In ungefähr 996 der von der BIM verwalteten Liegenschaften (u.a. Verwaltungsgebäude, Justiz-, Polizei-, Kulturobjekte, verschiedene Freiflächen, Kleingartenanlagen) sind durch den Auftragnehmer die Baumkontrollen nach den Baumkontrollrichtlinien durchzuführen. Die Liegenschaften sind unterschiedlichen Vermögen zugeordnet, bzw. von dem Land Berlin angemietet. Die Objekte des „Sondervermögen Land Berlin“ sind dem Sondervermögen des Landes Berlin (im weiteren SILB) zugeordnet. Die BIM GmbH handelt als auftraggebende Stelle im Namen und im Auftrag des SILB, zu dessen Geschäftsführerin die BIM auf der Grundlage des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin“ (Zweites SILB Errichtungsgesetz vom 14.7.2006) gesetzlich bestellt wurde. Die Objekte des Treuhandvermögen 1 (im weiteren THV 1) gehören der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat mit Wirkung zum 1.3.2015 die operativen Aufgaben zur Verwaltung und Verwertung des Immobilienvermögens der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG übernommen und ist hierzu entsprechend von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG umfassend bevollmächtigt worden. Die Objekte des Treuhandvermögen 2 (im weiteren THV 2) gehören der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat mit Wirkung zum 1.3.2015 die operativen Aufgaben zur Verwaltung und Verwertung des Immobilienvermögens der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG übernommen und ist hierzu entsprechend von der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG umfassend bevollmächtigt worden. Die Objekte des „Anmietvermögen“ sind vom Land Berlin angemietet. Auf Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Land Berlin vom 15.9.2003 schreibt die BIM GmbH die Leistungen, die diesen Liegenschaften zu Gute kommt, im Namen und im Auftrag des Landes Berlin aus. Die Vergabe der Leistungen erfolgt mit dem Ziel, den Baumbestand der Liegenschaften im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht mit Hilfe eines Baumkatasters zu verifizieren, die Baumkontrolle durchzuführen und diese nachhaltig zu dokumentieren. Baumschäden sind zu erfassen sowie notwendige zielgerechten Maßnahmen zu veranlassen. Der AN hat administrative und operative Aufgaben zu übernehmen sowie eine aussagekräftige Dokumentation gemäß Baumkontrollrichtlinie zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumpflege
Menge oder Umfang:
Die Liegenschaften sind über den Großraum Berlin verteilt. Die Anzahl der zu begutachtenden Bäume beträgt insgesamt ca. 24.683 Stück.Die auszuführenden Leistungen werden nach Stadtbezirken in 4 Lose aufgeteilt.Los 1:Bezirke Charlottenburg/ Wilmersdorf, Tempelhof/ Schöneberg und Mitte mit insgesamt 6 240 Bäumen in 167 Liegenschaften.Los 2:Bezirke Friedrichshain/ Kreuzberg, Neukölln und Treptow/ Köpenick mit insgesamt 6 377 Bäumen in 346 Liegenschaften.Los 3:Bezirk Marzahn/ Hellersdorf mit insgesamt 6 109 Bäumen in 203 Liegenschaften.Los 4:Bezirke Lichtenberg und Pankow mit insgesamt 5 957 Bäumen in 280 Liegenschaften.Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang und sonstigen Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Liegenschaften sind über den Großraum Berlin verteilt. Die Anzahl der zu begutachtenden Bäume beträgt insgesamt ca. 24.683 Stück.Die auszuführenden Leistungen werden nach Stadtbezirken in 4 Lose aufgeteilt.Los 1:Bezirke Charlottenburg/ Wilmersdorf, Tempelhof/ Schöneberg und Mitte mit insgesamt 6 240 Bäumen in 167 Liegenschaften.Los 2:Bezirke Friedrichshain/ Kreuzberg, Neukölln und Treptow/ Köpenick mit insgesamt 6 377 Bäumen in 346 Liegenschaften.Los 3:Bezirk Marzahn/ Hellersdorf mit insgesamt 6 109 Bäumen in 203 Liegenschaften.Los 4:Bezirke Lichtenberg und Pankow mit insgesamt 5 957 Bäumen in 280 Liegenschaften.Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang und sonstigen Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baumpflege📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin – SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG, Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Land Berlin, allesamt vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Warschauerstr. 41/41
Postleitzahl: 10243
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bim-berlin.de🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de📧
Telefon: +49 30901661696📞
Fax: +49 30901661668 📠
Zu Punkt IV.3.3)
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform versendet.
Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens 24.1.2016 an die ausschreibende Stelle zu richten.
Zu Punkt IV.3.8):
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt. Angebote, die in Papierform vorliegen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
Zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die
Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform versendet.
Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens 24.1.2016 an die ausschreibende Stelle zu richten.
Zu Punkt IV.3.8):
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt. Angebote, die in Papierform vorliegen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
Zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die
Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In ungefähr 996 der von der BIM verwalteten Liegenschaften (u.a. Verwaltungsgebäude, Justiz-, Polizei-, Kulturobjekte, verschiedene Freiflächen, Kleingartenanlagen) sind durch den Auftragnehmer die Baumkontrollen nach den Baumkontrollrichtlinien durchzuführen.
In ungefähr 996 der von der BIM verwalteten Liegenschaften (u.a. Verwaltungsgebäude, Justiz-, Polizei-, Kulturobjekte, verschiedene Freiflächen, Kleingartenanlagen) sind durch den Auftragnehmer die Baumkontrollen nach den Baumkontrollrichtlinien durchzuführen.
Die Liegenschaften sind unterschiedlichen Vermögen zugeordnet, bzw. von dem Land Berlin angemietet.
Die Objekte des „Sondervermögen Land Berlin“ sind dem Sondervermögen des Landes Berlin (im weiteren SILB) zugeordnet. Die BIM GmbH handelt als auftraggebende Stelle im Namen und im Auftrag des SILB, zu dessen Geschäftsführerin die BIM auf der Grundlage des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin“ (Zweites SILB Errichtungsgesetz vom 14.7.2006) gesetzlich bestellt wurde.
Die Objekte des „Sondervermögen Land Berlin“ sind dem Sondervermögen des Landes Berlin (im weiteren SILB) zugeordnet. Die BIM GmbH handelt als auftraggebende Stelle im Namen und im Auftrag des SILB, zu dessen Geschäftsführerin die BIM auf der Grundlage des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin“ (Zweites SILB Errichtungsgesetz vom 14.7.2006) gesetzlich bestellt wurde.
Die Objekte des Treuhandvermögen 1 (im weiteren THV 1) gehören der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat mit Wirkung zum 1.3.2015 die operativen Aufgaben zur Verwaltung und Verwertung des Immobilienvermögens der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG übernommen und ist hierzu entsprechend von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG umfassend bevollmächtigt worden.
Die Objekte des Treuhandvermögen 1 (im weiteren THV 1) gehören der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat mit Wirkung zum 1.3.2015 die operativen Aufgaben zur Verwaltung und Verwertung des Immobilienvermögens der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG übernommen und ist hierzu entsprechend von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG umfassend bevollmächtigt worden.
Die Objekte des Treuhandvermögen 2 (im weiteren THV 2) gehören der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat mit Wirkung zum 1.3.2015 die operativen Aufgaben zur Verwaltung und Verwertung des Immobilienvermögens der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG übernommen und ist hierzu entsprechend von der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG umfassend bevollmächtigt worden.
Die Objekte des Treuhandvermögen 2 (im weiteren THV 2) gehören der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat mit Wirkung zum 1.3.2015 die operativen Aufgaben zur Verwaltung und Verwertung des Immobilienvermögens der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG übernommen und ist hierzu entsprechend von der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG umfassend bevollmächtigt worden.
Die Objekte des „Anmietvermögen“ sind vom Land Berlin angemietet. Auf Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Land Berlin vom 15.9.2003 schreibt die BIM GmbH die Leistungen, die diesen Liegenschaften zu Gute kommt, im Namen und im Auftrag des Landes Berlin aus.
Die Objekte des „Anmietvermögen“ sind vom Land Berlin angemietet. Auf Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Land Berlin vom 15.9.2003 schreibt die BIM GmbH die Leistungen, die diesen Liegenschaften zu Gute kommt, im Namen und im Auftrag des Landes Berlin aus.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt mit dem Ziel, den Baumbestand der Liegenschaften im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht mit Hilfe eines Baumkatasters zu verifizieren, die Baumkontrolle durchzuführen und diese nachhaltig zu dokumentieren.
Baumschäden sind zu erfassen sowie notwendige zielgerechten Maßnahmen zu veranlassen. Der AN hat administrative und operative Aufgaben zu übernehmen sowie eine aussagekräftige Dokumentation gemäß Baumkontrollrichtlinie zu erstellen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Baumkontrolle nach den Baumkontrollrichtlinien in den Bezirken Charlottenburg/Wilmersdorf, Tempelhof/Schöneberg und Mitte
Kurze Beschreibung:
In 167 der von der BIM verwalteten Liegenschaften (u.a. Verwaltungsgebäude, Justiz-, Polizei-, verschiedene Freiflächen, Kleingartenanlagen) der BIM, sind durch den Auftragnehmer folgende Leistungen…
… durchzuführen:— Baumkontrolle jährlich nach den Baumkontrollrichtlinien;— Aufstellen und Führen eines Baumkatasters im AG eigenen CAFM;— Maßnahmenplanung und Überwachung der Maßnahmendurchführung im Rahmen der Baumpflege;— Führen des behördlichen Schriftverkehrs bspw. Antragsbearbeitung für Baumfällungen.
… durchzuführen:
— Baumkontrolle jährlich nach den Baumkontrollrichtlinien;
— Aufstellen und Führen eines Baumkatasters im AG eigenen CAFM;
— Maßnahmenplanung und Überwachung der Maßnahmendurchführung im Rahmen der Baumpflege;
— Führen des behördlichen Schriftverkehrs bspw. Antragsbearbeitung für Baumfällungen.
Menge oder Umfang: Im Los 1 werden die Baumkontrollen in den Charlottenburg/ Wilmersdorf, Tempelhof/ Schöneberg und Mitte ausgeschrieben. Die Anzahl der zu begutachtenden Bäume beträgt insgesamt ca. 6 240 Stück in 167 Liegenschaften mit einer Grundstücksfläche von insgesamt 1 468 605 m².
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Siehe III. Nr. 2.3).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Baumkontrolle nach den Baumkontrollrichtlinien in den Bezirken Friedrichshain/Kreuzberg, Neukölln und Treptow/Köpenick
Kurze Beschreibung:
In 346 der von der BIM verwalteten Liegenschaften (u. a. Verwaltungsgebäude, Justiz-, Polizei-, verschiedene Freiflächen, Kleingartenanlagen) der BIM, sind durch den Auftragnehmer folgende Leistungen…
… durchzuführen:— Baumkontrolle jährlich nach den Baumkontrollrichtlinien;— Aufstellen und Führen eines Baumkatasters im AG eigenen CAFM;— Maßnahmenplanung und Überwachung der Maßnahmendurchführung im Rahmen der Baumpflege;— Führen des behördlichen Schriftverkehrs bspw. Antragsbearbeitung für Baumfällungen.
… durchzuführen:
Menge oder Umfang: Los 2:Im Los 2 werden die Baumkontrollen in den Bezirken Friedrichshain/ Kreuzberg, Neukölln und Treptow/Köpenick ausgeschrieben. Die Anzahl der zu begutachtenden Bäume beträgt insgesamt ca. 6 377 Stück in 346 Liegenschaften mit einer Grundstücksfläche von insgesamt 945 136 m2.
Los 2:
Im Los 2 werden die Baumkontrollen in den Bezirken Friedrichshain/ Kreuzberg, Neukölln und Treptow/Köpenick ausgeschrieben. Die Anzahl der zu begutachtenden Bäume beträgt insgesamt ca. 6 377 Stück in 346 Liegenschaften mit einer Grundstücksfläche von insgesamt 945 136 m
Im Los 2 werden die Baumkontrollen in den Bezirken Friedrichshain/ Kreuzberg, Neukölln und Treptow/Köpenick ausgeschrieben. Die Anzahl der zu begutachtenden Bäume beträgt insgesamt ca. 6 377 Stück in 346 Liegenschaften mit einer Grundstücksfläche von insgesamt 945 136 m
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Baumkontrolle nach den Baumkontrollrichtlinien in dem Bezirk Marzahn/Hellersdorf
Kurze Beschreibung:
In 203 der von der BIM verwalteten Liegenschaften (u. a. Verwaltungsgebäude, Justiz-, Polizei-, verschiedene Freiflächen, Kleingartenanlagen) der BIM, sind durch den Auftragnehmer folgende Leistungen…
… durchzuführen:— Baumkontrolle jährlich nach den Baumkontrollrichtlinien;— Aufstellen und Führen eines Baumkatasters im AG eigenen CAFM;— Maßnahmenplanung und Überwachung der Maßnahmendurchführung im Rahmen der Baumpflege;— Führen des behördlichen Schriftverkehrs bspw. Antragsbearbeitung für Baumfällungen.
… durchzuführen:
Menge oder Umfang: Los 3:Im Los 3 werden die Baumkontrollen in dem Bezirk Marzahn/Hellersdorf ausgeschrieben. Die Anzahl der zu begutachtenden Bäume beträgt insgesamt ca. 6 109 Stück in 203 Liegenschaften mit einer Grundstücksfläche von insgesamt 1 059 145 m2.
Los 3:
Im Los 3 werden die Baumkontrollen in dem Bezirk Marzahn/Hellersdorf ausgeschrieben. Die Anzahl der zu begutachtenden Bäume beträgt insgesamt ca. 6 109 Stück in 203 Liegenschaften mit einer Grundstücksfläche von insgesamt 1 059 145 m
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Baumkontrolle nach den Baumkontrollrichtlinien in den Bezirken Lichtenberg und Pankow
Kurze Beschreibung:
In 280 der von der BIM verwalteten Liegenschaften (u. a. Verwaltungsgebäude, Justiz-, Polizei-, verschiedene Freiflächen, Kleingartenanlagen) der BIM, sind durch den Auftragnehmer folgende Leistungen…
… durchzuführen:— Baumkontrolle jährlich nach den Baumkontrollrichtlinien;— Aufstellen und Führen eines Baumkatasters im AG eigenen CAFM;— Maßnahmenplanung und Überwachung der Maßnahmendurchführung im Rahmen der Baumpflege;— Führen des behördlichen Schriftverkehrs bspw. Antragsbearbeitung für Baumfällungen.
… durchzuführen:
Menge oder Umfang: Los 4:Im Los 4 werden die Baumkontrollen in Bezirken Lichtenberg und Pankow ausgeschrieben. Die Anzahl der zu begutachtenden Bäume beträgt insgesamt ca. 5 957 Stück in 280 Liegenschaften mit einer Grundstücksfläche von insgesamt 1 155 058 m2.
Los 4:
Im Los 4 werden die Baumkontrollen in Bezirken Lichtenberg und Pankow ausgeschrieben. Die Anzahl der zu begutachtenden Bäume beträgt insgesamt ca. 5 957 Stück in 280 Liegenschaften mit einer Grundstücksfläche von insgesamt 1 155 058 m
Die Liegenschaften sind über den Großraum Berlin verteilt. Die Anzahl der zu begutachtenden Bäume beträgt insgesamt ca. 24.683 Stück.
Die auszuführenden Leistungen werden nach Stadtbezirken in 4 Lose aufgeteilt.
Los 1:
Bezirke Charlottenburg/ Wilmersdorf, Tempelhof/ Schöneberg und Mitte mit insgesamt 6 240 Bäumen in 167 Liegenschaften.
Bezirke Friedrichshain/ Kreuzberg, Neukölln und Treptow/ Köpenick mit insgesamt 6 377 Bäumen in 346 Liegenschaften.
Bezirk Marzahn/ Hellersdorf mit insgesamt 6 109 Bäumen in 203 Liegenschaften.
Bezirke Lichtenberg und Pankow mit insgesamt 5 957 Bäumen in 280 Liegenschaften.
Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang und sonstigen Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Los 1, 2, 3, und 4:
Vertragsbeginn ist am 1.3.2016.
Vertrag über 3 Jahre.
Option: Der Vertrag verlängert sich automatisch um 3 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird, längstens jedoch um 12 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Referenznummer: V-2015-000235
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 7 EG Abs. 2 in Verbindung mit § 6 EG VOL/A sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und sozialversicherungsbeiträgen, die Verpflichtungserklärung gem. Bundesdatenschutzgesetz und Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. Vergabeunterlagen (s. Anlage „Checkliste“) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2) und III.2.3).
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 7 EG Abs. 2 in Verbindung mit § 6 EG VOL/A sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und sozialversicherungsbeiträgen, die Verpflichtungserklärung gem. Bundesdatenschutzgesetz und Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. Vergabeunterlagen (s. Anlage „Checkliste“) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2) und III.2.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A: Mit dem Angebot sind die jeweiligen losbezogenen Selbstauskünfte (Teil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben.
Mindeststandards:
Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.1: Der Abschluss der Versicherung ist dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen vor Leistungsaufnahme nachzuweisen.
Los 1:
Gem. § 7 EG Abs. 2d VOL/A: Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens durchschnittlich 80 000 EUR/Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre; bei Bietergemeinschaften gilt der geforderte Jahresumsatz als Summe.
Gem. § 7 EG Abs. 2d VOL/A: Jahresumsatz Umsatz bezogen auf ausgeschriebenen Leistungen mindestens durchschnittlich 40 000 EUR/Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre; bei Bietergemeinschaften gilt der geforderte Jahresumsatz als Summe.
Los 2:
Gem. § 7 EG Abs. 2d VOL/A: Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens durchschnittlich 85 000 EUR/Jahr im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre; bei Bietergemeinschaften gilt der geforderte Jahresumsatz als Summe.
Gem. § 7 EG Abs. 2d VOL/A: Jahresumsatz Umsatz bezogen auf ausgeschriebenen Leistungen mindestens durchschnittlich 42 500 EUR/Jahr im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre; bei Bietergemeinschaften gilt der geforderte Jahresumsatz als Summe.
Los 3:
Los 4:
Gem. § 7 EG Abs. 2d VOL/A: Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens durchschnittlich 80 000 EUR/Jahr im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre; bei Bietergemeinschaften gilt der geforderte Jahresumsatz als Summe.
Gem. § 7 EG Abs. 2d VOL/A: Jahresumsatz Umsatz bezogen auf ausgeschriebenen Leistungen mindestens durchschnittlich 23 000 EUR/Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre; bei Bietergemeinschaften gilt der geforderte Jahresumsatz als Summe.
Los 1, 2, 3, 4:
Werden mehrere Lose angeboten, müssen die Umsätze (B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 7 EG Abs. 2 VOL/A – Nr. 2 und Nr. 3) den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten Mindestanforderungen der angebotenen Lose.
Werden mehrere Lose angeboten, müssen die Umsätze (B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 7 EG Abs. 2 VOL/A – Nr. 2 und Nr. 3) den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten Mindestanforderungen der angebotenen Lose.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A: Mit dem Angebot ist die jeweiligen losbezogenen Selbstauskünfte (Teil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben.
1. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität
Mindestforderung:
— Min. ein Mitarbeiter (m/w) des Unternehmens besitzt die Qualifikation zum „FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur“ oder gleichwertig
2. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Mindestforderung: Nachweis
— mindestens 2 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß Selbstauskunft „C. Umweltschutz im Unternehmen“
3. Anforderungen an den Projektleiter
— abgeschlossenes Studium als Landschaftsingenieur o.ä. oder abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner
und
— Qualifikation zum „FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur“
— einschlägige Erfahrung in der Baumkontrolle mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung
— nachweisbare Erfahrung in der Betreuung eines Baumbestandes mit mind. 2.000 Bäumen
— nachweisbare Erfahrung in der Bedienung eines CAFM Systems, der Office-Programme wie bspw. Word und Excel sowie eines digitalen Baumkatasters
4. Anforderungen an den Baumkontrolleur
— einschlägige Erfahrung in der Baumkontrolle mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung
5. Referenzen
Referenz Nr. 1
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber – Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner – Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren (Angaben mit „Beginn und Ende“ Monat/ Jahr)
davon bisherige Leistungserbringung mit mindestens 2 Begehungen
Baumanzahl von mind. 1 000 Stück
Auftragswert von mind. 10 000 EUR netto/ Jahr
Referenz Nr. 2
Auftragswert von mind. 10 000 EUR netto/Jahr
Los-Übergreifender Hinweis zu den Referenzen:
Referenz 1 und Referenz 2 sind von unterschiedlichen Auftraggebern anzugeben.
Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten Mindestanforderungen der angebotenen Lose.
Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten Mindestanforderungen der angebotenen Lose.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Los 1, 2, 3, 4:
Der AN ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten:
— 5 000 000 EUR für Personenschäden (2 fach maximiert p. a.),
— 5 000 000 EUR für Sachschäden (2 fach maximiert p. a.),
— 5 000 000 EUR für Vermögensschäden (2 fach maximiert p. a.),
— 250 000 EUR für Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten (2 fach maximiert p. a.).
Der AN übergibt dem AG 4 Wochen vor Leistungsaufnahme und darüber hinaus kalenderjährlich innerhalb des ersten Quartals eine Bestätigung des Versicherers, aus der hervorgeht, dass der Versicherungsschutz besteht. Im Übrigen hat der AN auf Verlangen des AG das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen.
Der AN übergibt dem AG 4 Wochen vor Leistungsaufnahme und darüber hinaus kalenderjährlich innerhalb des ersten Quartals eine Bestätigung des Versicherers, aus der hervorgeht, dass der Versicherungsschutz besteht. Im Übrigen hat der AN auf Verlangen des AG das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Los 1, 2, 3, 4:
Gem. Nr. 10 BVB, Nr. 16 und 17 ZVB, im Übrigen gem. VOL/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zugelassen als gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Jedes Mitglied muss die Angaben gem. III.2 ff gesondert erbringen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten.
— Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) bleibt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Qualifikation des vorgesehenen Personals ist auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu belegen. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung des Mindestlohnes von 8,50 EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Die Qualifikation des vorgesehenen Personals ist auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu belegen. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung des Mindestlohnes von 8,50 EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich durch eine Online-Bewerbung über die Vergabeplattform des Landes Berlin angefordert werden. Dabei entstehen Ihnen nur die Online-Kosten. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich durch eine Online-Bewerbung über die Vergabeplattform des Landes Berlin angefordert werden. Dabei entstehen Ihnen nur die Online-Kosten. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig.
Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtangebotssumme ohne Bedarfspositionen (70)
2. Bewertung der produktiven Stunden Baumkontrolle pro Jahr (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.bim-berlin.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V-2015-000235
Zusätzliche Informationen
Zu Punkt IV.3.3)
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform versendet.
Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens 24.1.2016 an die ausschreibende Stelle zu richten.
Zu Punkt IV.3.8):
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt. Angebote, die in Papierform vorliegen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt. Angebote, die in Papierform vorliegen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
Zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die
Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a Abs. 1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin siehe Pkt. VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 242-439868 (2015-12-10)
Ergänzende Angaben (2015-12-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Zu Punkt IV.3.3):
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform versendet.
Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens 24.1.2016 an die ausschreibende Stelle zu richten.
zu Punkt IV.3.8):
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt. Angebote, die in Papierform vorliegen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die
Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform versendet.
Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens 24.1.2016 an die ausschreibende Stelle zu richten.
zu Punkt IV.3.8):
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt. Angebote, die in Papierform vorliegen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die
Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-23 📅
Name: BEBRA Gebäudemanagement und Service GmbH
Postanschrift: Kaulsdorfer Str. 157
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12555
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bebra-service.de📧
2️⃣
3️⃣
4️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
8
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 249-454776
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§101a Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§101a Abs. 1 GWB).