Beratungsleistungen zur Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts und einer Beteiligung der Stadtgemeinde Bremen an einer privaten Gesellschaft zwecks Neuorganisation der Abfallentsorgung und Straßenreinigung/Winterdienst ab dem Jahre 2018

Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat knapp 545 000 Einwohnerinnen und Einwohner bei einer Fläche von knapp 31 800 ha. Im Jahre 2013 wurden 366,9 kg Siedlungsabfälle pro Einwohner gesammelt und Straßen mit einer Netzlänge von 1 385 km gereinigt. Der Gebührenbedarf für die öffentliche Abfallentsorgung liegt in 2014 bei gut 55 200 000 EUR und die Kosten der Straßenreinigung betrugen 2013 knapp 20 000 000 EUR. Die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und ist verantwortlich für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Sie hat 1998 umfangreiche Teile der operativen Aufgabewahrnehmung an private Dritte abgegeben, die vormals von den Bremer Entsorgungsbetrieben, einem Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, wahrgenommen wurden. Am 30.6.2018 laufen die wesentlichen Leistungsverträge mit diesen privaten Firmen aus. Die zukünftige Ausgestaltung der bremischen Abfallwirtschaft und der Organisation der Straßenreinigung und des Winterdienstes wird zu diesem Zeitpunkt neu aufgestellt. Die bis 1998 im Eigenbetrieb Beschäftigten haben bei Insolvenz oder Liquidation der privatisierten Gesellschaften ein Rückkehrrecht zur Stadt. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, die politische Entscheidung über die Zukunft der Bremischen Abfallwirtschaft und der Straßenreinigung und des Winterdienstes ab 2018 umzusetzen. Geplant ist ein Beteiligungsmodell unter dem Dach einer Anstalt öffentlichen Rechts, die ab Mitte 2018 teilweise auch operative Aufgaben selbst übernimmt (Betrieb von Recycling-Stationen). Nähere Einzelheiten zur Durchführung der Abfallentsorgung und der Straßenreinigung in der Stadtgemeinde Bremen entnehmen Sie bitte www.entsorgung-kommunal.de und www.saubere-stadt.bremen.de
Der Auftrag beinhaltet folgende Elemente:
1. Unternehmensberatung und Konzeptionierung der organisatorischen, personellen, betrieblichen Umsetzung der Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die auch die Funktion des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers übernehmen soll. Es sind weitreichende Aufgaben in der Begleitung von Entwicklungs- und Einführungsprozessen zu übernehmen. Es ist eine Beratung und Begleitung bei der Übernahme von 15 Recycling-Stationen 2018 in das operative Geschäft der AöR durchzuführen. Ferner ist eine Beratung und Begleitung bei der Bündelung der Zuständigkeiten im Bereich der Stadtreinigung/des Winterdienstes und der Sinkkastenreinigung erforderlich.
2. Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zum Erwerb oder einer Gründung einer Gesellschaft und Beteiligung der AöR an den Geschäftsanteilen der Gesellschaft („Beteiligungsmodell“). Im Falle des Erwerbs einer bestehenden Gesellschaft, die derzeit im Auftrag der Stadt Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung tätig ist, ist eine Anlagenbewertung auf Basis der bei der Stadt vorhandenen Erkenntnisse und bei dem Auftragnehmer vorhandenen Marktkenntnissen durchzuführen. Strategische Unterstützung bei Erwerb/Pacht von Grundstücken und Gebäuden ist zu gewähren. Es sind weitreichende Aufgaben in der Begleitung von Entwicklungs- und Einführungsprozessen zu übernehmen.
3. In Bezug auf das Beteiligungsmodell ist ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten und die Umsetzung unterstützend zu begleiten. Es ist eine Beratung bei der Vorbereitung von Leistungsverträgen der Abfalllogistik und Straßenreinigung/Winterdienst zu leisten. Die Ausschreibung von Leistungsverträgen bei gleichzeitiger Umsetzung des Beteiligungsmodells ist beratend zu begleiten. In diesem Fall sind bei einem möglichen Erwerb einer bestehenden Gesellschaft eine Anlagenbewertung durchzuführen. Es sind weitreichende Aufgaben in der Begleitung von Entwicklungs- und Einführungsprozessen zu übernehmen.
Die im Rahmen der vorgenannten Aufgaben erforderliche Rechtsberatung wird anderweitig extern vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-10 Auftragsbekanntmachung
2015-10-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
1. Unternehmensberatung und Konzeptionierung der organisatorischen, personellen, betrieblichen Umsetzung der Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die auch die Funktion des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers übernehmen soll. Es sind weitreichende Aufgaben in der Begleitung von Entwicklungs- und Einführungsprozessen zu übernehmen. Es ist eine Beratung und Begleitung bei der Übernahme von 15 Recycling-Stationen 2018 in das operative Geschäft der AöR durchzuführen. Ferner ist eine Beratung und Begleitung bei der Bündelung der Zuständigkeiten im Bereich der Stadtreinigung/des Winterdienstes und der Sinkkastenreinigung erforderlich.2. Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zum Erwerb oder einer Gründung einer Gesellschaft und Beteiligung der AöR an den Geschäftsanteilen der Gesellschaft („Beteiligungsmodell“). Im Falle des Erwerbs einer bestehenden Gesellschaft, die derzeit im Auftrag der Stadt Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung tätig ist, ist eine Anlagenbewertung auf Basis der bei der Stadt vorhandenen Erkenntnisse und bei dem Auftragnehmer vorhandenen Marktkenntnissen durchzuführen. Strategische Unterstützung bei Erwerb/Pacht von Grundstücken und Gebäuden ist zu gewähren. Es sind weitreichende Aufgaben in der Begleitung von Entwicklungs- und Einführungsprozessen zu übernehmen.3. In Bezug auf das Beteiligungsmodell ist ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten und die Umsetzung unterstützend zu begleiten. Es ist eine Beratung bei der Vorbereitung von Leistungsverträgen der Abfalllogistik und Straßenreinigung/Winterdienst zu leisten. Die Ausschreibung von Leistungsverträgen bei gleichzeitiger Umsetzung des Beteiligungsmodells ist beratend zu begleiten. In diesem Fall sind bei einem möglichen Erwerb einer bestehenden Gesellschaft eine Anlagenbewertung durchzuführen. Es sind weitreichende Aufgaben in der Begleitung von Entwicklungs- und Einführungsprozessen zu übernehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bauumwelt.bremen.de 🌏
E-Mail: insa.nanninga@umwelt.bremen.de 📧
Telefon: +49 4213614546 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 073-129233
ABl. S-Ausgabe: 73
Zusätzliche Informationen
1. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 1 VOF durchgeführt. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Alle notwendigen Angaben zur Erstellung des Teilnahmeantrages sind in der Bekanntmachung enthalten. Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Der Auftraggeber wird anhand der in Ziffer IV.1.2) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern. 2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original in einem geschlossenen Umschlag einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. 3. Weitere Information zum Teilnahmeantrag: Geben Sie bitte im Teilnahmeantrag folgendes an: a. Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens/des Bewerbers; b. Kontaktperson mit Telefonnummer und sonstigen üblichen Kontaktdaten. Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehen sein: Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Ref. 23 Insa Nanninga, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, Deutschland. Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren „Abfallwirtschaft und Straßenreinigung 2018“. 4. Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat knapp 545 000 Einwohnerinnen und Einwohner bei einer Fläche von knapp 31 800 ha. Im Jahre 2013 wurden 366,9 kg Siedlungsabfälle pro Einwohner gesammelt und Straßen mit einer Netzlänge von 1 385 km gereinigt. Der Gebührenbedarf für die öffentliche Abfallentsorgung liegt in 2014 bei gut 55 200 000 EUR und die Kosten der Straßenreinigung betrugen 2013 knapp 20 000 000 EUR. Die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und ist verantwortlich für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Sie hat 1998 umfangreiche Teile der operativen Aufgabewahrnehmung an private Dritte abgegeben, die vormals von den Bremer Entsorgungsbetrieben, einem Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, wahrgenommen wurden. Am 30.6.2018 laufen die wesentlichen Leistungsverträge mit diesen privaten Firmen aus. Die zukünftige Ausgestaltung der bremischen Abfallwirtschaft und der Organisation der Straßenreinigung und des Winterdienstes wird zu diesem Zeitpunkt neu aufgestellt. Die bis 1998 im Eigenbetrieb Beschäftigten haben bei Insolvenz oder Liquidation der privatisierten Gesellschaften ein Rückkehrrecht zur Stadt. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, die politische Entscheidung über die Zukunft der Bremischen Abfallwirtschaft und der Straßenreinigung und des Winterdienstes ab 2018 umzusetzen. Geplant ist ein Beteiligungsmodell unter dem Dach einer Anstalt öffentlichen Rechts, die ab Mitte 2018 teilweise auch operative Aufgaben selbst übernimmt (Betrieb von Recycling-Stationen). Nähere Einzelheiten zur Durchführung der Abfallentsorgung und der Straßenreinigung in der Stadtgemeinde Bremen entnehmen Sie bitte www.entsorgung-kommunal.de und www.saubere-stadt.bremen.de
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Der Auftrag beinhaltet folgende Elemente:
1. Unternehmensberatung und Konzeptionierung der organisatorischen, personellen, betrieblichen Umsetzung der Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die auch die Funktion des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers übernehmen soll. Es sind weitreichende Aufgaben in der Begleitung von Entwicklungs- und Einführungsprozessen zu übernehmen. Es ist eine Beratung und Begleitung bei der Übernahme von 15 Recycling-Stationen 2018 in das operative Geschäft der AöR durchzuführen. Ferner ist eine Beratung und Begleitung bei der Bündelung der Zuständigkeiten im Bereich der Stadtreinigung/des Winterdienstes und der Sinkkastenreinigung erforderlich.
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2. Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zum Erwerb oder einer Gründung einer Gesellschaft und Beteiligung der AöR an den Geschäftsanteilen der Gesellschaft („Beteiligungsmodell“). Im Falle des Erwerbs einer bestehenden Gesellschaft, die derzeit im Auftrag der Stadt Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung tätig ist, ist eine Anlagenbewertung auf Basis der bei der Stadt vorhandenen Erkenntnisse und bei dem Auftragnehmer vorhandenen Marktkenntnissen durchzuführen. Strategische Unterstützung bei Erwerb/Pacht von Grundstücken und Gebäuden ist zu gewähren. Es sind weitreichende Aufgaben in der Begleitung von Entwicklungs- und Einführungsprozessen zu übernehmen.
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3. In Bezug auf das Beteiligungsmodell ist ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten und die Umsetzung unterstützend zu begleiten. Es ist eine Beratung bei der Vorbereitung von Leistungsverträgen der Abfalllogistik und Straßenreinigung/Winterdienst zu leisten. Die Ausschreibung von Leistungsverträgen bei gleichzeitiger Umsetzung des Beteiligungsmodells ist beratend zu begleiten. In diesem Fall sind bei einem möglichen Erwerb einer bestehenden Gesellschaft eine Anlagenbewertung durchzuführen. Es sind weitreichende Aufgaben in der Begleitung von Entwicklungs- und Einführungsprozessen zu übernehmen.
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Die im Rahmen der vorgenannten Aufgaben erforderliche Rechtsberatung wird anderweitig extern vergeben.
Menge oder Umfang:
1. Unternehmensberatung und Konzeptionierung der organisatorischen, personellen, betrieblichen Umsetzung der Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die auch die Funktion des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers übernehmen soll. Es sind weitreichende Aufgaben in der Begleitung von Entwicklungs- und Einführungsprozessen zu übernehmen. Es ist eine Beratung und Begleitung bei der Übernahme von 15 Recycling-Stationen 2018 in das operative Geschäft der AöR durchzuführen. Ferner ist eine Beratung und Begleitung bei der Bündelung der Zuständigkeiten im Bereich der Stadtreinigung/des Winterdienstes und der Sinkkastenreinigung erforderlich.
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2. Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zum Erwerb oder einer Gründung einer Gesellschaft und Beteiligung der AöR an den Geschäftsanteilen der Gesellschaft („Beteiligungsmodell“). Im Falle des Erwerbs einer bestehenden Gesellschaft, die derzeit im Auftrag der Stadt Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung tätig ist, ist eine Anlagenbewertung auf Basis der bei der Stadt vorhandenen Erkenntnisse und bei dem Auftragnehmer vorhandenen Marktkenntnissen durchzuführen. Strategische Unterstützung bei Erwerb/Pacht von Grundstücken und Gebäuden ist zu gewähren. Es sind weitreichende Aufgaben in der Begleitung von Entwicklungs- und Einführungsprozessen zu übernehmen.
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3. In Bezug auf das Beteiligungsmodell ist ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten und die Umsetzung unterstützend zu begleiten. Es ist eine Beratung bei der Vorbereitung von Leistungsverträgen der Abfalllogistik und Straßenreinigung/Winterdienst zu leisten. Die Ausschreibung von Leistungsverträgen bei gleichzeitiger Umsetzung des Beteiligungsmodells ist beratend zu begleiten. In diesem Fall sind bei einem möglichen Erwerb einer bestehenden Gesellschaft eine Anlagenbewertung durchzuführen. Es sind weitreichende Aufgaben in der Begleitung von Entwicklungs- und Einführungsprozessen zu übernehmen.
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Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 23 01/2015 2018
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Verfahren um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) wird auf die Angaben unter Punkt VI.3) der Bekanntmachung verwiesen.
Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise (Punkte III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung) in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Die Vorlage von Eigenerklärungen ist – soweit möglich – ausreichend. Die Feststellung der Eignung erfolgt ausschließlich aufgrund der in dieser Bekanntmachung angeforderten Erklärungen und Nachweise.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind vom Nachunternehmer mindestens die Unterlagen zu Nr. 1-5, 8, 12-13 der nachfolgend aufgeführten Punkte beizufügen.
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Für Bewerbergemeinschaften: Die Unterlagen des Teilnahmeantrages sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft hinterlegt sind. Für die Vertretung von Bewerbungsgemeinschaften im Ausschreibungsverfahren ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
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Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1. Erklärung nach § 4 (2) VOF. Von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen.
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 (6) a)-g) VOF sowie § 4 (9) a)-d) VOF.
3. Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
4. Bestätigung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung dieses Antrages mangels Masse vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nicht älter als 6 Monate mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR.
6. Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss folgende Unterlagen beibringen: Nachweise nach § 5 (4) c) VOF: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen (Beratung von Kommunen im Bereich der Abfallentsorgung und/oder Straßenreinigung/Winterdienst) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
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Mindeststandards:
Zu 6. Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen (Beratung von Kommunen im Bereich der Abfallentsorgung und/oder Straßenreinigung/Winterdienst): 500 000 EUR (Mittel der letzten 3 Jahre).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Nachweise nach § 5 (5) a) VOF: Berufliche Befähigung, der für die Leistung verantwortlichen Personen (Urkunden).
8. Nachweise nach § 5 (5) b) VOF: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2010, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen (Beratung von Kommunen im Bereich der Abfallentsorgung und/oder Straßenreinigung/Winterdienst) unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung und Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen, Ansprechpartner).
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9. Nachweise nach § 5 (5) d) VOF: Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung.
10. Nachweise nach § 5 (5) f) VOF: Angaben zur Gewährleistung der Qualität.
11. Nachweise nach § 5 (5) h) VOF: Angaben andere Unternehmen (Unterauftrag).
12. Benennung der Personen gem. § 4 Abs. 3 VOF, die die Leistungen tatsächlich erbringen inkl. Angabe über Funktion im Team und Angabe der vorgesehenen zu erbringenden Leistung(en) des jeweiligen Bearbeiters (Organigramm).
13. Nachweis der Qualifikation der gemäß § 4 Abs.3 VOF anzugebenden Personen.
14. Vergleichbare Referenzen (Beratung von Kommunen im Bereich der Abfallentsorgung und/oder Straßenreinigung/Winterdienst) für folgende Personen:
— Projektleiter/Hauptansprechpartner,
— stellvertretener Projektleiter,
— Hauptbearbeiter für die abfallwirtschaftliche und technische Beratung,
— Hauptbearbeiter für die betriebswirtschaftliche Beratung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von jeweils 3 000 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbegemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Abschlagszahlungen gemäß Projektfortschritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt in der Gewichtung der nachstehenden Kriterien:
a) Die Qualität und Anzahl der Referenzen des Unternehmens seit dem Jahr 2010 bei der Beratung von Kommunen im Bereich der Abfallentsorgung und/oder Straßenreinigung/Winterdienst: Gewichtung 15 %,
b) Qualität und Anzahl der Referenzen der Projektleitung/ des Hauptansprechpartners seit dem Jahr 2010 bei der Beratung von Kommunen im Bereich der Abfallentsorgung und/oder Straßenreinigung/Winterdienst: Gewichtung 20 %,
c) Qualität und Anzahl der Referenzen der stellvertretenden Projektleitung seit dem Jahr 2010 bei der Beratung von Kommunen im Bereich der Abfallentsorgung und/oder Straßenreinigung/Winterdienst: Gewichtung 15 %,
d) Qualität und Anzahl der Referenzen der Hauptbearbeiter für abfallwirtschaftliche und technische Beratungsleistungen seit dem Jahr 2010 bei der Beratung von Kommunen im Bereich der Abfallentsorgung und/oder Straßenreinigung/Winterdienst: Gewichtung 10 %,
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e) Qualität und Anzahl der Referenzen Hauptbearbeiter für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen seit dem Jahr 2010 bei der Beratung von Kommunen im Bereich der Abfallentsorgung und/oder Straßenreinigung/Winterdienst: Gewichtung 20 %,
f) Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren: Gewichtung 10 %,
g) Gesamteindruck der Bewerbung hinsichtlich Übersichtlichkeit und Klarheit: Gewichtung 10 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Frau Insa Nanninga

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 23 01/2015 2018
Zusätzliche Informationen
1. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 1 VOF durchgeführt. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Alle notwendigen Angaben zur Erstellung des Teilnahmeantrages sind in der Bekanntmachung enthalten. Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Der Auftraggeber wird anhand der in Ziffer IV.1.2) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
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2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original in einem geschlossenen Umschlag einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
3. Weitere Information zum Teilnahmeantrag:
Geben Sie bitte im Teilnahmeantrag folgendes an:
a. Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens/des Bewerbers;
b. Kontaktperson mit Telefonnummer und sonstigen üblichen Kontaktdaten.
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehen sein:
Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Ref. 23 Insa Nanninga, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, Deutschland.
Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren „Abfallwirtschaft und Straßenreinigung 2018“.
4. Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Ansgaritorstraße 2
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Telefon: +49 4213616704 📞
Fax: +49 4214966704 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 107 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten,
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b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Kontaktstelle unter Punkt I.1) der Bekanntmachung
Quelle: OJS 2015/S 073-129233 (2015-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 652 215,20 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 210-381549
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 73-129233
ABl. S-Ausgabe: 210

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis/Honorar (20)
2. Qualität (50)
3. Fachlicher Wert (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-16 📅
Name: ECONUM Unternehmensberatung GmbH
Postanschrift: Dammtorstraße 35
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Contrescarpe 72
Telefon: +49 4213612256 📞
Fax: +49 4214962256 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 107 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten,
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 210-381549 (2015-10-26)