Die Dienstleistung umfasst: Zielstellung des Auftraggeber ist es, im Rahmen der hier vergebenden Maßnahme den rechtsicheren Nachweis zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht als Betreiber der Flughäfen Berlin Schönefeld, BER und Berlin Tegel in Hinblick auf die dort befindlichen Bäume zu erlangen. Die hier zu vergebenden Leistungen umfasst die eigenständige Durchführung der Baumkontrollen, Baumpflege und Baumfällung an den genannten Standorten. Die erforderliche Ausrüstung für die Baumpflegearbeiten ist durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Bäume stehen sowohl im öffentlich zugänglichen landseitigen Bereich, als auch im Luftsicherheitsbereich der Flughäfen, für die besondere Zugangsberechtigungen erforderlich sind. A) Los 1 – SXF: 1. Durchführung und Dokumentation der Regelkontrollen (Öffentlicher Bereich und Sicherheitsbereich); 2. Festlegung erforderlicher Maßnahmen (Öffentlicher Bereich und Sicherheitsbereich); 3. Durchführung und Dokumentation der Pflegemaßnahmen im öffentlichen Bereich (die Pflegemaßnahmen im Sicherheitsbereich werden durch den Auftraggeber abgedeckt); 4. Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung; 5. Der Leistungsumfang umfasst: 6. 6 Wälder regelmäßig an den Waldrändern kontrollieren, davon 5 Wälder regelmäßig pflegen: a. Wald 1, ca. 500 m Waldrand (Laubwald, hauptsächlich Pappel, Birke, Eiche, zuletzt in 2014 geprüft), b. Wald 2, ca. 700 m Waldrand (Laubwald, hauptsächlich Robinie, Pappel, Birke, Eiche, Linde, zuletzt in 2014 geprüft und durchforstet), c. Wald 3, ca. 300 m Waldrand (Laubwald, hauptsächlich Robinie, Berg- und Spitzahorn, Eiche, zuletzt in 2014 geprüft), d. Wald 4, ca. 80 m Waldrand (Laubwald, hauptsächlich Robinie, Spitz- und Feldahorn, Eiche, zuletzt in 2014 geprüft), e. Wald 5, ca. 120 m Waldrand (Laubwald, hauptsächlich Robinie, Spitz- und Feldahorn, Kirsche, zuletzt in 2014 geprüft), f. Wald 6, ca. 300 m Waldrand (Mischwald, hauptsächlich Ahorn, Eiche, Douglasie, Kirsche, Weide, zuletzt in 2014 geprüft) und 7. 1 324 Bäume (alleinstehend, z. B. auf Parkplätzen, an Straßen und Wegen) regelmäßig kontrollieren, davon 921 Bäume, welche außerhalb des Sicherheitsbereich stehen, regelmäßig zusätzlich pflegen. 8. Eine Qualitätskontrolle ist durchzuführen und zu dokumentieren. B) Los 2 – BER: 1. Unterhaltungspflege: a. Regelmäßiges Kontrollieren von Verankerungen, dem Stamm- und Verdunstungsschutz sowie den Belüftungsrohren, b. Nach Erfordernis nachrichten/nachspannen/unterhalten von Unterflur-/Verankerungen, c. Wasserverhältnisse im Erdreich (Staunässe) und den Befall von Pflanzkrankheiten und Schädlingen prüfen, d. Bei Krankheits- und/oder Schädlingsbefall und/oder Staunässe im Erdreich Schutzmaßnahmen einleiten, e. Trockene Triebe nachschneiden, f. Gesamte Baumscheibenfläche von Unkraut und sonstigem Unrat säubern und Dauerunkräuter entfernen; 2. Dokumentation der Pflegemaßnahmen; 3. Sicherstellung der höchsten Vitalitätsstufe nach Roloff (siehe auch Vitalitätsstufe 1 gemäß FLL (Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V.), a. Erläuterung: Ausgehend von den vier Wachstumsphasen (Exploationsphase, Degenerationsphase, Stagnationsphase und Resignationsphase) muss die Vitalität des Baumes, hier Kronenmantel an wenigen Stellen zerklüftet, wenig Totholz im Dünnast- und Starkastbereich (entspricht Vitalitätsstufe 1), sichergestellt werden. Über die Beurteilung der Vitalität kann eingeschätzt werden, ob der Baum in der Lage ist, sich nach einer Schnittmaßnahme wieder zu erholen. b. Merkmale: — Baum ohne Schadensmerkmale, — Kronenmantel geschlossen, — Kaum Totholz. 4. Der Leistungsumfang umfasst: 5. 1.296 Bäume (alleinstehend, z. B. auf Parkplätzen, an Straßen und Wegen) regelmäßig kontrollieren und pflegen. 6. Die hier vorhandenen Bäume befinden sich alle in der Jugendphase und benötigen einen erhöhten Pflegeaufwand. 7. Eine Qualitätskontrolle ist durchzuführen und zu dokumentieren. C) Los 3 – TXL: 1. Durchführung und Dokumentation der Regelkontrollen (Öffentlicher Bereich und Sicherheitsbereich). 2. Festlegung erforderlicher Maßnahmen (Öffentlicher Bereich und Sicherheitsbereich). 3. Durchführung und Dokumentation der Pflegemaßnahmen im öffentlichen Bereich (die Pflegemaßnahmen im Sicherheitsbereich werden durch den Auftraggeber abgedeckt). 4. Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung. 5. Der Leistungsumfang umfasst: 6. 2 Wälder regelmäßig an den Waldrändern kontrollieren: a. Wald 1, ca. 1 500 m Waldrand, Mischwald (überwiegend Kiefern und Eichen, zuletzt in 2014 geprüft und dringend notwendige Maßnahmen durchgeführt), b. Wald 2, ca. 1 500 m Waldrand, Mischwald (überwiegend Kiefern und Eichen, zuletzt in 2014 geprüft und dringend notwendige Maßnahmen durchgeführt) und 7. 2 339 Bäume (alleinstehend, z. B. auf Parkplätzen, an Straßen und Wegen) regelmäßig kontrollieren, davon 2.046 Bäume, welche außerhalb des Sicherheitsbereich stehen, regelmäßig zusätzlich pflegen, 8. Eine Qualitätskontrolle ist durchzuführen und zu dokumentieren. Die Leistung ist für jedes Los jeweils ganzjährig während der Vertragslaufzeit zu erbringen. Die Vertragslaufzeit soll nach Zuschlagserteilung 24 Monate je Los umfassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumpflege
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baumpflege📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 30609170641 📠
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 1 SektVO durch. Es handelt sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2015-091 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache (ein Original, 2 Kopien) einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2015-091 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit dem eingereichten Original uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.2.1), III.2.2), III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
9.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
10.) Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber für mehrere Lose die ausgeschriebene Leistung hinsichtlich der Anzahl der Personellen Ausstattung und der Anzahl der Maschinen bzw. Fahrzeuge auch für mehrere Lose durch Anpassung seines Leistungserbringungskonzept für mehrere Lose erfüllen, sofern er die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.2.3) Punkt 2.1 ff und 2.2 erfüllt.
11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
12.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert widergegeben wird.
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 1 SektVO durch. Es handelt sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2015-091 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache (ein Original, 2 Kopien) einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2015-091 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit dem eingereichten Original uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.2.1), III.2.2), III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
9.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
10.) Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber für mehrere Lose die ausgeschriebene Leistung hinsichtlich der Anzahl der Personellen Ausstattung und der Anzahl der Maschinen bzw. Fahrzeuge auch für mehrere Lose durch Anpassung seines Leistungserbringungskonzept für mehrere Lose erfüllen, sofern er die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.2.3) Punkt 2.1 ff und 2.2 erfüllt.
11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
12.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert widergegeben wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Die Dienstleistung umfasst:
Zielstellung des Auftraggeber ist es, im Rahmen der hier vergebenden Maßnahme den rechtsicheren Nachweis zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht als Betreiber der Flughäfen Berlin Schönefeld, BER und Berlin Tegel in Hinblick auf die dort befindlichen Bäume zu erlangen. Die hier zu vergebenden Leistungen umfasst die eigenständige Durchführung der Baumkontrollen, Baumpflege und Baumfällung an den genannten Standorten. Die erforderliche Ausrüstung für die Baumpflegearbeiten ist durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Bäume stehen sowohl im öffentlich zugänglichen landseitigen Bereich, als auch im Luftsicherheitsbereich der Flughäfen, für die besondere Zugangsberechtigungen erforderlich sind.
Zielstellung des Auftraggeber ist es, im Rahmen der hier vergebenden Maßnahme den rechtsicheren Nachweis zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht als Betreiber der Flughäfen Berlin Schönefeld, BER und Berlin Tegel in Hinblick auf die dort befindlichen Bäume zu erlangen. Die hier zu vergebenden Leistungen umfasst die eigenständige Durchführung der Baumkontrollen, Baumpflege und Baumfällung an den genannten Standorten. Die erforderliche Ausrüstung für die Baumpflegearbeiten ist durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Bäume stehen sowohl im öffentlich zugänglichen landseitigen Bereich, als auch im Luftsicherheitsbereich der Flughäfen, für die besondere Zugangsberechtigungen erforderlich sind.
A) Los 1 – SXF:
1. Durchführung und Dokumentation der Regelkontrollen (Öffentlicher Bereich und Sicherheitsbereich);
2. Festlegung erforderlicher Maßnahmen (Öffentlicher Bereich und Sicherheitsbereich);
3. Durchführung und Dokumentation der Pflegemaßnahmen im öffentlichen Bereich (die Pflegemaßnahmen im Sicherheitsbereich werden durch den Auftraggeber abgedeckt);
4. Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung;
5. Der Leistungsumfang umfasst:
6. 6 Wälder regelmäßig an den Waldrändern kontrollieren, davon 5 Wälder regelmäßig pflegen:
a. Wald 1, ca. 500 m Waldrand (Laubwald, hauptsächlich Pappel, Birke, Eiche, zuletzt in 2014 geprüft),
b. Wald 2, ca. 700 m Waldrand (Laubwald, hauptsächlich Robinie, Pappel, Birke, Eiche, Linde, zuletzt in 2014 geprüft und durchforstet),
c. Wald 3, ca. 300 m Waldrand (Laubwald, hauptsächlich Robinie, Berg- und Spitzahorn, Eiche, zuletzt in 2014 geprüft),
d. Wald 4, ca. 80 m Waldrand (Laubwald, hauptsächlich Robinie, Spitz- und Feldahorn, Eiche, zuletzt in 2014 geprüft),
e. Wald 5, ca. 120 m Waldrand (Laubwald, hauptsächlich Robinie, Spitz- und Feldahorn, Kirsche, zuletzt in 2014 geprüft),
f. Wald 6, ca. 300 m Waldrand (Mischwald, hauptsächlich Ahorn, Eiche, Douglasie, Kirsche, Weide, zuletzt in 2014 geprüft) und
7. 1 324 Bäume (alleinstehend, z. B. auf Parkplätzen, an Straßen und Wegen) regelmäßig kontrollieren, davon 921 Bäume, welche außerhalb des Sicherheitsbereich stehen, regelmäßig zusätzlich pflegen.
8. Eine Qualitätskontrolle ist durchzuführen und zu dokumentieren.
B) Los 2 – BER:
1. Unterhaltungspflege:
a. Regelmäßiges Kontrollieren von Verankerungen, dem Stamm- und Verdunstungsschutz sowie den Belüftungsrohren,
b. Nach Erfordernis nachrichten/nachspannen/unterhalten von Unterflur-/Verankerungen,
c. Wasserverhältnisse im Erdreich (Staunässe) und den Befall von Pflanzkrankheiten und Schädlingen prüfen,
d. Bei Krankheits- und/oder Schädlingsbefall und/oder Staunässe im Erdreich Schutzmaßnahmen einleiten,
e. Trockene Triebe nachschneiden,
f. Gesamte Baumscheibenfläche von Unkraut und sonstigem Unrat säubern und Dauerunkräuter entfernen;
2. Dokumentation der Pflegemaßnahmen;
3. Sicherstellung der höchsten Vitalitätsstufe nach Roloff (siehe auch Vitalitätsstufe 1 gemäß FLL (Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V.),
a. Erläuterung: Ausgehend von den vier Wachstumsphasen (Exploationsphase, Degenerationsphase, Stagnationsphase und Resignationsphase) muss die Vitalität des Baumes, hier Kronenmantel an wenigen Stellen zerklüftet, wenig Totholz im Dünnast- und Starkastbereich (entspricht Vitalitätsstufe 1), sichergestellt werden. Über die Beurteilung der Vitalität kann eingeschätzt werden, ob der Baum in der Lage ist, sich nach einer Schnittmaßnahme wieder zu erholen.
a. Erläuterung: Ausgehend von den vier Wachstumsphasen (Exploationsphase, Degenerationsphase, Stagnationsphase und Resignationsphase) muss die Vitalität des Baumes, hier Kronenmantel an wenigen Stellen zerklüftet, wenig Totholz im Dünnast- und Starkastbereich (entspricht Vitalitätsstufe 1), sichergestellt werden. Über die Beurteilung der Vitalität kann eingeschätzt werden, ob der Baum in der Lage ist, sich nach einer Schnittmaßnahme wieder zu erholen.
b. Merkmale:
— Baum ohne Schadensmerkmale,
— Kronenmantel geschlossen,
— Kaum Totholz.
4. Der Leistungsumfang umfasst:
5. 1.296 Bäume (alleinstehend, z. B. auf Parkplätzen, an Straßen und Wegen) regelmäßig kontrollieren und pflegen.
6. Die hier vorhandenen Bäume befinden sich alle in der Jugendphase und benötigen einen erhöhten Pflegeaufwand.
7. Eine Qualitätskontrolle ist durchzuführen und zu dokumentieren.
C) Los 3 – TXL:
1. Durchführung und Dokumentation der Regelkontrollen (Öffentlicher Bereich und Sicherheitsbereich).
2. Festlegung erforderlicher Maßnahmen (Öffentlicher Bereich und Sicherheitsbereich).
3. Durchführung und Dokumentation der Pflegemaßnahmen im öffentlichen Bereich (die Pflegemaßnahmen im Sicherheitsbereich werden durch den Auftraggeber abgedeckt).
4. Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung.
6. 2 Wälder regelmäßig an den Waldrändern kontrollieren:
a. Wald 1, ca. 1 500 m Waldrand, Mischwald (überwiegend Kiefern und Eichen, zuletzt in 2014 geprüft und dringend notwendige Maßnahmen durchgeführt),
b. Wald 2, ca. 1 500 m Waldrand, Mischwald (überwiegend Kiefern und Eichen, zuletzt in 2014 geprüft und dringend notwendige Maßnahmen durchgeführt) und
7. 2 339 Bäume (alleinstehend, z. B. auf Parkplätzen, an Straßen und Wegen) regelmäßig kontrollieren, davon 2.046 Bäume, welche außerhalb des Sicherheitsbereich stehen, regelmäßig zusätzlich pflegen,
Die Leistung ist für jedes Los jeweils ganzjährig während der Vertragslaufzeit zu erbringen. Die Vertragslaufzeit soll nach Zuschlagserteilung 24 Monate je Los umfassen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Baumpflege an den Berliner Flughäfen am Standort Schönefeld Flughafen SXF Los 1
Menge oder Umfang:
A) Los 1 – SXF:
1. Durchführung und Dokumentation der Regelkontrollen (Öffentlicher Bereich und Sicherheitsbereich).
2. Festlegung erforderlicher Maßnahmen (Öffentlicher Bereich und Sicherheitsbereich).
3. Durchführung und Dokumentation der Pflegemaßnahmen im öffentlichen Bereich (die Pflegemaßnahmen im Sicherheitsbereich werden durch den Auftraggeber abgedeckt).
4. Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung.
5. Der Leistungsumfang umfasst:
6. 6 Wälder regelmäßig an den Waldrändern kontrollieren, davon 5 Wälder regelmäßig pflegen:
a. Wald 1, ca. 500 m Waldrand (Laubwald, hier Pappel, Birke, Eiche, zuletzt in 2014 geprüft),
b. Wald 2, ca. 700 m Waldrand (Laubwald, hier Robinie, Pappel, Birke, Eiche, Linde, zuletzt in 2014 geprüft und durchforstet),
c. Wald 3, ca. 300 m Waldrand (Laubwald, hier Robinie, Berg- und Spitzahorn, Eiche, zuletzt in 2014 geprüft),
d. Wald 4, ca. 80 m Waldrand (Laubwald, hier Robinie, Spitz- und Feldahorn, Eiche, zuletzt in 2014 geprüft),
e. Wald 5, ca. 120 m Waldrand (Laubwald, hier Robinie, Spitz- und Feldahorn, Kirsche, zuletzt in 2014 geprüft),
f. Wald 6, ca. 300 m Waldrand (Mischwald, hier Ahorn, Eiche, Douglasie, Kirsche, Weide, zuletzt in 2014 geprüft) und
7. 1.324 Bäume (alleinstehend, z. B. auf Parkplätzen, an Straßen und Wegen) regelmäßig kontrollieren, davon 921 Bäume, welche außerhalb des Sicherheitsbereich stehen, regelmäßig zusätzlich pflegen.
8. Eine Qualitätskontrolle ist durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Leistung ist für jedes Los jeweils ganzjährig während der Vertragslaufzeit zu erbringen. Die Vertragslaufzeit soll nach Zuschlagserteilung 24 Monate je Los umfassen.
Dauer: 24 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Baumpflege an den Berliner Flughäfen am Standort Flughafen BER Los 2
Kurze Beschreibung:
Zielstellung des Auftraggeber ist es, im Rahmen der hier vergebenden Maßnahme den rechtsicheren Nachweis zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht als Betreiber der Flughäfen Berlin Schönefeld, BER und Berlin Tegel in Hinblick auf die dort befindlichen Bäume zu erlangen. Die hier zu vergebenden Leistungen umfasst die eigenständige Durchführung der Baumpflege und Baumfällung an den genannten Standorten. Die erforderliche Ausrüstung für die Baumpflegearbeiten ist durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Bäume stehen sowohl im öffentlich zugänglichen landseitigen Bereich, als auch im Luftsicherheitsbereich der Flughäfen, für die besondere Zugangsberechtigungen erforderlich sind.
Zielstellung des Auftraggeber ist es, im Rahmen der hier vergebenden Maßnahme den rechtsicheren Nachweis zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht als Betreiber der Flughäfen Berlin Schönefeld, BER und Berlin Tegel in Hinblick auf die dort befindlichen Bäume zu erlangen. Die hier zu vergebenden Leistungen umfasst die eigenständige Durchführung der Baumpflege und Baumfällung an den genannten Standorten. Die erforderliche Ausrüstung für die Baumpflegearbeiten ist durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Bäume stehen sowohl im öffentlich zugänglichen landseitigen Bereich, als auch im Luftsicherheitsbereich der Flughäfen, für die besondere Zugangsberechtigungen erforderlich sind.
Menge oder Umfang:
B) Los 2 – BER:
1. Unterhaltungspflege
a. Regelmäßiges Kontrollieren von Verankerungen, dem Stamm- und Verdunstungsschutz sowie den Belüftungsrohren,
b. Nach Erfordernis nachrichten/nachspannen/unterhalten von Unterflur-/Verankerungen,
c. Wasserverhältnisse im Erdreich (Staunässe) und den Befall von Pflanzkrankheiten und Schädlingen prüfen,
d. Bei Krankheits- und/oder Schädlingsbefall und/oder Staunässe im Erdreich Schutzmaßnahmen einleiten,
e. Trockene Triebe nachschneiden,
f. Gesamte Baumscheibenfläche von Unkraut und sonstigem Unrat säubern und Dauerunkräuter entfernen.
2. Dokumentation der Pflegemaßnahmen.
3. Sicherstellung der höchsten Vitalitätsstufe nach Roloff (siehe auch Vitalitätsstufe 1 gemäß FLL (Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V.),
a. Erläuterung: Ausgehend von den vier Wachstumsphasen (Exploationsphase, Degenerationsphase, Stagnationsphase und Resignationsphase) muss die Vitalität des Baumes, hier Kronenmantel an wenigen Stellen zerklüftet, wenig Totholz im Dünnast- und Starkastbereich (entspricht Vitalitätsstufe 1), sichergestellt werden. Über die Beurteilung der Vitalität kann eingeschätzt werden, ob der Baum in der Lage ist, sich nach einer Schnittmaßnahme wieder zu erholen.
a. Erläuterung: Ausgehend von den vier Wachstumsphasen (Exploationsphase, Degenerationsphase, Stagnationsphase und Resignationsphase) muss die Vitalität des Baumes, hier Kronenmantel an wenigen Stellen zerklüftet, wenig Totholz im Dünnast- und Starkastbereich (entspricht Vitalitätsstufe 1), sichergestellt werden. Über die Beurteilung der Vitalität kann eingeschätzt werden, ob der Baum in der Lage ist, sich nach einer Schnittmaßnahme wieder zu erholen.
b. Merkmale:
— Baum ohne Schadensmerkmale,
— Kronenmantel geschlossen,
— Kaum Totholz.
4. Der Leistungsumfang umfasst:
5. 1 296 Bäume (alleinstehend, z. B. auf Parkplätzen, an Straßen und Wegen) regelmäßig kontrollieren und pflegen.
6. Die hier vorhandenen Bäume befinden sich alle in der Jugendphase und benötigen einen erhöhten Pflegeaufwand.
7. Eine Qualitätskontrolle ist durchzuführen und zu dokumentieren.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Baumpflege an den Berliner Flughäfen am Standort Berlin Tegel TXL Los 3
Menge oder Umfang:
C) Los 3 – TXL:
1. Durchführung und Dokumentation der Regelkontrollen (Öffentlicher Bereich und Sicherheitsbereich)
2. Festlegung erforderlicher Maßnahmen (Öffentlicher Bereich und Sicherheitsbereich)
3. Durchführung und Dokumentation der Pflegemaßnahmen im öffentlichen Bereich (die Pflegemaßnahmen im Sicherheitsbereich werden durch den Auftraggeber abgedeckt)
4. Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung
6. 2 Wälder regelmäßig an den Waldrändern kontrollieren
a. Wald 1, ca. 1 500 m Waldrand, Mischwald (überwiegend Kiefern und Eichen, zuletzt in 2014 geprüft und dringend notwendige Maßnahmen durchgeführt)
b. Wald 2, ca. 1 500 m Waldrand, Mischwald (überwiegend Kiefern und Eichen, zuletzt in 2014 geprüft und dringend notwendige Maßnahmen durchgeführt) und
7. 2 339 Bäume (alleinstehend, z. B. auf Parkplätzen, an Straßen und Wegen) regelmäßig kontrollieren, davon 2 046 Bäume, welche außerhalb des Sicherheitsbereich stehen, regelmäßig zusätzlich pflegen.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit je Los kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer dreimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung je Los muss bis spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit je Los kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer dreimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung je Los muss bis spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Referenznummer: EA-2015-091
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1: Flughafen Berlin Schönefeld SXF;
Los 2: Flughafen Berlin Brandenburg BER;
Los 3: Flughafen Berlin Tegel TXL.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmervorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmervorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
3.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil und der Umfang der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beschreiben.
3.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil und der Umfang der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beschreiben.
4.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG. Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung
4.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG. Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung
5.) Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff.VI.3) dieser Bekanntmachung
5.) Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff.VI.3) dieser Bekanntmachung
6.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3)) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen ergibt.
6.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3)) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen ergibt.
Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff.VI.3) dieser Bekanntmachung
7.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
7.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2. dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 bis einschließlich 6 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2. dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 bis einschließlich 6 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Hinweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
Die Umsatzangaben für 1.) sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Umsatzangaben für 1.) sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
LOS 1 – SXF:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2011, 2012 und 2013 endeten. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 180 000 EUR der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2011, 2012 und 2013 endeten. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 180 000 EUR der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
LOS 2 – BER:
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2011, 2012 und 2013 endeten. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 150 000 EUR, der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2011, 2012 und 2013 endeten. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 150 000 EUR, der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
LOS 3 – TXL:
3.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2011, 2012 und 2013 endeten. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von EUR 320.000,00, der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2011, 2012 und 2013 endeten. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von EUR 320.000,00, der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Die vorstehenden unter 1.) genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) und/oder 2.) und/oder 3.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehenden unter 1.) genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) und/oder 2.) und/oder 3.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen.
Für die vorgenannte Erklärung stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die ausschließlich Projekte betreffen, mit Leistungsbeginn ab dem 1.1.2010 oder mit Leistungsbeginn vor dem 1.1.2010, sofern die Vertragslaufzeit nicht vor dem 1.1.2010 geendet hat und noch Leistungen nach dem 1.1.2010 erbracht werden bzw. wurden.
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die ausschließlich Projekte betreffen, mit Leistungsbeginn ab dem 1.1.2010 oder mit Leistungsbeginn vor dem 1.1.2010, sofern die Vertragslaufzeit nicht vor dem 1.1.2010 geendet hat und noch Leistungen nach dem 1.1.2010 erbracht werden bzw. wurden.
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben ist das entsprechende Formblatt „Referenzen“ beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben ist das entsprechende Formblatt „Referenzen“ beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft müssen Referenzen zum Nachweis der Erbringung von vergleichbaren Leistungen bei der Vergabestelle je Los eingereicht werden, wobei es sich um die gleiche Referenzen für Los 1 und Los 2 und Los 3 handeln kann.
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft müssen Referenzen zum Nachweis der Erbringung von vergleichbaren Leistungen bei der Vergabestelle je Los eingereicht werden, wobei es sich um die gleiche Referenzen für Los 1 und Los 2 und Los 3 handeln kann.
Für LOS 1 – SXF:
1.1 Referenzen mit einer Leistungserbringung ab dem 1.1.2010
Leistungsart: Baumkontrolle von
— mindestens 700 Bäumen in einem Jahr
1.2 Referenzen mit einer Leistungserbringung ab dem 1.1.2010
Leistungsart: Baumpflege an
— mindestens 700 Bäumen pro Jahr
— mindestens innerhalb von 12 Monaten durchgeführt
Für Los 2 – BER:
1.3 Referenzen mit einer Leistungserbringung ab dem 1.1.2010
— mindestens innerhalb von 12 Monaten erfolgreich durchgeführt
1.4 Referenzen mit einer Leistungserbringung ab dem 1.1.2010
Leistungsart: Unterhaltungspflege/Entwicklungspflege von
— Vertragslaufzeit mindestens 24 Monate
Für Los 3 – TXL:
1.5 Referenzen mit einer Leistungserbringung ab dem 1.1.2010
— mindestens 1.000 Bäumen in einem Jahr
1.6 Referenzen mit einer Leistungserbringung ab dem 1.1.2010
— mindestens 1.000 Bäumen pro Jahr
— mindestens innerhalb von 12 Monaten durchgeführt.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn mindestens eine Referenz eingereicht werden, die die unter III.2.3), Punkt 1) 1.1 und 1.2 für LOS 1 und Punkt 1.3. und 1.4 für Los 2 und Punkt 1.5 und 1.6 für LOS 3 aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn mindestens eine Referenz eingereicht werden, die die unter III.2.3), Punkt 1) 1.1 und 1.2 für LOS 1 und Punkt 1.3. und 1.4 für Los 2 und Punkt 1.5 und 1.6 für LOS 3 aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Nichterfüllung der o. g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Bei der Ermittlung der geforderten Mindestmengen (Bäume) ist zu berücksichtigen, dass die Stückmengen (Bäume) der in der Referenz genannten Objektes maßgeblich sind und ein Multiplizieren der Stückmengen (Bäume) bei einer mehrfachen Baumpflege bzw. (Los 1 und Los 3) Baumkontrolle oder (Los2) Unterhaltspflege der in der Referenz benannten Mengen pro Kalenderjahr zum Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindestanforderungen nicht vorgenommen werden darf.
Bei der Ermittlung der geforderten Mindestmengen (Bäume) ist zu berücksichtigen, dass die Stückmengen (Bäume) der in der Referenz genannten Objektes maßgeblich sind und ein Multiplizieren der Stückmengen (Bäume) bei einer mehrfachen Baumpflege bzw. (Los 1 und Los 3) Baumkontrolle oder (Los2) Unterhaltspflege der in der Referenz benannten Mengen pro Kalenderjahr zum Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindestanforderungen nicht vorgenommen werden darf.
Die Darstellung aller Referenzen (gemäß Pkt. 1.1 bis 1.6) je Los sollte in Tabellenform mit folgendem Inhalt erfolgen:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmer etc.)
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
— Bezeichnung des Referenzobjektes
— Zeitraum der Leistungserbringung
— Angaben zu den erbrachten Leistungen wie folgt:
— für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt…
… 1.1 bei Los 1 und 1.5 bei Los 3 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
… 1.2 bei Los 1 und 1.3 bei Los 2 und 1.6 bei Los 3 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
… 1.4 bei Los 2 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
— Angabe des Ortes der erbrachten Leistungen
— Angabe, ob die Leistung als vollständige Eigenleistung mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurde sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils sowie Benennung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
— Art und Umfang der in den jeweiligen aufgeführten Referenzen eingesetzten Fahrzeugtechnik, die zur Erbringung der Leistungen notwendig waren (Angabe des Herstellers, Typs, Baujahr, zugelassenem Gesamtgewicht, Erstzulassungsdatum, Anbaugeräten und Einsatzzweck der jeweiligen Maschine bzw. Fahrzeug)
— Art und Umfang der in den jeweiligen aufgeführten Referenzen eingesetzten Fahrzeugtechnik, die zur Erbringung der Leistungen notwendig waren (Angabe des Herstellers, Typs, Baujahr, zugelassenem Gesamtgewicht, Erstzulassungsdatum, Anbaugeräten und Einsatzzweck der jeweiligen Maschine bzw. Fahrzeug)
2.Beschreibung der personellen und technischen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen, je Los:
2.1 Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit
2.1.1. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (freie und festangestellte Mitarbeiter) in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012, 2013 und 2014). Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber die ausgeschriebene Leistung hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten (freie und festangestellte Mitarbeiter) erfüllen, wenn er mindestens durchschnittlich 10 für die zu vergebende Leistung (vgl. Ziffer II.1.5.) qualifizierte mit Baumpflege vertraute Mitarbeiter/innen in den letzten 3 Kalenderjahren je Los, beschäftigt hat.
2.1.1. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (freie und festangestellte Mitarbeiter) in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012, 2013 und 2014). Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber die ausgeschriebene Leistung hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten (freie und festangestellte Mitarbeiter) erfüllen, wenn er mindestens durchschnittlich 10 für die zu vergebende Leistung (vgl. Ziffer II.1.5.) qualifizierte mit Baumpflege vertraute Mitarbeiter/innen in den letzten 3 Kalenderjahren je Los, beschäftigt hat.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerber/Bewerbergemeinschaft den Nachweis erbringt, dass sie über durchschnittlich mindestens 10 für die zu vergebende Leistung (vgl. Ziffer II.1.5.) qualifizierte mit Baumpflege vertraute Mitarbeiter/innen in den letzten 3 Kalenderjahren, beschäftigt hat (Mindestanforderung).
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerber/Bewerbergemeinschaft den Nachweis erbringt, dass sie über durchschnittlich mindestens 10 für die zu vergebende Leistung (vgl. Ziffer II.1.5.) qualifizierte mit Baumpflege vertraute Mitarbeiter/innen in den letzten 3 Kalenderjahren, beschäftigt hat (Mindestanforderung).
2.1.2. Mindestens fünf (5) der unter 2.1.1. benannten Mitarbeiter müssen über einen aktuell gültigen Kettensägeschein verfügen. (Mindestanforderung).
Mehrfachnennungen bei Bewerbung für mehrere Lose möglich.
2.1.3. Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu Referenzen des für die Leitung und die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Personals.
2.1.4. Nachweis und Angaben über die Qualifikation und Erfahrung der MitarbeiterInnen der unter 2.1.1. benannten MitarbeiterInnen, welche die Baumkontrollen (vgl. Ziffer II.1.5, hier für Los 1 und Los 3) durchführen.
Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber die ausgeschriebene Leistung der Baumkontrollen für Los 1 und Los 3 (vgl. Ziffer II.1.5, hier für Los 1 und Los 3) hinsichtlich der Leistung der Beschäftigten erfüllen, wenn in Form von Lebenslauf und mindestens einer Referenz der letzten 5 Jahre folgende Fähigkeiten nachgewiesen werden:
Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber die ausgeschriebene Leistung der Baumkontrollen für Los 1 und Los 3 (vgl. Ziffer II.1.5, hier für Los 1 und Los 3) hinsichtlich der Leistung der Beschäftigten erfüllen, wenn in Form von Lebenslauf und mindestens einer Referenz der letzten 5 Jahre folgende Fähigkeiten nachgewiesen werden:
• Wissen über rechtliche Grundlagen (Naturschutzgesetz, Vogelschutzgesetz, EU-Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie etc.),
• Baumbiologische Grundlagenkenntnisse (alternativ Nachweis einer Ausbildung mit baumbiologischen Hintergrund),
• Wissen über Verkehrssicherungspflicht,
• Durchführung von Baumkontrollen mit Wissen über Baumkontrollrichtlinien (Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen),
• Feststellung und Wissen über Schäden und Schadsymptomen nach Baumarten.
Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber die ausgeschriebene Leistung hinsichtlich der Anzahl der MitarbeiterInnen erfüllen, wenn mindestens 3 MitarbeiterInnen je Los 1 und Los 3 zur Erbringung der beauftragenden Leistungen, hier Baumkontrollen (vgl. Ziffer II.1.5), hier für Los 1 und Los 3), zur Verfügung hat. (Mindestanforderung)
Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber die ausgeschriebene Leistung hinsichtlich der Anzahl der MitarbeiterInnen erfüllen, wenn mindestens 3 MitarbeiterInnen je Los 1 und Los 3 zur Erbringung der beauftragenden Leistungen, hier Baumkontrollen (vgl. Ziffer II.1.5), hier für Los 1 und Los 3), zur Verfügung hat. (Mindestanforderung)
2.2. Angaben über die dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, unter Angabe des Herstellers, Typs, Baujahr, zugelassenem Gesamtgewicht, Erstzulassungsdatum, Anbaugeräten und Einsatzzweck der jeweiligen Maschine bzw. Fahrzeug, wie z.B.
2.2. Angaben über die dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, unter Angabe des Herstellers, Typs, Baujahr, zugelassenem Gesamtgewicht, Erstzulassungsdatum, Anbaugeräten und Einsatzzweck der jeweiligen Maschine bzw. Fahrzeug, wie z.B.
— Maschinen bzw. Fahrzeuge für Baumpflege
— Maschinen bzw. Fahrzeuge für Baumpflege mit Gewichtsbeschränkung (maximal zulässiges Gesamtgewicht für Los 1: 3,5 t, für Los 2: 2,7 t, für Los 3: 3,5 t), die auf Geh- und Radwegen eingesetzt werden können.. Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber die ausgeschriebene Leistung hinsichtlich der Anzahl der Maschinen bzw. Fahrzeuge erfüllen, wenn mindestens 5 Maschinen bzw. Fahrzeuge, darunter mindestens 2 mit Gewichtsbeschränkung je Los zur Erbringung der beauftragenden Leistungen zur Verfügung hat.
— Maschinen bzw. Fahrzeuge für Baumpflege mit Gewichtsbeschränkung (maximal zulässiges Gesamtgewicht für Los 1: 3,5 t, für Los 2: 2,7 t, für Los 3: 3,5 t), die auf Geh- und Radwegen eingesetzt werden können.. Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber die ausgeschriebene Leistung hinsichtlich der Anzahl der Maschinen bzw. Fahrzeuge erfüllen, wenn mindestens 5 Maschinen bzw. Fahrzeuge, darunter mindestens 2 mit Gewichtsbeschränkung je Los zur Erbringung der beauftragenden Leistungen zur Verfügung hat.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerber/Bewerbergemeinschaft den Nachweis erbringt, dass sie über mindestens 5 Maschinen bzw. Fahrzeuge, davon mindestens 2 Maschinen bzw. Fahrzeuge für Baumpflege (vgl. Ziffer II.1.5)) mit Gewichtsbeschränkung (maximal zulässiges Gesamtgewicht für Los 1: 3,5 t, für Los 2: 2,7 t, für Los 3: 3,5 t), die auf Geh- und Radwegen je Los eingesetzt werden (gemäß III.1.4) 4) der Bekanntmachung) verfügt (Mindestanforderung).
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerber/Bewerbergemeinschaft den Nachweis erbringt, dass sie über mindestens 5 Maschinen bzw. Fahrzeuge, davon mindestens 2 Maschinen bzw. Fahrzeuge für Baumpflege (vgl. Ziffer II.1.5)) mit Gewichtsbeschränkung (maximal zulässiges Gesamtgewicht für Los 1: 3,5 t, für Los 2: 2,7 t, für Los 3: 3,5 t), die auf Geh- und Radwegen je Los eingesetzt werden (gemäß III.1.4) 4) der Bekanntmachung) verfügt (Mindestanforderung).
2.3. Angaben über Qualitätssicherung, Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement / ggf. Zertifizierung (in Kopie)
Die Nichterfüllung der o.g. Mindestanforderungen (2.1.1, 2.1.2, 2.1.4 und 2.2) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Beschreibung zur personellen und technischen Ausstattung muss sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Das einzusetzende Personal muss über gute (mündliche) Deutschkenntnisse verfügen.
2. Für das vom Dienstleister einzusetzende Personal für die Leistungserbringung Los 1 und Los 3 gemäß Punkt II.1.5) gilt Folgendes:
Für Punkt II.1.5) Los 1 und Los 3:
a. Das für die benannten Kontrollen eingesetzte Personal muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über den Nachweis einer FFL-Zertifizierung – hier FFL-zertifizierter Baumkontrolleur nach DIN SPEC 79161 (FFL-Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V.), verfügen.
a. Das für die benannten Kontrollen eingesetzte Personal muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über den Nachweis einer FFL-Zertifizierung – hier FFL-zertifizierter Baumkontrolleur nach DIN SPEC 79161 (FFL-Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V.), verfügen.
3. Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Deckung von mindestens EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicherheitsbereiches, inkl. 500 000 EUR für Vermögensschäden
4. Die vom Dienstleister eingesetzten Maschinen bzw. Fahrzeuge, Geräte müssen dem Einsatzzweck entsprechen und für die Größe und Art der Objekte geeignet/angemessen sein. Die Maschinen bzw. Fahrzeuge und Geräte dürfen nur in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand eingesetzt werden.
4. Die vom Dienstleister eingesetzten Maschinen bzw. Fahrzeuge, Geräte müssen dem Einsatzzweck entsprechen und für die Größe und Art der Objekte geeignet/angemessen sein. Die Maschinen bzw. Fahrzeuge und Geräte dürfen nur in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand eingesetzt werden.
a. Los 1: Maschinen und Fahrzeuge, die auf Geh- und Radwegen eingesetzt werden, dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 t nicht überschreiten.
b. Los 2: Maschinen und Fahrzeuge, die auf Geh- und Radwegen eingesetzt werden, dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 2,7 t nicht überschreiten.
c. Los 3: Maschinen und Fahrzeuge, die auf Geh- und Radwegen eingesetzt werden, dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 t nicht überschreiten.
5. Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums zu den für die Leistungserbringung notwendigen flughafenspezifischen Weisungen, Regelungen, Schnittstellen und Besonderheiten unterwiesen sein. Diese Unterweisung wird vom Auftraggeber durchgeführt.
5. Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums zu den für die Leistungserbringung notwendigen flughafenspezifischen Weisungen, Regelungen, Schnittstellen und Besonderheiten unterwiesen sein. Diese Unterweisung wird vom Auftraggeber durchgeführt.
Alle o. g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums vorliegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Berlin Brandenburg GmbHEinkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Kathleen Warweitzki
Internetadresse: www.berlin-airport.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: BrandenburgVergabekammer des Landes Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“.
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Quelle: OJS 2015/S 147-272346 (2015-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Kontakt
Fax: +49 306091-70641 📠
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 1 SektVO durch. Es handelt sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche
Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2015-091 an die E-Mailadresse einkauf@berlinairport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache (ein Original, 2 Kopien) einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2015-091 auf dem verschlossenen Behältnis /Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit dem eingereichten Original uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.2.1),III.2.2),III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
9.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
10.) Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber für mehrere Lose die ausgeschriebene Leistung hinsichtlich der Anzahl der Personellen Ausstattung und der Anzahl der Maschinen bzw. Fahrzeuge auch für
mehrere Lose durch Anpassung seines Leistungserbringungskonzept für mehrere Lose erfüllen, sofern er die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.2.3 Punkt 2.1 ff. und 2.2 erfüllt.
11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
12.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht
wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 1 SektVO durch. Es handelt sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche
Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2015-091 an die E-Mailadresse einkauf@berlinairport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache (ein Original, 2 Kopien) einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2015-091 auf dem verschlossenen Behältnis /Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit dem eingereichten Original uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.2.1),III.2.2),III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
9.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
10.) Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber für mehrere Lose die ausgeschriebene Leistung hinsichtlich der Anzahl der Personellen Ausstattung und der Anzahl der Maschinen bzw. Fahrzeuge auch für
mehrere Lose durch Anpassung seines Leistungserbringungskonzept für mehrere Lose erfüllen, sofern er die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.2.3 Punkt 2.1 ff. und 2.2 erfüllt.
11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
12.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht
wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Julia Schwon
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 055-092585 (2016-03-15)