Zur FMSA: Die FMSA verwaltet den FMS und überwacht die beiden Abwicklungsanstalten „Erste Abwicklungsanstalt“ und „FMS Wertmanagement“, die unter dem Dach der FMSA im Zusammenhang mit der Abwicklung der WestLB und der Übernahme der Hypo Real Estate gegründet wurden. Darüber hinaus hält die FMSA über den FMS u.a. eine 100 Prozent Beteiligung an der HRE Holding, die wiederum 100 Prozent der pbb-Anteile hält. Seit dem 1.1.2015 nimmt die FMSA in der Funktion als nationale Abwicklungsbehörde zusätzliche Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung auf Basis des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) wahr. Die FMSA ist in der Verantwortung, den bestmöglichen Wert für den Steuerzahler bei der Veräußerung der pbb zu erzielen. Eine aktive Wahrnehmung der Eigentümerinteressen im Sinne des Steuerzahlers ist unbedingt geboten. Beschreibung der ausschreibungsgegenständlichen Leistung: Der Berater soll den Auftraggeber fachlich, prozessual und unter dem Gesichtspunkt der Governance im Dual-Track-Verfahren bei der Privatisierung der pbb unterstützen. Der Rückgriff auf eine externe Einschätzung bei der Steuerung des Veräußerungsprozesses ist für die Rolle der FMSA von zentraler Bedeutung. Verkaufsprozesse – vor allem im Dual-Track-Verfahren – verlaufen i.d.R. nicht idealtypisch ab, sondern müssen an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Auftragsumfang kann also nicht abschließend geklärt werden (vgl. Ziffer II.2.1) dieser Bekanntmachung. Der Auftragnehmer überprüft, analysiert, bewertet und erarbeitet Lösungsvorschläge für die FMSA zu folgenden Themenschwerpunkten: — Privatisierung der pbb im Rahmen eines Börsengangs bzw. eines M&A-Verfahrens; — Abwägung der beiden Veräußerungswege sowie Aufzeigen und Analysieren von Handlungsoptionen; Dies betrifft die fachliche, inhaltliche und prozessuale Unterstützung bei allen Themen, die im Rahmen eines Börsengangs bzw. eines M&A-Verfahrens auf die FMSA, als den ultimativen Eigentümer, zukommen werden, insbesondere: Börsengang — Beurteilung und kritische Analyse der von HRE und deren Beratern erstellten kapitalmarktorientierten Bewertungen, inkl. Positionierung der pbb; — Unterstützung bei der Steuerung des Prozesses, insbesondere Zeitplan; — Unterstützung bei den wesentlichen Entscheidungen (z.B. Syndikatsstruktur, Berücksichtigung von Cornerstone- und Ankerinvestoren, Kapitalstruktur, Dividendenpolitik, Intention to float, Festlegung Preisrange, Pricing und Zuteilung). M&A-Verfahren: — Auswertung und Bewertung der Kaufangebote; — Unterstützung bei der Auswahl der Angebote für die nächste Runde; — Unterstützung bei der Erstellung des Kaufvertrages und bei der Kaufvertragsverhandlung (wirtschaftliche Aspekte: u.a. im Zusammenhang mit Gewährleistungen, Kaufpreisanpassungen zwischen Signing und Closing; keine Rechtsberatung); — Einschätzung und Bewertung des finalen Verhandlungsergebnisses (Fairness Opinion); — Unterstützung bei der Steuerung des Prozesses, insbesondere Zeitplan, und den wesentlichen Entscheidungen (z.B. Einladung zur Due Diligence, Eingang der finalen Gebote, Signing); Dual-Track-Verfahren und sonstige Themen: — Steuerung des Gesamtprozesses, insbesondere Erstellung von Analysen möglicher Handlungsoptionen (bspw. Be- oder Entschleunigung eines Prozessstrangs); — Szenarioanalysen; — Erstellung einer Unternehmensbewertung nach verschiedenen Bewertungsmethoden, ggf. auch von Unternehmensteilen; Governance: — Einschätzung und Bewertung der sich für die FMSA stellenden Handlungsoptionen und Vorbereitung von weiteren Entscheidungen; — Unterstützung bei der Vorbereitung der Sitzungen des Leitungs- und Lenkungsausschusses; — Unterstützung bei der Prozessdokumentation und Ergebnispräsentation u.a. auch für politische Gremien; — Aufbereitung und Dokumentation von Ergebnissen. Die Unterstützung des Beraters soll es der FMSA ermöglichen, zeitnah Sachverhalte und Handlungsoptionen im Veräußerungsprozess evaluieren zu können und Entscheidungen zu treffen. Die Beratungsleistung erfordert regelmäßige Präsenztermine in Frankfurt, München und Berlin. Die Arbeit des Beraters ist kurzfristig aufzunehmen. Die Beratungsleistungen sollen während des Veräußerungsprozesses bis voraussichtlich Ende 2015 erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bank- und Investmentdienstleistungen
Menge oder Umfang:
Der Auftrag ist von diversen Unwägbarkeiten geprägt. Der Umfang liegt vor diesem Hintergrund bei ca. 120-640 Personentagen. In der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes werden Mengenstaffeln abgebildet. Der Bieter hat die Möglichkeit, für die unterschiedlichen Mengenspannen auch unterschiedliche Preise einzutragen und damit das diesbezügliche Risiko von Beginn an einzukalkulieren. Es erfolgt eine Unterteilung in folgende drei Mengenspannen:— Spanne 1: 120-290 Personentage;— Spanne 2: 291-460 Personentage;— Spanne 3: 461-640 Personentage.
Der Auftrag ist von diversen Unwägbarkeiten geprägt. Der Umfang liegt vor diesem Hintergrund bei ca. 120-640 Personentagen. In der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes werden Mengenstaffeln abgebildet. Der Bieter hat die Möglichkeit, für die unterschiedlichen Mengenspannen auch unterschiedliche Preise einzutragen und damit das diesbezügliche Risiko von Beginn an einzukalkulieren. Es erfolgt eine Unterteilung in folgende drei Mengenspannen:— Spanne 1: 120-290 Personentage;— Spanne 2: 291-460 Personentage;— Spanne 3: 461-640 Personentage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bank- und Investmentdienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
Postanschrift: Taunusanlage 1
Postleitzahl: 60329
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fmsa.de🌏
E-Mail: vergabestelle@fmsa.de📧
Fax: +49 6923883038 📠
1) Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen (Bewerberinformationen) abzurufen, die nähere Informationen zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
2) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung genannten Zeitpunkt schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung, die Teil der Bewerberinformationen ist, an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Papierform zu übersenden bzw. einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen. Eine andere Form der Einreichung (bspw. per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig). Zusätzlich – und ohne Einfluss auf die Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft – ist eine elektronische Version (Scan des Original-Teilnahmeantrags) auf einem geeigneten Datenträger (bspw. auf CD) mit dem Original einzureichen.
3) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Zur Wahrung der Teilnahmefrist genügt in einem solchen Fall die Einreichung einer Kopie des Teilnahmeantrags; allerdings muss das Original in diesem Falle unverzüglich nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung eines Bewerbers aufgrund der dem Auftraggeber bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
4) Setzt der Bewerber zur Leistungserfüllung Nachunternehmer ein, hat er bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an den/die Nachunternehmer übertragen will, soweit diese bereits bekannt sind.
Sofern der Bewerber seine Eignung (§ 6 Abs. 3 VOL/A, § 7 EG Abs. 1 VOL/A) – insbesondere im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit – nicht selbst nachweisen kann bzw. wenn er sich zum Nachweis der Eignung eines Nachunternehmens bedient, hat er diese Nachunternehmer bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung durch entsprechende Nachweise des Nachunternehmers zu belegen, die ebenfalls bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Ferner sind Name und Anschrift des jeweils vorgesehenen Nachunternehmers bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags mitzuteilen. Ebenso hat der Bewerber zu diesem Zeitpunkt den Nachweis zu führen, dass ihm der Nachunternehmer bei Auftragserfüllung zur Verfügung stehen wird. Dies hat durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu erfolgen. Zu diesem Zweck liegt den Bewerberinformationen ein Formular bei.
Das Recht zur Nachforderung bleibt hiervon unberührt (s.o. unter Nr.3)). Der Bewerber hat Nachunternehmer von Beginn an davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – auferlegen, als in den Vergabeunterlagen festgelegt. Auf Verlangen hat er dies nachzuweisen.
5) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
6) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die mehrfache Beteiligung eines Bewerbers an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Alleinbewerber und als Nachunternehmen oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Nachunternehmen, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher in der Regel zum Ausschluss der betroffenen Bewerber, es sei denn, die Bewerber können die Wahrung des Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachweisen.
7) Enthalten die Bekanntmachung, die Bewerberinformationen oder die sonstigen Ausschreibungsunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. vor Angebotsabgabe schriftlich mit einfachem Schreiben per Post, oder E-Mail darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Die diesbezügliche Kommunikation mit dem Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen (vorzugsweise per E-Mail oder Fax). Die Kontaktstelle ist der Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung zu entnehmen. Im Gegensatz hierzu sind auf elektronischem Weg oder per Fernübertragung übermittelte Teilnahmeanträge – durch z. B. E-Mail, Telefax o. ä. – nicht zugelassen.
8) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) und Nachweise vorzulegen. Soweit Erklärungen(Angaben) und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
1) Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen (Bewerberinformationen) abzurufen, die nähere Informationen zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
2) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung genannten Zeitpunkt schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung, die Teil der Bewerberinformationen ist, an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Papierform zu übersenden bzw. einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen. Eine andere Form der Einreichung (bspw. per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig). Zusätzlich – und ohne Einfluss auf die Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft – ist eine elektronische Version (Scan des Original-Teilnahmeantrags) auf einem geeigneten Datenträger (bspw. auf CD) mit dem Original einzureichen.
3) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Zur Wahrung der Teilnahmefrist genügt in einem solchen Fall die Einreichung einer Kopie des Teilnahmeantrags; allerdings muss das Original in diesem Falle unverzüglich nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung eines Bewerbers aufgrund der dem Auftraggeber bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
4) Setzt der Bewerber zur Leistungserfüllung Nachunternehmer ein, hat er bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an den/die Nachunternehmer übertragen will, soweit diese bereits bekannt sind.
Sofern der Bewerber seine Eignung (§ 6 Abs. 3 VOL/A, § 7 EG Abs. 1 VOL/A) – insbesondere im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit – nicht selbst nachweisen kann bzw. wenn er sich zum Nachweis der Eignung eines Nachunternehmens bedient, hat er diese Nachunternehmer bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung durch entsprechende Nachweise des Nachunternehmers zu belegen, die ebenfalls bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Ferner sind Name und Anschrift des jeweils vorgesehenen Nachunternehmers bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags mitzuteilen. Ebenso hat der Bewerber zu diesem Zeitpunkt den Nachweis zu führen, dass ihm der Nachunternehmer bei Auftragserfüllung zur Verfügung stehen wird. Dies hat durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu erfolgen. Zu diesem Zweck liegt den Bewerberinformationen ein Formular bei.
Das Recht zur Nachforderung bleibt hiervon unberührt (s.o. unter Nr.3)). Der Bewerber hat Nachunternehmer von Beginn an davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – auferlegen, als in den Vergabeunterlagen festgelegt. Auf Verlangen hat er dies nachzuweisen.
5) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
6) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die mehrfache Beteiligung eines Bewerbers an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Alleinbewerber und als Nachunternehmen oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Nachunternehmen, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher in der Regel zum Ausschluss der betroffenen Bewerber, es sei denn, die Bewerber können die Wahrung des Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachweisen.
7) Enthalten die Bekanntmachung, die Bewerberinformationen oder die sonstigen Ausschreibungsunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. vor Angebotsabgabe schriftlich mit einfachem Schreiben per Post, oder E-Mail darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Die diesbezügliche Kommunikation mit dem Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen (vorzugsweise per E-Mail oder Fax). Die Kontaktstelle ist der Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung zu entnehmen. Im Gegensatz hierzu sind auf elektronischem Weg oder per Fernübertragung übermittelte Teilnahmeanträge – durch z. B. E-Mail, Telefax o. ä. – nicht zugelassen.
8) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) und Nachweise vorzulegen. Soweit Erklärungen(Angaben) und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur FMSA:
Die FMSA verwaltet den FMS und überwacht die beiden Abwicklungsanstalten „Erste Abwicklungsanstalt“ und „FMS Wertmanagement“, die unter dem Dach der FMSA im Zusammenhang mit der Abwicklung der WestLB und der Übernahme der Hypo Real Estate gegründet wurden. Darüber hinaus hält die FMSA über den FMS u.a. eine 100 Prozent Beteiligung an der HRE Holding, die wiederum 100 Prozent der pbb-Anteile hält. Seit dem 1.1.2015 nimmt die FMSA in der Funktion als nationale Abwicklungsbehörde zusätzliche Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung auf Basis des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) wahr.
Die FMSA verwaltet den FMS und überwacht die beiden Abwicklungsanstalten „Erste Abwicklungsanstalt“ und „FMS Wertmanagement“, die unter dem Dach der FMSA im Zusammenhang mit der Abwicklung der WestLB und der Übernahme der Hypo Real Estate gegründet wurden. Darüber hinaus hält die FMSA über den FMS u.a. eine 100 Prozent Beteiligung an der HRE Holding, die wiederum 100 Prozent der pbb-Anteile hält. Seit dem 1.1.2015 nimmt die FMSA in der Funktion als nationale Abwicklungsbehörde zusätzliche Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung auf Basis des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) wahr.
Die FMSA ist in der Verantwortung, den bestmöglichen Wert für den Steuerzahler bei der Veräußerung der pbb zu erzielen. Eine aktive Wahrnehmung der Eigentümerinteressen im Sinne des Steuerzahlers ist unbedingt geboten.
Beschreibung der ausschreibungsgegenständlichen Leistung:
Der Berater soll den Auftraggeber fachlich, prozessual und unter dem Gesichtspunkt der Governance im Dual-Track-Verfahren bei der Privatisierung der pbb unterstützen. Der Rückgriff auf eine externe Einschätzung bei der Steuerung des Veräußerungsprozesses ist für die Rolle der FMSA von zentraler Bedeutung. Verkaufsprozesse – vor allem im Dual-Track-Verfahren – verlaufen i.d.R. nicht idealtypisch ab, sondern müssen an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Auftragsumfang kann also nicht abschließend geklärt werden (vgl. Ziffer II.2.1) dieser Bekanntmachung.
Der Berater soll den Auftraggeber fachlich, prozessual und unter dem Gesichtspunkt der Governance im Dual-Track-Verfahren bei der Privatisierung der pbb unterstützen. Der Rückgriff auf eine externe Einschätzung bei der Steuerung des Veräußerungsprozesses ist für die Rolle der FMSA von zentraler Bedeutung. Verkaufsprozesse – vor allem im Dual-Track-Verfahren – verlaufen i.d.R. nicht idealtypisch ab, sondern müssen an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Auftragsumfang kann also nicht abschließend geklärt werden (vgl. Ziffer II.2.1) dieser Bekanntmachung.
Der Auftragnehmer überprüft, analysiert, bewertet und erarbeitet Lösungsvorschläge für die FMSA zu folgenden Themenschwerpunkten:
— Privatisierung der pbb im Rahmen eines Börsengangs bzw. eines M&A-Verfahrens;
— Abwägung der beiden Veräußerungswege sowie Aufzeigen und Analysieren von Handlungsoptionen;
Dies betrifft die fachliche, inhaltliche und prozessuale Unterstützung bei allen Themen, die im Rahmen eines Börsengangs bzw. eines M&A-Verfahrens auf die FMSA, als den ultimativen Eigentümer, zukommen werden, insbesondere:
Börsengang
— Beurteilung und kritische Analyse der von HRE und deren Beratern erstellten kapitalmarktorientierten Bewertungen, inkl. Positionierung der pbb;
— Unterstützung bei der Steuerung des Prozesses, insbesondere Zeitplan;
— Unterstützung bei den wesentlichen Entscheidungen (z.B. Syndikatsstruktur, Berücksichtigung von Cornerstone- und Ankerinvestoren, Kapitalstruktur, Dividendenpolitik, Intention to float, Festlegung Preisrange, Pricing und Zuteilung).
M&A-Verfahren:
— Auswertung und Bewertung der Kaufangebote;
— Unterstützung bei der Auswahl der Angebote für die nächste Runde;
— Unterstützung bei der Erstellung des Kaufvertrages und bei der Kaufvertragsverhandlung (wirtschaftliche Aspekte: u.a. im Zusammenhang mit Gewährleistungen, Kaufpreisanpassungen zwischen Signing und Closing; keine Rechtsberatung);
— Einschätzung und Bewertung des finalen Verhandlungsergebnisses (Fairness Opinion);
— Unterstützung bei der Steuerung des Prozesses, insbesondere Zeitplan, und den wesentlichen Entscheidungen (z.B. Einladung zur Due Diligence, Eingang der finalen Gebote, Signing);
Dual-Track-Verfahren und sonstige Themen:
— Steuerung des Gesamtprozesses, insbesondere Erstellung von Analysen möglicher Handlungsoptionen (bspw. Be- oder Entschleunigung eines Prozessstrangs);
— Szenarioanalysen;
— Erstellung einer Unternehmensbewertung nach verschiedenen Bewertungsmethoden, ggf. auch von Unternehmensteilen;
Governance:
— Einschätzung und Bewertung der sich für die FMSA stellenden Handlungsoptionen und Vorbereitung von weiteren Entscheidungen;
— Unterstützung bei der Vorbereitung der Sitzungen des Leitungs- und Lenkungsausschusses;
— Unterstützung bei der Prozessdokumentation und Ergebnispräsentation u.a. auch für politische Gremien;
— Aufbereitung und Dokumentation von Ergebnissen.
Die Unterstützung des Beraters soll es der FMSA ermöglichen, zeitnah Sachverhalte und Handlungsoptionen im Veräußerungsprozess evaluieren zu können und Entscheidungen zu treffen.
Die Beratungsleistung erfordert regelmäßige Präsenztermine in Frankfurt, München und Berlin. Die Arbeit des Beraters ist kurzfristig aufzunehmen.
Die Beratungsleistungen sollen während des Veräußerungsprozesses bis voraussichtlich Ende 2015 erfolgen.
Menge oder Umfang:
Der Auftrag ist von diversen Unwägbarkeiten geprägt. Der Umfang liegt vor diesem Hintergrund bei ca. 120-640 Personentagen. In der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes werden Mengenstaffeln abgebildet. Der Bieter hat die Möglichkeit, für die unterschiedlichen Mengenspannen auch unterschiedliche Preise einzutragen und damit das diesbezügliche Risiko von Beginn an einzukalkulieren. Es erfolgt eine Unterteilung in folgende drei Mengenspannen:
Der Auftrag ist von diversen Unwägbarkeiten geprägt. Der Umfang liegt vor diesem Hintergrund bei ca. 120-640 Personentagen. In der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes werden Mengenstaffeln abgebildet. Der Bieter hat die Möglichkeit, für die unterschiedlichen Mengenspannen auch unterschiedliche Preise einzutragen und damit das diesbezügliche Risiko von Beginn an einzukalkulieren. Es erfolgt eine Unterteilung in folgende drei Mengenspannen:
— Spanne 1: 120-290 Personentage;
— Spanne 2: 291-460 Personentage;
— Spanne 3: 461-640 Personentage.
Dauer: 8 Monate
Referenznummer: 2015 / 03 B
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die nachfolgend unter Ziffer 1 bis 8 geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise werden Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil der Bewerberinformationen, die bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern sind.
Für die nachfolgend unter Ziffer 1 bis 8 geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise werden Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil der Bewerberinformationen, die bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern sind.
Erklärungen, deren Nichtvorliegen zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft führt, sind als „zwingend“ gekennzeichnet. Mit „informatorisch“ gekennzeichnete Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind weder zwingend noch haben sie eine Wertungsrelevanz für die Bewertung der Teilnahmeanträge.
Erklärungen, deren Nichtvorliegen zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft führt, sind als „zwingend“ gekennzeichnet. Mit „informatorisch“ gekennzeichnete Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind weder zwingend noch haben sie eine Wertungsrelevanz für die Bewertung der Teilnahmeanträge.
Von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft sind nachfolgende Eigenerklärungen (Angaben) und Nachweise einzureichen:
1. Zwingend: Angaben zu dem Bewerber bzw. zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
2. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (ab 1.7.2014) oder eines vergleichbaren Dokuments des Landes, in dem das jeweilige Unternehmen ansässig ist (informatorisch).
3. Zwingend: Erklärung des Bewerbers, dass er über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR verfügt.
4. Zwingend: Eigenerklärung des Bewerbers, jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft und jedes Nachunternehmens zum Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 genannten Ausschlussgründe, im Einzelnen:
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— sowie zum Nichtvorliegen von Einträgen im Gewerbezentralregister oder einem vergleichbaren Register des Landes, in dem die betreffende natürliche bzw. juristische Person ansässig ist.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Ferner hat der Bewerber zum Nachweis des Nichtvorliegens der in § 6 EG 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe zu erklären, dass
— kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er keine schwere Verfehlung begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Zwingend: Erklärung, dass keine Interessenkonflikte durch Mandate für HRE und / oder pbb vorliegen. Darin müssen folgende Kennzahlen enthalten sein:
— Erklärung über den Anteil am Gesamtumsatz des Bewerbers und die Höhe der Umsätze in EUR, die der Bewerber mit HRE und / oder pbb im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigt hat.
— Erklärung über die Höhe der bereits abgerechneten Umsätze in EUR und über den Anteil am Gesamtumsatz des Bewerbers sowie eine Beschreibung der Leistungen, die der Bewerber mit HRE und / oder pbb im laufenden Geschäftsjahr getätigt hat.
Ein Interessenkonflikt liegt vor, falls 5 % des Gesamtumsatzes in EUR des Bewerbers in einem der Geschäftsjahre auf Dienstleistungen mit HRE und / oder pbb entfallen. Weiterhin liegt ein Interessenkonflikt insbesondere auch dann vor, wenn der Bewerber für HRE und / oder pbb als Jahresabschlussprüfer im vergangenen Geschäftsjahr tätig geworden ist oder während der Laufzeit des hier zu vergebenden Auftrags voraussichtlich tätig sein wird.
Ein Interessenkonflikt liegt vor, falls 5 % des Gesamtumsatzes in EUR des Bewerbers in einem der Geschäftsjahre auf Dienstleistungen mit HRE und / oder pbb entfallen. Weiterhin liegt ein Interessenkonflikt insbesondere auch dann vor, wenn der Bewerber für HRE und / oder pbb als Jahresabschlussprüfer im vergangenen Geschäftsjahr tätig geworden ist oder während der Laufzeit des hier zu vergebenden Auftrags voraussichtlich tätig sein wird.
6. Zwingend: Erklärung, dass keine Interessenkonflikte durch Mandate bzgl. der Privatisierung der pbb (im weitesten Sinne) für Kaufinteressenten der pbb vorliegen und dass dies auch für den Zeitraum gewährleistet ist, in dem der Bewerber im Verhandlungsverfahren verbleibt sowie im Fall eines Zuschlags für die gesamte Vertragslaufzeit.
6. Zwingend: Erklärung, dass keine Interessenkonflikte durch Mandate bzgl. der Privatisierung der pbb (im weitesten Sinne) für Kaufinteressenten der pbb vorliegen und dass dies auch für den Zeitraum gewährleistet ist, in dem der Bewerber im Verhandlungsverfahren verbleibt sowie im Fall eines Zuschlags für die gesamte Vertragslaufzeit.
7. Zwingend: Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend).
8. Zwingend: Verpflichtungserklärung jedes Nachunternehmens und jedes sonstigen Unternehmens, dessen Leistungsfähigkeit und Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner eigenen Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedient (soweit zutreffend).
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag zwingend anzugeben, ob er Unterauftragnehmer einsetzen will und welche Leistungen er an diese Unterauftragnehmer übertragen will. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist anzugeben, welche Leistungen durch welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden soll.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag zwingend anzugeben, ob er Unterauftragnehmer einsetzen will und welche Leistungen er an diese Unterauftragnehmer übertragen will. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist anzugeben, welche Leistungen durch welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit „informatorisch“ gekennzeichnete Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind weder zwingend noch haben sie eine Wertungsrelevanz für die Bewertung der Teilnahmeanträge.
Für die nachfolgend unter Ziffer 1 bis 2 geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise werden Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil der Bewerberinformationen, die bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die nachfolgend unter Ziffer 1 bis 2 geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise werden Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil der Bewerberinformationen, die bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern sind.
1. Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz (für Kreditinstitute: Netto-Jahreserträge) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aus dem Jahr 2013 (informatorisch)
2. Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich festangestellten Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der letzten drei vor dem Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (informatorisch).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien, die einer Bewertung durch den Auftraggeber anhand objektiver Kriterien unterzogen werden, sind mit dem Zusatz „Bewertungskriterium“ gekennzeichnet.
Als Nachweis der Fachkunde (Hauptkriterium 1) hat der Bewerber einzureichen:
Bewertungskriterium: Eigenerklärung mit folgendem Inhalt: Benennung des einzusetzenden Projektteams, sowie Nennung von maximal vier Schlüsselpersonen (dem verantwortlichen Projektleiter und max. drei weiteren Personen), welche die wesentlichen Aufgaben im Projekt wahrnehmen werden. Für jede der benannten Schlüsselpersonen hat der Bewerber einen Kurzlebenslauf (max. eine DIN/A4-Seite), sowie persönliche Referenzen anzugeben, die geeignet sind, die Expertise bzw. Erfahrung der einzelnen Personen hinsichtlich der vier verschiedenen Einzelkriterien zu belegen (max. vier DIN/A4-Seiten für das gesamte Projektteam). Diese persönlichen Referenzen sind unabhängig vom Unternehmen und müssen sich auf die benannten Schlüsselpersonen im Projekt beziehen. Ferner sollen sie wie folgt gegliedert sein:
Bewertungskriterium: Eigenerklärung mit folgendem Inhalt: Benennung des einzusetzenden Projektteams, sowie Nennung von maximal vier Schlüsselpersonen (dem verantwortlichen Projektleiter und max. drei weiteren Personen), welche die wesentlichen Aufgaben im Projekt wahrnehmen werden. Für jede der benannten Schlüsselpersonen hat der Bewerber einen Kurzlebenslauf (max. eine DIN/A4-Seite), sowie persönliche Referenzen anzugeben, die geeignet sind, die Expertise bzw. Erfahrung der einzelnen Personen hinsichtlich der vier verschiedenen Einzelkriterien zu belegen (max. vier DIN/A4-Seiten für das gesamte Projektteam). Diese persönlichen Referenzen sind unabhängig vom Unternehmen und müssen sich auf die benannten Schlüsselpersonen im Projekt beziehen. Ferner sollen sie wie folgt gegliedert sein:
1. Bezeichnung des Projekts / der Transaktion;
2. Inhaltliche Darstellung des Projekts / der Transaktion;
3. Projektdauer (Anfangs- und Enddatum);
4. Rolle der Person im Projekt.
Es können auch identische Referenzen für verschiedene Einzelkriterien eingereicht werden, sofern dies sachdienlich erscheint.
Der Nachweis der Technischen Leistungsfähigkeit bezieht sich auf die „Unternehmensbezogene Leistungsfähigkeit des Bewerbers“ (Hauptkriterium 2). Der Bewerber hat diesbezüglich als Nachweis einzureichen:
Bewertungskriterium: Eigenerklärung mit folgendem Inhalt: Darstellung der Möglichkeiten des Bewerbers bei kurzfristigem Bedarf an zusätzlichem Know-How (auch zu Randthemenbereichen), schnell auf weiteres Personal und Wissen zugreifen zu können. Die Darstellung darf zwei DIN/A4-Seiten nicht überschreiten. Sie soll sowohl Aussagen über entsprechendes Fachwissen als auch über die diesbezüglichen Kapazitäten beim Bewerber enthalten.
Bewertungskriterium: Eigenerklärung mit folgendem Inhalt: Darstellung der Möglichkeiten des Bewerbers bei kurzfristigem Bedarf an zusätzlichem Know-How (auch zu Randthemenbereichen), schnell auf weiteres Personal und Wissen zugreifen zu können. Die Darstellung darf zwei DIN/A4-Seiten nicht überschreiten. Sie soll sowohl Aussagen über entsprechendes Fachwissen als auch über die diesbezüglichen Kapazitäten beim Bewerber enthalten.
Bei der Bewertung der oben aufgeführten Darstellung(en) erfolgt eine Punktvergabe. Außerdem wird eine Gewichtung vorgenommen. Die diesbezügliche Vorgehensweise ist der Ziffer IV.1.2) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Beim Hauptkriterium 1 erfolgt eine Untergliederung in vier verschiedene Einzelkriterien bei Hauptkriterium 2 erfolgt keine weitere Untergliederung in Einzelkriterien (auch diesbezüglich wird auf Ziffer IV.1.2) verwiesen
Im Teilnahmewettbewerb dient die Punktvergabe bei den genannten Bewertungskriterien zur Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, sofern alle zwingenden Voraussetzungen gemäß Ziffer III.2.1) und III.2.2) erfüllt sind.
Im Teilnahmewettbewerb dient die Punktvergabe bei den genannten Bewertungskriterien zur Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, sofern alle zwingenden Voraussetzungen gemäß Ziffer III.2.1) und III.2.2) erfüllt sind.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind zu benennen. Die Bewerbergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch und hat bzgl. dieser gesamtschuldnerischen Haftung eine Erklärung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Sie hat ferner ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Zum Zweck der Einreichung dieser Erklärungen und Angaben mit dem Teilnahmeantrag liegen den Bewerberinformationen, die bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern sind, entsprechende Formblätter bei.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind zu benennen. Die Bewerbergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch und hat bzgl. dieser gesamtschuldnerischen Haftung eine Erklärung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Sie hat ferner ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Zum Zweck der Einreichung dieser Erklärungen und Angaben mit dem Teilnahmeantrag liegen den Bewerberinformationen, die bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern sind, entsprechende Formblätter bei.
Die Eignung einer Bewerbergemeinschaft erfolgt wie folgt: Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gegeben sein. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es dabei auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Im Übrigen wird auf die Regelungen unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Eignung einer Bewerbergemeinschaft erfolgt wie folgt: Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gegeben sein. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es dabei auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Im Übrigen wird auf die Regelungen unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Allgemeine Hinweise zu den Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen auf Bewerberseite zu überprüfen:
Die Eignung einer Bewerbergemeinschaft erfolgt wie folgt: Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gegeben sein. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es dabei auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
Die Eignung einer Bewerbergemeinschaft erfolgt wie folgt: Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gegeben sein. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es dabei auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag zwingend anzugeben, ob er Unterauftragnehmer einsetzen will und welche Leistungen er an diese Unterauftragnehmer übertragen will.
Erklärungen gemäß Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung, deren Nichtvorliegen zum Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft führt, sind als „zwingend“ gekennzeichnet. Eignungskriterien, die einer Bewertung durch den Auftraggeber anhand objektiver Kriterien unterzogen werden, sind mit dem Zusatz „Bewertungskriterium“ gekennzeichnet. Mit „informatorisch“ gekennzeichnete Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind weder zwingend noch haben sie eine Wertungsrelevanz für die Bewertung der Teilnahmeanträge.
Erklärungen gemäß Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung, deren Nichtvorliegen zum Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft führt, sind als „zwingend“ gekennzeichnet. Eignungskriterien, die einer Bewertung durch den Auftraggeber anhand objektiver Kriterien unterzogen werden, sind mit dem Zusatz „Bewertungskriterium“ gekennzeichnet. Mit „informatorisch“ gekennzeichnete Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind weder zwingend noch haben sie eine Wertungsrelevanz für die Bewertung der Teilnahmeanträge.
Setzt der Bewerber zur Leistungserfüllung Nachunternehmer ein, hat er bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an den/die Nachunternehmer übertragen will, soweit diese bereits bekannt sind.
Sofern der Bewerber seine Eignung (§ 6 Abs. 3 VOL/A, § 7 EG Abs. 1 VOL/A) – insbesondere im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit – nicht selbst nachweisen kann bzw. wenn er sich zum Nachweis der Eignung eines Nachunternehmens bedient, hat er diese Nachunternehmer bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung durch entsprechende Nachweise des Nachunternehmers zu belegen, die ebenfalls bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Ferner sind Name und Anschrift des jeweils vorgesehenen Nachunternehmers bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags mitzuteilen. Ebenso hat der Bewerber zu diesem Zeitpunkt den Nachweis zu führen, dass ihm der Nachunternehmer bei Auftragserfüllung zur Verfügung stehen wird. Dies hat durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu erfolgen. Zu diesem Zweck liegt den Bewerberinformationen ein Formular bei. Das Recht zur Nachforderung bleibt von den Regelungen in dieser Ziffer III.1.4) unberührt (vgl. Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung).
Sofern der Bewerber seine Eignung (§ 6 Abs. 3 VOL/A, § 7 EG Abs. 1 VOL/A) – insbesondere im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit – nicht selbst nachweisen kann bzw. wenn er sich zum Nachweis der Eignung eines Nachunternehmens bedient, hat er diese Nachunternehmer bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung durch entsprechende Nachweise des Nachunternehmers zu belegen, die ebenfalls bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Ferner sind Name und Anschrift des jeweils vorgesehenen Nachunternehmers bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags mitzuteilen. Ebenso hat der Bewerber zu diesem Zeitpunkt den Nachweis zu führen, dass ihm der Nachunternehmer bei Auftragserfüllung zur Verfügung stehen wird. Dies hat durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu erfolgen. Zu diesem Zweck liegt den Bewerberinformationen ein Formular bei. Das Recht zur Nachforderung bleibt von den Regelungen in dieser Ziffer III.1.4) unberührt (vgl. Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung).
Der Bewerber hat Nachunternehmer von Beginn an davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – auferlegen, als in den Vergabeunterlagen festgelegt. Auf Verlangen hat er dies nachzuweisen.
Der Bewerber hat Nachunternehmer von Beginn an davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – auferlegen, als in den Vergabeunterlagen festgelegt. Auf Verlangen hat er dies nachzuweisen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Die Veröffentlichung der Verkaufsanzeige (hinsichtlich der Privatisierung der pbb) erfolgte am 17.2.2015. Die Privatisierung der pbb ist bis zum Jahresende zu vollziehen. Der Beratungsbedarf des Auftraggebers besteht unmittelbar. Eine Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vor Veröffentlichung der Verkaufsanzeige war nicht möglich. Ein solches Vorgehen hätte den Inhalt der Verkaufsanzeige vorweggenommen. Die Anwendung der Regelfristen eines Verhandlungsverfahrens scheiden folglich aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen vorliegend aus.
Die Veröffentlichung der Verkaufsanzeige (hinsichtlich der Privatisierung der pbb) erfolgte am 17.2.2015. Die Privatisierung der pbb ist bis zum Jahresende zu vollziehen. Der Beratungsbedarf des Auftraggebers besteht unmittelbar. Eine Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vor Veröffentlichung der Verkaufsanzeige war nicht möglich. Ein solches Vorgehen hätte den Inhalt der Verkaufsanzeige vorweggenommen. Die Anwendung der Regelfristen eines Verhandlungsverfahrens scheiden folglich aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen vorliegend aus.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Darstellung der Vorgehensweise:Die Auswahl erfolgt über die Ermittlung von Punkten (1-15 Punkte), welche für die eingereichten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung vergeben werden. Bzgl. der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt eine Bewertung der Bewerber anhand verschiedener Bewertungskriterien der Eignung, die in dieser Matrix mit unterschiedlicher Gewichtung abgebildet sind. Die oben aufgeführten, als „zwingend“ oder „informatorisch“ gekennzeichneten Kriterien sind nicht enthalten.Die Bewertung innerhalb der Matrix erfolgt anhand zweier Hauptkriterien:
Darstellung der Vorgehensweise:Die Auswahl erfolgt über die Ermittlung von Punkten (1-15 Punkte), welche für die eingereichten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung vergeben werden. Bzgl. der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt eine Bewertung der Bewerber anhand verschiedener Bewertungskriterien der Eignung, die in dieser Matrix mit unterschiedlicher Gewichtung abgebildet sind. Die oben aufgeführten, als „zwingend“ oder „informatorisch“ gekennzeichneten Kriterien sind nicht enthalten.Die Bewertung innerhalb der Matrix erfolgt anhand zweier Hauptkriterien:
1. Fachkunde: Qualifikation des Projektteams (Gewichtung: 80 %)
2. Technische Leistungsfähigkeit: Unternehmensbezogene Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Gewichtung: 20 %)
Das Hauptkriterium 1 (Fachkunde; insgesamt gewichtet mit 80 %) ist untergliedert in vier Einzelkriterien, die wiederum einer Gewichtung unterliegen:
1.1.Nachweisliche Erfahrung in der Steuerung und Begleitung von komplexen Transaktionen im Bankensektor, insbesondere im Bereich Immobilienfinanzierung (15 %);
1.2. Nachweisliche Expertise und Erfahrung in der Bewertung von Banken und deren Portfolien nach verschiedenen Bewertungsmethoden (30 %);
1.3. Nachweisliche Erfahrung in der Erstellung von Fairness Opinions (20 %);
1.4.Nachweisliche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern (15 %)
Das Hauptkriterium 2 (Technische Leistungsfähigkeit; insgesamt gewichtet mit 20 %) ist nicht in verschiedene Einzelkriterien untergliedert. Der Nachweis bezieht sich auf die „Unternehmensbezogene Leistungsfähigkeit des Bewerbers“.
Die genaue Vorgehensweise bei der Bewertung ist in einer Matrix zu entnehmen, welche Teil der Bewerberinformationen ist, die bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern sind.
Auf Grundlage dieser Auswahlkriterien wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Maximal diejenigen fünf Bewerber (mindestens drei Bewerber) werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, welche die fünf höchsten Gesamtpunktzahlen bei der Eignungsprüfung erhalten haben. Maximal sind 15 Punkte erreichbar. Ggf. resultierende Dezimalstellen werden bei der Rangliste berücksichtigt.Der Auftraggeber wird diese mindestens drei bis maximal fünf Bewerber zu finalen (verbindlichen) Angeboten auffordern.
Auf Grundlage dieser Auswahlkriterien wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Maximal diejenigen fünf Bewerber (mindestens drei Bewerber) werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, welche die fünf höchsten Gesamtpunktzahlen bei der Eignungsprüfung erhalten haben. Maximal sind 15 Punkte erreichbar. Ggf. resultierende Dezimalstellen werden bei der Rangliste berücksichtigt.Der Auftraggeber wird diese mindestens drei bis maximal fünf Bewerber zu finalen (verbindlichen) Angeboten auffordern.
Ferner behält sich der Auftraggeber aus Zeit- und Aufwandsgründen (sowohl für die Bieterseite als auch für den Auftraggeber) vor, im weiteren Verlauf des Verhandlungsverfahrens (Verhandlungsphase) in der Wertung der Angebote ggf. ein sogenanntes Abschichten vorzunehmen. Die Zahl der Bieter, die ein Angebot eingereicht haben, wird dabei ggf. weiter reduziert, indem zuschlagsferne Bieter nicht mehr in der Wertung verbleiben.
Ferner behält sich der Auftraggeber aus Zeit- und Aufwandsgründen (sowohl für die Bieterseite als auch für den Auftraggeber) vor, im weiteren Verlauf des Verhandlungsverfahrens (Verhandlungsphase) in der Wertung der Angebote ggf. ein sogenanntes Abschichten vorzunehmen. Die Zahl der Bieter, die ein Angebot eingereicht haben, wird dabei ggf. weiter reduziert, indem zuschlagsferne Bieter nicht mehr in der Wertung verbleiben.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Thilo Haid
Internetadresse: www.fmsa.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015 / 03 B
Zusätzliche Informationen
1) Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen (Bewerberinformationen) abzurufen, die nähere Informationen zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
1) Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen (Bewerberinformationen) abzurufen, die nähere Informationen zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
2) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung genannten Zeitpunkt schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung, die Teil der Bewerberinformationen ist, an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Papierform zu übersenden bzw. einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen. Eine andere Form der Einreichung (bspw. per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig). Zusätzlich – und ohne Einfluss auf die Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft – ist eine elektronische Version (Scan des Original-Teilnahmeantrags) auf einem geeigneten Datenträger (bspw. auf CD) mit dem Original einzureichen.
2) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung genannten Zeitpunkt schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung, die Teil der Bewerberinformationen ist, an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Papierform zu übersenden bzw. einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen. Eine andere Form der Einreichung (bspw. per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig). Zusätzlich – und ohne Einfluss auf die Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft – ist eine elektronische Version (Scan des Original-Teilnahmeantrags) auf einem geeigneten Datenträger (bspw. auf CD) mit dem Original einzureichen.
3) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Zur Wahrung der Teilnahmefrist genügt in einem solchen Fall die Einreichung einer Kopie des Teilnahmeantrags; allerdings muss das Original in diesem Falle unverzüglich nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung eines Bewerbers aufgrund der dem Auftraggeber bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
3) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Zur Wahrung der Teilnahmefrist genügt in einem solchen Fall die Einreichung einer Kopie des Teilnahmeantrags; allerdings muss das Original in diesem Falle unverzüglich nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung eines Bewerbers aufgrund der dem Auftraggeber bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
4) Setzt der Bewerber zur Leistungserfüllung Nachunternehmer ein, hat er bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an den/die Nachunternehmer übertragen will, soweit diese bereits bekannt sind.
Sofern der Bewerber seine Eignung (§ 6 Abs. 3 VOL/A, § 7 EG Abs. 1 VOL/A) – insbesondere im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit – nicht selbst nachweisen kann bzw. wenn er sich zum Nachweis der Eignung eines Nachunternehmens bedient, hat er diese Nachunternehmer bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung durch entsprechende Nachweise des Nachunternehmers zu belegen, die ebenfalls bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Ferner sind Name und Anschrift des jeweils vorgesehenen Nachunternehmers bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags mitzuteilen. Ebenso hat der Bewerber zu diesem Zeitpunkt den Nachweis zu führen, dass ihm der Nachunternehmer bei Auftragserfüllung zur Verfügung stehen wird. Dies hat durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu erfolgen. Zu diesem Zweck liegt den Bewerberinformationen ein Formular bei.
Sofern der Bewerber seine Eignung (§ 6 Abs. 3 VOL/A, § 7 EG Abs. 1 VOL/A) – insbesondere im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit – nicht selbst nachweisen kann bzw. wenn er sich zum Nachweis der Eignung eines Nachunternehmens bedient, hat er diese Nachunternehmer bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung durch entsprechende Nachweise des Nachunternehmers zu belegen, die ebenfalls bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Ferner sind Name und Anschrift des jeweils vorgesehenen Nachunternehmers bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags mitzuteilen. Ebenso hat der Bewerber zu diesem Zeitpunkt den Nachweis zu führen, dass ihm der Nachunternehmer bei Auftragserfüllung zur Verfügung stehen wird. Dies hat durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu erfolgen. Zu diesem Zweck liegt den Bewerberinformationen ein Formular bei.
Das Recht zur Nachforderung bleibt hiervon unberührt (s.o. unter Nr.3)). Der Bewerber hat Nachunternehmer von Beginn an davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – auferlegen, als in den Vergabeunterlagen festgelegt. Auf Verlangen hat er dies nachzuweisen.
Das Recht zur Nachforderung bleibt hiervon unberührt (s.o. unter Nr.3)). Der Bewerber hat Nachunternehmer von Beginn an davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – auferlegen, als in den Vergabeunterlagen festgelegt. Auf Verlangen hat er dies nachzuweisen.
5) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
5) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
6) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die mehrfache Beteiligung eines Bewerbers an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Alleinbewerber und als Nachunternehmen oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Nachunternehmen, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher in der Regel zum Ausschluss der betroffenen Bewerber, es sei denn, die Bewerber können die Wahrung des Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachweisen.
6) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die mehrfache Beteiligung eines Bewerbers an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Alleinbewerber und als Nachunternehmen oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Nachunternehmen, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher in der Regel zum Ausschluss der betroffenen Bewerber, es sei denn, die Bewerber können die Wahrung des Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachweisen.
7) Enthalten die Bekanntmachung, die Bewerberinformationen oder die sonstigen Ausschreibungsunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. vor Angebotsabgabe schriftlich mit einfachem Schreiben per Post, oder E-Mail darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Die diesbezügliche Kommunikation mit dem Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen (vorzugsweise per E-Mail oder Fax). Die Kontaktstelle ist der Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung zu entnehmen. Im Gegensatz hierzu sind auf elektronischem Weg oder per Fernübertragung übermittelte Teilnahmeanträge – durch z. B. E-Mail, Telefax o. ä. – nicht zugelassen.
7) Enthalten die Bekanntmachung, die Bewerberinformationen oder die sonstigen Ausschreibungsunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. vor Angebotsabgabe schriftlich mit einfachem Schreiben per Post, oder E-Mail darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Die diesbezügliche Kommunikation mit dem Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen (vorzugsweise per E-Mail oder Fax). Die Kontaktstelle ist der Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung zu entnehmen. Im Gegensatz hierzu sind auf elektronischem Weg oder per Fernübertragung übermittelte Teilnahmeanträge – durch z. B. E-Mail, Telefax o. ä. – nicht zugelassen.
8) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) und Nachweise vorzulegen. Soweit Erklärungen(Angaben) und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
9) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) und Nachweise vorzulegen. Soweit Erklärungen(Angaben) und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 107 III S.1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 044-076581 (2015-02-27)
Ergänzende Angaben (2015-03-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bankdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bankdienstleistungen📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-13 📅
Name: PwC Strategy& (Germany) GmbH
Postanschrift: Lenbachplatz 3
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.strategyand.pwc.com/de/home🌏
Referenz
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 49-085399
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 107 III S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 105-191406 (2015-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-15) Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb