Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z4
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de📧
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.lfu.bayern.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baramundi Pflege, Miete, Kauf.
Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦 Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Kauf, Miete und Pflege Baramundilizenzen (8126 Lizenzen).
Dauer
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 072-126408
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2015000167
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-21 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: baramundi software AG
Postort: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 605 099 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Wird ein Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, so ist dieser gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de zu rügen; ansonsten ist der Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer unzulässig (der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Ferner ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 183-442768 (2020-09-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baramundi Pflege, Miete, Kauf
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Kauf, Miete und Pflege Baramundilizenzen (8 126 Lizenzen).
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 605 099 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Wird ein Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, so ist dieser gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de zu rügen; ansonsten ist der Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer unzulässig (der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Ferner ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 102-269200 (2021-05-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 605 099 💰
Quelle: OJS 2021/S 102-269201 (2021-05-25)