Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Evaluierung des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb BLSA)
Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Evaluierung des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb BLSA) insbesondere durch substantielle Analyse in den identifizierten Schwerpunktbereichen mit jeweiliger Darstellung der Aufgaben- und Zielerreichung (einschl. Heranziehung von objektiven Vergleichskriterien beispielsweise anderer staatlicher Bau- und Liegenschaftsverwaltungen), Ableitung von konkreten Optimierungs- und Handlungsbedarfen sowie Projektmanagement und Qualitätssicherung im laufenden Evaluierungsverfahren
Allgemeines:
Aufgrund der Bedeutung der Immobilien und des staatlichen Hochbaus als Wirtschaftsfaktor für das Land Sachsen-Anhalt ist die Optimierung des Immobilienbestandes wesentliche Aufgabe der Liegenschafts- und Hochbauverwaltung. Dazu gehört, die Immobilien möglichst effizient zu nutzen und nach immobilienwirtschaftlichen Methoden bzw. Ansätzen zu verwalten, zu entwickeln und ggf. zu verwerten.
Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung des Immobilienmanagements zu einem wirtschaftlich ausgerichteten Dienstleister des Landes. Mit der Gründung der Organisationseinheit „Landesbetrieb BLSA“ am 1.4.2012 wurden die verantwortlichen Zuständigkeiten (Liegenschaftsverwaltung und Hochbau) im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zusammengefasst.
Der Landesbetrieb BLSA untersteht der Fach- und Dienstaufsicht des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt und sorgt neben der Wahrnehmung der klassischen staatlichen Hochbaumaßnahmen für die zweckmäßige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Unterbringung der Behörden und Einrichtungen des Landes.
Zur Überprüfung und Weiterentwicklung des staatlichen Bau- und Liegenschaftsmanagements im Land Sachsen-Anhalt ist gemäß Grundsatzerlass zu den Landesbetrieben gemäß § 26 LHO vom 11.7.2012 sowie Beschlussfassung des Landtages des Landes Sachsen-Anhalt, die Evaluierung des Landesbetriebes BLSA durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt durchzuführen. Zielstellung ist die Sicherstellung einer effizienten Bau- und Liegenschaftsverwaltung bis zum Jahr 2020.
Aufgrund der Komplexität und der damit verbundenen Kommunikationsprozesse ist eine Projektstruktur vorgesehen. Die Lenkungsgruppe setzt sich aus Vertretern des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zusammen. Für den Geschäftsführer des Landesbetriebes BLSA ist ein Gastrecht in diesem Gremium vorgesehen. Die Projektgruppe setzt sich aus Vertretern der von der Evaluierung des Landesbetriebes BLSA betroffenen Organisationseinheiten zusammen.
Leistungsbeschreibung:
Die Beratungsunterstützung bezieht sich insbesondere auf nachstehende Analysebereiche:
1. Rechtsgrundlagen,
2. Organisatorische Struktur,
3. Personalentwicklung,
4. Informationstechnische Ausstattung,
5. Finanzausstattung/Rechnungswesen.
6. Aufgabenerledigung im Bau- und Liegenschaftsmanagement.
Im Rahmen der Evaluierung des Landesbetriebes BLSA sollen insbesondere die Handlungs- und Optimierungsbedarfe in den jeweiligen Analysebereichen untersucht, bewertet und zur konkreten Entscheidung dargestellt werden. Dabei sind auch Vergleichskriterien mit anderen staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltungen (insbesondere Bundesländer) heranzuziehen.
Darüber hinaus ruft der Auftraggeber Unterstützungsleistungen beim Projektmanagement (7.) und bei der Qualitätssicherung (8.) ab.
Im Einzelnen werden folgende Unterstützungsleistungen erwartet:
1. Rechtsgrundlagen: Analyse der für den Landesbetrieb BLSA einschlägigen rechtlichen Grundlagen (insbesondere Gesetz zur Neuordnung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung, Verordnung zur Festlegung von Ausnahmen von der zentralen Grundstücksverwaltung durch den Landesbetrieb BLSA, Betriebsordnung des Landesbetriebes BLSA, Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Gesetz über das Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“, Verwaltungsabkommen über die Erledigung von Bauangelegenheiten des Bundes zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Sachsen-Anhalt einschl. Vereinbarung über die Erstattung der dem Land Sachsen-Anhalt für die Erledigung von Bauangelegenheiten des Bundes entstehender Kosten, Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt im Zuständigkeitsbereich der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung usw.) auf Wirksamkeit, Zielerreichung und Anpassungsbedarfe.
2. Organisatorische Struktur: Analyse der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt als Grundlage für Entscheidungen zur künftigen Ausrichtung des Landesbetriebes BLSA; aufgabenkritische Betrachtung der Aufgabenbereiche und Geschäftsprozesse einschl. eindeutiger Abgrenzung der Zuständigkeiten; Prüfung der Gremienstruktur des Landesbetriebes BLSA (insbesondere jeweils auch unter Einbeziehung von Vergleichskriterien anderer staatlicher Hochbau- und Liegenschaftsverwaltungen und Ableitung von Handlungsbedarfen).
3. Personalentwicklung: Analyse der Personalausstattung und Beschäftigtenstruktur der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung im Hinblick auf das von der Landesregierung beschlossene Personalentwicklungskonzept sowie hinsichtlich des Aufgabenerledigungskonzeptes für das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt und dessen Geschäftsbereich als Grundlage für Entscheidungen zur künftigen Ausrichtung des Landesbetriebes BLSA (inkl. Personalbedarfsermittlung insbesondere unter Heranziehung eines Ländervergleiches); Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Eigen- versus Fremderledigung (insbesondere jeweils auch unter Einbeziehung von Vergleichskriterien anderer staatlicher Hochbau- und Liegenschaftsverwaltungen und Ableitung von Handlungsbedarfen).
4. Informationstechnische Ausstattung: Prüfung der Funktionsfähigkeit des im Landesbetrieb BLSA geführten Landesgrundstücksverzeichnisses; Analyse der bisher im Rahmen des Projektes „IT-Konsolidierung des Landesbetriebes BLSA“ eingetretenen monetären, personellen und qualitativen Verbesserungen, der weggefallenen Redundanzen und der bisher vorliegenden Optimierungen der Arbeitsfähigkeit.
5. Finanzausstattung/Rechnungswesen: Analyse der Wirksamkeit der doppischen Abbildung der Finanzbuchhaltung im Landesbetrieb BLSA unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsparametern und den Wechselwirkungen zur kameralen Haushaltsführung; Betrachtung der Jahresergebnisse seit Gründung des Landesbetriebes BLSA unter Berücksichtigung marktüblicher Standards, Prüfung der Ausgestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung (insbesondere jeweils auch unter Einbeziehung von Vergleichskriterien anderer staatlicher Hochbau- und Liegenschaftsverwaltungen und Ableitung von Handlungsbedarfen).
6. Aufgabenerledigung im Bau- und Liegenschaftsmanagement: Überprüfung der Aufgabenschwerpunkte und strategischen Zielvorgaben in den Kerngeschäftsfeldern des Landesbetriebes BLSA; Analyse der Entwicklung des Liegenschaftsbestandes (Landesliegenschaften und Fremdanmietungen) einschl. dazugehörigen Flächenanteile und Belegungsdichten; Betrachtung der durch den Landesbetrieb BLSA erzielten quantitativen und monetären Verwertungen seit Gründung des Landesbetriebes BLSA; Überprüfung der bisher im Mieter-Vermieter-Modell eingetretenen monetären, personellen sowie qualitativen Verbesserungen einschl. Nutzerbetrachtung; Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Landeseigenbaus versus Investorenmodellen; Jahrgangsweise Betrachtung des durch den Landesbetrieb BLSA umgesetzten Bauvolumens im Landesbau (unterteilt in Ressort- und Hochschulbau) sowie Bundesbau einschl. Darstellung der dadurch ertüchtigen Bausubstanz (jeweils getrennt für Landesbau/Ressort- und Hochschulbau sowie Bundesbau: Vollständige Einzelauflistung aller abgeschlossenen und laufenden sog. Großen Baumaßnahmen, summarische Gesamtauflistung der sog. Kleinen Baumaßnahmen unter Nennung aller Baumaßnahmen über 1.000.000,00 Euro sowie summarische Gesamtauflistung der sog. Bauunterhaltung); Betrachtung des energetischen Sanierungsplans des Landesbaus unter Darstellung der umgesetzten Baumittel (insbesondere jeweils auch unter Einbeziehung von Vergleichskriterien anderer staatlicher Hochbau- und Liegenschaftsverwaltungen und Ableitung von Handlungsbedarfen).
7. Projektmanagement: Unterstützung der Projektleitung des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt in der Projektorganisation und des -managements anhand standardisierter Methoden und Ansätze; darüber hinaus in Abstimmung mit der Projektleitung die Vor- und Nachbereitung von Lenkungsausschusssitzungen; die Gesamtprojektsteuerung, die Durchführung des Projektcontrollings und des -reportings (Budgetreporting), die Auswahl und der Vorschlag von Projektstandards einschließlich Sicherstellung eines effizienten Informationsflusses im Projekt, die Verfolgung von Projektangelegenheiten und veränderten Anforderungen an das Projekt, die Durchführung von regelmäßigen Statusmeetings mit den verantwortlichen Personen sowie die Einbindung des Wirtschaftsprüfers bzw. anderer Dienstleister
8. Qualitätssicherung: Begleitung von Projektgruppensitzungen und Workshops zur frühzeitigen Ermittlung projektkritischer Punkte; Sicherstellung eines fachlichen, organisatorischen und methodischen Standards; Review der vorhandenen Konzepte und weiterer Dokumentationen; Sichtung der offenen Punkte und Bewertung der Auswirkung auf die kommenden Phasen; Spiegelung der Ergebnisse gegenüber marktüblichen Standards.
Leistungsvolumen:
Zur Unterstützung der genannten Bereiche werden folgende Leistungsvolumina (Tage) geschätzt (ein Anspruch auf ein bestimmtes Abrufvolumen besteht nicht):
1. Rechtsgrundlagen (ca. 10 Tage),
2. Organisatorische Struktur (ca. 30 Tage),
3. Personalentwicklung (ca. 20 Tage),
4. Informationstechnische Ausstattung (ca. 10 Tage),
5. Finanzausstattung/Rechnungswesen (ca. 20 Tage),
6. Aufgabenerledigung im Bau- und Liegenschaftsmanagement (ca. 35 Tage),
7. Projektmanagement (ca. 20 Tage),
8. Qualitätssicherung (ca. 10 Tage).
Leistungs- und Zahlungsbedingungen:
Die jeweilige Beratungsintensität in den einzelnen Bereichen wird zum Leistungsbeginn zwischen der Projektleitung und dem Beratungsunternehmen festgelegt. Spätestens 3 Wochen nach Leistungsbeginn ist dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt der erste Zwischenbericht vorzulegen, welcher nach Auswertung im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber dem Beratungsunternehmen gespiegelt wird. Nach Bestätigung des ersten Zwischenberichtes durch die Lenkungsgruppe erfolgt die erste Teilzahlung in Höhe des erbrachten Leistungsumfangs, aber maximal in Höhe von 25 v. H. der Auftragssumme. Spätestens drei Monate nach Leistungsbeginn ist dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt der zweite Zwischenbericht vorzulegen, welcher nach Auswertung im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber dem Beratungsunternehmen gespiegelt wird. Nach Bestätigung des zweiten Zwischenberichtes durch die Lenkungsgruppe erfolgt die zweite Teilzahlung in Höhe des erbrachten Leistungsumfangs, aber maximal in Höhe von zusätzlich 50 v. H. der Auftragssumme. Spätestens fünfeinhalb Monate nach Leistungsbeginn ist dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt der finale Evaluierungsbericht vorzulegen. Nach Bestätigung des finalen Evaluierungsberichtes durch die Lenkungsgruppe erfolgt die Schlusszahlung in Höhe des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs, aber maximal in Höhe der Gesamtauftragssumme.
Sonstige Hinweise:
Der Abschluss von Beraterverträgen unterliegt im Land Sachsen-Anhalt den landesspezifisch einschlägigen Maßgaben von Beraterverträgen, Studien und Gutachten. Danach sind vor Abschluss von Beraterverträgen und Gutachten diese dem Ausschuss für Finanzen des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einwilligung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich in Abhängigkeit der Entscheidung des Ausschusses für Finanzen des Landtages von Sachsen-Anhalt ausdrücklich vor, die ausgeschriebene Leistung nicht oder nur teilweise abzurufen. Ein Anspruch auf Vergabe der ausgeschriebenen Leistung besteht nicht.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers und Gerichtsstand für beide Parteien ist Magdeburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-06.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-08-06
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Auftragsbekanntmachung
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2016-06-16
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Ergänzende Angaben
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