Baumkontrollen nach den Baumkontrollrichtlinien

Land Berlin – SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG, Liegenschaftsfonds Berl

In ungefähr 996 der von der BIM verwalteten Liegenschaften (u.a. Verwaltungsgebäude, Justiz-, Polizei-, Kulturobjekte, verschiedene Freiflächen, Kleingartenanlagen) sind durch den Auftragnehmer die Baumkontrollen nach den Baumkontrollrichtlinien durchzuführen.
Die Liegenschaften sind unterschiedlichen Vermögen zugeordnet, bzw. von dem Land Berlin angemietet.
Die Objekte des „Sondervermögen Land Berlin“ sind dem Sondervermögen des Landes Berlin (im weiteren SILB) zugeordnet. Die BIM GmbH handelt als auftraggebende Stelle im Namen und im Auftrag des SILB, zu dessen Geschäftsführerin die BIM auf der Grundlage des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin“ (Zweites SILB Errichtungsgesetz vom 14.7.2006) gesetzlich bestellt wurde.
Die Objekte des Treuhandvermögen 1 (im weiteren THV 1) gehören der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat mit Wirkung zum 1.3.2015 die operativen Aufgaben zur Verwaltung und Verwertung des Immobilienvermögens der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG übernommen und ist hierzu entsprechend von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG umfassend bevollmächtigt worden.
Die Objekte des Treuhandvermögen 2 (im weiteren THV 2) gehören der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat mit Wirkung zum 1.3.2015 die operativen Aufgaben zur Verwaltung und Verwertung des Immobilienvermögens der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG übernommen und ist hierzu entsprechend von der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG umfassend bevollmächtigt worden.
Die Objekte des „Anmietvermögen“ sind vom Land Berlin angemietet. Auf Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Land Berlin vom 15.9.2003 schreibt die BIM GmbH die Leistungen, die diesen Liegenschaften zu Gute kommt, im Namen und im Auftrag des Landes Berlin aus.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt mit dem Ziel, den Baumbestand der Liegenschaften im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht mit Hilfe eines Baumkatasters zu verifizieren, die Baumkontrolle durchzuführen und diese nachhaltig zu dokumentieren.
Baumschäden sind zu erfassen sowie notwendige zielgerechten Maßnahmen zu veranlassen. Der AN hat administrative und operative Aufgaben zu übernehmen sowie eine aussagekräftige Dokumentation gemäß Baumkontrollrichtlinie zu erstellen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-10.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-10 Auftragsbekanntmachung
2015-12-21 Ergänzende Angaben
2016-03-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge