Behälterbeschaffung und Behälteränderungsdienst

Landkreis Lörrach, vertreten durch Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach (EAL) – Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach

Los 1: Erstbeschaffung und -gestellung von Müllgroßbehältern (MGB) zur Bioabfallerfassung MGB 60, 120, 240 mit Biofilterdeckeln (System Biologic), MGB 660 l mit Deckel-in-Deckel System und Transpondern für das Behälteridentifikationssystem des Auftraggebers.
Los 2: Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Müllgroßbehältern für die Restabfall- und Bioabfallerfassung. Die Lieferleistungen beziehen sich auf mehrere, noch nicht festgelegte Leistungszeitpunkte innerhalb der Dauer der Rahmenvereinbarung. Die zu vergebende Rahmenvereinbarung wird mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.
Los 3: Behälteränderungsdienst Restabfall und Bioabfall inklusive Auslieferung Abfallsäcke an Verkaufsstellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-30 Auftragsbekanntmachung
2015-02-05 Ergänzende Angaben
2015-02-25 Ergänzende Angaben
2015-09-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Los 1: Beschaffung und Erstgestellung von ca. 12 000 bis 20 000 Stück MGB 60, ca. 7 000 bis 12 000 Stück MGB 120, ca. 4 000 bis 7 000 Stück MGB 240 sowie ca. 500 bis 800 Stück MGB 660. Die Leistungen sind auf Mengenstaffeln verteilt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen..Los 2: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von ca. 10 000 bis 15 000 Behältern für Restabfall und ca. 40 000 bis 45 000 Behältern für Bioabfall unterschiedlicher Größen (MGB 60, MGB 120, MGB 240, MGB 660 und MGB 1.100) über den gesamten Vertragszeitraum.Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der ausgeschriebenen Gesamtmenge, verpflichtet sich jedoch zur Abnahme einer Mindestmenge. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.Los 3: Der Auftrag umfasst die Erbringung aller benötigten Leistungen des Behälteränderungsdienstes (Aufstellung, Tausch, Reparatur, Abholung von Abfallgefäßen) für einen Landkreis mit ca. 223 000 Einwohnern und bis zu 180 000 angemeldeten Gefäßen. Der Auftraggeber rechnet mit 12 500 bis 22 500 Änderungsvorgängen pro Jahr mit steigender Tendenz im Zusammenhang mit dem sukzessiven Aufbau der Bioabfallerfassung. Die Leistungen sind auf Mengenstaffeln verteilt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Lörrach, vertreten durch Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach (EAL) – Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach
Postanschrift: Palmstraße 3
Postleitzahl: 79539
Postort: Lörrach
Kontakt
Internetadresse: http://www.loerrach-landkreis.de/ 🌏
E-Mail: silke.bienroth@loerrach-landkreis.de 📧
Telefon: +49 76214101450 📞
Fax: +49 762141091450 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 024-040162
ABl. S-Ausgabe: 24

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Erstbeschaffung und -gestellung von Müllgroßbehältern (MGB) zur Bioabfallerfassung MGB 60, 120, 240 mit Biofilterdeckeln (System Biologic), MGB 660 l mit Deckel-in-Deckel System und Transpondern für das Behälteridentifikationssystem des Auftraggebers.
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Los 2: Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Müllgroßbehältern für die Restabfall- und Bioabfallerfassung. Die Lieferleistungen beziehen sich auf mehrere, noch nicht festgelegte Leistungszeitpunkte innerhalb der Dauer der Rahmenvereinbarung. Die zu vergebende Rahmenvereinbarung wird mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.
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Los 3: Behälteränderungsdienst Restabfall und Bioabfall inklusive Auslieferung Abfallsäcke an Verkaufsstellen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Erstbeschaffung und Erstgestellung Bioabfallbehälter
Kurze Beschreibung: Erstbeschaffung und Erstgestellung Bioabfallbehälter.
Menge oder Umfang: Beschaffung und Erstgestellung von ca. 12 000 bis 20 000 Stück MGB 60, ca. 7 000 bis 12 000 Stück MGB 120, ca. 4 000 bis 7 000 Stück MGB 240 sowie ca. 500 bis 800 Stück MGB 660. Die Leistungen sind auf Mengenstaffeln verteilt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Rahmenvereinbarung Behälterbeschaffung Rest- und Bioabfall
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung Behälterbeschaffung Rest- und Bioabfall.
Menge oder Umfang: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von ca. 10 000 bis 15 000 Behältern für Restabfall und ca. 40 000 bis 45 000 Behältern für Bioabfall unterschiedlicher Größen (MGB 60, MGB 120, MGB 240, MGB 660 und MGB 1.100) über den gesamten Vertragszeitraum.Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der ausgeschriebenen Gesamtmenge, verpflichtet sich jedoch zur Abnahme einer Mindestmenge. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von ca. 10 000 bis 15 000 Behältern für Restabfall und ca. 40 000 bis 45 000 Behältern für Bioabfall unterschiedlicher Größen (MGB 60, MGB 120, MGB 240, MGB 660 und MGB 1.100) über den gesamten Vertragszeitraum.
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Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der ausgeschriebenen Gesamtmenge, verpflichtet sich jedoch zur Abnahme einer Mindestmenge. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es handelt sich bei diesem Los um eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Behälteränderungsdienst
Kurze Beschreibung: Behälteränderungsdienst.
Menge oder Umfang: Der Auftrag umfasst die Erbringung aller benötigten Leistungen des Behälteränderungsdienstes (Aufstellung, Tausch, Reparatur, Abholung von Abfallgefäßen) für einen Landkreis mit ca. 223 000 Einwohnern und bis zu 180 000 angemeldeten Gefäßen. Der Auftraggeber rechnet mit 12 500 bis 22 500 Änderungsvorgängen pro Jahr mit steigender Tendenz im Zusammenhang mit dem sukzessiven Aufbau der Bioabfallerfassung. Die Leistungen sind auf Mengenstaffeln verteilt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Los 1: Beschaffung und Erstgestellung von ca. 12 000 bis 20 000 Stück MGB 60, ca. 7 000 bis 12 000 Stück MGB 120, ca. 4 000 bis 7 000 Stück MGB 240 sowie ca. 500 bis 800 Stück MGB 660. Die Leistungen sind auf Mengenstaffeln verteilt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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.Los 2: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von ca. 10 000 bis 15 000 Behältern für Restabfall und ca. 40 000 bis 45 000 Behältern für Bioabfall unterschiedlicher Größen (MGB 60, MGB 120, MGB 240, MGB 660 und MGB 1.100) über den gesamten Vertragszeitraum.
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Los 3: Der Auftrag umfasst die Erbringung aller benötigten Leistungen des Behälteränderungsdienstes (Aufstellung, Tausch, Reparatur, Abholung von Abfallgefäßen) für einen Landkreis mit ca. 223 000 Einwohnern und bis zu 180 000 angemeldeten Gefäßen. Der Auftraggeber rechnet mit 12 500 bis 22 500 Änderungsvorgängen pro Jahr mit steigender Tendenz im Zusammenhang mit dem sukzessiven Aufbau der Bioabfallerfassung. Die Leistungen sind auf Mengenstaffeln verteilt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Beschreibung der Optionen:
Los 1: Es sind keine Optionen vorgesehen.
Los 2: Es sind keine Optionen vorgesehen.
Los 3: Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils ein Jahr vor Vertragsende, also spätestens:
— bis zum 31.12.2021 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2023, bzw.;
— bis zum 31.12.2022 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2024
ausgeübt werden. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2024.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Lörrach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit:
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen. Eventuelle Unterauftragnehmer haben diese Erklärung auf Anlage E zu den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen.
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder diese im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert. Gleiches gilt für einen, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden, Kfz Haftpflichtversicherungsschutz für sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Fahrzeuge (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben eine solche Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen. Eventuelle Unterauftragnehmer haben eine solche Erklärung auf Anlage E zu den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen.
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Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Nachweise und Erklärungen anzufordern:
— aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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Begründung: der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit:
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie (getrennt nach Losen) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
» Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— nur Los 1: Angabe von mindestens drei Referenzen über die Lieferung und Verteilung von mindestens 10 000 Müllgroßbehältern mit 2 oder 4 Rädern nach DIN EN 840-1 und DIN EN 840-3 mit Kammschüttung (Fassungsvermögen 60 l bis 1.100 l) je Referenzauftrag in den letzten 3 Jahren. Der Bieter hat je Referenz einen Ansprechpartner inklusive Telefonnummer des jeweiligen Auftraggebers sowie die Leistungszeitraum und den Leistungsumfang (Menge) anzugeben (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit);
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— Los 2 bzw. Los 3: Referenzliste (getrennt nach Losen), der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungszeit, des Leistungsumfangs (Menge) oder des Auftragswertes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen;
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— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes je Los mit Angaben zu den Fahrzeugen (Anzahl, Typ) (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit);
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— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes mit Angaben zu den Fahrzeugen (Anzahl, Typ) (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung, Vertragsstrafenansprüche und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
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Die Sicherheit für Gewährleistung erstreckt sich auf die Erfüllung der Ansprüche auf Gewährleistung einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Es wird eine Sicherheit je Los in folgender Höhe gefordert, die spätestens eine Kalenderwoche vor Leistungsbeginn vorzulegen ist:
Los 1: Sicherheit für Vertragserfüllung 1,25 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit (ohne Verlängerungsoption); Sicherheit für Gewährleistung 1,25 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit (ohne Verlängerungsoption),
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Los 2: Sicherheit für Vertragserfüllung 0,5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf 50 % der vom Auftraggeber zugesicherten Mindestabnahmemengen. Sicherheit für Gewährleistung 0,5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf 50 % der vom Auftraggeber zugesicherten Mindestabnahmemengen,
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Los 3: 2,5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Mengen des ersten Vertragsjahrs.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Bei Mengenstaffeln wird die wertungsrelevante Menge zugrunde gelegt. Aufwendungen und Erstattungen werden jeweils mit den angegebenen wertungsrelevanten Mengengerüsten multipliziert. Die Summen der Aufwendungen und der Erstattungen werden dann als positive Summanden addiert und sofern zutreffend mit der oben genannten Laufzeit in Jahren multipliziert.
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Die Sicherheit ist zu leisten in Form einer Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag in einer Urkunde zu stellen.
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Die Bürgschaftsurkunde hat folgende Erklärung des Bürgen zu enthalten:
— der Bürger übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht;
— auf die Einrede der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet;
— die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde.
Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 1 den Vergabeunterlagen als Muster beigefügt.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber ist durch Bestätigung eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers nachzuweisen, dass dem Bieter im Fall einer Auftragserteilung eine den o. g. Anforderungen genügende, selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird.
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Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
Die Urkunde über die Gewährleistungsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Gewährleistung abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind vollständig in den Vergabeunterlagen geregelt. Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters bzw. Auftragnehmers sind gegenstandslos.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß § 16 EG Abs. 6 VOL/A in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder; sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass:
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt;
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass:
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.
6 VOL/A vorliegt;
4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind;
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder diese im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert. Gleiches gilt für einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Kfz Haftpflichtversicherungsschutz für sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Fahrzeuge.
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Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen. Die Urkalkulation ist so aufzustellen, dass die Fixkosten und die variablen Kosten jeweils getrennt voneinander aufgeführt werden.
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Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation 10 Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer während des Vergabeverfahrens:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Los 1: Der Transport von Abfallbehältern in ein Auslieferungslager ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung. Die Herstellung, Konfektionierung oder Verteilung von Abfallbehältern sind zu benennende Unterauftragnehmerleistungen.
Los 2: Der Transport von Abfallbehältern ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung. Die Herstellung oder Konfektionierung von Abfallbehältern sind zu benennende Unterauftragnehmerleistungen.
Los 3: Die Reinigung, die Reparatur, das Aufstellen und das Abziehen von Abfallbehältern sind zu benennende Unterauftragnehmerleistungen.
Allgemein:
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer nach dem Vergabeverfahren:
Die Weitervergabe an nachträglich (= nach Zuschlag) benannte Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die vor Beauftragung des Unterauftragnehmers eingeholt werden muss. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
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Erklärung der Einhaltung der Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes:
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Verpflichtungserklärung für Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden bzw. eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt vorlegen.
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— Der Bieter hat die als Anlage H bzw. Anlage I in den Vergabeunterlagen enthaltene Verpflichtungserklärung den Angebotsunterlagen beizufügen;
— Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen;
— sofern der Bieter plant, im Rahmen des Auftrags Nachunternehmer einzusetzen, ist diese Erklärung ebenfalls von jedem Nachunternehmer einzureichen;
— sofern der Bieter plant, zur Durchführung des Auftrags Personal von Verleihunternehmen einzusetzen, ist diese Erklärung ebenfalls von jedem Verleihunternehmen einzureichen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage H bzw. Anlage I zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage H bzw. Anlage I zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Gemäß den Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes sind die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt (Anlage H bzw. Anlage I) u. a. auch für Nachunternehmer und Verleihunternehmen einzureichen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Behältermuster (nur Los 1 und Los 2):
Auf Anforderung sind Behältermuster vom Bieter innerhalb von 7 Kalendertagen an folgende Adresse des Auftraggebers auf eigene Kosten zu liefern:
Kreismülldeponie Scheinberg
Zum Eselweidweg 1
79629 Kleines Wiesental
Die Behältermuster umfassen je einen Behälter der geforderten Behältergrößen. Die Behältermuster müssen die technischen Anforderungen aus Ziffer 6.3.3 bzw. Ziffer 6.4.4 und 6.4.5 der Vergabeunterlagen erfüllen (ohne Prägung etc.).

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt ab Mittwoch, den 4.2.2015. Auch die Abholung der Vergabeunterlagen ist erst ab dem 4.2.2015 möglich.
Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle des Auftraggebers auf schriftliche Anforderung und gegen Zahlung von 20 EUR per Verrechnungsscheck zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschrecks. Eine Rückerstattung des Betrags ist nicht möglich.
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Die Anforderung der Vergabeunterlagen muss enthalten:
— Name und Adresse des Interessenten (Versandadresse für die Vergabeunterlagen);
— Ansprechpartner;
— Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadresse des Ansprechpartners;
— Stichwort „Ausschreibung Behälteränderungsdienst".
Die Vergabeunterlagen können alternativ bei der Kreiskasse des Landratsamtes Lörrach gegen Zahlung von 20 EUR per Verrechnungsscheck oder in bar abgeholt werden (Adresse: Palmstraße 3, 79539 Lörrach, Haus 1, 1. OG, Zimmer 1.52).
Hierbei sind ebenfalls beim Auftraggeber zu hinterlassen:
— Name und Adresse des Interessenten;
— Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadresse des Ansprechpartners.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-20 📅
Öffnungsort: Lörrach
Ort des Eröffnungstermins: Lörrach
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Dr. Silke Bienroth
Name: Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach (EAL) – Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach
Postanschrift: Senser Platz 2
URL der Teilnahme: http://www.loerrach-landkreis.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-04-15 📅
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Datum des Beginns: 2015-12-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-4049/3112 📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist unzulässig:
— soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
— soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 024-040162 (2015-01-30)
Ergänzende Angaben (2015-02-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 028-047126
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 24-040162
ABl. S-Ausgabe: 28
Quelle: OJS 2015/S 028-047126 (2015-02-05)
Ergänzende Angaben (2015-02-25)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 042-072019
ABl. S-Ausgabe: 42
Quelle: OJS 2015/S 042-072019 (2015-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 178-324085
ABl. S-Ausgabe: 178

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-07 📅
Name: ESE GmbH
Postanschrift: Friedrich-Bückling-Str. 8
Postort: Neuruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Name: Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH
Postanschrift: Zeppelinstr. 6
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 28-047126
2015/S 42-072019

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: barbara.hauser@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-4039/4049/3112 📞
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 178-324085 (2015-09-10)