Bau und Lieferung von 4 Notarzteinsatzfahrzeugen in 2015, 6 Stück in 2016, 2 Stück in 2017 und optional weitere Fahrzeuge bis 2019 - nebst Beladung bzw. Teilbeladungen bis 2019

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

Bau und Lieferung von 4 NEF (Notarzteinsatzfahrzeuge) in 2015, 6 NEF in 2016, 2 NEF in 2017 und optional weitere 5 Fahrzeuge bis 2019 - nebst Beladung bzw. Teilbeladungen bis 2019 für die Feuerwehr Düsseldorf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-10 Auftragsbekanntmachung
2015-09-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Notfallwagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Notfallwagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: dirk.ortmann@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118920422 📞
Fax: +49 2118920409 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 073-128625
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 52-090044
ABl. S-Ausgabe: 73

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bau und Lieferung von 4 NEF (Notarzteinsatzfahrzeuge) in 2015, 6 NEF in 2016, 2 NEF in 2017 und optional weitere 5 Fahrzeuge bis 2019 - nebst Beladung bzw. Teilbeladungen bis 2019 für die Feuerwehr Düsseldorf.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Notarzteinsatzfahrzeuge
Kurze Beschreibung: Serienfahrzeug mit Fahrzeugausbau zum Notarzteinsatzfahrzeug.
Menge oder Umfang: Bau und Lieferung von 4 NEF in 2015, 6 NEF in 2016, 2 NEF in 2017 und optional 5 weitere Fahrzeuge bis 2019.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beladung für Notarzteinsatzfahrzeuge
Kurze Beschreibung: Beladung inklusive Halterungen für Notarzteinsatzfahrzeuge.
Menge oder Umfang: Lieferung Beladung bzw. Teilbeladung für 4 NEF in 2016, 6 NEF in 2016, 2 NEF in 2017 und optional 5 weitere Fahrzeuge bis 2019.
Beschreibung der Optionen: 5 weitere baugleiche Fahrzeuge inkl. Teilbeladungen bis 2019.
Referenznummer: 37/411-NEF-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erfahrung im Bau vergleichbarer Fahrzeuge (mind. 5 Fahrzeuge von 3 unterschiedlichen Auftraggebern).
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß § 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderte Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Druckkosten für die Ausschreibungsunterlagen betragen 29,- Euro und werden nicht erstattet. Die Unterlagen können schriftlich bei der unter Anhang A Ziffer II aufgeführten Submissionsstelle unter Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Ein auf den Betrag der Druckkosten ausgestellter Scheck ist beizufügen. Der Betrag kann auch unter Angabe des Vertragsgegenstandes 5600-4000-0000-0861 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtkasse Düsseldorf bei der Sparkasse Düsseldorf (IBAN: DE61300501100010000495, BIC: DUSSDEDDXXX) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch gegen Barzahlung bei der Submissionsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 7:30 bis 16:00 Uhr, freitags 7:30 bis 13:00 Uhr.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-17 📅
Öffnungsort: Bauverwaltungamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf
Ort des Eröffnungstermins: Bauverwaltungamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ortmann
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
URL der Teilnahme: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-14 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 37/411-NEF-2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 52-090044

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114763989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 073-128625 (2015-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 927 698,63 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 187-338573
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 73-128625
ABl. S-Ausgabe: 187

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-21 📅
Name: Friedrich Leutert GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schillerstraße 14
Postort: Adendorf
Postleitzahl: 21365
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@leutert.com 📧
Internetadresse: www.leutert.com 🌏

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 003
002

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
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— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 187-338573 (2015-09-22)
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