Begleitung der Planung und Vertretung der Bauherreninteressen während der Realisierungsphase (Stufe 1) und Betriebsführung und betriebsbereite Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur des Landkreises Calw inklusive Notfallmanagement (Stufe 2)

Landkreis Calw

Grundlagen
Der Landkreis ist Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur zwischen Weil der Stadt und Calw („Württembergische Schwarzwaldbahn“) und beabsichtigt die Zulassung als Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die landkreiseigene Infrastruktur zu erlangen. Um den Landkreis per Schiene besser an die Landeshauptstadt Stuttgart und an den Wirtschaftsraum Sindelfingen/Böblingen anzubinden, ist vom Landkreis eine Reaktivierung der Bahnstrecke als Bestandteil der „Hermann-Hesse-Bahn“ geplant. Hierzu muss die Strecke in ihrem Bestand saniert und technisch modernisiert werden. Die Strecke ist eisenbahnrechtlich gewidmet und bis auf 2 Bahndammdurchbrüche, die im Zuge von Straßenbaumaßnahmen entstanden sind, baulich noch vorhanden. Der Landkreis Calw verfolgt mit der Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke das Ziel, die Attraktivität des östlichen Landkreises als Wirtschafts- und Wohnstandort sowie als Naherholungsziel zu steigern.
Die Umsetzung des zukünftigen Fahrplan- und Betriebsprogramms der „Hermann-Hesse-Bahn“ macht im Bereich Ostelsheim einen zweigleisigen Ausbau der Strecke zum Zwecke der Zugbegegnung erforderlich. Innerhalb des zweigleisigen Ausbauabschnitts liegt in Mittellage auch der Haltepunkt Ostelsheim. Zur Reduktion von Streckenlänge und Fahrzeit ist der Neubau eines Tunnels zwischen Weil der Stadt und Ostelsheim geplant. Des Weiteren ist wegen der Verknüpfung mit der Nagoldtalbahn der Neubau eines Haltepunkts (Calw ZOB) und zwecks Verbesserung der Erschließungswirkung die Verschiebung zweier Haltepunkte (Althengstett, Calw-Heumaden) vorgesehen. Außerdem ist zum Lückenschluss der erwähnten Bahndammdurchbrüche der Bau zweier Eisenbahnüberführungen notwendig, hiervon eine über die sogenannte „Südumfahrung“ in Weil der Stadt, die weitere über die B295 bei Calw-Heumaden.
Das geplante Verkehrsangebot der „Hermann-Hesse-Bahn“ erstreckt sich über den Streckenabschnitt Weil der Stadt – Calw hinaus bis zum Bahnhof Renningen, wobei zwischen Renningen und Weil der Stadt die bestehende Infrastruktur der Deutschen Bahn genutzt werden soll.
Der Bahnhof Renningen muss aus Kapazitätsgründen um ein Anschlussgleis und einen Bahnsteig erweitert werden. In der Diskussion ist außerdem, ob im Bahnhof Weil der Stadt der baulich noch vorhandene Hausbahnsteig am Gleis 141 modernisiert und wieder in Betrieb genommen werden soll. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.
Für die zuvor genannten Infrastrukturen in den Bahnhöfen Renningen und Weil der Stadt möchte der Landkreis Eigentümer und verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen werden.
Für das geplante SPNV-Angebot der Hermann-Hesse-Bahn ist der früher vorhandene Anschluss an die Nagoldtalbahn Pforzheim – Hochdorf (Strecke 4850) in Calw nicht erforderlich. Lediglich aus (bau-) logistischen Gründen kann die Verknüpfung der Hermann-Hesse-Bahn und der Nagoldtalbahn notwendig sein. In diesem Fall wäre zwischen Calw ZOB und einer einzubauenden Anschlussweiche im Bereich des ehemaligen Bahnhofs Calw von der Einrichtung eines Baugleises auszugehen.
Der Landkreis plant, für die Realisierung der Hermann-Hesse-Bahn beim Land Baden-Württemberg Zuschüsse nach dem Landesgemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz (LGVFG) zu beantragen. Eine für die Zuschussgewährung zwingend erforderliche Standardisierte Bewertung konnte mit einem vorläufigen Nutzen-Kosten-Faktor von 1,37 abgeschlossen werden. Die Höhe der in der Standardisierten Bewertung hinterlegten Gesamtbaukosten beträgt ca. 41 500 000 EUR (Preisstand 2012). Da nur bis Ende 2019 Finanzmittel im Rahmen des LGVFG zur Verfügung stehen, ist es zwingend erforderlich, sämtliche Maßnahmen bis 31.12.2019 mit dem Land als Zuschussgeber abzurechnen. Mit der Ausschreibung soll ein Dienstleister gefunden werden, der nicht nur nach Wiederinbetriebnahme der Strecke Weil der Stadt – Calw den Betrieb und die Instandhaltung der Strecke verantwortet, sondern auch bereits in der Planungs- und Bauphase dem Auftraggeber beratend zur Seite steht. In der Planungs- und Bauphase geht es vor allem um die Wechselwirkungen zwischen dem Betriebskonzept (siehe Anlage 3), dem notwendigen Ausbau der Infrastruktur und den damit verbundenen Investitionskosten sowie der Optimierung der laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten der Infrastruktur durch eine vorausschauende Planung, der für die Reaktivierung notwendigen Maßnahmen. Außerdem muss der Auftragnehmer für den Auftraggeber Funktionen übernehmen, die zur Erlangung einer Zulassung des Auftraggebers als öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen (§ 6 AEG) erforderlich sind.
Gegenstand der Ausschreibung
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der den Landkreis bei der Planung sowie der Vertretung der Bauherreninteressen in der Realisierungsphase berät (Stufe 1) und die landkreiseigene Infrastruktur dauerhaft für das vorgesehene Betriebsprogramm (siehe Anlage 3) betriebsbereit vorhält. Außerdem soll der AN mit Betriebsaufnahme die weiteren für den Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur erforderlichen Aufgaben übernehmen und die hierfür notwendigen Personale stellen (Stufe 2). Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Teil B der Verdingungsunterlagen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-30.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-30 Auftragsbekanntmachung
2015-09-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge