Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Belieferung von diversen Küchenutensilien mit Webshop-Anbindung an das SAP-Bestellsystem der KfW Bankengruppe. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen: Los 1: Gebrauchsartikel, d. h. Töpfe, Pfannen, Glas, Bestecke, Porzellan, Tabletts, Servierwagen, Kaffee-/Teekanne und Kleinmaterialien und Los 2: Verbrauchsartikel, d. h. Verpackungsmaterialen (wie Alu-/Frischhalte-folie), Papier und Dekoration. Es sollen die Standorte der KfW in Berlin, Bonn und Frankfurt/Main mit Gebrauchs- (Los 1) und der Standort Frankfurt am Main mit Verbrauchsartikeln (Los 2) beliefert werden. Alle Artikel mit Angabe des unverbindlich geschätzten jährlichen Bedarfs sind in der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen detailliert aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974310📞
Fax: +49 6974312944 📠
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW. Dort erhalten Sie weitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten Schritt müssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link –Neuregistrieren. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung und dem Passwort können Sie sich auf der Plattform anmelden. Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Wichtig:
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bieter zwingend die von der KfW zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare verwenden.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bewerber sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt,können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW. Dort erhalten Sie weitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten Schritt müssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link –Neuregistrieren. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung und dem Passwort können Sie sich auf der Plattform anmelden. Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Wichtig:
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bieter zwingend die von der KfW zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare verwenden.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bewerber sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt,können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Belieferung von diversen Küchenutensilien mit Webshop-Anbindung an das SAP-Bestellsystem der KfW Bankengruppe.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen:
Los 1: Gebrauchsartikel, d. h. Töpfe, Pfannen, Glas, Bestecke, Porzellan, Tabletts, Servierwagen, Kaffee-/Teekanne und Kleinmaterialien und
Los 2: Verbrauchsartikel, d. h. Verpackungsmaterialen (wie Alu-/Frischhalte-folie), Papier und Dekoration.
Es sollen die Standorte der KfW in Berlin, Bonn und Frankfurt/Main mit Gebrauchs- (Los 1) und der Standort Frankfurt am Main mit Verbrauchsartikeln (Los 2) beliefert werden.
Alle Artikel mit Angabe des unverbindlich geschätzten jährlichen Bedarfs sind in der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen detailliert aufgeführt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebrauchsartikel
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Belieferung von diversen Küchenutensilien mit Webshop-Anbindung an das SAP-Bestellsystem der KfW…
… Bankengruppe: — Gebrauchsartikel, d. h. Töpfe, Pfannen, Glas, Bestecke, Porzellan, Tabletts, Servierwagen, Kaffee-/Teekanne und Kleinmaterialien;— Alle Artikel mit Angabe des unverbindlich geschätzten jährlichen Bedarfs sind in der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen detailliert aufgeführt; — Es sollen die Standorte der KfW in Berlin, Bonn und Frankfurt am Main mit Gebrauchsartikeln beliefert werden; — Elektronische Anbindung an das Bestellsystem der KfW Bankengruppe.
… Bankengruppe:
— Gebrauchsartikel, d. h. Töpfe, Pfannen, Glas, Bestecke, Porzellan, Tabletts, Servierwagen, Kaffee-/Teekanne und Kleinmaterialien;
— Alle Artikel mit Angabe des unverbindlich geschätzten jährlichen Bedarfs sind in der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen detailliert aufgeführt;
— Es sollen die Standorte der KfW in Berlin, Bonn und Frankfurt am Main mit Gebrauchsartikeln beliefert werden;
— Elektronische Anbindung an das Bestellsystem der KfW Bankengruppe.
Dauer: 24 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Verbrauchsartikel
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Belieferung von diversen Küchenutensilien mit Webshop-Anbindung an das SAP-Bestellsystem der KfW Bankengruppe:— Verbrauchsartikel, d. h. Verpackungsmaterialen (wie Alu-/Frischhalte-folie), Papier und Dekoration;— Alle Artikel mit Angabe des unverbindlich geschätzten jährlichen Bedarfs sind in der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen detailliert aufgeführt;— Es soll der Standort Frankfurt am Main mit Verbrauchsartikeln beliefert werden;— Elektronischer Anbindung an das Bestellsystem der KfW Bankengruppe.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Belieferung von diversen Küchenutensilien mit Webshop-Anbindung an das SAP-Bestellsystem der KfW Bankengruppe:— Verbrauchsartikel, d. h. Verpackungsmaterialen (wie Alu-/Frischhalte-folie), Papier und Dekoration;— Alle Artikel mit Angabe des unverbindlich geschätzten jährlichen Bedarfs sind in der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen detailliert aufgeführt;— Es soll der Standort Frankfurt am Main mit Verbrauchsartikeln beliefert werden;— Elektronischer Anbindung an das Bestellsystem der KfW Bankengruppe.
— Verbrauchsartikel, d. h. Verpackungsmaterialen (wie Alu-/Frischhalte-folie), Papier und Dekoration;
— Alle Artikel mit Angabe des unverbindlich geschätzten jährlichen Bedarfs sind in der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen detailliert aufgeführt;
— Es soll der Standort Frankfurt am Main mit Verbrauchsartikeln beliefert werden;
— Elektronischer Anbindung an das Bestellsystem der KfW Bankengruppe.
Beschreibung der Optionen:
Los 1: Verlängerungsoption um zwei Mal je 12 Monate.
Los 2: Verlängerungsoption um ein Mal 12 Monate und ein Mal 6 Monate.
Referenznummer: KfW_ZS-2015-0045_SN; VSt.-Nr. 45/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1.) Der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung verweist, müssen folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist;
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— er sich nicht in Liquidation befindet;
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt;
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat;
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B.eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B.eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
„§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge:
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.“
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.“
und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
— er in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden:
a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105) unterstützt und achtet.
(2.) Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012-2014);
— Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012-2014).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Kurzdarstellung des Unternehmens;
— Angabe von mindestens drei Leistungen pro Los,
die nach Art (Belieferung von Küchenutensilien entsprechend dem jeweiligen Los) und Umfang (siehe geschätzte Jahresmenge in der Leistungsbeschreibung, Teil D) mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und
die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und
deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt.
Trifft die vergleichbare Leistung einer Referenz auf mehrere Lose zu, so ist eine Mehrfachangabe dieser Referenz für verschiedene Lose möglich.
— Firmeneigenes Nachhaltigkeitskonzept, welches insbesondere folgende Gesichtspunkte darstellt: Nachhaltige Einkaufspolitik (Beschreibung des Bieter-Sortiments in Bezug auf Nachhaltigkeit), Umwelt (CO2-Reduzierung, Grünstrom etc.), soziales Engagement bzgl. Nachhaltigkeit.
— Firmeneigenes Nachhaltigkeitskonzept, welches insbesondere folgende Gesichtspunkte darstellt: Nachhaltige Einkaufspolitik (Beschreibung des Bieter-Sortiments in Bezug auf Nachhaltigkeit), Umwelt (CO2-Reduzierung, Grünstrom etc.), soziales Engagement bzgl. Nachhaltigkeit.
Mindeststandards:
— Angabe von mindestens 3 Leistungen pro Los,
die nach Art (Belieferung von Küchenutensilien entsprechend dem jeweiligen Los) und Umfang (siehe geschätzte Jahresmenge in der Leistungsbeschreibung, Teil D) mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und
die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und
deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt.
Trifft die vergleichbare Leistung einer Referenz auf mehrere Lose zu, so ist eine Mehrfachangabe dieser Referenz für verschiedene Lose möglich.
— Hinweis auf Mindestanforderung in der Leistungsbeschreibung:
Der Bieter hat die Lieferungen des Kernsortiments (alle in dieser Ausschreibung angebotenen Produkte) an die Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Berlin und Bonn innerhalb von 5 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) durchzuführen. D. h. der Leistungserfolg muss nach der Bestellung am jeweiligen Leistungsort spätestens am 5. Tag eintreten. Die Befähigung des Bieters, die Lieferzeit von maximal 5 Arbeitstagen gem. Rahmenvertrag, Teil C der Vergabeunterlagen, einhalten zu können, stellt eine Mindestbedingung dar, die bei Nichteinhaltung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt.
Der Bieter hat die Lieferungen des Kernsortiments (alle in dieser Ausschreibung angebotenen Produkte) an die Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Berlin und Bonn innerhalb von 5 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) durchzuführen. D. h. der Leistungserfolg muss nach der Bestellung am jeweiligen Leistungsort spätestens am 5. Tag eintreten. Die Befähigung des Bieters, die Lieferzeit von maximal 5 Arbeitstagen gem. Rahmenvertrag, Teil C der Vergabeunterlagen, einhalten zu können, stellt eine Mindestbedingung dar, die bei Nichteinhaltung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bieter hat im Auftragsfall der KfW eine Police der in Teil C der Vergabeunterlagen (Vertragsbedingungen) geforderten Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Teil C der Vergabeunterlagen (Vertragsbedingungen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sarah Nelson
Name: KfW
URL der Dokumente: http://vergabe.kfw.de🌏
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW. Dort erhalten Sie weitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten Schritt müssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link –Neuregistrieren. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung und dem Passwort können Sie sich auf der Plattform anmelden. Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW. Dort erhalten Sie weitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten Schritt müssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link –Neuregistrieren. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung und dem Passwort können Sie sich auf der Plattform anmelden. Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Wichtig:
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bieter zwingend die von der KfW zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare verwenden.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bewerber sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bewerber sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt,können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt,können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 GWB:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2015/S 155-285451 (2015-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 697431-0📞
Fax: +49 697431-2944 📠
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-08 📅
Name: Boehringer Gastro Profi GmbH
Postanschrift: Christian-Lassen-Str. 17
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-17 📅
Name: BUNZL Verpackungen GmbH
Postanschrift: Elbestraße 1 – 3
Postort: Marl
Postleitzahl: 45768
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 186 II GWB gelten vorliegend folgende Regelungen fort:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1 – 4 GWB a. F. hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB a. F. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1 – 4 GWB a. F. hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB a. F. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 GWB a. F.:
Zudem weist die Vergabestelle auf die Regelungen des § 101b GWB a. F. hin:
§ 101b GWB a. F.:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.