Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Kindertageseinrichtungen, Schulen und Tagesförderstätten in Hamburg für die Schuljahre 2015/2016 bis 2018/2019

Freie und Hansestadt Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern (AN).
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Beförderung von Menschen mit Behinderung zwischen Wohnadresse/Haltepunkt des Busses oder vereinbarten Sammelpunkten und den Einrichtungen und zurück im Gebiet der FHH – ohne Neuwerk – einschließlich der Gemeinden oder Gemeindeteile innerhalb des Großbereiches Hamburg (entsprechend der Übersichtskarte des HVV) für die Schuljahre 2015/16 bis 2018/19.
Anzubieten sind die nachfolgend in den Nrn. 1– 4 beschriebenen Leistungen.
1. Die Beförderung von Menschen mit Behinderung mit folgenden Fahrzeug-
kategorien:
a. Kraftfahrzeuge mit bis zu 8 Fahrgastplätzen
b. Kraftfahrzeuge mit 9 bis 16 Fahrgastplätzen
c. Kraftfahrzeuge mit 17 bis 25 Fahrgastplätzen
d. Spezialfahrzeuge mit Sondereinrichtungen für die Beförderung von Menschen mit Behinderung auch in Rollstühlen mit bis zu 8 Fahrgastplätzen. Für diese Fahrzeuge müssen mindestens alle nachstehenden Bestuhlungsmöglichkeiten vorhanden sein:
1) 6 Fahrgastplätze und 1 Rollstuhlplatz
2) 4 Fahrgastplätze und 2 Rollstuhlplätze
3) 3 Fahrgastplätze und 3 Rollstuhlplätze
Es handelt sich um Rollstuhlplätze für Erwachsene. Eine Sitzbank auf der Beifahrerseite gilt als ein Fahrgastplatz.
e. Spezialfahrzeuge mit Sondereinrichtungen für die Beförderung von Menschen mit Behinderung auch in Rollstühlen mit 9 bis 16 Fahrgastplätzen. Für diese Fahrzeuge müssen mindestens alle nachstehenden Bestuhlungsmöglichkeiten vorhanden sein:
1) 9 Fahrgastplätze und 1 Rollstuhlplatz
2) 8 Fahrgastplätze und 2 Rollstuhlplätze
3) 8 Fahrgastplätze und 3 Rollstuhlplätze
4) 6 Fahrgastplätze und 4 Rollstuhlplätze
Es handelt sich um Rollstuhlplätze für Erwachsene. Eine Sitzbank auf der Beifahrerseite gilt als ein Fahrgastplatz.
f. Spezialfahrzeuge mit Sondereinrichtungen für die Beförderung von Menschen mit Behinderung auch in Rollstühlen mit 17 bis 25 Fahrgastplätzen. Für diese Fahrzeuge müssen mindestens alle nachstehenden Bestuhlungsmöglichkeiten vorhanden sein:
1) 15 Fahrgäste und 1 Rollstuhlplatz
2) 15 Fahrgäste und 2 Rollstuhlplätze
3) 15 Fahrgäste und 3 Rollstuhlplätze
4) 15 Fahrgaste und 4 Rollstuhlplätze
Es handelt sich um Rollstuhlplätze für Erwachsene. Eine Sitzbank auf der Beifahrerseite gilt als ein Fahrgastplatz.
2. Einsatz von Begleitpersonal.
3. Mithilfe der Fahrerin/des Fahrers in der Schule.
4. Anwesenheit der Fahrerin/des Fahrers während einer Klassenfahrt.
Es müssen nicht alle Fahrzeugkategorien angeboten werden. Die Leistungen gemäß den Nr. 2 – 4 kommen nur in Einzelfällen zum Tragen.
Die Fahrzeuge werden im Eintourensystem (eine Hin- und Rücktour für eine Einrichtung) und im Regelfall zeitversetzt im Zweitourensystem (für eine Einrichtung zwei Hin- und Rückfahrten oder für zwei Einrichtungen jeweils eine Hin- und Rücktour) eingesetzt.
Bedarfsstelle ist die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die auch für die Vertragsdurchführung zuständig ist.
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen nach § 4 EG VOL/A geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung wird mit allen Bietern, die ein zuschlagsfähiges Angebot vorgelegt haben (3.Wertungsstufe erfolgreich durchlaufen haben), abgeschlossen.
Hieraus erwächst den erfolgreichen Bietern kein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen.
Die Einzelauftragsvergabe erfolgt jährlich. Hierzu werden die Rahmenvertragspartner jährlich durch die BSB aufgefordert, eine Fahrzeugmeldung abzugeben.
Zu melden ist, wie viele und welche Kraftfahrzeuge und Spezialfahrzeuge mit Angabe der Bestuhlungsmöglichkeiten sowie Angaben zur Energieeffizienz der Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Sollten die erteilten Einzelaufträge den Rahmen dieser Kapazitäten übersteigen, hat der AN dies der BSB unverzüglich mitzuteilen.
Diese Fahrzeugmeldung beinhaltet die Angaben, wie viele Fahrzeuge je Kategorie zur Verfügung stehen sowie Angaben zur Energieeffizienz.
Der jeweilige Einzelauftrag wird dabei demjenigen Rahmenvereinbarungsteilnehmer angeboten, der für die konkrete Tour das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem Preis (Gewichtung 70 %) und der Energieeffizienz (Gewichtung 30 %).
Im Kriterium Energieeffizienz wird bewertet, ob die Beförderung von Menschen mit Behinderung energieeffizient und umweltschonend erfolgt. Es werden zum einen Punkte für Fahrzeuge die einen Erfüllungsgrad der Euro-Normen für Kfz vorweisen können (Gewichtung 20 %) und zum anderen für Fahrertrainings zum benzinsparenden Fahren (Gewichtung 10 %) vergeben. Der AN verpflichtet sich, nur Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens über die Euro Norm Euro 4 verfügen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-20.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-20 Auftragsbekanntmachung
2015-09-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge