Die Ortsdurchfahrten Hemmingen-Westerfeld und Hemmingen-Arnum im Zuge der Bundesstraße B3 sollen mit dem Bau einer Ortsumgehung Hemmingen entlastet werden. Die Neubaustrecke beginnt südlich des Landwehrkreisels. In einem Rechtsbogen wird die Göttinger Chaussee, im weiteren Verlauf die Ihme überquert, und die Trasse verläuft im Wesentlichen im Geländeniveau bzw. in leichter Einschnittslage westlich an Westerfeld, zwischen Devese und Westerfeld und westlich an Arnum vorbei und schließt an die 1995 fertiggestellte Ortsumgehung Pattensen an. Im Baufeld werden zu beseitigende Altlasten und Kampfmittel vermutet. Die Länge der Baustrecke der Ortsumgehung Hemmingen beträgt rund 7,5 km. Die Umgehungsstraße ist anbau- und zufahrtenfrei. Im Entwurf sind 13 Ingenieurbauwerke vorgesehen. Die vorgesehen Baukosten sind mit 30 Mio EUR brutto geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, regionaler Geschäftsbereich Hannover
Postanschrift: Dorfstraße 17-19
Postleitzahl: 30519
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: poststelle-h@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 511399360📞
Fax: +49 51139936299 📠
(a) Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung des vom Auftraggeber
erstellten Bewerbungsbogens einzureichen. Der Bewerbungsbogen ist bei der
unter I.1 genannten Adresse erhältlich (Betreff: „Anforderung des Bewerbungsbogens zum VOF-Verfahren B3 Ortsumgehung Hemmingen – Vergabe der Bauoberleitung“). Der Auftraggeber wird den Bewerbungsbogen per E-Mail oder – falls keine E-Mail-Adresse angegeben ist – per Fax versenden.
.
(b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft.
.
(c) Bewerbungen sind nur mit dem Bewerbungsbogen möglich; formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Alle Mitglieder von Bewerbergemeinschaften und vorgesehene Subunternehmer müssen einen gemeinsamen Bewerbungsbogen ausfüllen.
.
(d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung (auch Kopie möglich) der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht unterschriebene Teilnahmeanträge und fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen.
.
(e) Weitere Unterlagen über die oben angeforderten Erklärungen, Nachweise
und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht, führen zur Abwertung und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
.
(f) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
.
(g) Die Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.3.4 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) vorliegen. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags.
.
(h) Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
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(i) Auf die Rügefristen für vom Bewerber/Bieter erkannte bzw. aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbare Vergaberechtsverstöße gemäß § 107(3) GWB wird hingewiesen.
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(k) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen.
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(l) Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Subunternehmer vorzusehen, so ist dieser zu benennen und der Anteil der Leistung zu bezeichnen. Der Subunternehmer, auf den der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung zurückgreift, hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Für diesen sind auch die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Anforderungen an Subunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung zurückgreift.
(a) Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung des vom Auftraggeber
erstellten Bewerbungsbogens einzureichen. Der Bewerbungsbogen ist bei der
unter I.1 genannten Adresse erhältlich (Betreff: „Anforderung des Bewerbungsbogens zum VOF-Verfahren B3 Ortsumgehung Hemmingen – Vergabe der Bauoberleitung“). Der Auftraggeber wird den Bewerbungsbogen per E-Mail oder – falls keine E-Mail-Adresse angegeben ist – per Fax versenden.
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(b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft.
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(c) Bewerbungen sind nur mit dem Bewerbungsbogen möglich; formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Alle Mitglieder von Bewerbergemeinschaften und vorgesehene Subunternehmer müssen einen gemeinsamen Bewerbungsbogen ausfüllen.
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(d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung (auch Kopie möglich) der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht unterschriebene Teilnahmeanträge und fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen.
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(e) Weitere Unterlagen über die oben angeforderten Erklärungen, Nachweise
und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht, führen zur Abwertung und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
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(f) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
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(g) Die Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.3.4 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) vorliegen. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags.
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(h) Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
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(i) Auf die Rügefristen für vom Bewerber/Bieter erkannte bzw. aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbare Vergaberechtsverstöße gemäß § 107(3) GWB wird hingewiesen.
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(k) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen.
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(l) Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Subunternehmer vorzusehen, so ist dieser zu benennen und der Anteil der Leistung zu bezeichnen. Der Subunternehmer, auf den der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung zurückgreift, hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Für diesen sind auch die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Anforderungen an Subunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung zurückgreift.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ortsdurchfahrten Hemmingen-Westerfeld und Hemmingen-Arnum im Zuge der Bundesstraße B3 sollen mit dem Bau einer Ortsumgehung Hemmingen entlastet werden. Die Neubaustrecke beginnt südlich des Landwehrkreisels. In einem Rechtsbogen wird die Göttinger Chaussee, im weiteren Verlauf die Ihme überquert, und die Trasse verläuft im Wesentlichen im Geländeniveau bzw. in leichter Einschnittslage westlich an Westerfeld, zwischen Devese und Westerfeld und westlich an Arnum vorbei und schließt an die 1995 fertiggestellte Ortsumgehung Pattensen an. Im Baufeld werden zu beseitigende Altlasten und Kampfmittel vermutet. Die Länge der Baustrecke der Ortsumgehung Hemmingen beträgt rund 7,5 km. Die Umgehungsstraße ist anbau- und zufahrtenfrei. Im Entwurf sind 13 Ingenieurbauwerke vorgesehen. Die vorgesehen Baukosten sind mit 30 Mio EUR brutto geschätzt.
Die Ortsdurchfahrten Hemmingen-Westerfeld und Hemmingen-Arnum im Zuge der Bundesstraße B3 sollen mit dem Bau einer Ortsumgehung Hemmingen entlastet werden. Die Neubaustrecke beginnt südlich des Landwehrkreisels. In einem Rechtsbogen wird die Göttinger Chaussee, im weiteren Verlauf die Ihme überquert, und die Trasse verläuft im Wesentlichen im Geländeniveau bzw. in leichter Einschnittslage westlich an Westerfeld, zwischen Devese und Westerfeld und westlich an Arnum vorbei und schließt an die 1995 fertiggestellte Ortsumgehung Pattensen an. Im Baufeld werden zu beseitigende Altlasten und Kampfmittel vermutet. Die Länge der Baustrecke der Ortsumgehung Hemmingen beträgt rund 7,5 km. Die Umgehungsstraße ist anbau- und zufahrtenfrei. Im Entwurf sind 13 Ingenieurbauwerke vorgesehen. Die vorgesehen Baukosten sind mit 30 Mio EUR brutto geschätzt.
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
— Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4(9) VOF: Ausschluss von Bewerbern,
— die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben
— oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
— die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
— die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben,
— die sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen.
— Angabe, ob oder auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen, bzw. ob oder auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten (§ 4(2) VOF)
Nähere Konkretisierungen siehe „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“. Dieser ist bei der unter I.1) angegebenen Adresse anzufordern und wird kostenlos zugesandt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanung Verkehrsanlagen Straße) in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 5(4)c VOF)
— Nachweise von vom Bewerber seit 2009 erbrachten Referenzen (aus abgeschlossenen und/oder laufenden Projekten), aus dem Bereich Straßenplanung und Brückenplanung mit Angabe der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten der Maßnahme, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes sowie einer Bescheinigung der Auftraggeber (§ 5(5)b VOF). Gewertet werden nur Referenzen, bei denen die örtliche Bauüberwachung zwischen 2009 und 07/2015 abgeschlossen wurde. Gewertet werden die ersten drei Referenzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweise von vom Bewerber seit 2009 erbrachten Referenzen (aus abgeschlossenen und/oder laufenden Projekten), aus dem Bereich Straßenplanung und Brückenplanung mit Angabe der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten der Maßnahme, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes sowie einer Bescheinigung der Auftraggeber (§ 5(5)b VOF). Gewertet werden nur Referenzen, bei denen die örtliche Bauüberwachung zwischen 2009 und 07/2015 abgeschlossen wurde. Gewertet werden die ersten drei Referenzen.
— Auflistung von vom vorgesehenen Projektleiter des Bewerbers seit 2009 erbrachten Referenzen (aus abgeschlossenen und/oder laufenden Projekten), mit Angabe der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten der Maßnahme, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes sowie einer Bescheinigung der Auftraggeber. Gewertet werden nur Referenzen, bei denen die örtliche Bauüberwachung zwischen 2009 und 07/2015 abgeschlossen wurde. Gewertet wird die erste Referenz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Auflistung von vom vorgesehenen Projektleiter des Bewerbers seit 2009 erbrachten Referenzen (aus abgeschlossenen und/oder laufenden Projekten), mit Angabe der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten der Maßnahme, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes sowie einer Bescheinigung der Auftraggeber. Gewertet werden nur Referenzen, bei denen die örtliche Bauüberwachung zwischen 2009 und 07/2015 abgeschlossen wurde. Gewertet wird die erste Referenz.
Nähere Konkretisierungen siehe „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“. Dieser ist bei der unter I.1) angegebenen Adresse anzufordern und wird kostenlos zugesandt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (Beratender Ingenieur), s. III.3.1 (§ 5(5)a VOF)
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (Beratender Ingenieur), s. III.3.1 (§ 5(5)a VOF)
— Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen (§ 5(5)c VOF)
— Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren Beschäftigten – Anzahl im Bereich der geforderten Dienstleistungen (§ 5(5)d VOF)
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität (§ 5(5)f VOF)
— Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 5(5)h VOF). Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, derer sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist nach Aufforderung vorzulegen.
— Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 5(5)h VOF). Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, derer sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist nach Aufforderung vorzulegen.
Mindeststandards:
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (Beratender Ingenieur) gemäß § 19 VOF
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (Beratender Ingenieur) gemäß § 19 VOF
— Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Dienstleistung verfügen wird
— Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten anderen Unternehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, derer sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist nach Aufforderung vorzulegen.
Nähere Konkretisierungen siehe „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“. Dieser ist bei der unter I.1) angegebenen Adresse anzufordern und wird kostenlos zugesandt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio Euro für Vermögens- und Sachschäden in Höhe von 5,0 Mio. Euro. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssummen pro Jahr beträgt. Die Versicherung ist für die Dauer der beauftragten Ingenieurleistungen aufrecht zu erhalten und muss mit Auftragserteilung abgeschlossen werden. Für den Teilnahmeantrag genügt die Deckungszusage des Versicherers, für den Fall der Auftragserteilung eine Versicherung in geforderter Höhe und zu den geforderten Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz in vorgenannter Höhe für jedes Mitglied nachgewiesen werden. Der Versicherungsschutz muss alle beauftragten Ingenieurleistungen umfassen. Eine objektbezogene Versicherung ist ausreichend.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio Euro für Vermögens- und Sachschäden in Höhe von 5,0 Mio. Euro. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssummen pro Jahr beträgt. Die Versicherung ist für die Dauer der beauftragten Ingenieurleistungen aufrecht zu erhalten und muss mit Auftragserteilung abgeschlossen werden. Für den Teilnahmeantrag genügt die Deckungszusage des Versicherers, für den Fall der Auftragserteilung eine Versicherung in geforderter Höhe und zu den geforderten Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz in vorgenannter Höhe für jedes Mitglied nachgewiesen werden. Der Versicherungsschutz muss alle beauftragten Ingenieurleistungen umfassen. Eine objektbezogene Versicherung ist ausreichend.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlagszahlungen werden gemäß Projektfortschritt bis zu einer Höhe von 95 % der Auftragssumme ausgezahlt – siehe dazu § 8 AVB-ING.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigung gemäß § 19 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (10 %), 2. Personelle Leistungsfähigkeit (24 %), 3. Technische Leistungsfähigkeit (60 %), 4. Sonstige Kriterien (6 %)Nähere Konkretisierungen siehe „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“. Dieser ist bei der unter I.1) angegebenen Adresse anzufordern und wird kostenlos zugesandt.
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (10 %), 2. Personelle Leistungsfähigkeit (24 %), 3. Technische Leistungsfähigkeit (60 %), 4. Sonstige Kriterien (6 %)Nähere Konkretisierungen siehe „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“. Dieser ist bei der unter I.1) angegebenen Adresse anzufordern und wird kostenlos zugesandt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Poststelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3/31402-B3 HEM BOL
Zusätzliche Informationen
(a) Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung des vom Auftraggeber
erstellten Bewerbungsbogens einzureichen. Der Bewerbungsbogen ist bei der
unter I.1 genannten Adresse erhältlich (Betreff: „Anforderung des Bewerbungsbogens zum VOF-Verfahren B3 Ortsumgehung Hemmingen – Vergabe der Bauoberleitung“). Der Auftraggeber wird den Bewerbungsbogen per E-Mail oder – falls keine E-Mail-Adresse angegeben ist – per Fax versenden.
unter I.1 genannten Adresse erhältlich (Betreff: „Anforderung des Bewerbungsbogens zum VOF-Verfahren B3 Ortsumgehung Hemmingen – Vergabe der Bauoberleitung“). Der Auftraggeber wird den Bewerbungsbogen per E-Mail oder – falls keine E-Mail-Adresse angegeben ist – per Fax versenden.
(b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren.
(b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft.
(c) Bewerbungen sind nur mit dem Bewerbungsbogen möglich; formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Alle Mitglieder von Bewerbergemeinschaften und vorgesehene Subunternehmer müssen einen gemeinsamen Bewerbungsbogen ausfüllen.
(d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung (auch Kopie möglich) der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht unterschriebene Teilnahmeanträge und fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen.
(d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung (auch Kopie möglich) der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht unterschriebene Teilnahmeanträge und fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen.
(e) Weitere Unterlagen über die oben angeforderten Erklärungen, Nachweise
und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht, führen zur Abwertung und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(f) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
(g) Die Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.3.4 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) vorliegen. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags.
(g) Die Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.3.4 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) vorliegen. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags.
(h) Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
(i) Auf die Rügefristen für vom Bewerber/Bieter erkannte bzw. aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbare Vergaberechtsverstöße gemäß § 107(3) GWB wird hingewiesen.
(k) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen.
(k) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen.
(l) Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Subunternehmer vorzusehen, so ist dieser zu benennen und der Anteil der Leistung zu bezeichnen. Der Subunternehmer, auf den der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung zurückgreift, hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Für diesen sind auch die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Anforderungen an Subunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung zurückgreift.
(l) Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Subunternehmer vorzusehen, so ist dieser zu benennen und der Anteil der Leistung zu bezeichnen. Der Subunternehmer, auf den der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung zurückgreift, hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Für diesen sind auch die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Anforderungen an Subunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung zurückgreift.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 107 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Kontaktstelle unter Punkt I.1) der Bekanntmachung
Quelle: OJS 2015/S 177-321724 (2015-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 365 402,40 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-14 📅
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Sankt-Franziskus-Straße 148
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: duesseldorf@schuessler-plan.de📧
Internetadresse: www.schuessler-plan.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schmidt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude
Fax: +49 4131152943 📠
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏
Fax: +49 51130342058 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 a
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Telefon: +49 511303401📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Hannover
Postanschrift: Dorfstraße 17 – 19
Postleitzahl: 30519
Telefon: +49 511399360📞
Fax: +49 51139936299 📠
Quelle: OJS 2016/S 140-253955 (2016-07-20)