Begleitung der Planung und Vertretung der Bauherreninteressen während der Realisierungsphase (Stufe 1) und Betriebsführung und betriebsbereite Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur des Landkreises Calw inklusive Notfallmanagement (Stufe 2)

Landkreis Calw

Grundlagen
Der Landkreis ist Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur zwischen Weil der Stadt und Calw („Württembergische Schwarzwaldbahn“) und beabsichtigt die Zulassung als Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die landkreiseigene Infrastruktur zu erlangen. Um den Landkreis per Schiene besser an die Landeshauptstadt Stuttgart und an den Wirtschaftsraum Sindelfingen/Böblingen anzubinden, ist vom Landkreis eine Reaktivierung der Bahnstrecke als Bestandteil der „Hermann-Hesse-Bahn“ geplant. Hierzu muss die Strecke in ihrem Bestand saniert und technisch modernisiert werden. Die Strecke ist eisenbahnrechtlich gewidmet und bis auf 2 Bahndammdurchbrüche, die im Zuge von Straßenbaumaßnahmen entstanden sind, baulich noch vorhanden. Der Landkreis Calw verfolgt mit der Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke das Ziel, die Attraktivität des östlichen Landkreises als Wirtschafts- und Wohnstandort sowie als Naherholungsziel zu steigern.
Die Umsetzung des zukünftigen Fahrplan- und Betriebsprogramms der „Hermann-Hesse-Bahn“ macht im Bereich Ostelsheim einen zweigleisigen Ausbau der Strecke zum Zwecke der Zugbegegnung erforderlich. Innerhalb des zweigleisigen Ausbauabschnitts liegt in Mittellage auch der Haltepunkt Ostelsheim. Zur Reduktion von Streckenlänge und Fahrzeit ist der Neubau eines Tunnels zwischen Weil der Stadt und Ostelsheim geplant. Des Weiteren ist wegen der Verknüpfung mit der Nagoldtalbahn der Neubau eines Haltepunkts (Calw ZOB) und zwecks Verbesserung der Erschließungswirkung die Verschiebung zweier Haltepunkte (Althengstett, Calw-Heumaden) vorgesehen. Außerdem ist zum Lückenschluss der erwähnten Bahndammdurchbrüche der Bau zweier Eisenbahnüberführungen notwendig, hiervon eine über die sogenannte „Südumfahrung“ in Weil der Stadt, die weitere über die B295 bei Calw-Heumaden.
Das geplante Verkehrsangebot der „Hermann-Hesse-Bahn“ erstreckt sich über den Streckenabschnitt Weil der Stadt – Calw hinaus bis zum Bahnhof Renningen, wobei zwischen Renningen und Weil der Stadt die bestehende Infrastruktur der Deutschen Bahn genutzt werden soll.
Der Bahnhof Renningen muss aus Kapazitätsgründen um ein Anschlussgleis und einen Bahnsteig erweitert werden. In der Diskussion ist außerdem, ob im Bahnhof Weil der Stadt der baulich noch vorhandene Hausbahnsteig am Gleis 141 modernisiert und wieder in Betrieb genommen werden soll. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.
Für die zuvor genannten Infrastrukturen in den Bahnhöfen Renningen und Weil der Stadt möchte der Landkreis Eigentümer und verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen werden.
Für das geplante SPNV-Angebot der Hermann-Hesse-Bahn ist der früher vorhandene Anschluss an die Nagoldtalbahn Pforzheim – Hochdorf (Strecke 4850) in Calw nicht erforderlich. Lediglich aus (bau-) logistischen Gründen kann die Verknüpfung der Hermann-Hesse-Bahn und der Nagoldtalbahn notwendig sein. In diesem Fall wäre zwischen Calw ZOB und einer einzubauenden Anschlussweiche im Bereich des ehemaligen Bahnhofs Calw von der Einrichtung eines Baugleises auszugehen.
Der Landkreis plant, für die Realisierung der Hermann-Hesse-Bahn beim Land Baden-Württemberg Zuschüsse nach dem Landesgemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz (LGVFG) zu beantragen. Eine für die Zuschussgewährung zwingend erforderliche Standardisierte Bewertung konnte mit einem vorläufigen Nutzen-Kosten-Faktor von 1,37 abgeschlossen werden. Die Höhe der in der Standardisierten Bewertung hinterlegten Gesamtbaukosten beträgt ca. 41 500 000 EUR (Preisstand 2012). Da nur bis Ende 2019 Finanzmittel im Rahmen des LGVFG zur Verfügung stehen, ist es zwingend erforderlich, sämtliche Maßnahmen bis 31.12.2019 mit dem Land als Zuschussgeber abzurechnen. Mit der Ausschreibung soll ein Dienstleister gefunden werden, der nicht nur nach Wiederinbetriebnahme der Strecke Weil der Stadt – Calw den Betrieb und die Instandhaltung der Strecke verantwortet, sondern auch bereits in der Planungs- und Bauphase dem Auftraggeber beratend zur Seite steht. In der Planungs- und Bauphase geht es vor allem um die Wechselwirkungen zwischen dem Betriebskonzept (siehe Anlage 3), dem notwendigen Ausbau der Infrastruktur und den damit verbundenen Investitionskosten sowie der Optimierung der laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten der Infrastruktur durch eine vorausschauende Planung, der für die Reaktivierung notwendigen Maßnahmen. Außerdem muss der Auftragnehmer für den Auftraggeber Funktionen übernehmen, die zur Erlangung einer Zulassung des Auftraggebers als öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen (§ 6 AEG) erforderlich sind.
Gegenstand der Ausschreibung
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der den Landkreis bei der Planung sowie der Vertretung der Bauherreninteressen in der Realisierungsphase berät (Stufe 1) und die landkreiseigene Infrastruktur dauerhaft für das vorgesehene Betriebsprogramm (siehe Anlage 3) betriebsbereit vorhält. Außerdem soll der AN mit Betriebsaufnahme die weiteren für den Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur erforderlichen Aufgaben übernehmen und die hierfür notwendigen Personale stellen (Stufe 2). Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Teil B der Verdingungsunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-30 Auftragsbekanntmachung
2015-09-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Calw
Postanschrift: Vogteistraße 42-46
Postleitzahl: 75365
Postort: Calw
Kontakt
E-Mail: michael.stierle@kreis-calw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 024-040015
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind anzufordern bei der Kontaktstelle. Verfahren: Schritt 1: Teilnahmewettbewerb Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens 3 und maximal fünf geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen und diesen weitere Informationen zum Leistungsumfang zur Verfügung stellen. Schritt 2: Abgabe eines Angebots Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 13 des Jahres 2015 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation in der KW 18 eingeladen. Schritt 3: Verhandlungsverfahren und Vertragsabschluss Mit den Bietern werden ggf. Aufklärungsgespräche geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Landkreises Calw Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Landkreis Calw, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Haushaltsvorbehalt: Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags des Landkreises Calw. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung. Der Vertrag endet 15 Jahre nach Inbetriebnahme als öffentliche Eisenbahninfrastruktur (vorgesehen: Dezember 2018). Es ist eine stufenweise Leistungserbringung vorgesehen: Stufe 1: Der Leistungszeitraum der Begleitung der Planung und der Vertretung der Bauherreninteressen während der Realisierungsphase beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung und endet mit der Inbetriebnahme der Schieneninfrastruktur Weil der Stadt – Calw. Optional kann der Auftraggeber den Leistungszeitraum bis zum 31.7.2019 oder bis zum Ende des Fahrplanjahres 2018/2019 im Dezember 2019 verlängern. Das Verlängerungsverlangen ist dem Auftragnehmer bis zum 31.12.2018 schriftlich vorzulegen. Stufe 2: Der Leistungszeitraum der Betriebsführung und der betriebsbereiten Vorhaltung der landkreiseigenen Eisenbahninfrastruktur inklusive Notfallmanagement beginnt drei Monate vor der Inbetriebnahme als öffentliche Eisenbahninfrastruktur und endet automatisch mit Vertragsende, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der Auftraggeber kann den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von 6 Monaten kündigen, wenn eine Wiederinbetriebnahme der Schieneninfrastruktur nicht mehr realistisch erscheint. Ein Anspruch auf Beauftragung und Abgeltung weiterer Leistungen – unabhängig davon, ob es sich hierbei um Eigenleistungen oder Leistungen von Subunternehmern handelt – oder auf Schadensersatz für nicht mehr zu erbringende Leistungen besteht in diesem Fall ausdrücklich nicht. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unbenommen. Die Vertragsparteien können den Vertrag außerdem aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: a) der Auftragnehmer gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen Auflagen der Landeseisenbahnaufsicht (LEA), welche die sofortige Einstellung des Betriebes zur Folge haben, verstößt, oder b) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, oder c) eine Vertragspartei wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag wiederholt verletzt und den vertragsmäßigen Zustand – trotz angemessener Fristsetzung – nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen (per Einschreiben) Aufforderung wiederherstellt. Die Aufzählung der Gründe für ein außerordentliches Kündigungsrecht ist nicht abschließend. Die außerordentliche Kündigung hat als eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Spätestens sechs Monate vor Vertragsende sind dem Auftraggeber alle sachdienlichen Informationen über die diesen Vertrag betreffen¬den Dienste des Auftragnehmers mitzuteilen, sofern dies nicht bereits durch laufende Mitteilungen während der Vertragslaufzeit erfolgt ist. Bei einer Rechtsnachfolge auf Seiten eines Vertragsschließenden ist der bisherige Vertragspartner verpflichtet, die Rechte und Pflichten aus der abgeschlossenen Vereinbarung auf den neuen Vertragspartner zu übertragen. Vertragsbestandteile werden kumulativ: die Ausschreibungsbedingungen aus den Verdingungsunterlagen der Teilnahmeantrag des Bieters und die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters die abgestimmten Protokolle zu den Aufklärungsgesprächen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen. Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Unterlagen). Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 11.3.2015, 12:00 Uhr in dreifacher identischer Ausführung in Papierform und einer digitalen Fassung bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen. Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Betriebsführung Hermann-Hesse-Bahn – Nicht öffnen“) gemacht sein. Teilnahmeanträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen. Die Teilnahmeanträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen. Fragen der Bieter zum Teilnahmeantrag müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 26.2.2015, 12:00 Uhr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart (krauss@nvbw.de, Fax +49 7112399123) eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. Der Teilnahmeantrag und das Angebot müssen vollständig sein. Unvollständige können ausgeschlossen werden. Ein Teilnahmeantrag, welcher nicht gemäß den folgenden Vorgaben aufgebaut sind, kann ausgeschlossen werden. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Der Teilnahmeantrag muss umfassen: Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren Bestätigung der Bindefrist Eine Erklärung des Bieters, dass sein Antrag in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden Eine Erklärung zur Verpflichtung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen Eine Erklärung, dass der Bieter mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Nutzungsrechte aus der erbrachten Leistung an den Landkreis Calw überträgt Abgabe einer Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Absatz 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, gegebenenfalls von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern den Auswahlkriterien (Kapitel 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen müssen vollständig vorgelegt werden Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation Alle Preise sind netto in EUR anzugeben. Die Bindefrist läuft bis 30.6.2015. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Teilnahmeantrag und sein Angebot gebunden. Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grundlagen
Der Landkreis ist Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur zwischen Weil der Stadt und Calw („Württembergische Schwarzwaldbahn“) und beabsichtigt die Zulassung als Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die landkreiseigene Infrastruktur zu erlangen. Um den Landkreis per Schiene besser an die Landeshauptstadt Stuttgart und an den Wirtschaftsraum Sindelfingen/Böblingen anzubinden, ist vom Landkreis eine Reaktivierung der Bahnstrecke als Bestandteil der „Hermann-Hesse-Bahn“ geplant. Hierzu muss die Strecke in ihrem Bestand saniert und technisch modernisiert werden. Die Strecke ist eisenbahnrechtlich gewidmet und bis auf 2 Bahndammdurchbrüche, die im Zuge von Straßenbaumaßnahmen entstanden sind, baulich noch vorhanden. Der Landkreis Calw verfolgt mit der Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke das Ziel, die Attraktivität des östlichen Landkreises als Wirtschafts- und Wohnstandort sowie als Naherholungsziel zu steigern.
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Die Umsetzung des zukünftigen Fahrplan- und Betriebsprogramms der „Hermann-Hesse-Bahn“ macht im Bereich Ostelsheim einen zweigleisigen Ausbau der Strecke zum Zwecke der Zugbegegnung erforderlich. Innerhalb des zweigleisigen Ausbauabschnitts liegt in Mittellage auch der Haltepunkt Ostelsheim. Zur Reduktion von Streckenlänge und Fahrzeit ist der Neubau eines Tunnels zwischen Weil der Stadt und Ostelsheim geplant. Des Weiteren ist wegen der Verknüpfung mit der Nagoldtalbahn der Neubau eines Haltepunkts (Calw ZOB) und zwecks Verbesserung der Erschließungswirkung die Verschiebung zweier Haltepunkte (Althengstett, Calw-Heumaden) vorgesehen. Außerdem ist zum Lückenschluss der erwähnten Bahndammdurchbrüche der Bau zweier Eisenbahnüberführungen notwendig, hiervon eine über die sogenannte „Südumfahrung“ in Weil der Stadt, die weitere über die B295 bei Calw-Heumaden.
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Das geplante Verkehrsangebot der „Hermann-Hesse-Bahn“ erstreckt sich über den Streckenabschnitt Weil der Stadt – Calw hinaus bis zum Bahnhof Renningen, wobei zwischen Renningen und Weil der Stadt die bestehende Infrastruktur der Deutschen Bahn genutzt werden soll.
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Der Bahnhof Renningen muss aus Kapazitätsgründen um ein Anschlussgleis und einen Bahnsteig erweitert werden. In der Diskussion ist außerdem, ob im Bahnhof Weil der Stadt der baulich noch vorhandene Hausbahnsteig am Gleis 141 modernisiert und wieder in Betrieb genommen werden soll. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.
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Für die zuvor genannten Infrastrukturen in den Bahnhöfen Renningen und Weil der Stadt möchte der Landkreis Eigentümer und verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen werden.
Für das geplante SPNV-Angebot der Hermann-Hesse-Bahn ist der früher vorhandene Anschluss an die Nagoldtalbahn Pforzheim – Hochdorf (Strecke 4850) in Calw nicht erforderlich. Lediglich aus (bau-) logistischen Gründen kann die Verknüpfung der Hermann-Hesse-Bahn und der Nagoldtalbahn notwendig sein. In diesem Fall wäre zwischen Calw ZOB und einer einzubauenden Anschlussweiche im Bereich des ehemaligen Bahnhofs Calw von der Einrichtung eines Baugleises auszugehen.
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Der Landkreis plant, für die Realisierung der Hermann-Hesse-Bahn beim Land Baden-Württemberg Zuschüsse nach dem Landesgemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz (LGVFG) zu beantragen. Eine für die Zuschussgewährung zwingend erforderliche Standardisierte Bewertung konnte mit einem vorläufigen Nutzen-Kosten-Faktor von 1,37 abgeschlossen werden. Die Höhe der in der Standardisierten Bewertung hinterlegten Gesamtbaukosten beträgt ca. 41 500 000 EUR (Preisstand 2012). Da nur bis Ende 2019 Finanzmittel im Rahmen des LGVFG zur Verfügung stehen, ist es zwingend erforderlich, sämtliche Maßnahmen bis 31.12.2019 mit dem Land als Zuschussgeber abzurechnen. Mit der Ausschreibung soll ein Dienstleister gefunden werden, der nicht nur nach Wiederinbetriebnahme der Strecke Weil der Stadt – Calw den Betrieb und die Instandhaltung der Strecke verantwortet, sondern auch bereits in der Planungs- und Bauphase dem Auftraggeber beratend zur Seite steht. In der Planungs- und Bauphase geht es vor allem um die Wechselwirkungen zwischen dem Betriebskonzept (siehe Anlage 3), dem notwendigen Ausbau der Infrastruktur und den damit verbundenen Investitionskosten sowie der Optimierung der laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten der Infrastruktur durch eine vorausschauende Planung, der für die Reaktivierung notwendigen Maßnahmen. Außerdem muss der Auftragnehmer für den Auftraggeber Funktionen übernehmen, die zur Erlangung einer Zulassung des Auftraggebers als öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen (§ 6 AEG) erforderlich sind.
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Gegenstand der Ausschreibung
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der den Landkreis bei der Planung sowie der Vertretung der Bauherreninteressen in der Realisierungsphase berät (Stufe 1) und die landkreiseigene Infrastruktur dauerhaft für das vorgesehene Betriebsprogramm (siehe Anlage 3) betriebsbereit vorhält. Außerdem soll der AN mit Betriebsaufnahme die weiteren für den Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur erforderlichen Aufgaben übernehmen und die hierfür notwendigen Personale stellen (Stufe 2). Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Teil B der Verdingungsunterlagen.
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Referenznummer: Ausschr. CalwBF

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 4 Absatz 9 VOF genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen und technische Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
a) Bankauskunft über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
b) Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen und technische Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
c) Berufshaftpflicht
Der Bieter hat den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen (eine Kopie des Nachweises ist ausreichend). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein;
d) Zulassung als Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach § 6 AEG
sowie Nachweise und Referenzen
1. Erfahrungen bei der Planungsbegleitung und der Vertretung der Bauherreninteressen während der Planungs- und Bauphase von (größeren) Eisenbahnprojekten. Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt darzustellen.
2. Erfahrungen mit dem Betrieb und der Instandhaltung von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere von nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) und ihren Regelwerken. Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt darzustellen.
3. Fachliche Leistungsfähigkeit durch Angaben zur Personalstruktur und zur technischen Ausstattung
4. Höhe der Stunden- und Tagessätze (nach Qualifikation).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
2.3 Vergütung (Auftragswert und Finanzierung)
2.3.1 Begleitung der Planung und die Vertretung der Bauherreninteressen während der Realisierungsphase (Stufe 1)
Da sich die genauen Leistungsumfänge heute noch nicht beziffern lassen, erfolgt eine Abrechnung auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis.
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung.
2.3.2 Betriebsführung und die betriebsbereite Vorhaltung der landkreiseigenen Eisenbahninfrastruktur inklusive Notfallmanagement (Stufe 2)
Das jährliche Entgelt für die Infrastrukturunterhaltung und den Infrastrukturbetrieb ist in einer Kalkulationstabelle im Angebot auszuweisen.
Der Auftraggeber zahlt das vertraglich vereinbarte Jahresentgelt abschlagsweise in vier gleichen Raten jeweils zum 16. der Monate Januar, April, Juli und Oktober. Die Höhe des Jahresentgeltes wird per anno auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Jahresinflationsrate dynamisiert.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Antragsabgabe ist unzulässig.
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Der Auftragnehmer muss die geforderten Leistungen grundsätzlich selbst erbringen. Insbesondere im Bereich der Instandhaltung ist die Beauftragung von Subunternehmern jedoch möglich. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Vorgesehene langfristige Kooperationspartner sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
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Die Beauftragung von Subunternehmern erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Unterlagen).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Anhand der in den Unterlagen zum Teilnahmewettberb genannte Kriterien.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Michael Stierle
Name: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß
E-Mail: krauss@nvbw.de 📧
Name: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschr. CalwBF
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind anzufordern bei der Kontaktstelle.
Verfahren:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens 3 und maximal fünf geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen und diesen weitere Informationen zum Leistungsumfang zur Verfügung stellen.
Schritt 2: Abgabe eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 13 des Jahres 2015 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation in der KW 18 eingeladen.
Schritt 3: Verhandlungsverfahren und Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. Aufklärungsgespräche geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Landkreises Calw Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Landkreis Calw, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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Haushaltsvorbehalt:
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags des Landkreises Calw.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung. Der Vertrag endet 15 Jahre nach Inbetriebnahme als öffentliche Eisenbahninfrastruktur (vorgesehen: Dezember 2018).
Es ist eine stufenweise Leistungserbringung vorgesehen:
Stufe 1: Der Leistungszeitraum der Begleitung der Planung und der Vertretung der Bauherreninteressen während der Realisierungsphase beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung und endet mit der Inbetriebnahme der Schieneninfrastruktur Weil der Stadt – Calw. Optional kann der Auftraggeber den Leistungszeitraum bis zum 31.7.2019 oder bis zum Ende des Fahrplanjahres 2018/2019 im Dezember 2019 verlängern. Das Verlängerungsverlangen ist dem Auftragnehmer bis zum 31.12.2018 schriftlich vorzulegen.
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Stufe 2: Der Leistungszeitraum der Betriebsführung und der betriebsbereiten Vorhaltung der landkreiseigenen Eisenbahninfrastruktur inklusive Notfallmanagement beginnt drei Monate vor der Inbetriebnahme als öffentliche Eisenbahninfrastruktur und endet automatisch mit Vertragsende, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
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Der Auftraggeber kann den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von 6 Monaten kündigen, wenn eine Wiederinbetriebnahme der Schieneninfrastruktur nicht mehr realistisch erscheint. Ein Anspruch auf Beauftragung und Abgeltung weiterer Leistungen – unabhängig davon, ob es sich hierbei um Eigenleistungen oder Leistungen von Subunternehmern handelt – oder auf Schadensersatz für nicht mehr zu erbringende Leistungen besteht in diesem Fall ausdrücklich nicht. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unbenommen.
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Die Vertragsparteien können den Vertrag außerdem aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Auftragnehmer gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen Auflagen der Landeseisenbahnaufsicht (LEA), welche die sofortige Einstellung des Betriebes zur Folge haben, verstößt, oder
b) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, oder
c) eine Vertragspartei wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag wiederholt verletzt und den vertragsmäßigen Zustand – trotz angemessener Fristsetzung – nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen (per Einschreiben) Aufforderung wiederherstellt.
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Die Aufzählung der Gründe für ein außerordentliches Kündigungsrecht ist nicht abschließend. Die außerordentliche Kündigung hat als eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Spätestens sechs Monate vor Vertragsende sind dem Auftraggeber alle sachdienlichen Informationen über die diesen Vertrag betreffen¬den Dienste des Auftragnehmers mitzuteilen, sofern dies nicht bereits durch laufende Mitteilungen während der Vertragslaufzeit erfolgt ist.
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Bei einer Rechtsnachfolge auf Seiten eines Vertragsschließenden ist der bisherige Vertragspartner verpflichtet, die Rechte und Pflichten aus der abgeschlossenen Vereinbarung auf den neuen Vertragspartner zu übertragen.
Vertragsbestandteile werden kumulativ:
die Ausschreibungsbedingungen aus den Verdingungsunterlagen
der Teilnahmeantrag des Bieters und die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters
die abgestimmten Protokolle zu den Aufklärungsgesprächen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Unterlagen).
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Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Mittwoch, 11.3.2015, 12:00 Uhr
in dreifacher identischer Ausführung in Papierform und einer digitalen Fassung bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Betriebsführung Hermann-Hesse-Bahn – Nicht öffnen“) gemacht sein. Teilnahmeanträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
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Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen der Bieter zum Teilnahmeantrag müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 26.2.2015, 12:00 Uhr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart (krauss@nvbw.de, Fax +49 7112399123) eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
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Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
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Der Teilnahmeantrag und das Angebot müssen vollständig sein. Unvollständige können ausgeschlossen werden. Ein Teilnahmeantrag, welcher nicht gemäß den folgenden Vorgaben aufgebaut sind, kann ausgeschlossen werden.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Der Teilnahmeantrag muss umfassen:
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen
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Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren
Bestätigung der Bindefrist
Eine Erklärung des Bieters, dass sein Antrag in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden
Eine Erklärung zur Verpflichtung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen
Eine Erklärung, dass der Bieter mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Nutzungsrechte aus der erbrachten Leistung an den Landkreis Calw überträgt
Abgabe einer Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Absatz 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, gegebenenfalls von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern
den Auswahlkriterien (Kapitel 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen müssen vollständig vorgelegt werden
Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind
Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation
Alle Preise sind netto in EUR anzugeben.
Die Bindefrist läuft bis 30.6.2015. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Teilnahmeantrag und sein Angebot gebunden.
Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ist ein Bewerber/Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber gegen Vorgaben des Vergaberechts verstößt, muss der Bewerber/Bieter dies gemäß § 107 Absatz 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2015/S 024-040015 (2015-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 172-313513
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 24-040015
ABl. S-Ausgabe: 172

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-06 📅
Name: AVG Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Tullastraße 71
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 172-313513 (2015-09-02)