Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Kindertageseinrichtungen, Schulen und Tagesförderstätten in Hamburg für die Schuljahre 2015/2016 bis 2018/2019

Freie und Hansestadt Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern (AN).
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Beförderung von Menschen mit Behinderung zwischen Wohnadresse/Haltepunkt des Busses oder vereinbarten Sammelpunkten und den Einrichtungen und zurück im Gebiet der FHH – ohne Neuwerk – einschließlich der Gemeinden oder Gemeindeteile innerhalb des Großbereiches Hamburg (entsprechend der Übersichtskarte des HVV) für die Schuljahre 2015/16 bis 2018/19.
Anzubieten sind die nachfolgend in den Nrn. 1– 4 beschriebenen Leistungen.
1. Die Beförderung von Menschen mit Behinderung mit folgenden Fahrzeug-
kategorien:
a. Kraftfahrzeuge mit bis zu 8 Fahrgastplätzen
b. Kraftfahrzeuge mit 9 bis 16 Fahrgastplätzen
c. Kraftfahrzeuge mit 17 bis 25 Fahrgastplätzen
d. Spezialfahrzeuge mit Sondereinrichtungen für die Beförderung von Menschen mit Behinderung auch in Rollstühlen mit bis zu 8 Fahrgastplätzen. Für diese Fahrzeuge müssen mindestens alle nachstehenden Bestuhlungsmöglichkeiten vorhanden sein:
1) 6 Fahrgastplätze und 1 Rollstuhlplatz
2) 4 Fahrgastplätze und 2 Rollstuhlplätze
3) 3 Fahrgastplätze und 3 Rollstuhlplätze
Es handelt sich um Rollstuhlplätze für Erwachsene. Eine Sitzbank auf der Beifahrerseite gilt als ein Fahrgastplatz.
e. Spezialfahrzeuge mit Sondereinrichtungen für die Beförderung von Menschen mit Behinderung auch in Rollstühlen mit 9 bis 16 Fahrgastplätzen. Für diese Fahrzeuge müssen mindestens alle nachstehenden Bestuhlungsmöglichkeiten vorhanden sein:
1) 9 Fahrgastplätze und 1 Rollstuhlplatz
2) 8 Fahrgastplätze und 2 Rollstuhlplätze
3) 8 Fahrgastplätze und 3 Rollstuhlplätze
4) 6 Fahrgastplätze und 4 Rollstuhlplätze
Es handelt sich um Rollstuhlplätze für Erwachsene. Eine Sitzbank auf der Beifahrerseite gilt als ein Fahrgastplatz.
f. Spezialfahrzeuge mit Sondereinrichtungen für die Beförderung von Menschen mit Behinderung auch in Rollstühlen mit 17 bis 25 Fahrgastplätzen. Für diese Fahrzeuge müssen mindestens alle nachstehenden Bestuhlungsmöglichkeiten vorhanden sein:
1) 15 Fahrgäste und 1 Rollstuhlplatz
2) 15 Fahrgäste und 2 Rollstuhlplätze
3) 15 Fahrgäste und 3 Rollstuhlplätze
4) 15 Fahrgaste und 4 Rollstuhlplätze
Es handelt sich um Rollstuhlplätze für Erwachsene. Eine Sitzbank auf der Beifahrerseite gilt als ein Fahrgastplatz.
2. Einsatz von Begleitpersonal.
3. Mithilfe der Fahrerin/des Fahrers in der Schule.
4. Anwesenheit der Fahrerin/des Fahrers während einer Klassenfahrt.
Es müssen nicht alle Fahrzeugkategorien angeboten werden. Die Leistungen gemäß den Nr. 2 – 4 kommen nur in Einzelfällen zum Tragen.
Die Fahrzeuge werden im Eintourensystem (eine Hin- und Rücktour für eine Einrichtung) und im Regelfall zeitversetzt im Zweitourensystem (für eine Einrichtung zwei Hin- und Rückfahrten oder für zwei Einrichtungen jeweils eine Hin- und Rücktour) eingesetzt.
Bedarfsstelle ist die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die auch für die Vertragsdurchführung zuständig ist.
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen nach § 4 EG VOL/A geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung wird mit allen Bietern, die ein zuschlagsfähiges Angebot vorgelegt haben (3.Wertungsstufe erfolgreich durchlaufen haben), abgeschlossen.
Hieraus erwächst den erfolgreichen Bietern kein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen.
Die Einzelauftragsvergabe erfolgt jährlich. Hierzu werden die Rahmenvertragspartner jährlich durch die BSB aufgefordert, eine Fahrzeugmeldung abzugeben.
Zu melden ist, wie viele und welche Kraftfahrzeuge und Spezialfahrzeuge mit Angabe der Bestuhlungsmöglichkeiten sowie Angaben zur Energieeffizienz der Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Sollten die erteilten Einzelaufträge den Rahmen dieser Kapazitäten übersteigen, hat der AN dies der BSB unverzüglich mitzuteilen.
Diese Fahrzeugmeldung beinhaltet die Angaben, wie viele Fahrzeuge je Kategorie zur Verfügung stehen sowie Angaben zur Energieeffizienz.
Der jeweilige Einzelauftrag wird dabei demjenigen Rahmenvereinbarungsteilnehmer angeboten, der für die konkrete Tour das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem Preis (Gewichtung 70 %) und der Energieeffizienz (Gewichtung 30 %).
Im Kriterium Energieeffizienz wird bewertet, ob die Beförderung von Menschen mit Behinderung energieeffizient und umweltschonend erfolgt. Es werden zum einen Punkte für Fahrzeuge die einen Erfüllungsgrad der Euro-Normen für Kfz vorweisen können (Gewichtung 20 %) und zum anderen für Fahrertrainings zum benzinsparenden Fahren (Gewichtung 10 %) vergeben. Der AN verpflichtet sich, nur Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens über die Euro Norm Euro 4 verfügen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-20 Auftragsbekanntmachung
2015-09-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Der Rahmenvertrag wird zum 1.6.2015 für die Schuljahre 2015/2016 bis 2018/2019 geschlossen. Der erste Leistungstag ist nach den Hamburger Sommerferien 2015.Gegenwärtig werden täglich rd. 2.800 Menschen mit Behinderung befördert zu:— Vorschulischen Maßnahmen (23 Kindertageseinrichtungen);— Ferienhortbetreuung (20 Schulstandorte);— Schulischen Maßnahmen (91 Sonderschulen, Bildungszentren, Allgemeinbildende Schulen, Berufliche Schulen und Schulen in Freier Trägerschaft);— Tagesförderstätten (64 Standorte).Die Beförderungen sind von montags bis freitags, in Einzelfällen auch sonnabends durchzuführen.Die regelmäßigen Ankunfts- und Abfahrtzeiten für Kindertageseinrichtungen sind:Ankunft in der Einrichtung um 8:00 Uhr und 9:00 Uhr.Rückfahrtzeit ab Einrichtung zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr.Die regelmäßigen Ankunfts- und Abfahrzeiten für Schulen sind:Ankunft in der Schule um 8:00 Uhr, 9.00 Uhr und 9:30 Uhr.Rückfahrzeit ab Schule zwischen 12:00 Uhr und 16:30 Uhr.Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen und andere ergeben sich die Rückfahrzeiten aus den jeweiligen Schulstundenplänen, die detailliert in der 1. und 2. Woche nach Beendigung der Sommerferien von der BSB in die Tourenpläne eingefügt werden. Bei Bedarf werden die Rückfahrzeiten usw. von der BSB im laufenden Schuljahr angepasst.Die regelmäßigen Ankunfts- und Abfahrzeiten für Tagesförderstätten sind:Ankunft in der Einrichtung um 8:00 Uhr, 9:00 Uhr, 10:00 und 12:00 Uhr.Rückfahrzeit ab Einrichtung zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr.Für alle Einrichtungen gilt: Abweichungen von den Ankunfts- und Abfahrzeiten sind möglich.Beförderungszeitraum ist grundsätzlich das Schuljahr. Während eines Jahres werden die Beförderungen in der Regel durchgeführt an:— ca. 250 Tagen zu Kindertageseinrichtungen;— ca. 193 Tagen zu Schulen;— ca. 65 Tagen an schulfreien Zeiten zu Schulen; und— ca. 250 Tagen zu Tagesförderstätten.Zur Information: Im Schuljahr 2014/2015 (Stand September 2014) waren täglich rd. 265 Fahrzeuge für die BSB im Einsatz. Die durchschnittliche Tageskilometerleistung pro Fahrzeug betrug rd. 80 Kilometer. Die Sonderfahrten wurden von ca. 50 Fahrzeugen (überwiegend Spezialfahrzeuge) durchgeführt, die jeweils durchschnittliche Tageskilometerleistung betrug 8 Kilometer.Begleitpersonen wurden für 56 Fahrzeuge benötigt und für 5 Fahrzeuge/Fahrer war die Mithilfe in der Schule erforderlich. Die Anwesenheit auf Klassenreise war für kein Fahrzeug/Fahrer erforderlich. Beförderungen am Sonnabend wurden keine durchgeführt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428232731 📞
Fax: +49 40428231364 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-20 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 017-027273
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über einzelne Bieter bei einer Auskunftei (zzt. Creditreform und/oder Bürgel) einzuholen. Für die Einzeltourenplanung des Schuljahres 2015/2016 haben die Bieter mit dem An-gebot die in der Anlage beigefügte „vorläufige Fahrzeugmeldung“ ausgefüllt einzureichen. Sobald das Ausschreibungsverfahren für die Teilnehmer des Rahmenvertrages abgeschlossen ist, wird die BSB die Rahmenvertragspartner auffordern, eine verbindliche Fahrzeugmeldung abzugeben. Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) und wird nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht werden. Zudem kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Bei einem Vertragsschluss wird dieser Vertrag in Umsetzung des § 10 Absatz 2 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Auftraggeberin kann innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der AN verpflichtet sich die geltenden gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen des Straßenverkehrsrechts und die Regeln der DIN 75078 - 1 „Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobili-tätsbehinderter Personen“ und 75078 - 2 „Behindertentransportwagen BTW“ zu beachten. Kraftfahrzeuge (Kleinbusse und Kraftomnibusse) für die Beförderung von Personen ohne Rollstuhl müssen dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.7.2005 eingesetzt werden, entsprechen. Das Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern veröffentlicht im Verkehrsblatt 2005, S. 604-610 (Verkehrsblatt: VkBl; Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung der Bundesre-publik Deutschland) vom 14.7.2005 ist hierzu zu beachten. Des Weiteren sind die Allgemeinen Anforderungen nach der DIN 75078 Teil I „Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobili-tätsbehinderter Personen“ in der jeweils geltenden Fassung zu erfüllen. Kraftfahrzeuge (Kleinbusse und Kraftomnibusse) für die Beförderung von Personen im Rollstuhl (Spezialfahrzeuge) müssen dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und die Kleinbusse des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.7.2005 entsprechen. Das Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern veröffentlicht im Verkehrsblatt 2005, S. 604-610 (Verkehrsblatt: VkBl; Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland) vom 14.07.2005 ist hierzu zu beachten. Des Weiteren sind die Allgemeinen Anforderungen nach der DIN 75078 Teil I „Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen“ in der jeweils geltenden Fassung zu erfüllen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern (AN).
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Beförderung von Menschen mit Behinderung zwischen Wohnadresse/Haltepunkt des Busses oder vereinbarten Sammelpunkten und den Einrichtungen und zurück im Gebiet der FHH – ohne Neuwerk – einschließlich der Gemeinden oder Gemeindeteile innerhalb des Großbereiches Hamburg (entsprechend der Übersichtskarte des HVV) für die Schuljahre 2015/16 bis 2018/19.
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Anzubieten sind die nachfolgend in den Nrn. 1– 4 beschriebenen Leistungen.
1. Die Beförderung von Menschen mit Behinderung mit folgenden Fahrzeug-
kategorien:
a. Kraftfahrzeuge mit bis zu 8 Fahrgastplätzen
b. Kraftfahrzeuge mit 9 bis 16 Fahrgastplätzen
c. Kraftfahrzeuge mit 17 bis 25 Fahrgastplätzen
d. Spezialfahrzeuge mit Sondereinrichtungen für die Beförderung von Menschen mit Behinderung auch in Rollstühlen mit bis zu 8 Fahrgastplätzen. Für diese Fahrzeuge müssen mindestens alle nachstehenden Bestuhlungsmöglichkeiten vorhanden sein:
1) 6 Fahrgastplätze und 1 Rollstuhlplatz
2) 4 Fahrgastplätze und 2 Rollstuhlplätze
3) 3 Fahrgastplätze und 3 Rollstuhlplätze
Es handelt sich um Rollstuhlplätze für Erwachsene. Eine Sitzbank auf der Beifahrerseite gilt als ein Fahrgastplatz.
e. Spezialfahrzeuge mit Sondereinrichtungen für die Beförderung von Menschen mit Behinderung auch in Rollstühlen mit 9 bis 16 Fahrgastplätzen. Für diese Fahrzeuge müssen mindestens alle nachstehenden Bestuhlungsmöglichkeiten vorhanden sein:
1) 9 Fahrgastplätze und 1 Rollstuhlplatz
2) 8 Fahrgastplätze und 2 Rollstuhlplätze
3) 8 Fahrgastplätze und 3 Rollstuhlplätze
4) 6 Fahrgastplätze und 4 Rollstuhlplätze
f. Spezialfahrzeuge mit Sondereinrichtungen für die Beförderung von Menschen mit Behinderung auch in Rollstühlen mit 17 bis 25 Fahrgastplätzen. Für diese Fahrzeuge müssen mindestens alle nachstehenden Bestuhlungsmöglichkeiten vorhanden sein:
1) 15 Fahrgäste und 1 Rollstuhlplatz
2) 15 Fahrgäste und 2 Rollstuhlplätze
3) 15 Fahrgäste und 3 Rollstuhlplätze
4) 15 Fahrgaste und 4 Rollstuhlplätze
2. Einsatz von Begleitpersonal.
3. Mithilfe der Fahrerin/des Fahrers in der Schule.
4. Anwesenheit der Fahrerin/des Fahrers während einer Klassenfahrt.
Es müssen nicht alle Fahrzeugkategorien angeboten werden. Die Leistungen gemäß den Nr. 2 – 4 kommen nur in Einzelfällen zum Tragen.
Die Fahrzeuge werden im Eintourensystem (eine Hin- und Rücktour für eine Einrichtung) und im Regelfall zeitversetzt im Zweitourensystem (für eine Einrichtung zwei Hin- und Rückfahrten oder für zwei Einrichtungen jeweils eine Hin- und Rücktour) eingesetzt.
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Bedarfsstelle ist die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die auch für die Vertragsdurchführung zuständig ist.
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen nach § 4 EG VOL/A geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung wird mit allen Bietern, die ein zuschlagsfähiges Angebot vorgelegt haben (3.Wertungsstufe erfolgreich durchlaufen haben), abgeschlossen.
Hieraus erwächst den erfolgreichen Bietern kein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen.
Die Einzelauftragsvergabe erfolgt jährlich. Hierzu werden die Rahmenvertragspartner jährlich durch die BSB aufgefordert, eine Fahrzeugmeldung abzugeben.
Zu melden ist, wie viele und welche Kraftfahrzeuge und Spezialfahrzeuge mit Angabe der Bestuhlungsmöglichkeiten sowie Angaben zur Energieeffizienz der Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Sollten die erteilten Einzelaufträge den Rahmen dieser Kapazitäten übersteigen, hat der AN dies der BSB unverzüglich mitzuteilen.
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Diese Fahrzeugmeldung beinhaltet die Angaben, wie viele Fahrzeuge je Kategorie zur Verfügung stehen sowie Angaben zur Energieeffizienz.
Der jeweilige Einzelauftrag wird dabei demjenigen Rahmenvereinbarungsteilnehmer angeboten, der für die konkrete Tour das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem Preis (Gewichtung 70 %) und der Energieeffizienz (Gewichtung 30 %).
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Im Kriterium Energieeffizienz wird bewertet, ob die Beförderung von Menschen mit Behinderung energieeffizient und umweltschonend erfolgt. Es werden zum einen Punkte für Fahrzeuge die einen Erfüllungsgrad der Euro-Normen für Kfz vorweisen können (Gewichtung 20 %) und zum anderen für Fahrertrainings zum benzinsparenden Fahren (Gewichtung 10 %) vergeben. Der AN verpflichtet sich, nur Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens über die Euro Norm Euro 4 verfügen.
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Menge oder Umfang:
Der Rahmenvertrag wird zum 1.6.2015 für die Schuljahre 2015/2016 bis 2018/2019 geschlossen. Der erste Leistungstag ist nach den Hamburger Sommerferien 2015.
Gegenwärtig werden täglich rd. 2.800 Menschen mit Behinderung befördert zu:
— Vorschulischen Maßnahmen (23 Kindertageseinrichtungen);
— Ferienhortbetreuung (20 Schulstandorte);
— Schulischen Maßnahmen (91 Sonderschulen, Bildungszentren, Allgemeinbildende Schulen, Berufliche Schulen und Schulen in Freier Trägerschaft);
— Tagesförderstätten (64 Standorte).
Die Beförderungen sind von montags bis freitags, in Einzelfällen auch sonnabends durchzuführen.
Die regelmäßigen Ankunfts- und Abfahrtzeiten für Kindertageseinrichtungen sind:
Ankunft in der Einrichtung um 8:00 Uhr und 9:00 Uhr.
Rückfahrtzeit ab Einrichtung zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr.
Die regelmäßigen Ankunfts- und Abfahrzeiten für Schulen sind:
Ankunft in der Schule um 8:00 Uhr, 9.00 Uhr und 9:30 Uhr.
Rückfahrzeit ab Schule zwischen 12:00 Uhr und 16:30 Uhr.
Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen und andere ergeben sich die Rückfahrzeiten aus den jeweiligen Schulstundenplänen, die detailliert in der 1. und 2. Woche nach Beendigung der Sommerferien von der BSB in die Tourenpläne eingefügt werden. Bei Bedarf werden die Rückfahrzeiten usw. von der BSB im laufenden Schuljahr angepasst.
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Die regelmäßigen Ankunfts- und Abfahrzeiten für Tagesförderstätten sind:
Ankunft in der Einrichtung um 8:00 Uhr, 9:00 Uhr, 10:00 und 12:00 Uhr.
Rückfahrzeit ab Einrichtung zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr.
Für alle Einrichtungen gilt: Abweichungen von den Ankunfts- und Abfahrzeiten sind möglich.
Beförderungszeitraum ist grundsätzlich das Schuljahr. Während eines Jahres werden die Beförderungen in der Regel durchgeführt an:
— ca. 250 Tagen zu Kindertageseinrichtungen;
— ca. 193 Tagen zu Schulen;
— ca. 65 Tagen an schulfreien Zeiten zu Schulen; und
— ca. 250 Tagen zu Tagesförderstätten.
Zur Information: Im Schuljahr 2014/2015 (Stand September 2014) waren täglich rd. 265 Fahrzeuge für die BSB im Einsatz. Die durchschnittliche Tageskilometerleistung pro Fahrzeug betrug rd. 80 Kilometer. Die Sonderfahrten wurden von ca. 50 Fahrzeugen (überwiegend Spezialfahrzeuge) durchgeführt, die jeweils durchschnittliche Tageskilometerleistung betrug 8 Kilometer.
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Begleitpersonen wurden für 56 Fahrzeuge benötigt und für 5 Fahrzeuge/Fahrer war die Mithilfe in der Schule erforderlich. Die Anwesenheit auf Klassenreise war für kein Fahrzeug/Fahrer erforderlich. Beförderungen am Sonnabend wurden keine durchgeführt.
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 2014000110
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
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Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
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Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Wenn zutreffend: Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Eigenerklärung darüber, dass für Ihr Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung im Falle des Vertragsschlusses abgeschlossen wird.
Nachweis über eine entsprechende Kfz.-Haftpflichtversicherung oder eine Eigenerklärung darüber, dass eine entsprechende Versicherung im Falle des Vertragsschlusses abgeschlossen wird.
Mindeststandards:
Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3 000 000 EUR pau-schal 2-fach maximiert p. a. abzuschließen.
Der AN verpflichtet sich, eine Kfz.-Haftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 100 000 000 EUR pauschal p. a., maximale Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person 8 000 000 EUR abzuschließen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils:
— Auftragsumfang;
— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Auftragsjahr; und
— Gesamtumsatz
zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich be-handelt)
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten 4 Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der VOL/B und der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Sämtliche durch einen Bieter zu erbringende Nachweise und Erklärungen sind durch jeden Beteiligten der Bietergemeinschaft vollständig zu erbringen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Von dem Fahr- und Begleitpersonal wird der Nachweis über eine detaillierte Ersthelferausbildung bestehend aus Erste-Hilfe-Lehrgang über acht Doppelstunden gefordert. Der AN verpflichtet sich, für erstmalig in der Behindertenbeförderung eingesetztes Personal vor dem ersten Beförderungstag einen Aufbaulehrgang über 4 Doppelstunden (Themenkreis z. B. Rettungskette, Atmung, Herz-Kreislaufsystem, Anfalls- und Stoffwechselerkrankungen, Medikamentenlehre und Krisenintervention) zu schulen oder schulen zu lassen.
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Darüber hinaus verpflichtet sich der AN, das Fahr- und Begleitpersonal regelmäßig über Weiterbildung in Erste Hilfe mit dem Schwerpunkt „Notfälle bei Behinderten“ zu schulen oder schulen zu lassen. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form des Aufbaulehrgangs, an dem das Fahr- und Begleitpersonal alle zwei Jahre über die Fortbildungsveranstaltung in Erste Hilfe mit dem Schwerpunkt „Notfälle bei Behinderten“ teilnehmen muss. Der letzte Kurs darf nicht älter als zwei Jahre sein. Die Nachweise über die Schulungen mit Angabe der Schulungsinhalte, die dem Fahrpersonal vermittelt wurden, sind unaufgefordert, jeweils im Oktober eines jeden Auftragsjahres bei der BSB einzureichen.
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Für das Fahr- und Begleitpersonal muss beim AN ein gültiges (aktuelles) „Erweitertes Führungszeugnis“ vorliegen, dieses ist auf Verlangen der Bedarfsstelle vorzulegen.
Die Fahrerinnen/die Fahrer auf Touren für das Bildungszentrum Hören und Kommunikation müssen bereit sein, an einem kostenlosen Grundkurs für Gebärdenkommunikation (Umfang 10 Wochenstunden) in diesem Bildungszentrum teilzunehmen.
Das Fahrpersonal muss regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 999
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Über das Online-Portal Hamburg-Service (www.gateway.hamburg.de) können Sie sich für die elektronische Vergabe registrieren, die Vergabeunterlagen kostenfrei einsehen, bearbeiten und Ihr Angebot elektronisch einreichen.
Die Vergabeunterlagen können auch unter Angabe der Projektnummer 2014000110 per E-Mail unter ausschreibungen@fb.hamburg.de abgefordert werden.
WICHTIG: Um die Unterlagen zu erhalten, benötigen wir zwingend Ihre vollständigen Kontaktdaten (Firmenname, Name des Ansprechpartners/Ansprechpartnerin, vollständige Anschrift, E-Mail, Telefon und Fax) für mögliche Nachfragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei unvollständigen Angaben, keine Unterlagen versenden.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Iris Peters
Internetadresse: www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
Name: Finanzbehörde Hamburg
Kontaktperson: Hauptgeschäftszimmer, Raum 100
E-Mail: finanzbehoerde.poststelle@fb.hamburg.de 📧
URL der Teilnahme: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014000110
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über einzelne Bieter bei einer Auskunftei (zzt. Creditreform und/oder Bürgel) einzuholen.
Für die Einzeltourenplanung des Schuljahres 2015/2016 haben die Bieter mit dem An-gebot die in der Anlage beigefügte „vorläufige Fahrzeugmeldung“ ausgefüllt einzureichen. Sobald das Ausschreibungsverfahren für die Teilnehmer des Rahmenvertrages abgeschlossen ist, wird die BSB die Rahmenvertragspartner auffordern, eine verbindliche Fahrzeugmeldung abzugeben.
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Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) und wird nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht werden. Zudem kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Bei einem Vertragsschluss wird dieser Vertrag in Umsetzung des § 10 Absatz 2
Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Auftraggeberin kann innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Der AN verpflichtet sich die geltenden gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen des Straßenverkehrsrechts und die Regeln der DIN 75078 - 1 „Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobili-tätsbehinderter Personen“ und 75078 - 2 „Behindertentransportwagen BTW“ zu beachten.
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Kraftfahrzeuge (Kleinbusse und Kraftomnibusse) für die Beförderung von Personen
ohne Rollstuhl müssen dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.7.2005 eingesetzt werden, entsprechen. Das Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern veröffentlicht im Verkehrsblatt 2005, S. 604-610 (Verkehrsblatt: VkBl; Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung der Bundesre-publik Deutschland) vom 14.7.2005 ist hierzu zu beachten. Des Weiteren sind die Allgemeinen Anforderungen nach der DIN 75078 Teil I „Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobili-tätsbehinderter Personen“ in der jeweils geltenden Fassung zu erfüllen.
im Rollstuhl (Spezialfahrzeuge) müssen dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und die Kleinbusse des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.7.2005 entsprechen. Das Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern veröffentlicht im Verkehrsblatt 2005, S. 604-610 (Verkehrsblatt: VkBl; Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland) vom 14.07.2005 ist hierzu zu beachten. Des Weiteren sind die Allgemeinen Anforderungen nach der DIN 75078 Teil I „Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen“ in der jeweils geltenden Fassung zu erfüllen.
Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
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Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 017-027273 (2015-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 175-318500
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 17-027273
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
— Sobald das Ausschreibungsverfahren für die Teilnehmer des Rahmenvertrages abgeschlossen ist, wird die BSB die Rahmenvertragspartner auffordern, eine verbindliche Fahrzeugmeldung abzugeben. — Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) und wurde nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Zudem kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. — Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Energieeffizienz (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-21 📅
Name: Hamburger Fahrdienst One GmbH, Omnibusbetrieb Utzt GmbH, Johanniter Unfall Hilfe e. V., Kinderbus Buxtehude GmbH, Malteser Hilfsdienst gGmbH, Rope Reisen GmbHCo.KG, Stambula Fahrservice GmbH, Elite Traffic GmbH, Deutsches Rotes Kreuz mediservice gGmbH, Personenbeförderung Piezarka GbR, Medicall Fahrdienst GmbH
Postanschrift: Verschiedene
Postort: Verschiedene
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Quelle: OJS 2015/S 175-318500 (2015-09-07)