Bereitstellung und Betrieb eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) am Flughafen Berlin-Tegel TXL. Zum voraussichtlich zu beauftragenden Liefer- und Leistungsumfang vor Ort des Auftragnehmers (AN) gehören: - Bereitstellung der notwendigen Serverhard- und Software - ca. 16 BRS-Workstation-PCs mit Laserdrucker - ca. 4 Gepäcklabeldrucker, Erzeugung von Barcode-Labels aus BSM-Informationen über BRS-Workstation-PCs - ca. 135 Hand Held Scanner Terminals mit Datenkommunikation über WLAN und aktuelle Mobilfunkstandards - Flugplandatenschnittstelle (TCP/IP) zur Anbindung an das Flight Data Management System (FDMS) des Auftraggebers (AG) - Baggage System Interface (BSI) zur Anbindung von Airline Hosts / Departure Control System (DCS) der Airlines in TXL - Empfang, Verarbeitung und Versand von Baggage Service Messages gemäß IATA RP 1745 zwischen DCS und BRS - Konzeption, Abstimmung und Durchführung aller notwendigen Systemschulungen (Train-the-Trainer) in TXL - Softwareanwendungsbetreuung zu den Flughafenbetriebszeiten per Telefon - Wartung und Instandsetzung der vom AN gelieferten Komponenten auf Basis von Service Level Agreements mit dem AG Das BRS muss mindestens folgende spezielle Funktionalitäten erfüllen: - Abgleich von Passagier- und Gepäckdaten und Anzeige der Verladeerlaubnis - Erfassung von Standort und Zeitpunkt jedes Gepäckstücks beim jeweiligen Bearbeitungsschritt - Nachverfolgung der Gepäckstücke mittels Standortbuchungen und Zeitstempeln aus BRS und angeschlossenen Systemen - Möglichkeit der Definition beliebiger Standorte (Trackingpoints) durch den Bediener - Statistische Auswertung der bearbeiteten Gepäckstücke, Flüge und Standorte (Trackingpoints) Das Gesamtsystem ist auf folgende Leistungsdaten auszulegen: - durchschnittlich ca. 20.000 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke pro Tag - ca. 6.500 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke in einer Spitzenstunde - ca. 45 simultan abzufertigende Flüge in einer Spitzenstunde Nicht zum Leistungsumfang des AN gehören (Beistellung durch AG oder Dritte): - Bedienung des BRS - Aktive und passive Netzwerkinfrastruktur (LAN, WLAN) inkl. WAN-Anbindung - Stromversorgung 230V - Möbelstücke für Workstation-PCs, Laserdrucker und BTPs - Serverraum / Datacenter mit Platz für die notwendige Serverhardware.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-02.
Auftragsbekanntmachung (2015-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Menge oder Umfang: Siehe hierzu II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafengesellschaft mbH
Postanschrift: Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 30609170641 📠
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6.I. SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2015-054 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage-Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: . Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2015-054 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens EA-2015-054 beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2),III.2.3)].
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der persönlichen Lage, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit.
9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6.I. SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2015-054 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage-Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: . Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2015-054 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens EA-2015-054 beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2),III.2.3)].
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der persönlichen Lage, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit.
9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung und Betrieb eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) am Flughafen Berlin-Tegel TXL.
Zum voraussichtlich zu beauftragenden Liefer- und Leistungsumfang vor Ort des Auftragnehmers (AN) gehören:
- Bereitstellung der notwendigen Serverhard- und Software
- ca. 16 BRS-Workstation-PCs mit Laserdrucker
- ca. 4 Gepäcklabeldrucker, Erzeugung von Barcode-Labels aus BSM-Informationen über BRS-Workstation-PCs
- ca. 135 Hand Held Scanner Terminals mit Datenkommunikation über WLAN und aktuelle Mobilfunkstandards
- Flugplandatenschnittstelle (TCP/IP) zur Anbindung an das Flight Data Management System (FDMS) des Auftraggebers (AG)
- Baggage System Interface (BSI) zur Anbindung von Airline Hosts / Departure Control System (DCS) der Airlines in TXL
- Empfang, Verarbeitung und Versand von Baggage Service Messages gemäß IATA RP 1745 zwischen DCS und BRS
- Konzeption, Abstimmung und Durchführung aller notwendigen Systemschulungen (Train-the-Trainer) in TXL
- Softwareanwendungsbetreuung zu den Flughafenbetriebszeiten per Telefon
- Wartung und Instandsetzung der vom AN gelieferten Komponenten auf Basis von Service Level Agreements mit dem AG
Das BRS muss mindestens folgende spezielle Funktionalitäten erfüllen:
- Abgleich von Passagier- und Gepäckdaten und Anzeige der Verladeerlaubnis
- Erfassung von Standort und Zeitpunkt jedes Gepäckstücks beim jeweiligen Bearbeitungsschritt
- Nachverfolgung der Gepäckstücke mittels Standortbuchungen und Zeitstempeln aus BRS und angeschlossenen Systemen
- Möglichkeit der Definition beliebiger Standorte (Trackingpoints) durch den Bediener
- Statistische Auswertung der bearbeiteten Gepäckstücke, Flüge und Standorte (Trackingpoints)
Das Gesamtsystem ist auf folgende Leistungsdaten auszulegen:
- durchschnittlich ca. 20.000 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke pro Tag
- ca. 6.500 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke in einer Spitzenstunde
- ca. 45 simultan abzufertigende Flüge in einer Spitzenstunde
Nicht zum Leistungsumfang des AN gehören (Beistellung durch AG oder Dritte):
- Bedienung des BRS
- Aktive und passive Netzwerkinfrastruktur (LAN, WLAN) inkl. WAN-Anbindung
- Stromversorgung 230V
- Möbelstücke für Workstation-PCs, Laserdrucker und BTPs
- Serverraum / Datacenter mit Platz für die notwendige Serverhardware.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich optionale Verlängerungen um bis zu 12 Monate nach Ende der anfänglichen Laufzeit vor.
Die etwaige Ausübung der Optionen wird als ein einseitiges Ziehungsrecht des Auftraggebers ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung bzw. Schadensersatz vereinbart.
Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des Auftraggebers besteht nicht. Diese Optionen müssen jeweils bis spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit beauftragt werden.
Referenznummer: EA-2015-054
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tegel (TXL).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
3.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie - soweit anwendbar - § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 19 i.V.m. 21 MiLoG. Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
3.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie - soweit anwendbar - § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 19 i.V.m. 21 MiLoG. Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
4.) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme(n).
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
6.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunter-nehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
6.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunter-nehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Eignung - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2. dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 und 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Eignung - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2. dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 und 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise unter 1.) und 2.) sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend:
Die Umsatzangaben für 1.) sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Umsatzangaben für 1.) sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 1,5 Mio. EUR, der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 1,5 Mio. EUR, der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
2.) Erklärung über die Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.) Erklärung über die Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/ Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2. auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/ Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2. auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Nachforderung oder Vervollständigung der Unterlagen besteht.
Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Es sind mindestens zwei Referenzen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei denen vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.5) innerhalb der letzten 3 Jahre, mithin nach Februar 2012, erbracht wurden. Bei Vorlage von mehr als zwei Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eindeutig zu kennzeichnen, welche zwei der Referenzen für die Prüfung der Mindestanforderungen gem. III.2.3. 1., 1.1, herangezogen werden sollen.
1.) Es sind mindestens zwei Referenzen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei denen vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.5) innerhalb der letzten 3 Jahre, mithin nach Februar 2012, erbracht wurden. Bei Vorlage von mehr als zwei Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eindeutig zu kennzeichnen, welche zwei der Referenzen für die Prüfung der Mindestanforderungen gem. III.2.3. 1., 1.1, herangezogen werden sollen.
1.1) Es gelten nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
Bei den Referenzen muss es sich jeweils um Aufträge gehandelt haben, bei denen an Flughäfen:
a. in der EU
b. ein Baggage Reconciliation System mit
c. mindestens 3 Workstations und
d. mindestens 25 Scannern/Handhelds
zur Verfügung gestellt, in Betrieb genommen und mindestens 6 Monate betriebsbereit gehalten wurden. Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen bei jeder der zwei für die Wertung bestimmten Referenzen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
zur Verfügung gestellt, in Betrieb genommen und mindestens 6 Monate betriebsbereit gehalten wurden. Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen bei jeder der zwei für die Wertung bestimmten Referenzen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
1.2) Die Darstellung der Unternehmensreferenzen sollte in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
1.2) Die Darstellung der Unternehmensreferenzen sollte in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Je Referenz sollten folgende Daten angegeben werden:
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit Telefonnummer des Ansprechpartners
- Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
- Anzahl an Workstations und Scanner/Handheld, die an den Stationen je Referenz betrieben werden
2. Nennung der verantwortlichen Ansprechpartner bzw. Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, welche im gesamten Vertragszeitraum für die Projektleitung vorgesehen sind. Es ist ein Ansprechpartner zu benennen. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Zudem kann bspw. auch ein anonymisierter Lebenslauf dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem die konkreten Aufgaben- und Funktionsbereiche dieser Person beispielhaft in Kurzform erläutert werden.
2. Nennung der verantwortlichen Ansprechpartner bzw. Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, welche im gesamten Vertragszeitraum für die Projektleitung vorgesehen sind. Es ist ein Ansprechpartner zu benennen. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Zudem kann bspw. auch ein anonymisierter Lebenslauf dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem die konkreten Aufgaben- und Funktionsbereiche dieser Person beispielhaft in Kurzform erläutert werden.
2.1) Es gelten für den benannten Ansprechpartner bzw. Projektleiter, nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
a. Erfahrungen in der Projektleitung von mindestens einem vergleichbaren BRS. Vergleichbare BRS sind die, die mindestens BRS-Systeme mit 3 Workstations und 25 Scanner/Handheld nachweisen.
b. Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und Schrift.
Sofern der Ansprechpartner des Teilnahmeantrags eine der Mindestanforderungen gem. III.2.3. 2.1 a und b nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
2.2) Die Darstellung der Referenzen des Ansprechpartners bzw. Projektleiters sollte in Tabellenform erfolgen. Je Referenz sollten folgende Daten angegeben werden:
- Anzahl an Workstations und Scanner/Handheld, die an den Stationen je Referenz betrieben werden.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3. auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3. auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Das einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
b) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Deckung von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden innerhalb des Sicherheitsbereiches, mindestens EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicherheitsbereiches, incl. in beiden Fällen EUR 500.000,- für Vermögensschäden. Sofern der Auftragnehmer eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich zur Leistungserbringung benötigt, hat er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 Mio. EUR vorzuhalten, bzw. abzuschließen.
b) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Deckung von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden innerhalb des Sicherheitsbereiches, mindestens EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicherheitsbereiches, incl. in beiden Fällen EUR 500.000,- für Vermögensschäden. Sofern der Auftragnehmer eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich zur Leistungserbringung benötigt, hat er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 Mio. EUR vorzuhalten, bzw. abzuschließen.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums vorliegen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kathleen Warweitzki
Internetadresse: www.berlin-airport.de🌏
Name: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Kontaktperson: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf – Strategischer Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
URL für weitere Informationen: http://www.berlin-airport.de🌏
Postanschrift: Einkauf – Strategischer Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
URL der Teilnahme: http://www.berlin-airport.de🌏
URL der Dokumente: http://www.berlin-airport.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-12-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2015/S 047-082328 (2015-03-02)
Ergänzende Angaben (2015-03-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben