Bereitstellung eines Turmdrehkrans, Augustinermuseum

Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement

Sanierung des Konventgebäudes (3. Bauabschnitt) des Augustinermuseums, Augustinerplatz, 79098 Freiburg,Errichtung, Bereitstellung und Demontage eines Turmdrehkrans mit 60 m Ausleger, Hakenhöhe 43,8 m auf bestehendem Kranportal, Bereitstellung eines Kranführers für 24 Monate, 19 m Bauzaun H = 5 m, Demontage des vorhandenen Kranportals.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-09 Auftragsbekanntmachung
2016-01-11 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Turmdrehkräne
Menge oder Umfang: Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Turmdrehkräne 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 199-360406
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 86-154333
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 2.11.2015/12:00 Uhr.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sanierung des Konventgebäudes (3. Bauabschnitt) des Augustinermuseums, Augustinerplatz, 79098 Freiburg,Errichtung, Bereitstellung und Demontage eines Turmdrehkrans mit 60 m Ausleger, Hakenhöhe 43,8 m auf bestehendem Kranportal, Bereitstellung eines Kranführers für 24 Monate, 19 m Bauzaun H = 5 m, Demontage des vorhandenen Kranportals.
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Referenznummer: 2015002365
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1a) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6
Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Beschäftigtenzahl, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
EG Abs. 3 Nr. 2 und 4 Nr. 1 VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Beschäftigtenzahl, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
Erklärungen und Nachweise gem. VHB-Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung):
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, auferlegt wurden.
(1b) Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis;
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer;
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie;
(2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechts-verbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
(6) Nachweis der Zufahrtsberechtigung in die Umweltzone der Stadt Freiburg (z. B. Eigenerklärung).
Die Nachweise zu Ziffern (1a), (2a) und (3) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind vergleichbare Nachweise des Herkunftslandes zugelassen.
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Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formbl. 002 Stadt FR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen nach § 16 VOB/B, den Besonderen, Weiteren Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe.
Bezügl. Transaktionskosten siehe „Deutsche eVergabe – Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen“. Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Die Vergabeunterlagen können 5 Tage nach Absendung der Bekanntmachung (siehe VI.5)) heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-05 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement
Öffnungsort (Stadt): Freiburg
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Berliner Allee 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-05 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015002365
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 86-154333

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
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Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 199-360406 (2015-10-09)
Ergänzende Angaben (2016-01-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 008-009132
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 199-360406
ABl. S-Ausgabe: 8
Quelle: OJS 2016/S 008-009132 (2016-01-11)