Bayerisches Integriertes Förder-System (BayIFS) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz; Los 1 – Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Individualsoftware; Los 2 Externe Unterstützungsleistung beim Einsatz der Individualsoftware

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bayerisches Integriertes Förder-System (BayIFS) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz; Los 1 – Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Individualsoftware; Los 2 – Externe Unterstützungsleistung beim Einsatz der Individualsoftware.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-27 Auftragsbekanntmachung
2015-12-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Hans-Högn-Straße 12
Postleitzahl: 95030
Postort: Hof
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 168-306884
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Mit Ausnahme der Mitteilungen nach § 101a GWB, die per Telefax versandt werden, und des Zuschlags, der in Schriftform per Brief erteilt wird, wird das Verfahren vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform authentifiziert durch elektronischer Signatur oder Mantelbogen akzeptiert.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bayerisches Integriertes Förder-System (BayIFS) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz; Los 1 – Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Individualsoftware; Los 2 – Externe Unterstützungsleistung beim Einsatz der Individualsoftware.
Mehr anzeigen
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Individualsoftware
Kurze Beschreibung:
Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Individualsoftware „Bayerisches Integriertes Fördersystem (BayIFS)“.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Angebotsabgabe ist für beide Lose zulässig. Der Zuschlag wird pro Bieter nur auf ein Los erteilt. Bieter, die für beide Lose ein Angebot abgeben, werden bei der Angebotsabgabe aufgefordert, zu benennen, welches Los sie bevorzugen, falls sie nach Abschluss der Wertung bei beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
Mehr anzeigen
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Externe Unterstützungsleistung beim Einsatz der Individualsoftware
Kurze Beschreibung:
Externe Unterstützungsleistung beim Einsatz der Individualsoftware „Bayerisches Integriertes Förder-System (BayIFS)“.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit der Verträge nach Ablauf der dreijährigen Vertragsdauer um ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtvertragsdauer von 4 Jahren zu verlängern, indem er dem Auftragnehmer dies in schriftlicher Form 90 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
Mehr anzeigen
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: Z8-0270#469/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Gefordert werden Eigenerklärungen zur Gesetzestreue sowie die Abgabe der Scientology-Schutzerklärung.
Im Rahmen der Angebotsabgabe sind Firmenprofile und Mitarbeiterprofile zu erstellen, die Auskunft über das Bestehen des Unternehmens, seine Personalausstattung und die Qualifikation der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter enthalten. Außerdem werden Referenzen (als Eigenerklärung) für bisherige gleichartige und gleichwertige Aufträge gefordert.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Rahmen der Angebotsabgabe sind Firmenprofile und Mitarbeiterprofile zu erstellen, die Auskunft über das Bestehen des Unternehmens, seine Personalausstattung und die Qualifikation der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter enthalten. Außerdem werden Referenzen (als Eigenerklärung) für bisherige gleichartige und gleichwertige Aufträge gefordert.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-10-08 📅
Öffnungsort (Organisation): Bayerisches Landesamt für Umwelt
Öffnungsort (Stadt): Hof
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Hans-Högn-Straße 12

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Postanschrift: Rosenkavalierplatz 2
Postort: München
Postleitzahl: 81925
Kontakt
Kontaktperson: Lienke, Elke
Internetadresse: www.lfu.bayern.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.lfu.bayern.de 🌏
Name: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung
URL der Dokumente: http://www.auftraege.bayern.de 🌏
Name: Angebote sind ausschließlich elektronisch zu erstellen und einzureichen über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren und die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich
URL der Teilnahme: http://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z8-0270#469/2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftraginteressierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelledes Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Mehr anzeigen
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammergestellt werden.
Quelle: OJS 2015/S 168-306884 (2015-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 618 118 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 239-434385
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 168-306884
ABl. S-Ausgabe: 239

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-04 📅
Name: Deborate GmbH
Postanschrift: Ottobrunner Straße 41
Postort: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Planware Beratung & Software GmbH
Postanschrift: Gollierstraße 70
Postort: München
Postleitzahl: 80339
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftraginteressierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Mehr anzeigen
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Quelle: OJS 2015/S 239-434385 (2015-12-07)