Bauabschnitt 2 (ca. km 39,9 bis km 40,6) zur Errichtung der Gashochdruckleitung von Burghausen nach Finsing (Projekt MONACO), hier: Unterquerung (Microtunnel) des Inns und Innwerkkanals im Rohrvortriebsverfahren und Errichtung der Gashochdruckleitung im Bereich des o. g. Sonderbauwerks

bayernets GmbH

Bauabschnitt 2 (ca. km 39,9 bis km 40,6) zur Errichtung der Gashochdruckleitung von Burghausen nach Finsing (Projekt MONACO), hier: Unterquerung (Microtunnel, Tunnelinnendurchmesser DN 1800, Varianz +/- 10 %) des Inns und Innwerkkanals im Rohrvortriebsverfahren und Errichtung der Gashochdruckleitung Bauabschnitt 2 (ca. km 39,9 bis km 40,6) zur Errichtung der Gashochdruckleitung von Burghausen nach Finsing (Projekt MONACO), hier: Unterquerung (Microtunnel) des Inns und Innwerkkanals im Rohrvortriebsverfahren und Errichtung der Gashochdruckleitung im Bereich des o. g. Sonderbauwerks; Lieferung der Materialien zum Bau der Unterquerung (Beistellung der Stahlleitungsrohre durch den Auftraggeber), Rohrtransport vom Rohrlagerplatz zur Trasse; Länge des Bauabschnitts ca. 750 m, Rohr- und Tiefbau, nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken und DVGW-Regelwerken oder jeweils gleichwertig; Belegung des Vortriebs mit Stahlleitungsrohren mit PP-Umhüllung; Nenndurchmesser DN 1200 (1 219,0 x 24,4 mm), DP 100, Werkstoff L485MB/NB, sowie PE-Kabelschutzrohren; Erweiterung der Baugruben mit Einzugsrampe, Herstellung und Rückbau der hierfür benötigten Schachtbauwerke, Überdeckung an den Anschlußstellen: 1,20 m; Stressdruckprüfung, Herstellung der benötigten Zuwegung sowie der Baustelleneinrichtungsflächen, Rekultivierung und Wiederherstellung der von der Baumaßnahme betroffenen Flächen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-20 Auftragsbekanntmachung
2015-09-11 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen
Menge oder Umfang:
Bauabschnitt 2 (ca. km 39,9 bis km 40,6) zur Errichtung der Gashochdruckleitung von Burghausen nach Finsing (Projekt MONACO), hier: Unterquerung (Microtunnel, Tunnelinnendurchmesser DN 1800, Varianz +/- 10 %) des Inns und Innwerkkanals im Rohrvortriebsverfahren und Errichtung der Gashochdruckleitung Bauabschnitt 2 (ca. km 39,9 bis km 40,6) zur Errichtung der Gashochdruckleitung von Burghausen nach Finsing (Projekt MONACO), hier: Unterquerung (Microtunnel) des Inns und Innwerkkanals im Rohrvortriebsverfahren und Errichtung der Gashochdruckleitung im Bereich des o. g. Sonderbauwerks; Lieferung der Materialien zum Bau der Unterquerung (Beistellung der Stahlleitungsrohre durch den Auftraggeber), Rohrtransport vom Rohrlagerplatz zur Trasse; Länge des Bauabschnitts ca. 750 m, Rohr- und Tiefbau, nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken und DVGW-Regelwerken oder jeweils gleichwertig; Belegung des Vortriebs mit Stahlleitungsrohren mit PP-Umhüllung; Nenndurchmesser DN 1200 (1 219,0 x 24,4 mm), DP 100, Werkstoff L485MB/NB, sowie PE-Kabelschutzrohren; Erweiterung der Baugruben mit Einzugsrampe, Herstellung und Rückbau der hierfür benötigten Schachtbauwerke, Überdeckung an den Anschlußstellen: 1,20 m; Stressdruckprüfung, Herstellung der benötigten Zuwegung sowie der Baustelleneinrichtungsflächen, Rekultivierung und Wiederherstellung der von der Baumaßnahme betroffenen Flächen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: bayernets GmbH
Postanschrift: Poccistraße 7
Postleitzahl: 80336
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://bayernets.de 🌏
E-Mail: vergabestelle-monaco@bayernets.de 📧
Telefon: +49 89890572450 📞
Fax: +49 8989057216450 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 163-299131
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der bayernets-Homepage (siehe Internetadresse unter Ziffer I.1) „Elektronischer Zugang zu Informationen: (URL)“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) bereitgestellten „Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ des Auftraggebers. Die vorgenannten Bedingungen, Punkt III.2) bis III.2.3), sowie Punkt VI.3), bilden die Grundlage für die Bewerberauswahl. Deshalb sind die geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben. Darüber hinaus ist das auf der bayernets-Homepage (siehe Internetadresse unter Ziffer I.1) „Elektronischer Zugang zu Informationen: (URL)“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) zum Download zur Verfügung gestellte Formular „Fragenkatalog und Mindestanforderungen für den Microtunnel Bauabschnitt 2 von ca. km 39,9 bis km 40,6 zum Projekt MONACO“ vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen. Die ausgefüllten Unterlagen sind zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrages. Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Falls mehr als 4 Bewerbungen eingehen und alle Mindestbedingungen nachgewiesen wurden, wird eine Auswahl der geeignetsten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgenden Kriterien erfolgen: Referenzen, wirtschaftliche Unternehmensdaten, Baukapazität und technische Fähigkeiten. Die Teilnahmeanträge – samt angeforderter Erklärungen, Nachweise und ausgefüllten Unterlagen – sind bei der unter Ziffer I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n):“ genannten Stelle des Auftraggebers, innerhalb der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) vollständig in einem verschlossenen Umschlag einzureichen oder an diese zu übersenden. Zusammen mit den Teilnahmeanträgen sind die vorgenannten Unterlagen (als PDF und DOCX) zusätzlich auf einem Datenträger in Form einer CD-ROM zu übermitteln; maßgeblich sind die schriftlichen Unterlagen. Der Umschlag ist außen mit folgenden Hinweisen zu versehen: — „Vergabeunterlagen“, — Az. P.6600.1.2 BA 2 — Vergabenummer, — Absender. Auf elektronischem Wege an den Auftraggeber übermittelte Bewerbungsunterlagen (Fernschreiber, Telefax, Telebrief, Telegramm, Telex, E-Mail, etc.) sind nicht zugelassen. Voraussetzung für die Gashochdruckleitung Burghausen – Finsing ist das Vorliegen eines sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses. Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn der Planfeststellungsbeschluss nicht oder nicht rechtzeitig vor Zuschlagserteilung erlassen wird oder die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses aufgehoben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bauabschnitt 2 (ca. km 39,9 bis km 40,6) zur Errichtung der Gashochdruckleitung von Burghausen nach Finsing (Projekt MONACO), hier: Unterquerung (Microtunnel, Tunnelinnendurchmesser DN 1800, Varianz +/- 10 %) des Inns und Innwerkkanals im Rohrvortriebsverfahren und Errichtung der Gashochdruckleitung Bauabschnitt 2 (ca. km 39,9 bis km 40,6) zur Errichtung der Gashochdruckleitung von Burghausen nach Finsing (Projekt MONACO), hier: Unterquerung (Microtunnel) des Inns und Innwerkkanals im Rohrvortriebsverfahren und Errichtung der Gashochdruckleitung im Bereich des o. g. Sonderbauwerks; Lieferung der Materialien zum Bau der Unterquerung (Beistellung der Stahlleitungsrohre durch den Auftraggeber), Rohrtransport vom Rohrlagerplatz zur Trasse; Länge des Bauabschnitts ca. 750 m, Rohr- und Tiefbau, nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken und DVGW-Regelwerken oder jeweils gleichwertig; Belegung des Vortriebs mit Stahlleitungsrohren mit PP-Umhüllung; Nenndurchmesser DN 1200 (1 219,0 x 24,4 mm), DP 100, Werkstoff L485MB/NB, sowie PE-Kabelschutzrohren; Erweiterung der Baugruben mit Einzugsrampe, Herstellung und Rückbau der hierfür benötigten Schachtbauwerke, Überdeckung an den Anschlußstellen: 1,20 m; Stressdruckprüfung, Herstellung der benötigten Zuwegung sowie der Baustelleneinrichtungsflächen, Rekultivierung und Wiederherstellung der von der Baumaßnahme betroffenen Flächen.
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Dauer: 10 Monate
Referenznummer: P.6600.1.2 BA 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Mühldorf am Inn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber muss schriftlich bestätigen:
— dass der Projektleiter sowie leitendes Personal verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schriftbeherrschen,
— dass der Bewerber in der Lage ist, für die Durchführung der Bauleistungen Personal einzusetzen, das sich in deutscher Sprache verständigen kann.
Zudem ist zusätzlich vorzulegen:
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes (nicht älter als 12 Monate) bzw.
Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung oder einer entsprechenden Eignungserklärung.
Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt.
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Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden.
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Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft hat die in der EU-Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise sowie das auf der bayernets-Homepage zum Download zur Verfügung gestellte Formular „Fragenkatalog und Mindestanforderungen für den Microtunnel Bauabschnitt 2 von ca. km 39,9 bis km 40,6 zum Projekt MONACO“ für sich separat, wie ein Einzelbewerber vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen. Die Bewerbergemeinschaft gibt eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung ab,
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— über die im Beauftragungsfalle geplante Organisationsform nebst Angabe der Organisationsstruktur,
— welche Mitglieder beteiligt sind und wer als Bevollmächtigter sämtliche Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, nebst dessen postalischer Adresse,
— welche jeweilige Leistung durch welches Mitglied erbracht wird,
— dass im Beauftragungsfalle alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, und
— dass sich ein jedes Mitglied verpflichtet, die für das jeweilige Mitglied festgelegte Leistung zu erbringen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die Bildung oder Änderung einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnahmewettbewerb nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber muss erklären:
— dass er sich nicht im Insolvenzverfahren befindet und seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat und er sich nicht auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften in einem vergleichbaren Verfahren oder vergleichbarer Lage befindet,
— dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Jeder Bewerber muss nachweisen:
— dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt hat. Der Nachweis ist durch eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt zu erbringen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsabgaben erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
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Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt.
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— dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt hat. Der Nachweis ist durch eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zu erbringen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr ausgestellt wurde.
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Zusätzlich sind als Nachweis vorzulegen:
— Angaben zum Gesamtumsatz je Jahr des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Angaben zum Umsatz je Jahr des Bewerbers in den letzten 10 Geschäftsjahren, bzgl. Herstellung von Gewässerquerungen im Rohrvortrieb mit Längen >= 500 m in einer Haltung nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken oder jeweils gleichwertig (mit/ohne Errichtung von Gashochdruckleitungen).
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— Angaben zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
— 5 000 000 EUR für Personenschäden,
— 10 000 000 EUR für Sachschäden,
— 5 000 000 EUR für Vermögensschäden. Hinweis: Der Auftraggeber unterhält für den Auftragnehmer eine Excedenten-Haftpflichtversicherung sowie eine Bauwesen- und
Montageversicherung. Schäden, die von diesen Versicherungen möglicherweise abgedeckt werden, sind unverzüglich an den Versicherungsmakler des Auftraggebers zu melden.
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: Jeder Bewerber muss erklären:
— dass er über das Know-how zum vorgesehenen Liefer- und Leistungsumfang und über
Erfahrungen, bzgl. Herstellung von Gewässerquerungen im Rohrvortrieb mit Längen >= 500 m in einer Haltung im Lockergestein sowie Mergelschichten nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken oder jeweils gleichwertig verfügt (Bewertung über den auf der bayernets-Homepage zum Download zur Verfügung gestellten Fragenkatalog, siehe Punkt VI. 3),
Erfahrungen bei der Errichtung von Gashochdruckleitungen mit einem Nenndurchmesser von mindestens DN 1000 nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken und DVGW-Regelwerken oder jeweils gleichwertig verfügt (Bewertung über den auf der bayernets-Homepage zum Download zur Verfügung gestellten Fragenkatalog, siehe Punkt VI. 3),
— dass ihm die zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Mittel zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung zur Verfügung stehen werden und er sich verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe diese Mittel für die Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.
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— welche Leistungen er ggf. mit der Hilfe von Nachunternehmern erbringen will,
— dass er auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung mitteilen wird, mit welchen Nachunternehmern er zusammenarbeiten wird und
— dass er die vom Auftraggeber geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung dieser Nachunternehmer sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser die für ihn festgelegte Leistung erbringt, vorlegen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer für die von ihnen durchzuführenden Leistungsbestandteile vor Zuschlagserteilung zu prüfen.
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— dass er die Nachunternehmerkonstellation während des Vergabeverfahrens nicht ändern wird (d.h. ein Wechsel oder Wegfallen eines Nachunternehmers ist unzulässig). Dasselbe gilt nach Zuschlagserteilung.
— dass er in der Lage ist, Gewässerquerungen im Rohrvortrieb mit Längen >= 500 m in einer Haltung im Lockergestein sowie Mergelschichten nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken oder jeweils gleichwertig herzustellen.
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— dass er in der Lage ist, alle dazu notwendigen Tiefbauarbeiten, von der Baufeldfreimachung bis zur Rekultivierung und Wiederherstellung der von der Baumaßnahme betroffenen Flächen, fachgerecht auszuführen.
— dass er in der Lage ist, die notwendige Baustellenlogistik zu planen und auszuführen.
— dass er in der Lage ist, die Stressdruckprüfungen gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 463 (oder gleichwertig) durchzuführen.
— dass in der Lage ist, die entsprechenden Schweißnahtprüfungen nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken und DVGW-Regelwerken oder jeweils gleichwertig und die notwendige Dokumentation dazu durchzuführen.
— dass er in der Lage ist, Stahlrohrleitungen von mindestens DN 1000 in Vortriebe mit Längen >= 500 m einzubringen
— dass er in der Lage ist, die Verfüllung von Vortrieben mit Längen über 500 m sowie einem Mindestinnendurchmesser von DN 1600 mit hydraulisch abbindenden Suspensionen durchzuführen;
— dass er in der Lage ist, das Einbringen von Leitungsbegleitkabeln in Schutzrohre mit Haltungslängen >= 500 m durchzuführen;
— dass er in der Lage ist, alle notwendigen Tiefbauarbeiten zum Tunnelbau einschl. der Start- und Zielschächte durchzuführen.
Als Nachweis sind folgende Unterlagen zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen
umgesetzten, international anerkannten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9000-er Reihe oder inhaltlich gleichwertiger Zertifizierung.
umgesetzten Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 oder inhaltlich gleichwertiger Zertifizierung.
— Nachweis über die Erfüllung der Schweißtechnischen Qualitätsanforderung gemäß DIN EN ISO 3834-2 oder inhaltlich gleichwertiger Zertifizierung und
— Nachweis der Zulassung gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 350 „Schweißverbindungen aus Stahl in der Gas und Wasserversorgung; Herstellung, Prüfung und Bewertung“ oder inhaltlich gleichwertiger Zulassung. Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber behält einen Teil der Nettogesamtauftragssumme zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist bzw. bis zur Beseitigung aller noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist angezeigten Mängel ein.
Anstelle des Einbehalts kann der Auftragnehmer eine Gewährleistungsbürgschaft leisten, d. h. eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft ohne die Einrede der Vorausklage eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts.
Der Auftraggeber ist zusätzlich berechtigt, einen Teil der Nettogesamtauftragssumme einzubehalten, bis die vollständige Dokumentation der Baumaßnahme vorliegt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die für die Bauleistung vereinbarten Preise sind Festpreise in EUR. Die Preise sind Nettopreise. Erfüllungsort der Bauleistungen ist der jeweils vom Auftraggeber zeitlich und örtlich bestimmte Leistungsort.
Für Rohrbau-, Tiefbau- und Kabelschutzrohrverlegearbeiten gelten Einheitspreise mit Massenansätzen, sofern nicht ausdrücklich für Einzelleistungen Sonderpositionen vorgesehen sind.
Zahlungen werden nach Baufortschritt in Rechnung gestellt. Preise für Sonder- und Regiearbeiten werden gesondert abgerechnet. Die Rechnungen müssen den Anforderungen des Art. 226 MwStSystRL bzw. §§ 14, 14a UStG entsprechen. Soweit erforderlich, ist die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert auszuweisen beziehungsweise ein Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung bzw. den Übergang der Steuerschuldnerschaft in die Rechnung mit aufzunehmen.
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Die vom Auftragnehmer gelieferten Materialien sind stets frei verzollt am vereinbarten Bestimmungsort zur Verfügung zu stellen (Incoterm DDP). Entsprechende Verzollungsnachweise sind im Bedarfsfall ebenfalls zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer erstellt über die von ihm vertragsgemäß und vollständig erbrachten Leistungen eine Schlussrechnung.
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Für die Versicherungsleistungen des Auftraggebers für den Auftragnehmer erfolgt ein Abzug von 8 Promille von der Gesamtauftragssumme bei der Schlussrechnung.
Leistungsort für Zahlungen ist München.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber stellt sicher:
— dass die Geschäftssprache, auch in allen Unterlagen, Zeichnungen, Dokumentationen und im Schriftverkehr, Deutsch ist,
— dass die gesamte Auftragsabwicklung und die weitere Betreuung innerhalb der Garantie- und Gewährleistungsfrist in deutscher Sprache vorgenommen werden,
— dass die gesamte Auftragsabwicklung auf der Grundlage einschlägiger EN- und DIN-Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischer Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien erfolgt.
Bei Nichteinhaltung von vertraglich vereinbarten Terminen oder Fristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, bei Verzug oder nicht ordnungsgemäßer Leistungserbringung zu den vereinbarten Terminen oder Fristen, zahlt der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe. Über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus garantiert der Auftragnehmer im Sinne einer selbständigen Garantie, dass die Bauleistungen die technischen Anforderungen des Auftraggebers erfüllen.
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Es gilt Werkvertragsrecht nach BGB, nicht VOB/B.
Der Auftragnehmer hat Genehmigungen und Erlaubnisse, die unmittelbar durch die Bauausführung erforderlich werden (z.B. für die Entnahme und das Ableiten von Wasser, Baustellensicherheit, Straßenbenutzung, Entsorgung) selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern diese nicht von der öffentlich-rechtlichen Genehmigung für das Bauvorhaben erfasst sind.
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Dem Auftragnehmer obliegt die Anfertigung der notwendigen Detailpläne, soweit sie nicht in den Bauunterlagen enthalten sind.
Der Auftragnehmer hat sich mit allen Verträgen (z. B. Wegerechte für Bau und Betrieb der Leitung), Genehmigungen und Erlaubnissen sowie dem Planfeststellungsbeschluss (einschl. Planänderungen) in Bezug auf das Bauvorhaben vertraut zu machen und alle darin enthaltenen Vorschriften und Verpflichtungen einzuhalten.
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Vorbehaltlich der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und Einrichtungen, hat der Auftragnehmer sämtliche Ausrüstungen, Materialien (z. B. Bau- und Werkstoffe, Ersatzteile) und Hilfsmittel (z.B. Werkzeuge, Geräte, Fahrzeuge, Transportmittel, Behelfseinrichtungen, Baubüros, Maschinen, Gerüste, Energie, Wasser) ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung bereit zu stellen.
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Alle vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten sowie die von Ihm bereitgestellten Ausrüstungen, Materialien und Hilfsmittel unterliegen der Prüfung durch den Auftraggeber, durch Behörden oder amtliche Prüfer.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Center ZD/Vergabestelle Monaco
Frau Gabriele Kremer
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
URL der Dokumente: http://bayernets.de/start_gastransport.aspx?int_name=_78957 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02857/ 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 163-299131 (2015-08-20)
Ergänzende Angaben (2015-09-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 179-325868
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 163-299131
ABl. S-Ausgabe: 179
Quelle: OJS 2015/S 179-325868 (2015-09-11)