Bau eines Herzzentrums des Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R - Technische Ausrüstung (Starkstromanlagen; Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen)
Auftragsbekanntmachung (2015-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
“Die Vergabe in diesem Verfahren umfasst die Leistungen für den Bau des Herzzentrums Haus 60 c bestehend aus den Leistungsbildern nach HOAI:§ 55 Technische...”
Menge oder Umfang
Die Vergabe in diesem Verfahren umfasst die Leistungen für den Bau des Herzzentrums Haus 60 c bestehend aus den Leistungsbildern nach HOAI:§ 55 Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen:- Starkstromanlagen- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung von Leistungen einzeln, gegliedert nach Objekten, Bauabschnitten und Leistungsphasen oder inhaltlich bzw. den Umfang betreffend modifiziert, vorzunehmen.Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, in einem ersten Schritt für die Leistungsphase 2.Die in Punkt II.3 angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich auf diese LPH 2.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch das Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, NL Nord-West
Postanschrift: Tessenowstraße 1
Postleitzahl: 39114
Postort: Magdeburg
Kontakt
E-Mail: guido.reitzensteinv@sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3915678375📞
Fax: +49 3915678309 📠
“Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurden im Bekanntmachungstext auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen...”
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurden im Bekanntmachungstext auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.
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Quelle: OJS 2015/S 067-119658 (2015-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge