Hintergrund: Die hsh finanzfonds AöR (Auftraggeber oder finfo) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein errichtet worden ist. Die Länder sind – teilweise vermittelt über die finfo – Mehrheitseigentümer der HSH Nordbank AG (HSH). Diese befindet sich seit Mai 2013 in einem EU-Beihilfenverfahren, dessen Gegenstand die Wiedererhöhung der sog. Sunrisegarantie von 7 Mrd. Euro auf 10 Mrd. Euro ist. Im Oktober 2015 haben die Länder und die Europäische Kommission in dem Beihilfeverfahren eine vorläufige Verständigung erzielt. Neben der endgültigen Genehmigung der Wiedererhöhung sieht diese eine Aufspaltung der HSH in eine Holding- sowie eine operative Tochtergesellschaft vor, welche die derzeitigen Geschäfte der HSH weiterführt. Nach der endgültigen Entscheidung, die im ersten Halbjahr 2016 erwartet wird, haben die Länder zugesagt, innerhalb einer angemessenen Frist ihre Anteile an der HSH im Rahmen eines offenen, transparenten und wettbewerblichen Verfahrens zu privatisieren. Beschreibung der ausschreibungsgegenständlichen Leistung: Gegenstand dieses Auftrages ist eine umfassende Begleitung der finfo und der hinter dieser stehenden Länder bei der Vorbereitung und Durchführung dieses anstehenden Privatisierungsverfahrens. Dazu werden jedenfalls in Abstimmung mit ihren rechtlichen Beratern die folgenden Leistungen gehören: — Aufarbeitung möglicher Veräußerungswege und ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung anderer durch Beihilfeentscheidungen ausgelöster Veräußerungsprozesse und möglicher Besonderheiten bei der HSH — Unterstützung bei der Abstimmung des Veräußerungsverfahrens mit der Kommission — Verfahrensstrukturierung und Vorbereitung der notwendigen Verfahrensunterlagen — Auswertung und Bewertung der Kaufangebote — Unterstützung bei der Erstellung des Kaufvertrages und bei der Kaufvertragsverhandlung (wirtschaftliche Aspekte: u. a. im Zusammenhang mit Gewährleistungen, Kaufpreisanpassungen zwischen Signing und Closing; die Rechtsberatung ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung) — Einschätzung und Bewertung des finalen Verhandlungsergebnisses (Fairness Opinion) — Unterstützung bei der Steuerung des Prozesses und Vorbereitung der wesentlichen Entscheidungen — Unterstützung bei der Prozessdokumentation und Ergebnispräsentation u.a. auch für politische Gremien Die Unterstützung des auszuwählenden Beraters soll es ermöglichen, zeitnah Sachverhalte und Handlungsoptionen im Veräußerungsprozess evaluieren zu können und Entscheidungen zu treffen. Dabei wird eine enge Zusammenarbeit mit den Rechtsberatern der finfo und der Länder erwartet. Die Beratungsleistung erfordert regelmäßige Präsenztermine in Hamburg. Die Arbeit des Beraters ist kurzfristig aufzunehmen. Die Beratungsleistungen werden bis zum Abschluss des Veräußerungsprozesses erfolgen. Es ist denkbar, dass der zunächst mit der finfo abzuschließende Beratungsvertrag nach erfolgter Umstrukturierung der HSH in eine Holding- und eine Tochtergesellschaft auf die Holdinggesellschaft übergeht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Fusionen und Übernahmen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Fusionen und Übernahmen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: hsh finanzfonds AöR, vertreten durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hsh-finanzfonds.de/🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428232731📞
Fax: +49 40428231364 📠
(i) Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) genannten Unterlagen. Anhand des Teilnahmeantrags wird die Eignung der Bieter geprüft und die Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren nach Ziffer IV.1.2) ausgewählt. Die ausgewählten Bieter werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt.
(ii) Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zu 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt.
(iii) Der Teilnahmeantrag ist mit dem Formular des Auftraggebers einzureichen; zusätzlich sind die Formulare „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ und „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ einzureichen. Sämtliche Unterlagen sind unter der E-Mail-Adresse ausschreibungen@fb.hamburg.de abrufbar. Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform in einem verschlossenen Umschlag adressiert an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftszimmer (Zimmer 100), Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg mit dem Vermerk „Vergabeunterlagen Projektnummer 2015000154/Bitte nicht öffnen.“ einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Eine andere Form der Einreichung (bspw. per E-Mail oder Fax) ist nicht zulässig.
Zusätzlich – und ohne Einfluss auf die Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft – ist eine elektronische Version auf einem geeigneten Datenträger mit dem Original einzureichen.
(iv) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Soweit diese nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
(v) Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung Nachunternehmen bedienen will, hat er diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.2.3) entsprechenden Nachweisen darzulegen. Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten Nachunternehmer dem Bieter/der Bietergemeinschaft bei Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung“).
(vi) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Ein Anspruch auf solch eine Handhabung besteht nicht. Eine Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
(vii) Enthält die Bekanntmachung nach Auffassung des Bieters/der Bietergemeinschaft Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bieters/einer Bietergemeinschaft gegen geltendes Recht, so ist der Auftraggeber darauf unverzüglich hinzuweisen.
(viii) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
(ix) Der Auftraggeber ist bis zur Erteilung des Zuschlags jederzeit berechtigt, das Verfahren aufzuheben. Auch in diesem Fall wird keine Entschädigung gewährt.
(i) Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) genannten Unterlagen. Anhand des Teilnahmeantrags wird die Eignung der Bieter geprüft und die Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren nach Ziffer IV.1.2) ausgewählt. Die ausgewählten Bieter werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt.
(ii) Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zu 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt.
(iii) Der Teilnahmeantrag ist mit dem Formular des Auftraggebers einzureichen; zusätzlich sind die Formulare „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ und „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ einzureichen. Sämtliche Unterlagen sind unter der E-Mail-Adresse ausschreibungen@fb.hamburg.de abrufbar. Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform in einem verschlossenen Umschlag adressiert an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftszimmer (Zimmer 100), Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg mit dem Vermerk „Vergabeunterlagen Projektnummer 2015000154/Bitte nicht öffnen.“ einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Eine andere Form der Einreichung (bspw. per E-Mail oder Fax) ist nicht zulässig.
Zusätzlich – und ohne Einfluss auf die Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft – ist eine elektronische Version auf einem geeigneten Datenträger mit dem Original einzureichen.
(iv) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Soweit diese nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
(v) Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung Nachunternehmen bedienen will, hat er diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.2.3) entsprechenden Nachweisen darzulegen. Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten Nachunternehmer dem Bieter/der Bietergemeinschaft bei Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung“).
(vi) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Ein Anspruch auf solch eine Handhabung besteht nicht. Eine Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
(vii) Enthält die Bekanntmachung nach Auffassung des Bieters/der Bietergemeinschaft Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bieters/einer Bietergemeinschaft gegen geltendes Recht, so ist der Auftraggeber darauf unverzüglich hinzuweisen.
(viii) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
(ix) Der Auftraggeber ist bis zur Erteilung des Zuschlags jederzeit berechtigt, das Verfahren aufzuheben. Auch in diesem Fall wird keine Entschädigung gewährt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hintergrund:
Die hsh finanzfonds AöR (Auftraggeber oder finfo) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein errichtet worden ist. Die Länder sind – teilweise vermittelt über die finfo – Mehrheitseigentümer der HSH Nordbank AG (HSH). Diese befindet sich seit Mai 2013 in einem EU-Beihilfenverfahren, dessen Gegenstand die Wiedererhöhung der sog. Sunrisegarantie von 7 Mrd. Euro auf 10 Mrd. Euro ist.
Die hsh finanzfonds AöR (Auftraggeber oder finfo) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein errichtet worden ist. Die Länder sind – teilweise vermittelt über die finfo – Mehrheitseigentümer der HSH Nordbank AG (HSH). Diese befindet sich seit Mai 2013 in einem EU-Beihilfenverfahren, dessen Gegenstand die Wiedererhöhung der sog. Sunrisegarantie von 7 Mrd. Euro auf 10 Mrd. Euro ist.
Im Oktober 2015 haben die Länder und die Europäische Kommission in dem Beihilfeverfahren eine vorläufige Verständigung erzielt. Neben der endgültigen Genehmigung der Wiedererhöhung sieht diese eine Aufspaltung der HSH in eine Holding- sowie eine operative Tochtergesellschaft vor, welche die derzeitigen Geschäfte der HSH weiterführt. Nach der endgültigen Entscheidung, die im ersten Halbjahr 2016 erwartet wird, haben die Länder zugesagt, innerhalb einer angemessenen Frist ihre Anteile an der HSH im Rahmen eines offenen, transparenten und wettbewerblichen Verfahrens zu privatisieren.
Im Oktober 2015 haben die Länder und die Europäische Kommission in dem Beihilfeverfahren eine vorläufige Verständigung erzielt. Neben der endgültigen Genehmigung der Wiedererhöhung sieht diese eine Aufspaltung der HSH in eine Holding- sowie eine operative Tochtergesellschaft vor, welche die derzeitigen Geschäfte der HSH weiterführt. Nach der endgültigen Entscheidung, die im ersten Halbjahr 2016 erwartet wird, haben die Länder zugesagt, innerhalb einer angemessenen Frist ihre Anteile an der HSH im Rahmen eines offenen, transparenten und wettbewerblichen Verfahrens zu privatisieren.
Beschreibung der ausschreibungsgegenständlichen Leistung:
Gegenstand dieses Auftrages ist eine umfassende Begleitung der finfo und der hinter dieser stehenden Länder bei der Vorbereitung und Durchführung dieses anstehenden Privatisierungsverfahrens. Dazu werden jedenfalls in Abstimmung mit ihren rechtlichen Beratern die folgenden Leistungen gehören:
Gegenstand dieses Auftrages ist eine umfassende Begleitung der finfo und der hinter dieser stehenden Länder bei der Vorbereitung und Durchführung dieses anstehenden Privatisierungsverfahrens. Dazu werden jedenfalls in Abstimmung mit ihren rechtlichen Beratern die folgenden Leistungen gehören:
— Aufarbeitung möglicher Veräußerungswege und ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung anderer durch Beihilfeentscheidungen ausgelöster Veräußerungsprozesse und möglicher Besonderheiten bei der HSH
— Unterstützung bei der Abstimmung des Veräußerungsverfahrens mit der Kommission
— Verfahrensstrukturierung und Vorbereitung der notwendigen Verfahrensunterlagen
— Auswertung und Bewertung der Kaufangebote
— Unterstützung bei der Erstellung des Kaufvertrages und bei der Kaufvertragsverhandlung (wirtschaftliche Aspekte: u. a. im Zusammenhang mit Gewährleistungen, Kaufpreisanpassungen zwischen Signing und Closing;
die Rechtsberatung ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung)
— Einschätzung und Bewertung des finalen Verhandlungsergebnisses (Fairness Opinion)
— Unterstützung bei der Steuerung des Prozesses und Vorbereitung der wesentlichen Entscheidungen
— Unterstützung bei der Prozessdokumentation und Ergebnispräsentation u.a. auch für politische Gremien
Die Unterstützung des auszuwählenden Beraters soll es ermöglichen, zeitnah Sachverhalte und Handlungsoptionen im Veräußerungsprozess evaluieren zu können und Entscheidungen zu treffen. Dabei wird eine enge Zusammenarbeit mit den Rechtsberatern der finfo und der Länder erwartet.
Die Unterstützung des auszuwählenden Beraters soll es ermöglichen, zeitnah Sachverhalte und Handlungsoptionen im Veräußerungsprozess evaluieren zu können und Entscheidungen zu treffen. Dabei wird eine enge Zusammenarbeit mit den Rechtsberatern der finfo und der Länder erwartet.
Die Beratungsleistung erfordert regelmäßige Präsenztermine in Hamburg. Die Arbeit des Beraters ist kurzfristig aufzunehmen.
Die Beratungsleistungen werden bis zum Abschluss des Veräußerungsprozesses erfolgen.
Es ist denkbar, dass der zunächst mit der finfo abzuschließende Beratungsvertrag nach erfolgter Umstrukturierung der HSH in eine Holding- und eine Tochtergesellschaft auf die Holdinggesellschaft übergeht.
Referenznummer: 2015000154
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von dem Bieter sind nachfolgende Eigenerklärungen (Angaben) und Nachweise einzureichen:
(i) Angaben zu dem Bieter bzw. zu jedem Mitglied der Bietergemeinschaft.
(ii) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Dokuments des Landes, in dem das jeweilige Unternehmen ansässig ist.
(iii) Eigenerklärung des Bieters, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR verfügt bzw. – falls er zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über eine solche verfügt – dass er im Falle der Zuschlagserteilung eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR abschließen wird.
(iii) Eigenerklärung des Bieters, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR verfügt bzw. – falls er zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über eine solche verfügt – dass er im Falle der Zuschlagserteilung eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR abschließen wird.
(iv) Unterschriebenes Formular „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“. Die Angaben werden ggf. von der
Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
(v) Erklärung, dass keine Interessenkonflikte vorliegen. Dies erfasst folgende Erklärungen:
(1) Erklärung über den Anteil am Gesamtumsatz des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft und die Höhe der Umsätze in Euro, die der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren mit der HSH getätigt hat;
(1) Erklärung über den Anteil am Gesamtumsatz des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft und die Höhe der Umsätze in Euro, die der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren mit der HSH getätigt hat;
(2) sofern in diesem Zeitraum Umsätze von mehr als 2 000 000 EUR mit der HSH erzielt wurden: gesonderte Darlegung, warum ein Interessenskonflikt im konkreten Fall nicht vorliegt;
(3) Erklärung, dass keine Interessenkonflikte durch Mandate bzgl. der Privatisierung für Kaufinteressenten vorliegen bzw. entsprechende Mandate im Falle einer Zuschlagserteilung während der gesamten Vertragslaufzeit nicht neu begründet werden.
(vi) Soweit zutreffend: Erklärung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bietergemeinschaft.
(vii) Soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung jedes Nachunternehmens und jedes sonstigen Unternehmens, dessen Leistungsfähigkeit und Fachkunde sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedient (vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
(vii) Soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung jedes Nachunternehmens und jedes sonstigen Unternehmens, dessen Leistungsfähigkeit und Fachkunde sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedient (vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(i) Angaben zum Netto-Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (für Kreditinstitute: Netto-Jahreserträge) des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft
(a) insgesamt und (b) bezogen auf Privatisierungen oder Verkaufsverfahren von Banken und sonstigen Finanzinstituten
(ii) Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich festangestellten Mitarbeiter des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft der letzten 3 Geschäftsjahre (a) insgesamt und (b) die überwiegend mit Privatisierungen oder Verkaufsverfahren von Banken und sonstigen Finanzinstituten befasst waren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(ii) Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich festangestellten Mitarbeiter des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft der letzten 3 Geschäftsjahre (a) insgesamt und (b) die überwiegend mit Privatisierungen oder Verkaufsverfahren von Banken und sonstigen Finanzinstituten befasst waren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Nachweis seiner Fachkunde hat der Bieter folgende Informationen einzureichen:
(i) Unternehmensbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren, mit denen der Bieter/die Bietergemeinschaft ihre Expertise und Erfahrung im Hinblick auf folgende Aspekte nachweist:
(a) Erfahrungen in der Steuerung und Begleitung großer Transaktionen im europäischen Markt im Finanz-, insbesondere Bankensektor (exklusive Versicherungssektor), deren Größe mit dem hier in Rede stehenden Privatisierungsverfahren vergleichbar sein muss; erwartet werden mindestens fünf Referenzprojekte mit einem Transaktionsvolumen in Höhe von jeweils mindestens 1,5 Mrd. EUR (Mindestkriterium);
(a) Erfahrungen in der Steuerung und Begleitung großer Transaktionen im europäischen Markt im Finanz-, insbesondere Bankensektor (exklusive Versicherungssektor), deren Größe mit dem hier in Rede stehenden Privatisierungsverfahren vergleichbar sein muss; erwartet werden mindestens fünf Referenzprojekte mit einem Transaktionsvolumen in Höhe von jeweils mindestens 1,5 Mrd. EUR (Mindestkriterium);
(b) Erfahrungen in der Steuerung und Begleitung von Transaktionen von Finanzinstituten mit signifikanter Betätigung in der Asset-Finanzierung (insbesondere Schiffsfinanzierung);
(c) Erfahrungen bei der Umsetzung beihilferechtlicher Verkaufsauflagen und bei Abstimmungen mit der EU Kommission.
Aus den Referenzen müssen sich der Umfang des jeweiligen Auftrags [inhaltlich sowie wirtschaftlich (Rechnungswert)], die Leistungszeit sowie die Ansprechpartner entnehmen lassen. Für die verschiedenen Aspekte können identische Referenzen
eingereicht werden, sofern dies sachdienlich erscheint.
(ii) Benennung des einzusetzenden Projektteams, sowie der Projektverantwortlichen (Projektleiter, Stellvertreter, ggf. weitere Projektverantwortliche), welche die wesentlichen Aufgaben im Projekt wahrnehmen werden („Kernteam“). Die Qualifikation und Erfahrung des Projektteams soll anhand der von den jeweiligen Personen betreuten Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren dargestellt werden; hierbei sind insbesondere Erfahrungen in den oben unter (i) genannten Bereichen relevant. Ferner sollen Ausführungen zu den Möglichkeiten des Bieters/der Bietergemeinschaft enthalten sein, bei kurzfristigem Bedarf auf weiteres Personal und Know-how zugreifen zu können.
(ii) Benennung des einzusetzenden Projektteams, sowie der Projektverantwortlichen (Projektleiter, Stellvertreter, ggf. weitere Projektverantwortliche), welche die wesentlichen Aufgaben im Projekt wahrnehmen werden („Kernteam“). Die Qualifikation und Erfahrung des Projektteams soll anhand der von den jeweiligen Personen betreuten Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren dargestellt werden; hierbei sind insbesondere Erfahrungen in den oben unter (i) genannten Bereichen relevant. Ferner sollen Ausführungen zu den Möglichkeiten des Bieters/der Bietergemeinschaft enthalten sein, bei kurzfristigem Bedarf auf weiteres Personal und Know-how zugreifen zu können.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Teilnahme einer Bietergemeinschaft sind deren Mitglieder zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch und hat eine entsprechende Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen. Sie hat ferner ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Teilnahme einer Bietergemeinschaft sind deren Mitglieder zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch und hat eine entsprechende Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen. Sie hat ferner ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Für die Eignung einer Bietergemeinschaft gilt Folgendes: Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gegeben sein. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es dabei auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Im Übrigen wird auf die Regelungen unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für die Eignung einer Bietergemeinschaft gilt Folgendes: Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gegeben sein. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es dabei auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Im Übrigen wird auf die Regelungen unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
In die Auswahl kommen nur Bieter/Bietergemeinschaften, die die in den Ziffern III.2.1) und III.2.3) enthaltenen Mindestvorgaben erfüllen. Die Auswahl erfolgt über die Ermittlung von Punkten (1-10 Punkte), welche auf Grundlage der eingereichten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.3) vergeben werden. Für die Bewertung der Referenzen kommt es insb. auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt an. Berücksichtigt wird dabei sowohl die quantitative Vergleichbarkeit (d.h. die Vergleichbarkeit hinsichtlich der Bilanzsumme des Transaktionsobjekts), als auch die qualitative Vergleichbarkeit (d.h. die Vergleichbarkeit hinsichtlich des Geschäftsmodells des Transaktionsobjekts). Eine Referenz wird als umso vergleichbarerbeurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln. Auf Grundlage dieser Auswahlkriterien wird eine Rangliste der Bieter erstellt. Maximal diejenigen fünf Bieter (mindestens drei Bieter)werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, welche die höchsten Gesamtpunktzahlen bei der Eignungsprüfung erhalten haben. Ggf. resultierende Dezimalstellen werden bei der Rangliste berücksichtigt.
In die Auswahl kommen nur Bieter/Bietergemeinschaften, die die in den Ziffern III.2.1) und III.2.3) enthaltenen Mindestvorgaben erfüllen. Die Auswahl erfolgt über die Ermittlung von Punkten (1-10 Punkte), welche auf Grundlage der eingereichten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.3) vergeben werden. Für die Bewertung der Referenzen kommt es insb. auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt an. Berücksichtigt wird dabei sowohl die quantitative Vergleichbarkeit (d.h. die Vergleichbarkeit hinsichtlich der Bilanzsumme des Transaktionsobjekts), als auch die qualitative Vergleichbarkeit (d.h. die Vergleichbarkeit hinsichtlich des Geschäftsmodells des Transaktionsobjekts). Eine Referenz wird als umso vergleichbarerbeurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln. Auf Grundlage dieser Auswahlkriterien wird eine Rangliste der Bieter erstellt. Maximal diejenigen fünf Bieter (mindestens drei Bieter)werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, welche die höchsten Gesamtpunktzahlen bei der Eignungsprüfung erhalten haben. Ggf. resultierende Dezimalstellen werden bei der Rangliste berücksichtigt.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015000154
Zusätzliche Informationen
(i) Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) genannten Unterlagen. Anhand des Teilnahmeantrags wird die Eignung der Bieter geprüft und die Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren nach Ziffer IV.1.2) ausgewählt. Die ausgewählten Bieter werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt.
(i) Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) genannten Unterlagen. Anhand des Teilnahmeantrags wird die Eignung der Bieter geprüft und die Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren nach Ziffer IV.1.2) ausgewählt. Die ausgewählten Bieter werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt.
(ii) Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zu 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt.
(iii) Der Teilnahmeantrag ist mit dem Formular des Auftraggebers einzureichen; zusätzlich sind die Formulare „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ und „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ einzureichen. Sämtliche Unterlagen sind unter der E-Mail-Adresse ausschreibungen@fb.hamburg.de abrufbar. Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform in einem verschlossenen Umschlag adressiert an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftszimmer (Zimmer 100), Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg mit dem Vermerk „Vergabeunterlagen Projektnummer 2015000154/Bitte nicht öffnen.“ einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Eine andere Form der Einreichung (bspw. per E-Mail oder Fax) ist nicht zulässig.
(iii) Der Teilnahmeantrag ist mit dem Formular des Auftraggebers einzureichen; zusätzlich sind die Formulare „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ und „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ einzureichen. Sämtliche Unterlagen sind unter der E-Mail-Adresse ausschreibungen@fb.hamburg.de abrufbar. Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform in einem verschlossenen Umschlag adressiert an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftszimmer (Zimmer 100), Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg mit dem Vermerk „Vergabeunterlagen Projektnummer 2015000154/Bitte nicht öffnen.“ einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Eine andere Form der Einreichung (bspw. per E-Mail oder Fax) ist nicht zulässig.
Zusätzlich – und ohne Einfluss auf die Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft – ist eine elektronische Version auf einem geeigneten Datenträger mit dem Original einzureichen.
(iv) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Soweit diese nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
(iv) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Soweit diese nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
(v) Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung Nachunternehmen bedienen will, hat er diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.2.3) entsprechenden Nachweisen darzulegen. Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten Nachunternehmer dem Bieter/der Bietergemeinschaft bei Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung“).
(v) Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung Nachunternehmen bedienen will, hat er diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.2.3) entsprechenden Nachweisen darzulegen. Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten Nachunternehmer dem Bieter/der Bietergemeinschaft bei Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung“).
(vi) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Ein Anspruch auf solch eine Handhabung besteht nicht. Eine Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
(vi) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Ein Anspruch auf solch eine Handhabung besteht nicht. Eine Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
(vii) Enthält die Bekanntmachung nach Auffassung des Bieters/der Bietergemeinschaft Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bieters/einer Bietergemeinschaft gegen geltendes Recht, so ist der Auftraggeber darauf unverzüglich hinzuweisen.
(vii) Enthält die Bekanntmachung nach Auffassung des Bieters/der Bietergemeinschaft Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bieters/einer Bietergemeinschaft gegen geltendes Recht, so ist der Auftraggeber darauf unverzüglich hinzuweisen.
(viii) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
(ix) Der Auftraggeber ist bis zur Erteilung des Zuschlags jederzeit berechtigt, das Verfahren aufzuheben. Auch in diesem Fall wird keine Entschädigung gewährt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231448📞
Internetadresse: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/🌏
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 107 III S.1 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 246-447824 (2015-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-11 📅
Name: Citigroup Global Markets Deutschland AG
Postanschrift: Reuterweg 16
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
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Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.