Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-06 Auftragsbekanntmachung
2015-08-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
21 Lose. Leistungserbringung vom 1.8.2015 bis 31.7.2019.Abweichend dazu:Leistungserbringung Los 1 vom 1.8.2015 bis 31.7.2017.Leistungserbringung Los 2 vom 1.8.2015 bis 31.7.2016.Leistungserbringung Los 3 vom 1.8.2015 bis 31.7.2018.Leistungserbringung Los 4 vom 1.8.2015 bis 31.7.2016.Leistungserbringung Los 8 vom 1.8.2015 bis 31.7.2017.Leistungserbringung Los 12 vom 1.8.2015 bis 31.7.2016.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Hopfengarten 2
Postleitzahl: 27356
Postort: Rotenburg (Wümme)
Kontakt
Internetadresse: http://www.lk-row.de 🌏
E-Mail: vergabe@lk-row.de 📧
Telefon: +49 42619832178 📞
Fax: +49 4261983882178 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 049-085588
ABl. S-Ausgabe: 49
Zusätzliche Informationen
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) /Abschnitt 2“. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal „DeutscheVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Gnarrenburg und Kuhstedt zur Schule am Klosterplatz in 27711 Osterholz-Scharmbeck.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus dem räumlichen Bereich der Gemeinde/des Ortsteils Forstort-Anfang zur Haltestelle „Glinstedt-Mitte“ in 27442 Glinstedt.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus dem räumlichen Bereich der Gemeinde/des Ortsteils Oberbarkhausen zur Grundschule Karlshöfen 27442 Gnarrenburg-Karlshöfen.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus dem räumlichen Bereich der Gemeinde/des Ortsteils Oberklenkendorf zur Grundschule Brillit in 27442 Gnarrenburg.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung zur/von der Heinrich-Behnken-Schule in 27446 Selsingen zur BBS Kivinan in 27404Zeven.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Lavenstedt und Granstedt zur/von der Anschlusshaltestelle Selsingen, Ort.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus dem räumlichen Bereich der Gemeinde Klein Meckelsen zur/von der Grundschule in 27419 Klein Meckelsen und zur Anschlusshaltestelle.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus dem räumlichen Bereich der Gemeinde/Ortsteil Hellwege „Auf der Meente“ zur/von der Anschlußhaltestelle in Hellwege zur Weiterfahrt an Schulen in Sottrum und Ahausen.
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Ahausen/Auf der Bünte, Auf dem Adel und Hellweger Straße zur/von der Haltestelle in Ahausen sowie von/zur Grundschule in 27367 Ahausen.
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Bötersen, Höperhöfen, Schleeßel zur/von der Grundschule in 27367 Bötersen und zu Anschlußhaltestellen in Schleeßel oder Höperhöfen.
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Hassendorf und Sotttrum zur/von der Außenstelle der Helene-Grulke-Schule in 28870 Ottersberg.
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus dem räumlichen Bereich der Gemeinde/des Ortsteil Hassendorf zur/von der Grundschule am Eichkamp in 27367 Sottrum.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Die Mitbeförderung eines Rollstuhles ist notwendig.
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden Westerwalsede und Süderwalsede zur/von der Grundschule in 27386 Kirchwalsede.
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus dem räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Hassel, Riekenbostel, Weißenmoor und Kirchwalsede zur/von der Grundschule in 27386 Kirchwalsede.
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus dem räumlichen Bereich der Gemeinde Fintel zur/von der Grundschule in 27389 Fintel.
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Fintel/Tostedter Damm, Redderberg zur/von der Anschlusshaltestelle bei der Grundschule Fintel in 27389 Fintel.
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Scheeßel/Hinter der Bahn, Ostlandsiedlung, Büschelskamp zur/von der Grundschule Scheeßel in 27383 Scheeßel.
Losnummer: 18
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinde/Ortsteil Scheeßel/Büschelskamp zur/von der Beekeschule und der Eichenschule in 27383 Scheeßel.
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus dem räumlichen Bereich der Gemeinde/Ortsteil Scheeßel/Veerse zur/von der Beekeschule in 27383 Scheeßel.
Losnummer: 20
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Lauenbrück, Stell, Dreihausen, Riepe zu/von der Grundschule in 27389 Lauenbrück und zur Außenstelle in 27389 Stemmen.
Losnummer: 21
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Rehr, Stemmen, Stemmerfeld, Roter Moor, Neuenfelde zur/von der Grundschule in 27389 Lauenbrück und zur Außenstelle in 27389 Stemmen.
Menge oder Umfang:
21 Lose. Leistungserbringung vom 1.8.2015 bis 31.7.2019.
Abweichend dazu:
Leistungserbringung Los 1 vom 1.8.2015 bis 31.7.2017.
Leistungserbringung Los 2 vom 1.8.2015 bis 31.7.2016.
Leistungserbringung Los 3 vom 1.8.2015 bis 31.7.2018.
Leistungserbringung Los 4 vom 1.8.2015 bis 31.7.2016.
Leistungserbringung Los 8 vom 1.8.2015 bis 31.7.2017.
Leistungserbringung Los 12 vom 1.8.2015 bis 31.7.2016.
Referenznummer: 20/15/40
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Rotenburg (Wümme).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung. Auf gesondertes Verlangen sind folgende Nachweise/Unterlagen der Vergabestelle vorzulegen:
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
— Führungszeugnis;
— Gewerbezentralregisterauszug;
— Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Eignung. Auf gesondertes Verlangen sind folgende Nachweise/Unterlagen der Vergabestelle vorzulegen:
— Nachweis der Deckung durch Berufshaftpflichtversicherung;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt.
Mindeststandards: Gem. Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Monatlich rückwirkend; VOL/B; Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB); Leistungsverzeichnis/Beförderungsvertrag.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-16 📅
Öffnungsort:
Landkreis Rotenburg (Wümme)/Kreishaus; Zimmer 226, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme).
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Rotenburg (Wümme)/Kreishaus; Zimmer 226, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Herrn Tiede

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-08-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
2016-07-31 📅
2018-07-31 📅
2019-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20/15/40
Zusätzliche Informationen
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) /Abschnitt 2“.
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal „DeutscheVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage bzw. 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 049-085588 (2015-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 205 137,06 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 167-305365
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 49-085588
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-01 📅
Name: City Car
Postanschrift: Findorfer Str. 18a
Postort: Gnarrenburg
Postleitzahl: 27442
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣

4️⃣

5️⃣
Name: EVB GmbH
Postanschrift: Bahnhofstr. 67
Postort: Zeven
Postleitzahl: 27404

6️⃣
Name: Selsinger Taxi & Mietwagen
Postanschrift: Schwokenberg 5a
Postort: Selsingen
Postleitzahl: 27446

7️⃣
Name: Omnibusbetrieb Wimmer
Postanschrift: Kampweg 13
Postort: Sittensen
Postleitzahl: 27419

8️⃣
Name: Taxi-Ruf Schumacher
Postanschrift: Lange Str. 35a
Postort: Ottersberg
Postleitzahl: 28870

9️⃣

1️⃣0️⃣
Name: Nadolny-Reisen
Postanschrift: Industriestr. 7-9
Postort: Rotenburg
Postleitzahl: 27356

1️⃣1️⃣

1️⃣2️⃣

1️⃣3️⃣

1️⃣4️⃣

1️⃣5️⃣
Name: Scheeßeler Autoruf Pietza
Postanschrift: Hirschberger Str. 25
Postort: Scheeßel
Postleitzahl: 27383

1️⃣6️⃣

1️⃣7️⃣

1️⃣8️⃣

1️⃣9️⃣

2️⃣0️⃣

2️⃣1️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
1
4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit – der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage bzw. 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind. VI.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 167-305365 (2015-08-25)