Beratungs-, Planungs- und Bauleistungen für das Bauvorhaben Usedomer Straße
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Berliner Verkehrsbetriebe („BVG“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigt das bisher als Omnibusbetriebshof genutzte Areal Usedomer Str. 24 in Berlin zum neuen Verwaltungsstandort für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (FI) auszubauen. Dafür sind denkmalgeschützte Bestandsgebäude umzubauen und Neubauten zu errichten. Die künftige Brutto-Grundfläche (BGF) beträgt ca. 15 000 m und die künftige Nutzfläche ca. 9 600 m für derzeit ca. 400 Mitarbeiter. Die Baumaßnahmen sollen bis Mitte 2018 abgeschlossen sein.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-28.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Bauarbeiten für Geschäftsbauten › Bau von Bürogebäuden
- • Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem Transportwesen › Mit dem Transportwesen verbundene Gebäude
- • Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude › Gebäude von besonderer historischer oder architektonischer Bedeutung › Bau von Industriedenkmalen
- • Bauarbeiten für Lagerhäuser und Industriebauten › Bauarbeiten für Industriebauten › Bau von Werkstätten
- • Dienstleistungen von Architekturbüros › Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- • Dienstleistungen von Ingenieurbüros › Planungsleistungen im Bauwesen
- • Spezialbauarbeiten, außer Dachbauten › Umbau von Gebäuden
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-08-28 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-04-14 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang: Vgl. Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de 🌏
E-Mail: einkauf.3@bvg.de 📧
Telefon: +49 3025620272 📞
Fax: +49 3025620286 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 169-308827
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: FEM-E 6/4754/15-00
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13355 Berlin, Usedomer Straße 24.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FEM-E3, Herrn Richter
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-15 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 169-308827 (2015-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang: Vgl. Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de 🌏
E-Mail: einkauf.3@bvg.de 📧
Telefon: +49 3025620272 📞
Fax: +49 3025620286 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 169-308827
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Interessierte Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu der geplanten Baumaßnahme sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise und die Eignungsmatrix enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
2. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 12.10.2015, 14:00 Uhr in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren Beratungs-, Planungs- und Bauleistungen Usedomer Straße, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage und als Fassung auf einem handelsüblichen, virengeprüften Datenträger (CD-Rom, DVD, USB-Stick) einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der Kopiervorlage oder der digitalen Version ist das Original maßgeblich.
Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
3. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, kann der Auftraggeber nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergibt sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3) 2. Vorliegen der Mindeststandards an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 4 SektVO und Einträge in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die die erforderlichen Mindestumsätze nachweisen und die mindestens die geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen. Die BVG behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Bewertung zu berücksichtigen. 3. Sollten mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von dem Bewerber genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen sowie Kostensicherheit) maßgeblich. Eine detaillierte Eignungsmatrix ist bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich.
Der Auftraggeber fordert mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Sollten weniger als 3 Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sind nach der Eignungsprüfung des Auftraggebers mehr als 3 Bewerber geeignet, so können vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen auch mehr als 3 zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Rangfolge, die sich aus der differenzierenden Wertung gemäß der Eignungsmatrix ergibt.
5. Bewerbergemeinschaften dürfen im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen gebildet werden. Sie müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten abgeben, vgl. Ziffer III.2.1) 6. dieser Bekanntmachung. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss des/der betreffenden Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, sofern nicht nachgewiesen ist, dass trotz der Mehrfachbeteiligung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.
6. Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft kann nur im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen erfolgen. Dies gilt entsprechend für eine im Zuschlagsfall vorgesehene Änderung der Rechtsform der Bietergemeinschaft. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
7. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens bis zum 2.10.2015 zu stellen.
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, insbesondere aufgrund der Organisation des Projektes (Bündelung von Leistungen, Partnering-Vertrag), so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
Vertraulichkeit: Die übersandten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen der §§ 1. 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst wird. Der Auftraggeber behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
Das systembedingt unter Ziff. II.3) genannte Vertragsende ist unverbindlich und beinhaltet keine Maßgabe für die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zu erstellenden Angebote.
Mehr anzeigen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Verkehrsbetriebe („BVG“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigt das bisher als Omnibusbetriebshof genutzte Areal Usedomer Str. 24 in Berlin zum neuen Verwaltungsstandort für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (FI) auszubauen. Dafür sind denkmalgeschützte Bestandsgebäude umzubauen und Neubauten zu errichten. Die künftige Brutto-Grundfläche (BGF) beträgt ca. 15 000 m
Mehr anzeigen
Die BVG hat nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens (ABl. EU 2015/S 49-086208) einen Generalplaner mit der Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung für dieses Vergabeverfahren beauftragt. Basis der Funktionalen Leistungsbeschreibung ist die Vorplanung (Leistungsphase 2 gemäß HOAI) mit Teilelementen der Entwurfsplanung für die Baumaßnahme zuzüglich Leitdetails. In Bezug auf die umzubauende denkmalgeschützte Halle wird der Generalplaner parallel zu diesem Vergabeverfahren die Planung bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 gemäß HOAI) fortführen. Ziel der BVG ist es, den Bietern in diesem Vergabeverfahren die Entwurfsplanung für die Halle vor der Abgabe der finalen Angebote zu übergeben. Der Generalplaner wird im Anschluss die weitere Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphase 3 und 4 gemäß HOAI) für die gesamte Baumaßnahme erbringen.
Mehr anzeigen
Mit diesem Vergabeverfahren sucht die BVG einen Partner, der sie in 2 Phasen zunächst im Zuge der Planung durch den Generalplaner beratend unterstützt (Phase 1) und im Anschluss an die Genehmigungsplanung die weitere Planung sowie die Bauausführung der Baumaßnahme übernimmt (Phase 2). Zu den beiden Phasen:
Mehr anzeigen
Phase 1: In der Phase 1 wird der Partner die BVG zunächst bei der Fortführung der Planung durch den Generalplaner bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 beraten. Gemeinsames Ziel wird es sein, die spätere Realisierung des Projektes im Zeit- und Kostenrahmen sicherzustellen und hierzu schon im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung das Know-how des Partners zu nutzen. Die Leistungen des Partners für die Beratung im Rahmen der Phase 1 werden gesondert vergütet.
Mehr anzeigen
Phase 2: In der Phase 2 übernimmt der Partner die weitere Planung (ab Leistungsphase 5 gemäß HOAI) und Bauausführung für die Baumaßnahme. Die Vergütung dieser Planungs- und Bauleistungen erfolgt auf der Basis eines garantierten Maximalpreises. Dieser soll dem in diesem Vergabeverfahren im Rahmen des Wettbewerbs benannten Zielpreis entsprechen, wird aber erst am Ende der Phase 1 abschließend festgelegt.
Mehr anzeigen
Die vertragliche Gestaltung dieses 2-Phasen-Models wird Möglichkeiten für die BVG vorsehen, den Vertrag zu beenden und dem Partner nicht die Leistungen der Phase 2 zu übertragen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn zum Ende der Phase 1 erkennbar ist, dass der im Wettbewerb benannte Zielpreis nicht gehalten werden kann.
Mehr anzeigen
Mit der Bündelung der Leistungen weicht die BVG zulässig von dem in § 97 Abs. 3 GWB enthaltenen Grundsatz der losweisen Vergabe ab. Hierfür gibt es wirtschaftliche und technische Gründe. Wirtschaftlich kann nur durch die Bündelung gesichert werden, dass der Zeit- und Kostenrahmen eingehalten wird. Technisch kann hierdurch am Besten auf die technische Komplexität der Gebäude reagiert werden. Die BVG hat ein Markterkundungsverfahren durchgeführt (ABl. EU 2015/S 62-107255) und gutachterlich die Zulässigkeit der Gesamtlosvergabe geprüft. Die Interessen des Mittelstands werden durch die Zulassung von Bietergemeinschaften und Vorgaben zur Einbindung von Nachunternehmern geschützt, so dass die BVG nach Abwägung zu der Einschätzung gelangt ist, dass die Vorteile im speziellen Fall die Losbündelung rechtfertigen. Mit der vertraglichen Ausgestaltung als Vertrag mit 2 Phasen weicht die BVG von Standard-Verträgen öffentlicher Auftraggeber ab und setzt hierbei ein auch in anderen EU Mitgliedstaaten von öffentlichen Auftraggebern genutztes Modell von Partnering-Verträgen um. Das Vertragsmodell erlaubt eine partnerschaftliche Projektabwicklung, wie sie auch die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingesetzte Reformkommission für den Bau von Großprojekten in ihren Handlungsempfehlungen im Endbericht 2015 empfiehlt.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
Nähere Informationen zum Projekt können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich ist. Das Informationsmemorandum enthält auch Formblätter für die Eignungsnachweise, die für den Teilnahmeantrag zu nutzen sind, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Mehr anzeigen
Referenznummer: FEM-E 6/4754/15-00
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13355 Berlin, Usedomer Straße 24.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Angaben zum Bewerber/den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner) und zu den geschäftsführenden Personen. Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.;
Mehr anzeigen
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft);
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO und nach § 21 Abs. 4 SektVO;
4. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen (zusätzlich wird die BVG vor Zuschlagserteilung gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG und gemäß § 6 Abs. 1 KorrRegG eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO einholen);
Mehr anzeigen
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen;
6. Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten;
7. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 6 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Mehr anzeigen
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, ggf. zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mehr anzeigen
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bauleistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz mit vergleichbaren Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 000 000 EUR netto erreichte.
Mehr anzeigen
2. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz mit vergleichbaren Planungsleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 500 000 EUR netto erreichte.
Mehr anzeigen
3. Geprüfte und bestätigte Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre (sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein bestätigter Jahresabschluss vorliegt, kann ein vorläufiger Jahresabschluss eingereicht werden), aus denen sich ergibt, das der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Dokumente für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
4. Schriftlicher Nachweis einer bestehenden Bauleistungs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Allgefahrenversicherung) unter Einschluss des Feuerrisikos sowie der Planungsleistungen mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personenschäden in Höhe 3 000 000 EUR, für Sachschäden in Höhe von 5 000 000 EUR, für Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR und für Bearbeitungsschäden in Höhe von 3 000 000 EUR, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall zugesichert wird.
Mehr anzeigen
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Dritte beruft, wird dies nur gewertet, wenn dieser Dritte eine Verpflichtungserklärung entsprechend Ziff. III.2.1) 7. abgibt und durch Vorlage der Nachweise nach Ziffer III.2.2) seine eigene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist.
Mehr anzeigen
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 2 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, ggf. zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mehr anzeigen
Die Mindeststandards (Anforderungen an die Eignung, die mindestens vom Bewerber erfüllt sein müssen) sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 4 ausdrücklich genannt.
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
Vorlage der unter 1 bis 6 genannten Referenzen unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
— Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob Verwaltungsbauten und/oder denkmalgeschützte Gebäude betroffen sind);
— Brutto-Grundfläche (BGF) des beplanten Gebäudes;
— Höhe der Gesamtbaukosten (KG 200 bis 600 nach DIN 276-1: 2008-12) zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (Entwurfsplanung bzw. LP 3 gemäß HOAI) und nach der Abrechnung sowie – für den Fall einer Abweichung – Angaben zu den wesentlichen Gründen für die Abweichung;
Mehr anzeigen
— Leistungszeitraum;
— Zeitpunkt der Fertigstellung (= Nutzerübergabe);
— Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen);
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Mit Einreichung des Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber einer Auskunftseinholung beim Referenzgeber zu;
— Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden;
— Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebenen Leistungen bedeutend ist.
Soweit für die einzelnen Referenzen darüber hinaus besondere Angaben zu machen sind, ist dies nachfolgend explizit genannt:
1. Referenzen Generalunternehmerleistungen (Planung + Bau): Vorlage von mindestens 2 wertungsfähigen Referenzen über Generalunternehmerleistungen für ein Hochbauprojekt mit einer BGF von mindestens 5 000 m
2. Referenz Sanierung denkmalgeschützter Gebäude: Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Bauleistungen im Rahmen der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit einer BGF von mindestens 2 500 m
3. Referenz Neubau Verwaltungs- oder Bürogebäude: Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Bauleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit einer BGF von mindestens 5 000 m
4. Referenz Planung Verwaltungs- oder Bürogebäude: Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Planungsleitungen für ein Verwaltungsgebäude mit einer BGF von mindestens 5 000 m
5. Referenz Planung Sanierung denkmalgeschütztes Gebäude: Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Planungsleistungen für ein denkmalgeschütztes Gebäude. Die Planungsleistungen müssen mindestens die Ausführungsplanung in den Leistungsbildern Objektplanung und Technische Ausrüstung (min. Anlagengruppen Lüftung 430 und Elektro Starkstrom 440) gem. HOAI umfassen. Das Referenzprojekt muss nach dem 31.12.2007 fertiggestellt worden sein. In der Referenz ist anzugeben, ob und in welchem Umfang die Planungsleistungen von eigenen Mitarbeitern des Bewerbers erbracht wurden. Die Eigenleistung ist kein Mindeststandard, wird aber positiv in der Wertung berücksichtigt.
Mehr anzeigen
6. Referenzen Partnering: Vorlage von Referenzen über Erfahrungen mit Partnering-Projekten. Die Referenzen Partnering sind keine Mindestreferenzen. Die durch bis zu 3 Referenzen nachgewiesenen Erfahrungen mit Partnering-Modellen werden aber in die Entscheidung darüber einbezogen, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Mehr anzeigen
Werden von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft für die Ziffern 1 bis 6 mehr als jeweils 3 Referenzen eingereicht, werden nur die jeweils ersten 3 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
Mehr anzeigen
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind für die Darstellung der Referenzen Formblätter zu verwenden, die als Teil des Informationsmemorandums bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Die Mindeststandards (Anforderungen an die Eignung, die mindestens vom Bewerber erfüllt sein müssen) sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt.
Die Qualifikation und die Erfahrung des vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Leitungspersonals und der daraus zu erwartende Einfluss auf die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung wird im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 VgV, Art. 82 Abs. 2 lit. a RL 2014/25/EU).
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Mehr anzeigen
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft darf keine Wettbewerbsbeschränkung i. S. d. § 1 GWB vorliegen. Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formblatt zu verwenden.
1. Soweit Planungsleistungen betroffen sind, ist die Erbringung dieser Planungsleistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen.
Mehr anzeigen
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Mehr anzeigen
2. Verpflichtung des Auftragnehmers nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere Sanktionen nach § 6 Abs. 1 und 2 BerlAVG. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzureichen.
Mehr anzeigen
3. Verpflichtung des Auftragnehmers nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin i. V. m. der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung – FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV einzureichen.
Mehr anzeigen
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FEM-E3, Herrn Richter
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-15 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer schriftlich gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 169-308827 (2015-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3025620268 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 076-134816
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 169-308827
ABl. S-Ausgabe: 76
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Norman Nagel
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-28 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 062-107255
Quelle: OJS 2016/S 076-134816 (2016-04-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3025620268 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 076-134816
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 169-308827
ABl. S-Ausgabe: 76
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Norman Nagel
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-28 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 062-107255
Quelle: OJS 2016/S 076-134816 (2016-04-14)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕
- Bauarbeiten (>20 neue Beschaffungen)