Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Verbesserung und Verbreitung von Tierschutz, ökologischem Landbau und Nachhaltigkeit

Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover

Für das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) soll eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsdienstleitungen nach Art. 15 der ELER VO (EU) 1305/2013 vom 17. Dezember 2013 vergeben werden. Ausgeschrieben werden definierte Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Maßnahme zielt auf die Verbesserung der Nach-haltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unter besonderer Beachtung der Aspekte des ökologischen Landbaus, der Verbesserung des Tierschutzes und eines effizienten Umgangs mit Ressourcen durch Wissenstransfer.
Die Beratungsleistungen sind nur dann förderfähig, wenn die Beratungen durch nach diesem Vergabeverfahren ausgewählte Beratungsanbieter und Beratungskräfte durchgeführt werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen – Fachlicher Teil (Teil B) und Zuwendungsverfahren (Teil C) – sowie den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung soll mit mehreren Unternehmen (§ 4 Abs. 5 lit. a) VOL/A-EG) abgeschlossen werden, um den Landwirten eine Wahl des Beratungsanbieters zu ermöglichen. Dabei werden so viele Zuschläge entsprechend der Platzierung nach der Angebotswertung erteilt, bis die Angebotssummen der bezuschlagten Angebote die zur Verfügung stehende Fördersumme von 5,0 Mio. EUR im Vertragszeitraum (01. Dezember 2015 – 30. Juni 2018) erreicht hat. Das zuletzt bezuschlagte Angebot wird daher voraussichtlich nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden können, sondern nur insoweit bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind.
Das maximal mögliche Mittelvolumen je Beratungsanbieter in dem gesamten Vertragszeitraum wird im Rahmen des Vergabeverfahrens ermittelt, wobei je Beratungsanbieter maximal ein Betrag in Höhe von 850.000 EUR zugeteilt wird.
Der Abschluss der Rahmenvereinbarung bildet zunächst keinen Anspruch auf die Mittel und stellt keine Erteilung einer Zuwendung dar. Hierfür muss im Rahmen des Zuwendungsverfahrens ein separater Förderantrag gestellt und dieser bewilligt werden. Siehe hierzu auch „Leistungsbeschreibung – Zuwendungsverfahren – (Teil C)“.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-19.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-19 Auftragsbekanntmachung