BAB A 3 Grundhafte Erneuerung zwischen der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Hessen und der AS Limburg-Nord
Hessen Mobil plant in 2016 eine Erhaltungsmaßnahme der Fahrbahn der BAB 3 zwischen der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Hessen und der Anschlussstelle Limburg-Nord.
In Fahrtrichtung Frankfurt weist die Fahrbahn der BAB 3 Unebenheiten und Spurrinnen (erster und zweiter Fahrstreifen) auf. Es besteht die Gefahr des Aquaplanings bei starken Niederschlagsereignissen. Im zweiten und dritten Fahrstreifen in Fahrtrichtung Köln sind unterschiedlich stark ausgeprägte Schäden in Form von Flickstellen und durch Blasenbildung entstandene Risse erkennbar. Das vorhandene Schadensbild erfordert eine Sanierung des Fahrbahnoberbaus der BAB 3.
Hessen Mobil beabsichtigt daher, die Fahrbahn der BAB 3 im betrachteten Streckenabschnitt grundhaft zu erneuern. Dabei wird die Fahrbahn in Fahrrichtung Frankfurt über die gesamte Fahrbahnbreite (erster, zweiter und dritter Fahrstreifen einschließlich Seitenstreifen) zwischen Betriebs-km 98,800 bis Betriebs-km 107,800 (Länge 9,0 km) und in Fahrtrichtung Köln der zweite und dritte Fahrstreifen zwischen Betriebs-km 107,800 bis Betriebs-km 105,500 (Länge 2,3 km) grundhaft erneuert. Die grundhafte Erneuerung erfolgt in den bestehenden Abmessungen der Fahrbahn der BAB 3 (Erhaltungsmaßnahme).
Das Sanierungskonzept sieht eine Erneuerung des bituminösen Oberbaus bis zu einer Tiefe von 30 cm und ggfs. der darunter liegenden Schichten vor. Bereichsweise vorhandene Verfestigungen werden aufgefräßt und bis auf eine Tiefe von 30 cm unter der Fahrbahnoberkante (FOK) neu profiliert und unter Zugabe von Bindemitteln verfestigt. Der Aufbau des bituminösen Oberbaus erfolgt gemäß den Bestimmungen der RStO (2012). Die Asphaltdeckschicht wird in Gussasphalt MA 11 S hergestellt.
Eine Änderung der Gradienten der beiden Fahrbahnen ist nicht vorgesehen.
Zwischen Betriebs-km 106,000 und Betriebs-km 107,200 sind die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen (Kanal) abgängig und müssen ersetzt werden.
Der betrachtete Streckenabschnitt der BAB 3 befindet sich zwischen ca. Betriebs-km 105,200 und Betriebs-km 106,000 in einem Trinkwasserschutzgebiet der Zone III B und ab ca. Betriebs-km 106,000 bis Betriebs-km 107,200 in einem Trinkwasserschutzgebiet der Zone III/III A.
Im Bereich von Betriebs-km 104,000 bis Betriebs-km 104,200 grenzt die BAB 3 an ein südlich der Fahrbahn gelegenes Trinkwasserschutzgebiet der Zone III/III A.
Die vorhandenen Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen wurden in den Jahren 2012 bis 2014 erneuert. In einem Teilabschnitt zwischen der AS Limburg-Nord und AS Limburg-Süd entsprechen die vorhandenen Schutzeinrichtungen nicht mehr den Erfordernissen den RPS (2009) und müssen im Zuge des Vorhabens ersetzt werden.
Die BAB 3 verfügt im betrachteten Streckenabschnitt über sechs Fahrstreifen (jeweils drei Richtungsfahrstreifen) und Seitenstreifen. Gemäß Vorgaben des Straßenbaulastträgers und interner Bestimmungen von Hessen Mobil sind bauzeitig alle vorhandenen Fahrstreifen aufrecht zu erhalten.
Die angefragten Ingenieurleistungen werden unter dem Punkt II.2.1) näher aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-29.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-04-29
|
Auftragsbekanntmachung
|