterium 1.2: 1 Punkt (Mindeststandard): größer oder gleich 57 500 EUR bis kleiner als 86 250 EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landesstraßen für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen. Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der objektbezogenen Umsätze für die Lph. 5 von Verkehrsanlagen und für die Lph. 6 von Verkehrsanlagen.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: 1 Punkt (Mindeststandard): der Verantwortliche der Leistungserbringung der Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und der Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung als Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder gleichwertig und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und die vorgesehenen Mitarbeiter der Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und der Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen müssen über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung als Dipl.-Ing. oder gleichwertig und über 2 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.1 ist die niedrigste Einzelbewertung des vorgesehenen Personals, dabei gehen in die Bewertung der Verantwortliche der Leistungserbringung und bis zu 2 Mitarbeiter ein.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: 1 Punkt (Mindeststandard): der Verantwortliche der Leistungserbringung der Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und der Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung als Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder gleichwertig und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und die vorgesehenen Mitarbeiter der Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und der Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen müssen über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung als Dipl.-Ing. oder gleichwertig und über 2 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.1 ist die niedrigste Einzelbewertung des vorgesehenen Personals, dabei gehen in die Bewertung der Verantwortliche der Leistungserbringung und bis zu 2 Mitarbeiter ein.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.2: 1 Punkt (Mindeststandard): der Verantwortliche der Leistungserbringung der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung als Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder gleichwertig und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und die vorgesehenen Mitarbeiter der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen müssen über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung als Dipl.-Ing. oder gleichwertig und über 2 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.2 ist die niedrigste Einzelbewertung des vorgesehenen Personals, dabei gehen in die Bewertung der Verantwortliche der Leistungserbringung und bis zu 2 Mitarbeiter ein.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.2: 1 Punkt (Mindeststandard): der Verantwortliche der Leistungserbringung der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung als Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder gleichwertig und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und die vorgesehenen Mitarbeiter der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen müssen über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung als Dipl.-Ing. oder gleichwertig und über 2 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.2 ist die niedrigste Einzelbewertung des vorgesehenen Personals, dabei gehen in die Bewertung der Verantwortliche der Leistungserbringung und bis zu 2 Mitarbeiter ein.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.3: 1 Punkt (Mindeststandard): Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen liegen ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Fortbildungsnachweise vor.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.3: 1 Punkt (Mindeststandard): Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen liegen ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Fortbildungsnachweise vor.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.4: 1 Punkt (Mindeststandard): Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen liegen ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Fortbildungsnachweise vor.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.4: 1 Punkt (Mindeststandard): Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen liegen ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Fortbildungsnachweise vor.
Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: 1 Punkt (Mindeststandard): 2 Referenzen (Ref.) für Leistungen der Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen; und 2 Ref. für Leistungen der Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.1 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen.
Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: 1 Punkt (Mindeststandard): 2 Referenzen (Ref.) für Leistungen der Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen; und 2 Ref. für Leistungen der Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.1 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen.
Kriterium 3, Unterkriterium 3.2: 1 Punkt (Mindeststandard): 3 Referenzen (Ref.) für Leistungen der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen; und 3 Ref. für Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.2 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen.
Kriterium 3, Unterkriterium 3.2: 1 Punkt (Mindeststandard): 3 Referenzen (Ref.) für Leistungen der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen; und 3 Ref. für Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.2 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen.
Kriterium 4: 1 Punkt (Mindeststandard): Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals, jedoch ohne bzw. abweichende Angaben der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt und ohne bzw. unvollständiger Benennung der Vertreterregelung.
Kriterium 4: 1 Punkt (Mindeststandard): Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals, jedoch ohne bzw. abweichende Angaben der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt und ohne bzw. unvollständiger Benennung der Vertreterregelung.
Kriterium 5, Unterkriterium 5.1: 1 Punkt (Mindeststandard): 2 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen des vorgesehenen Leistungsbereiches des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer.
Kriterium 5, Unterkriterium 5.1: 1 Punkt (Mindeststandard): 2 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Entwurfsplanung (Lph. 3) von Verkehrsanlagen und für die Genehmigungsplanung (Lph. 4) von Verkehrsanlagen des vorgesehenen Leistungsbereiches des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer.
Kriterium 5, Unterkriterium 5.2: 1 Punkt (Mindeststandard): 2 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen des vorgesehenen Leistungsbereiches des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer.
Kriterium 5, Unterkriterium 5.2: 1 Punkt (Mindeststandard): 2 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen des vorgesehenen Leistungsbereiches des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer.
Kriterium 6: 1 Punkt (Mindeststandard): allgemeine Beschreibung der Ausstattung, Geräte, techn. Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, GEAB, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel) in digitaler Form ist gewährleistet) über die der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen.
Kriterium 6: 1 Punkt (Mindeststandard): allgemeine Beschreibung der Ausstattung, Geräte, techn. Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, GEAB, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel) in digitaler Form ist gewährleistet) über die der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen.
Kriterium 7: 1 Punkt (Mindeststandard): reine verbale Aussage des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern), dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung durchgeführt werden. Erfüllen mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 (3) VOF durch Los getroffen.
Kriterium 7: 1 Punkt (Mindeststandard): reine verbale Aussage des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern), dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung durchgeführt werden. Erfüllen mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 (3) VOF durch Los getroffen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische
Dienstleistungen mbH, Frau Ebner
Postanschrift: Seminarstraße 4
Postort: Rochlitz
Postleitzahl: 09306
Telefon: +49 3737784609📞
E-Mail: vergabe@list.smwa.sachsen.de📧
Fax: +49 3514511784699 📠
Name: LISt Gesellschaft für
Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH,
Frau Ebner
LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und
ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH, Frau Ebner
Telefon: +49
3737784609📞
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1.21-3942/846/5
Zusätzliche Informationen
a) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung und bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen: „Teilnahmeantrag B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda – Objektplanung Verkehrsanlagen 1. BA Lph. 5 und Lph. 6, Objektplanung Verkehrsanlagen 2. BA Lph. 3, Lph. 4, Lph. 5 und Lph. 6“ Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4) einzureichen. Teilnahmeanträge, die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der LISt GmbH eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk.
a) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung und bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen: „Teilnahmeantrag B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda – Objektplanung Verkehrsanlagen 1. BA Lph. 5 und Lph. 6, Objektplanung Verkehrsanlagen 2. BA Lph. 3, Lph. 4, Lph. 5 und Lph. 6“ Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4) einzureichen. Teilnahmeanträge, die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der LISt GmbH eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk.
b) Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Teilnahme empfohlen, maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Hinweis zum Bezug des Bewerberbogens, siehe Pkt. III.2.1). In den Teilnahmeunterunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis Pkt. III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber bzw. der entsprechenden Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften und der Unterauftragnehmer übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h, § 5 (4) c, §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
b) Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Teilnahme empfohlen, maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Hinweis zum Bezug des Bewerberbogens, siehe Pkt. III.2.1). In den Teilnahmeunterunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis Pkt. III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber bzw. der entsprechenden Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften und der Unterauftragnehmer übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h, § 5 (4) c, §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
c) Der Teilnahmeantrag einschließlich vorzulegender Nachweise und der Bewerberbogen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
Fax: +49 341
9771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2015/S 053-092875 (2015-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge