BeLa-Unified Communication (BeLa-UC)

IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)

Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT- und TK-Dienstleister für die Berliner Verwaltung. Diese Leistungen werden durch das ITDZ Berlin selbst und durch vertragliche Einbindung von Vertragspartnern/Rahmenvertragspartnern/Dienstleistungsfirmen erbracht.
Ein Schwerpunkt der Arbeitsaufgaben ist die Bereitstellung, der Ausbau und Betrieb der Versorgung mit TK-Leistungen über das Berliner Landesnetz (BeLa) entsprechend des ITDZ-Produktkataloges. Das ITDZ Berlin betreibt ca. 45 000 Nebenstellen in diversen Standorten für die Berliner Verwaltung, überwiegend mit Anschluss an das BeLa-Sprachnetz.
Das ITDZ Berlin betreibt zur Bereitstellung von Dienstleistungen für seine Kunden ein MPLS-IP-Netz (Multiservicenetz (MSN)), welches für Daten- und Sprachübertragung genutzt wird. Des Weiteren betreibt das ITDZ-Berlin als Vermittlungssystem und Carrierübergabepunkt einen IP-Softswitch. Die TK-Versorgungen der Verwaltungs-Standorte sind über das BeLa an diesen Softswitch angeschlossen. Einzelne TK-Versorgungen in Kundenstandorten des ITDZ sind direkt mit dem PSTN verbunden.
Ziel der Ausschreibung ist es eine vertragliche Basis für die Errichtung eines IP-Centrex-Hybrid-Systems einschließlich der planerischen Anteile / der Konzepte sowie den Ausbau und den Service zu erhalten (Los 1). Zusätzlich soll eine zentral bereitgestellten Unified Messaging Lösung beschafft werden (Los 2).
Die Beauftragung erfolgt zu beiden Losen über einen EVB-IT-Systemvertrag. Erweiterungen der Basisinstallation von Los 1 werden über Einzelabrufe aus dem zusätzlichen Rahmenvertrag für Los 1 durchgeführt.
Der Rahmenvertrag für Los 1 beginnt mit Abnahme der Basisinstallation von Los 1 nach EVB-IT Systemvertrag und hat eine Laufzeit von 48 Monaten.
Für Los 2 wird es für max. 48 Monate ab Abnahme des Gesamtsystems, entsprechend des Kundenzuwachses beim ITDZ Berlin, zu Erweiterungen des Systems mit zusätzlichen Lizenzen und Dienstleistungen auf Grundlage der Regelungen des EVB-IT Systemvertrages in Form von Einzelabrufen vergleichbar eines Rahmenvertrages kommen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-18 Auftragsbekanntmachung
2016-04-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-11-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldekabel und -ausrüstung
Menge oder Umfang:
Der Gesamtumfang der Beschaffungen für TK-Lösungen aus den Rahmenverträgen in den nächsten 4 Jahren wird mit einem Orientierungsbedarf von ca. 12 000 Nebenstellen eingeschätzt. Für das ITDZ Berlin ergibt sich eine Abnahmeverpflichtung nur für die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mindestmengen.4 300 000
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 4 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldekabel und -ausrüstung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de 📧
Telefon: +49 30902226697 📞
Fax: +49 3090283055 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 184-333769
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
— VI.3.1 Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß §§ 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Deckblatt zur Einreichung von Angeboten aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden. — VI.3.2 Die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen,Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produkt beziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z.B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegt werden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu dem handelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen. — VI.3.3 Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und – soweit möglich – belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. §101a GWB vorliegen. — VI.3.4 Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen. — VI.3.5 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für dieBerufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. — VI.3.6 Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart: Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gelten für eine Leistung mehrere Tarifverträge (gemischte Leistungen), ist der Tarifvertrag maßgeblich, in dem der überwiegende Teil der Leistung liegt. Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen.) Zudem verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.) Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen. Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte. Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT- und TK-Dienstleister für die Berliner Verwaltung. Diese Leistungen werden durch das ITDZ Berlin selbst und durch vertragliche Einbindung von Vertragspartnern/Rahmenvertragspartnern/Dienstleistungsfirmen erbracht.
Mehr anzeigen
Ein Schwerpunkt der Arbeitsaufgaben ist die Bereitstellung, der Ausbau und Betrieb der Versorgung mit TK-Leistungen über das Berliner Landesnetz (BeLa) entsprechend des ITDZ-Produktkataloges. Das ITDZ Berlin betreibt ca. 45 000 Nebenstellen in diversen Standorten für die Berliner Verwaltung, überwiegend mit Anschluss an das BeLa-Sprachnetz.
Mehr anzeigen
Das ITDZ Berlin betreibt zur Bereitstellung von Dienstleistungen für seine Kunden ein MPLS-IP-Netz (Multiservicenetz (MSN)), welches für Daten- und Sprachübertragung genutzt wird. Des Weiteren betreibt das ITDZ-Berlin als Vermittlungssystem und Carrierübergabepunkt einen IP-Softswitch. Die TK-Versorgungen der Verwaltungs-Standorte sind über das BeLa an diesen Softswitch angeschlossen. Einzelne TK-Versorgungen in Kundenstandorten des ITDZ sind direkt mit dem PSTN verbunden.
Mehr anzeigen
Ziel der Ausschreibung ist es eine vertragliche Basis für die Errichtung eines IP-Centrex-Hybrid-Systems einschließlich der planerischen Anteile / der Konzepte sowie den Ausbau und den Service zu erhalten (Los 1). Zusätzlich soll eine zentral bereitgestellten Unified Messaging Lösung beschafft werden (Los 2).
Mehr anzeigen
Die Beauftragung erfolgt zu beiden Losen über einen EVB-IT-Systemvertrag. Erweiterungen der Basisinstallation von Los 1 werden über Einzelabrufe aus dem zusätzlichen Rahmenvertrag für Los 1 durchgeführt.
Der Rahmenvertrag für Los 1 beginnt mit Abnahme der Basisinstallation von Los 1 nach EVB-IT Systemvertrag und hat eine Laufzeit von 48 Monaten.
Für Los 2 wird es für max. 48 Monate ab Abnahme des Gesamtsystems, entsprechend des Kundenzuwachses beim ITDZ Berlin, zu Erweiterungen des Systems mit zusätzlichen Lizenzen und Dienstleistungen auf Grundlage der Regelungen des EVB-IT Systemvertrages in Form von Einzelabrufen vergleichbar eines Rahmenvertrages kommen.
Mehr anzeigen
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Planung, Implementierung und den Service eines IP-Centrex-Hybrid-Systems
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 IPC-Hybrid beinhaltet folgende
Anteile:1) Planung des Systems; Erstellung von/Mitarbeit an Konzepten; Projektleitungsanteil des AN für 1) und 2)2) Basisimplementierung: Grundausbau des zentralen Lösungsanteils, Beispielen mit dezentralen Standortausstattungen und -anbindungen, Managementausstattung, Testsystem; Schulungen, Abnahmetests, Dokumentation3) Rahmenvertrag IP-Centrex-Hybrid-Lösung: Erweiterung/Ausbau IPC-Hybrid-zentraler Standort, -dezentrale Standorte (Warenkorb), Changeleistungen und Zubehör/Installation, Stundenleistungen4) Services und Dienstleistungen für 2.) und 3.), erweiterte Gewährleistungsleistungen, Wartungs- u. Störungsleistungen, Instandhaltung Software-Pflege.Über die Punkte 1), 2) und 4) wird dieser EVB-IT-Systemvertrag abgeschlossen. Im Punkt 3) wird die bestehende Basisimplementierung gemäß dem Rahmenvertrag (RV) erweitert.
Anteile:
1) Planung des Systems; Erstellung von/Mitarbeit an Konzepten; Projektleitungsanteil des AN für 1) und 2)
2) Basisimplementierung: Grundausbau des zentralen Lösungsanteils, Beispielen mit dezentralen Standortausstattungen und -anbindungen, Managementausstattung, Testsystem; Schulungen, Abnahmetests, Dokumentation
3) Rahmenvertrag IP-Centrex-Hybrid-Lösung: Erweiterung/Ausbau IPC-Hybrid-zentraler Standort, -dezentrale Standorte (Warenkorb), Changeleistungen und Zubehör/Installation, Stundenleistungen
4) Services und Dienstleistungen für 2.) und 3.), erweiterte Gewährleistungsleistungen, Wartungs- u. Störungsleistungen, Instandhaltung Software-Pflege.
Über die Punkte 1), 2) und 4) wird dieser EVB-IT-Systemvertrag abgeschlossen. Im Punkt 3) wird die bestehende Basisimplementierung gemäß dem Rahmenvertrag (RV) erweitert.
Menge oder Umfang: Mindestabnahmemenge: 1 200 Nebenstellen an max. 128 Standorten;Die Mindestbeauftragungsmenge bezieht sich auf die Summe aller Einzelabrufe der Verträge dieses Loses und eine Laufzeit von 48 Monaten.Bei verkürzter Laufzeit verringert sich die Mindestbeauftragungsmenge entsprechend.
Mindestabnahmemenge: 1 200 Nebenstellen an max. 128 Standorten;
Die Mindestbeauftragungsmenge bezieht sich auf die Summe aller Einzelabrufe der Verträge dieses Loses und eine Laufzeit von 48 Monaten.
Bei verkürzter Laufzeit verringert sich die Mindestbeauftragungsmenge entsprechend.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Unified Messaging Lösung (Unified Messaging Systems (UMS))
Kurze Beschreibung:
Los 2 UMS:Bereitstellung einer zentralen UMS-Lösung für die am Sprachnetz des Berliner Landesnetzes (BeLa PBX) angeschlossenen TK-Systeme mit dem Ziel der schrittweisen Ablösungen zweier getrennt voreinander agierenden Voicemail und Fax/SMS Lösung. Im ersten Schritt sollen die im Preisblatt in Form der Grundpositionen gekennzeichneten Ausbaustandes beschafft und schlussendlich in 2016 betriebsbereit übergeben sowie abgenommen werden. Anschließend erfolgen dann innerhalb der Laufzeit von 48 Monaten auf Grundlage des EVB-IT Systemvertrages die weiteren Abrufe bis zur geplanten Ausbaustufe des Gesamtsystems.
Mehr anzeigen
Los 2 UMS:
Bereitstellung einer zentralen UMS-Lösung für die am Sprachnetz des Berliner Landesnetzes (BeLa PBX) angeschlossenen TK-Systeme mit dem Ziel der schrittweisen Ablösungen zweier getrennt voreinander agierenden Voicemail und Fax/SMS Lösung. Im ersten Schritt sollen die im Preisblatt in Form der Grundpositionen gekennzeichneten Ausbaustandes beschafft und schlussendlich in 2016 betriebsbereit übergeben sowie abgenommen werden. Anschließend erfolgen dann innerhalb der Laufzeit von 48 Monaten auf Grundlage des EVB-IT Systemvertrages die weiteren Abrufe bis zur geplanten Ausbaustufe des Gesamtsystems.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang: Mindestabnahmemenge:Im Erstausbau sind 10 000 Nutzer vorgesehen.
Mindestabnahmemenge:
Im Erstausbau sind 10 000 Nutzer vorgesehen.
Der Gesamtumfang der Beschaffungen für TK-Lösungen aus den Rahmenverträgen in den nächsten 4 Jahren wird mit einem Orientierungsbedarf von ca. 12 000 Nebenstellen eingeschätzt. Für das ITDZ Berlin ergibt sich eine Abnahmeverpflichtung nur für die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mindestmengen.
Mehr anzeigen
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 17/2015 OV BeLa UC
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Diverse Verwaltungsstandorte in Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— III.2.1.1 (A/aA) Eigenerklärung gem. § 6 EG VOL/A unter Verwendung des Formulars E I; *A, *U
— III.2.1.2 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E V; *A, *U
— III.2.1.3 (A) Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars E VI; *A
— III.2.1.4 (A) Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des Formulars E VII (auf Anforderung der ausschreibenden Stelle); *U
— III.2.1.5 (A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VIII und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars E IX soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; *A
— III.2.1.6 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, *A
Mehr anzeigen
Legende:
(aA) = auftragsbezogenes Ausschlusskriterium,
A = Ausschlusskriterium Eignung,
*A beizubringen vom Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*U beizubringen von allen Unterauftragnehmern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— III.2.2.1 (I) Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – (unter Verwendung des Formulars E II) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos); *A, *U
— III.2.2.2 (A) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II.; *A, *U, *S
— III.2.2.3 (A) Nettoumsatz im Geschäftsfeld – TK/Unified Communications – der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II.; *L, *S
— III.2.2.4 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt mindestens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall.; *E
Mehr anzeigen
— III.2.2.5 (A) Vor Zuschlag ist auf Anforderung des Auftraggebers die Bereitschaft über die Stellung einer Sicherheitsleistung für die Vorauszahlung, Vertragserfüllung und Mängelbeseitigung gem. § 18 VOL/B im Zuschlagsfall in Höhe von:
— Vorauszahlungsbürgschaft – Summe der (Voraus)-Zahlungen bis zur Betriebsbereitschaftserklärung des Produktivsystems
— kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit – jeweils 10 % des Pauschalfestpreises gemäß EVB-IT Systemvertrag Nr. 9 (unter Verwendung des Formulars E XII ) zu erklären.; *E
Legende:
A = Ausschlusskriterium Eignung,
I = Information,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
— III.2.2.2 (A) pro Geschäftsjahr oder im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre: Los 1: 3 000 000 EUR, Los 2: 3 000 000 EUR; *A, *U, *S, gilt für Los 1 und Los 2
— III.2.2.3 (A) pro Geschäftsjahr oder im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre: Los 1: 3 000 000 EUR, Los 2: 500 000 EUR; *L, *S, gilt für Los 1 und Los 2
— III.2.2.4 (A) Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt mindestens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag.; *E, gilt für Los 1 und Los 2
Mehr anzeigen
Legende:
A = Ausschlusskriterium Eignung,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— III.2.3.1 (A) Darstellung der angewandten Qualitätssicherungsverfahren (formlos). Sofern eine ISO oder Öko-Audit Zertifizierung vorliegt, bitte das Zertifikat als Fotokopie beilegen.; *L, *S
— III.2.3.2 (A) Angabe von mindestens 1 Referenz zu Los 1, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XIII. Die Referenz darf nicht älter als 4 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Folgende Angaben zu der Referenz sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung der Referenz aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten bzw. die Art der Leistung hervorgeht,
— Angabe, ob ein Service- und Instandhaltungsvertrag besteht,
— Angabe zum Realisierungszeitpunkt der Leistung und wenn vorhanden, zur Laufzeit des Service- und Instandhaltungsvertrages.; *L, *S
— III.2.3.3 (A) Angabe von mindestens 2 Referenzen zu Los 2, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XIII. Die Referenz darf nicht älter als 4 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
— III.2.3.4 (A) Angabe der Anzahl der Supportmitarbeiter in der Qualifikation Systemtechniker und in der Qualifikation Systemimplementierung für die angebotene Technik (unter Verwendung des Formulars E II), die in maximal einer Stunde Standorte innerhalb des Berliner Autobahnrings und Potsdam und die in maximal 2 Stunden Standorte in Cottbus erreichen können und damit die Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können. Eine Kopie eines aktuellen, nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe, Zertifikats über eine qualifizierte Schulung zu Los 1 ist beizufügen.; *L, *S
Mehr anzeigen
— III.2.3.5 (A) Angabe der Anzahl der Supportmitarbeiter in der Qualifikation Systemtechniker und in der Qualifikation Systemimplementierung für die angebotene Technik (unter Verwendung des Formulars E II), die in maximal einer Stunde die Standorte des ITDZ Berlin erreichen können und damit die Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können. Eine Kopie eines aktuellen, nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe, Zertifikats über eine qualifizierte Schulung zu Los 2 ist beizufügen. *L, *S
Mehr anzeigen
— III.2.3.6 (A) Der Bieter weist durch schriftliche Zusicherung mit Angabe der fachlichen Qualifikation der Hotline-Mitarbeiter nach, dass eine Service-Hotline in der Zeit von 00:00 bis 24:00 jeden Tag im Jahr durch fachkundige Mitarbeiter besetzt ist, um jederzeit Störungs-/Fehlermeldungen des ITDZ Berlin entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. (formlos); *L, *S
Mehr anzeigen
— III.2.3.7 (A) Nachweis einer Zertifizierung für die angebotene Technik (für das Unternehmen) *L, *S
— III.2.3.8 (A/B) Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter für folgende Positionen
a) unter Verwendung der Formulare E XIV und E XVII: Persönliches Profil Projektmanagement (mind. 2 Profile, PM und Vertreter); *L, *S
— III.2.3.9 (A/B) Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter für folgende Positionen
b) unter Verwendung der Formulare E XV und E XVII: Persönliches Profil Systemberatung (mind. 2 Profile), *L, *S
— III.2.3.10 (A/B) Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter für folgende Positionen
c) unter Verwendung der Formulare E XVI und E XVII: Persönliches Profil Systemimplementierung (mind. 4 Profile); *L, *S
Legende:
A = Ausschlusskriterium Eignung,
B = Bewertungskriterium Eignung,
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
III.2.3.2 (A) mindestens 1 Referenz für Los 1, deren Projektabschluss nicht älter als 4 Jahre (gerechnet vom Angebotsdatum) ist; Vergleichbarkeit der Größenordnung: Los 1: ≥ 5000 Nebenstellen, ≥ 30 Standorte; *L, *S, gilt für Los 1
III.2.3.3 (A) mindestens 2 Referenzen für Los 2, deren Projektabschluss nicht älter als 4 Jahre (gerechnet vom Angebotsdatum) ist. Vergleichbarkeit der Größenordnung: Los 2: ≥ 5000 Nutzer VoiceMail, ≥ 500 Nutzer Fax, ≥ 500 Nutzer SMS; *L, *S, gilt für Los 2
Mehr anzeigen
III.2.3.4 (A) mindestens 3 zertifizierte Supportmitarbeiter in der Qualifikation Systemtechniker (2 x) und in der Qualifikation Systemimplementierung (1 x) für die angebotene Technik; *L, *S, gilt für Los 1
III.2.3.5 (A) mindestens 2 zertifizierte Supportmitarbeiter in der Qualifikation Systemtechniker (1 x) und in der Qualifikation Systemimplementierung (1 x) für die angebotene Technik; *L, *S, gilt für Los 2
III.2.3.8 (A/B) Die erforderlichen Skills sind in der Anlage E XIV beschrieben. Projektmanager gelten als geeignet, wenn sie
— alle in der betreffenden Anlage E XIV durch entsprechenden Klammerzusatz ausdrücklich als „Mindestanforderung“ ausgewiesenen Kriterien erfüllen und
— gleichzeitig mindestens 70 % der weiteren dort genannten Kriterien erfüllen; *L, *S, gilt für Los 1 und Los 2
III.2.3.9 (A/B) Die erforderlichen Skills sind in der Anlage E XV beschrieben. Systemberater gelten als geeignet, wenn sie
— alle in der betreffenden Anlage E XV durch entsprechenden Klammerzusatz ausdrücklich als „Mindestanforderung“ ausgewiesenen Kriterien erfüllen und
III.2.3.10 (A/B) Die erforderlichen Skills sind in der Anlage E XVI beschrieben. Systemimplementierer gelten als geeignet, wenn sie
— alle in der betreffenden Anlage E XVI durch entsprechenden Klammerzusatz ausdrücklich als „Mindestanforderung“ ausgewiesenen Kriterien erfüllen und
— gleichzeitig mindestens 70 % der weiteren dort genannten Kriterien erfüllen; *L, *S, Gilt für Los 1 und Los 2
B = Bewertungskriterium Eignung,
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nach Eingang des Zuschlagsschreibens hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Vertragserfüllung eine auf mindestens 72 Monate (48 Monate Vertragslaufzeit zzgl. 24 Monate Gewährleistungszeitraum) befristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von jeweils 10 % vom Pauschalfestpreis gemäß EVB-IT Systemvertrag zu erbringen, unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung sowie Vorausklage eines nach § 18 Nr. 2 VOL/B zugelassenen Bürgen, die sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere auf die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen erstreckt.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: EVB-IT Systemvertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen.
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind in den Punkten III 1.4) und III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mehr anzeigen
Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht
Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht.
als Einzelbieter ein konkurrierendes Angebot einreichen und umgekehrt.
Sonstige besondere Bedingungen:
— III.1.4.1(aA) Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars E III; *A, *U
— III.1.4.2 (aA) Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit unter Verwendung des Formulars E IV; *A, *U
— III.1.4.3 (aA) Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen / Sicherheitsüberprüfung / Geheimschutzbetreuung Bereitschaftserklärung nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E X für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu Sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen; *A, *U
Mehr anzeigen
— III.1.4.4 (aA) Scientology-Schutzerklärung unter Verwendung Formulars E XI; *L
geforderte Mindeststandards:
— III.1.4.4 (aA) von allen Mitgliedern/Unterauftragnehmern, die ggf. Schulungsleistungen erbringen; *L
Legende:
(aA) = auftragsbezogenes Ausschlusskriterium,
*A beizubringen vom Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*U beizubringen von allen Unterauftragnehmern
*L beizubringen vom Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft
bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung
vorgesehen ist/sind.
— III.1.4.4 (aA)
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an geeignete Nachunternehmer übertragen will. Hersteller und Distributoren sind keine Nachunternehmer.
Bei bekannten Nachunternehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben und deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die in den Punkten III 1.4 und III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise, nachzuweisen.
Mehr anzeigen
Stehen die Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht konkret fest, muss deren Eignung vor deren Einsatz nachgewiesen werden.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Nachunternehmer ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ulrike Würfel
Internetadresse: www.itdz-berlin.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 17/2015 OV BeLa UC
Zusätzliche Informationen
— VI.3.1 Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß §§ 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Deckblatt zur Einreichung von Angeboten aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
— VI.3.2 Die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen,Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produkt beziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z.B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegt werden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu dem handelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen.
Mehr anzeigen
— VI.3.3 Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und – soweit möglich – belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. §101a GWB vorliegen.
Mehr anzeigen
— VI.3.4 Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
— VI.3.5 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für dieBerufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Mehr anzeigen
— VI.3.6 Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt.
Mehr anzeigen
Gelten für eine Leistung mehrere Tarifverträge (gemischte Leistungen), ist der Tarifvertrag maßgeblich, in dem der überwiegende Teil der Leistung liegt.
Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
Mehr anzeigen
Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen.)
Mehr anzeigen
Zudem verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.)
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Mehr anzeigen
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).
Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich.).
Mehr anzeigen
In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich.).
Quelle: OJS 2015/S 184-333769 (2015-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 477 608,81 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin
Postanschrift: Berliner Str. 112-115
Kontakt
Telefon: +49 30902224353 📞
Fax: +49 30902223303 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 069-120112
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 184-333769
ABl. S-Ausgabe: 69

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 17/2015, Los 2 "UC Light"

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-04 📅
Name: DeTeWe communications GmbH
Postanschrift: Zeughofstr.1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Michaela Jahns

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist:
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 069-120112 (2016-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldeeinrichtungen
Referenznummer: 03/2016 (und 17/2015)
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung war es eine vertragliche Basis für die Errichtung eines IP-Centrex-Hybrid-Systems einschließlich der planerischen Anteile / der Konzepte sowie den Ausbau und den Service zu erhalten.
Gesamtwert des Auftrags: 4 340 137 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldeeinrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fernmeldekabel und -ausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3090222-5140 📞
Fax: +49 309028-3055 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 214-389656
ABl. S-Ausgabe: 214
Zusätzliche Informationen
Das wirtschaftlichste Angebot wurde nach der erweiterten Richtwertmethode (erw. RW-Methode) gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, Version 2.0, Stand: Juni 2010 (UfAB V) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (www.cio.bund.de) ermittelt.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung IPC-Hybrid beinhaltet folgende Anteile:
1) Planung des Systems; Erstellung von/Mitarbeit an Konzepten; Projektleitungsanteil des AN für 1) und 2).
2) Basisimplementierung: Grundausbau des zentralen Lösungsanteils, Beispiel mit dezentralen Standortausstattungen und -anbindungen, Managementausstattung, Testsystem; Schulungen, Abnahmetests, Dokumentation.
3) Rahmenvertrag IP-Centrex-Hybrid-Lösung: Erweiterung/Ausbau IPC-Hybrid-zentraler Standort, -dezentrale Standorte (Warenkorb), Changeleistungen und Zubehör/Installation, Stundenleistungen.
4) Services und Dienstleistungen für 2.) und 3.), erweiterte Gewährleistungsleistungen, Wartungs- u.Störungsleistungen, Instandhaltung Software-Pflege.
Über die Punkte 1), 2) und 4) wird dieser EVB-IT-Systemvertrag abgeschlossen. Im Punkt 3) wird die bestehende Basisimplementierung gemäß des Rahmenvertrages (RV) erweitert.
Zusätzliche Informationen:
Das wirtschaftlichste Angebot wurde nach der erweiterten Richtwertmethode (erw. RW-Methode) gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, Version 2.0, Stand: Juni 2010 (UfAB V) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (www.cio.bund.de) ermittelt.
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung gemäß Anforderungskatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): Erw. RW-Methode
Gewichtung des Preises: Erw. RW-Methode

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 (d. h. die vorstehenden Punkte 1 bis 4) gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138498 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2016/S 214-389656 (2016-11-03)