Die AOK-Gemeinschaft besteht aus 11 regional selbständigen gesetzlichen Krankenkassen (den AOKs), der zentralen AOK-Bundesverband GbR, verschiedenen Arbeitsgemeinschaften (z.B. IT-Dienstleistern) sowie privatrechtlichen Gesellschaften, die unmittelbar oder mittelbar im Mehrheitsbesitz des AOK-Bundesverbandes und/oder der AOKs stehen, wie z.B. der AOK Beteiligungsgesellschaft mbH, der AOK-Systems GmbH u.a. Der Auftragnehmer soll als Integrator / Anbieter für die AOK-Gemeinschaft mehrere voll mandantenfähige IP-Telefonie-Systeme sowie Komponenten wie Unified Communications, Collaboration, Contact-Center mit verschiedenen Eingangskanälen als Hochverfügbarkeitslösung bei den Auftraggebern bereitstellen. Dabei sind Geräte und Anlagen bei den Auftraggebern bzw. deren IT-Dienstleistern / Rechenzentren zu implementieren und die erforderlichen Lizenzen an die Auftraggeber zu übereignen. Darüber hinaus sind neben den Implementierungen auch die Instandhaltung, der Betrieb, Managend Service und der Rückbau vorhandener Telekommunikationsinfrastruktur (insbesondere TK-Anlagen, Sprachspeichersysteme, Endgeräte, Adapter, Schnittstellen, Vernetzung von Standorten, Anwendungen) an den Standorten der Auftraggeber erforderlich. Die zu implementierenden Lösungen (mit in Summe ca. 65 000 IP/SIP-Ports) und dessen Komponenten müssen in ihrem Zusammenspiel funktionieren. Der Auftraggeber hält es für die kurze Rollout- und Implementierungsphase erforderlich, dass 2 Rollout- und Implementierungsteams parallel bereitgestellt werden können. Während der gesamten Laufzeit des Vertrages hat die Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern ausschließlich in deutscher Sprache zu erfolgen. Die SIP/IP-Kommunikations-Systeme werden Teil des vorhandenen Multiservicenetzes der AOK-Gemeinschaft, das neben Telekommunikationsdienstleistungen (Sprache) im Fest- und Mobilfunknetz, Daten-Ports (Bereitstellung, Betrieb und Instandhaltung eines Weitverkehrsnetzes [WAN] zur Datenübertragung zwischen den Standorten der Auftraggeber sowie Bereitstellung, Überwachung und Entstörung der Zugangstechnik zum WAN), Zentrale Services (Bereitstellung, Betrieb und Instandhaltung von Zentralen Diensten und eines VPN zur Anbindung der Zentralen Services an die Rechenzentren der Auftraggeber) sowie die SIP/IP-Telefonie, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, umfasst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsanlage
Menge oder Umfang:
Innerhalb der AOK-Gemeinschaft werden bereits ca. 85 000 Telefonie-Ports benutzt, wovon ca. 65 000 Ports abzulösen und daher Gegenstand dieser Neubeschaffung sind. Die Ablösung erfolgt grundsätzlich bis zum 31.12.2017. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Telefonie-Ports unterschiedliche Vertragsmodalitäten (z.B. Kauf, verschiedene Betreibermodelle) gelten können. Näheres wird sich für die erfolgreichen Bewerber während der Verhandlungsphase aus den Vergabeunterlagen ergeben. Der IT-Dienstleister gkv informatik wird nur für die in Anhang A Ziffer IV) als Auftraggeber aufgeführten Gesellschafter und nicht für den eigenen Bedarf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung tätigen.
Innerhalb der AOK-Gemeinschaft werden bereits ca. 85 000 Telefonie-Ports benutzt, wovon ca. 65 000 Ports abzulösen und daher Gegenstand dieser Neubeschaffung sind. Die Ablösung erfolgt grundsätzlich bis zum 31.12.2017. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Telefonie-Ports unterschiedliche Vertragsmodalitäten (z.B. Kauf, verschiedene Betreibermodelle) gelten können. Näheres wird sich für die erfolgreichen Bewerber während der Verhandlungsphase aus den Vergabeunterlagen ergeben. Der IT-Dienstleister gkv informatik wird nur für die in Anhang A Ziffer IV) als Auftraggeber aufgeführten Gesellschafter und nicht für den eigenen Bedarf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung tätigen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsanlage📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Bekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb.
(2) Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und später ggf. zur Teilnahme an Verhandlungen auffordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet sein und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt werden und mit folgender Aufschrift versehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren IP-Kommunikation 20+“.
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 3.11.2015, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR,
Zentrale Vergabestelle,
Frau Silke Beckmann,
— Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind umgehend nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mittels E-Mail unter dem Betreff „Vergabeverfahren IP-Kommunikation 20+“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten “ an die unter Ziffer VI.3.) (5) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften:
(a) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. Es sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
(b) Die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2), Ziffer III.2.3) (1) dieser Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis (7) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich der Leistungen zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zuschlagsfall übernehmen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderte Eigenerklärung gemäß Ziffer III.2.3) (8) dieser Bekanntmachung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach § 80 SGB X von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen ist, das personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird bzw. Wartungsarbeiten im Sinne von § 80 Abs. 7 SGB V übernehmen soll.
(8) Allgemeine Hinweise zur Eignungsleihe:
(a) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er den Auftraggebern nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
(b) Will der Bewerber von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bewerber seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will.
(c) Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bewerber benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
(d) Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bewerber verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
(9) Allgemeine Hinweise zum Einsatz von Unterauftragnehmern:
(a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer)
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern dürfen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat der Bewerber deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorlegt.
(b) Will der Bewerber Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerbern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (8) dieser Bekanntmachung für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdatenverarbeiten und/oder nutzen wird bzw. Wartungsarbeiten im Sinne von § 80 Abs. 7 SGB V übernehmen soll.
(c) Die Eigenerklärung des Bewerbers, welche Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung) eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich.
(d) Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bewerber benannten Unterauftragnehmer (siehe oben Buchst. (a)) können bereits mit
Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die
Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
(e) Der Einstufung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bewerber verbundenes Unternehmen
i. S. des Konzernrechts ist.
(1) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Bekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb.
(2) Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und später ggf. zur Teilnahme an Verhandlungen auffordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet sein und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt werden und mit folgender Aufschrift versehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren IP-Kommunikation 20+“.
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 3.11.2015, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind umgehend nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mittels E-Mail unter dem Betreff „Vergabeverfahren IP-Kommunikation 20+“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten “ an die unter Ziffer VI.3.) (5) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften:
(a) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. Es sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
(b) Die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2), Ziffer III.2.3) (1) dieser Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis (7) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich der Leistungen zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zuschlagsfall übernehmen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderte Eigenerklärung gemäß Ziffer III.2.3) (8) dieser Bekanntmachung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach § 80 SGB X von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen ist, das personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird bzw. Wartungsarbeiten im Sinne von § 80 Abs. 7 SGB V übernehmen soll.
(8) Allgemeine Hinweise zur Eignungsleihe:
(a) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er den Auftraggebern nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
(b) Will der Bewerber von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bewerber seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will.
(c) Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bewerber benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
(d) Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bewerber verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
(9) Allgemeine Hinweise zum Einsatz von Unterauftragnehmern:
(a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer)
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern dürfen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat der Bewerber deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorlegt.
(b) Will der Bewerber Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerbern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (8) dieser Bekanntmachung für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdatenverarbeiten und/oder nutzen wird bzw. Wartungsarbeiten im Sinne von § 80 Abs. 7 SGB V übernehmen soll.
(c) Die Eigenerklärung des Bewerbers, welche Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung) eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich.
(d) Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bewerber benannten Unterauftragnehmer (siehe oben Buchst. (a)) können bereits mit
Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die
Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
(e) Der Einstufung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bewerber verbundenes Unternehmen
i. S. des Konzernrechts ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK-Gemeinschaft besteht aus 11 regional selbständigen gesetzlichen Krankenkassen (den AOKs), der zentralen AOK-Bundesverband GbR, verschiedenen Arbeitsgemeinschaften (z.B. IT-Dienstleistern) sowie privatrechtlichen Gesellschaften, die unmittelbar oder mittelbar im Mehrheitsbesitz des AOK-Bundesverbandes und/oder der AOKs stehen, wie z.B. der AOK Beteiligungsgesellschaft mbH, der AOK-Systems GmbH u.a.
Die AOK-Gemeinschaft besteht aus 11 regional selbständigen gesetzlichen Krankenkassen (den AOKs), der zentralen AOK-Bundesverband GbR, verschiedenen Arbeitsgemeinschaften (z.B. IT-Dienstleistern) sowie privatrechtlichen Gesellschaften, die unmittelbar oder mittelbar im Mehrheitsbesitz des AOK-Bundesverbandes und/oder der AOKs stehen, wie z.B. der AOK Beteiligungsgesellschaft mbH, der AOK-Systems GmbH u.a.
Der Auftragnehmer soll als Integrator / Anbieter für die AOK-Gemeinschaft mehrere voll mandantenfähige IP-Telefonie-Systeme sowie Komponenten wie Unified Communications, Collaboration, Contact-Center mit verschiedenen Eingangskanälen als Hochverfügbarkeitslösung bei den Auftraggebern bereitstellen. Dabei sind Geräte und Anlagen bei den Auftraggebern bzw. deren IT-Dienstleistern / Rechenzentren zu implementieren und die erforderlichen Lizenzen an die Auftraggeber zu übereignen. Darüber hinaus sind neben den Implementierungen auch die Instandhaltung, der Betrieb, Managend Service und der Rückbau vorhandener Telekommunikationsinfrastruktur (insbesondere TK-Anlagen, Sprachspeichersysteme, Endgeräte, Adapter, Schnittstellen, Vernetzung von Standorten, Anwendungen) an den Standorten der Auftraggeber erforderlich.
Der Auftragnehmer soll als Integrator / Anbieter für die AOK-Gemeinschaft mehrere voll mandantenfähige IP-Telefonie-Systeme sowie Komponenten wie Unified Communications, Collaboration, Contact-Center mit verschiedenen Eingangskanälen als Hochverfügbarkeitslösung bei den Auftraggebern bereitstellen. Dabei sind Geräte und Anlagen bei den Auftraggebern bzw. deren IT-Dienstleistern / Rechenzentren zu implementieren und die erforderlichen Lizenzen an die Auftraggeber zu übereignen. Darüber hinaus sind neben den Implementierungen auch die Instandhaltung, der Betrieb, Managend Service und der Rückbau vorhandener Telekommunikationsinfrastruktur (insbesondere TK-Anlagen, Sprachspeichersysteme, Endgeräte, Adapter, Schnittstellen, Vernetzung von Standorten, Anwendungen) an den Standorten der Auftraggeber erforderlich.
Die zu implementierenden Lösungen (mit in Summe ca. 65 000 IP/SIP-Ports) und dessen Komponenten müssen in ihrem Zusammenspiel funktionieren. Der Auftraggeber hält es für die kurze Rollout- und Implementierungsphase erforderlich, dass 2 Rollout- und Implementierungsteams parallel bereitgestellt werden können. Während der gesamten Laufzeit des Vertrages hat die Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern ausschließlich in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die zu implementierenden Lösungen (mit in Summe ca. 65 000 IP/SIP-Ports) und dessen Komponenten müssen in ihrem Zusammenspiel funktionieren. Der Auftraggeber hält es für die kurze Rollout- und Implementierungsphase erforderlich, dass 2 Rollout- und Implementierungsteams parallel bereitgestellt werden können. Während der gesamten Laufzeit des Vertrages hat die Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern ausschließlich in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die SIP/IP-Kommunikations-Systeme werden Teil des vorhandenen Multiservicenetzes der AOK-Gemeinschaft, das neben Telekommunikationsdienstleistungen (Sprache) im Fest- und Mobilfunknetz, Daten-Ports (Bereitstellung, Betrieb und Instandhaltung eines Weitverkehrsnetzes [WAN] zur Datenübertragung zwischen den Standorten der Auftraggeber sowie Bereitstellung, Überwachung und Entstörung der Zugangstechnik zum WAN), Zentrale Services (Bereitstellung, Betrieb und Instandhaltung von Zentralen Diensten und eines VPN zur Anbindung der Zentralen Services an die Rechenzentren der Auftraggeber) sowie die SIP/IP-Telefonie, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, umfasst.
Die SIP/IP-Kommunikations-Systeme werden Teil des vorhandenen Multiservicenetzes der AOK-Gemeinschaft, das neben Telekommunikationsdienstleistungen (Sprache) im Fest- und Mobilfunknetz, Daten-Ports (Bereitstellung, Betrieb und Instandhaltung eines Weitverkehrsnetzes [WAN] zur Datenübertragung zwischen den Standorten der Auftraggeber sowie Bereitstellung, Überwachung und Entstörung der Zugangstechnik zum WAN), Zentrale Services (Bereitstellung, Betrieb und Instandhaltung von Zentralen Diensten und eines VPN zur Anbindung der Zentralen Services an die Rechenzentren der Auftraggeber) sowie die SIP/IP-Telefonie, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, umfasst.
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 72 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in Kopie, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als vom 1.4.2015 ist.
(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Zusicherung, dass keiner der in § 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG genannten Fälle vorliegt.
(3) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Hinweise in Ziffer VI.3) (7) dieser Bekanntmachung zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(3) Nachweis (Kopie) einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Versicherung, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU entspricht und mit der mindestens folgende Deckungssummen für Sach– und Vermögensschäden abgedeckt sind:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Nachweis (Kopie) einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Versicherung, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU entspricht und mit der mindestens folgende Deckungssummen für Sach– und Vermögensschäden abgedeckt sind:
— 2.000.000 EUR je Schadensereignis und 4 000 000 EUR für alle Schäden in einem Vertragsjahr.
Sofern und soweit keine entsprechende Versicherung besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen bzw. die bestehende Versicherung entsprechend erweitert wird.
(4) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Hinweise in Ziffer VI.3) (7) dieser Bekanntmachung zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Unternehmensdarstellung mit folgenden Angaben, soweit zutreffend: Unternehmensform, Gründungsjahr, Firmenname, Anschrift, Kontakt, Internetadresse, Standorte, Niederlassungen, Anzahl und Orte der Servicestandorte sowie Zahl des Servicepersonals (Europa, Deutschland), Gesellschafterliste, Firmenbeteiligungen, Firmenabhängigkeiten, Geschäftsleitung, Gesamtzahl der Mitarbeiter für den projektrelevanten Bereich, Branche/Sparte, in welcher das Unternehmen überwiegend tätig ist.
(1) Unternehmensdarstellung mit folgenden Angaben, soweit zutreffend: Unternehmensform, Gründungsjahr, Firmenname, Anschrift, Kontakt, Internetadresse, Standorte, Niederlassungen, Anzahl und Orte der Servicestandorte sowie Zahl des Servicepersonals (Europa, Deutschland), Gesellschafterliste, Firmenbeteiligungen, Firmenabhängigkeiten, Geschäftsleitung, Gesamtzahl der Mitarbeiter für den projektrelevanten Bereich, Branche/Sparte, in welcher das Unternehmen überwiegend tätig ist.
(2) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, die für die technische Abwicklung des Gesamtprojektes relevant ist.
(3) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Angaben zum Qualitätsmanagementsystem, ggf. Vorlage von Zertifikaten in Kopie, die von allgemein anerkannten Instituten (BSI, DQS) zugunsten des Unternehmens ausgestellt wurden. Dabei ist zu beschreiben, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen im Unternehmen getroffen werden, um die Qualität und Quantität zu erbringender Leistungen vom Rollout bis zur gesamtheitlichen Implementierung und während des Betriebes sicherzustellen.
(3) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Angaben zum Qualitätsmanagementsystem, ggf. Vorlage von Zertifikaten in Kopie, die von allgemein anerkannten Instituten (BSI, DQS) zugunsten des Unternehmens ausgestellt wurden. Dabei ist zu beschreiben, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen im Unternehmen getroffen werden, um die Qualität und Quantität zu erbringender Leistungen vom Rollout bis zur gesamtheitlichen Implementierung und während des Betriebes sicherzustellen.
Ferner sind Angaben über die technische Leitung (Projektleitung) und/oder die technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, zu machen.
(4) Beschreibung weiterer Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität des Unternehmens durch Angabe der Gesamtzahl der Mitarbeiter/-innen, die jeweils für die Projektdurchführung und den Betrieb zur Verfügung stehen können.
(5) Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, unter Angabe des Rechnungswertes über die gesamte Vertragslaufzeit, der Leistungszeit sowie des öffentlichen und/oder privaten Auftraggebers (zwingend mit Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners). Es ist mindestens eine Referenz, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist, vorzulegen. Mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind dabei Projekte zur IP-Telefonie und der Einrichtung von mindestens 20.000 IP-Telefonen sowie einem Rollout an mindestens 250 verschiedenen Standorten.
(5) Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, unter Angabe des Rechnungswertes über die gesamte Vertragslaufzeit, der Leistungszeit sowie des öffentlichen und/oder privaten Auftraggebers (zwingend mit Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners). Es ist mindestens eine Referenz, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist, vorzulegen. Mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind dabei Projekte zur IP-Telefonie und der Einrichtung von mindestens 20.000 IP-Telefonen sowie einem Rollout an mindestens 250 verschiedenen Standorten.
Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes erbrachten Leistungen sind detailliert zu beschreiben.
Soweit zutreffend, sind Lösungen im Bereich von Contact Center, Unified Communication und Collaboration sowie das Betreiberkonzept (Managed Service) und das Service-Konzept mit Reaktions- und Wiederherstellzeiten darzustellen.
Ferner ist anzugeben, welche Rolle im Rahmen der Referenzleistung übernommen wurde (z.B. Generalunternehmer, Partner welches Generalunternehmers).
(6) Erklärung über das Bestehen eines flächendeckenden Supports im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unter Angabe der jeweiligen Standorte vorhandener Servicecenter.
(7) Angabe zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen unter Nennung der Standorte vorhandener Ersatzteillager.
(8) Vorlage einer Eigenerklärung, mit welcher zugesichert wird, dass die Datenschutzanforderungen der Auftragsdatenverarbeitung nach § 80 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) bzw. nach § 80 (7) SGB X in Verbindung mit § 78a SGB X inkl. Anlage erfüllen werden.
(8) Vorlage einer Eigenerklärung, mit welcher zugesichert wird, dass die Datenschutzanforderungen der Auftragsdatenverarbeitung nach § 80 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) bzw. nach § 80 (7) SGB X in Verbindung mit § 78a SGB X inkl. Anlage erfüllen werden.
(9) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Hinweise in Ziffer VI.3) (7) dieser Bekanntmachung zu beachten. Hinsichtlich des Einsatzes von Drittunternehmen und die dabei zu erbringenden Nachweise wird auf Ziffer VI.3) (8) und (9) dieser Bekanntmachung verwiesen.
(9) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Hinweise in Ziffer VI.3) (7) dieser Bekanntmachung zu beachten. Hinsichtlich des Einsatzes von Drittunternehmen und die dabei zu erbringenden Nachweise wird auf Ziffer VI.3) (8) und (9) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nach Zuschlag/Vertragsschluss hat der Auftragnehmer nach Maßgabe der Vergabeunterlagen binnen sechs Wochen eine selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers im Sinne von § 18 Nr. 2 VOL/B in Höhe von 3 000 000 EUR vorzulegen. Es gelten § 18 Nr. 4, 5, 7 VOL/B.
Nach Zuschlag/Vertragsschluss hat der Auftragnehmer nach Maßgabe der Vergabeunterlagen binnen sechs Wochen eine selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers im Sinne von § 18 Nr. 2 VOL/B in Höhe von 3 000 000 EUR vorzulegen. Es gelten § 18 Nr. 4, 5, 7 VOL/B.
Bereits während der Verhandlungen mit den Auftraggebern hat der Bewerber nach Maßgabe der Vergabeunterlagen die Bestätigung eines entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, mit der die Übernahme einer solchen Bürgschaft für den Fall des Zuschlags/Vertragsschlusses zugesichert wird.
Bereits während der Verhandlungen mit den Auftraggebern hat der Bewerber nach Maßgabe der Vergabeunterlagen die Bestätigung eines entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, mit der die Übernahme einer solchen Bürgschaft für den Fall des Zuschlags/Vertragsschlusses zugesichert wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 6
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Aufgrund erheblicher Anschaffungskosten, einer Migrationsphase und dem Roll-out an verschiedenen Standorten der Auftraggeber mit unterschiedlicher Infrastruktur ist eine Vertragslaufzeit von mindestens sechs Jahren Voraussetzung für die Amortisation der im Zusammenhang mit dem Auftrag getätigten Investitionskosten.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Aufgrund erheblicher Anschaffungskosten, einer Migrationsphase und dem Roll-out an verschiedenen Standorten der Auftraggeber mit unterschiedlicher Infrastruktur ist eine Vertragslaufzeit von mindestens sechs Jahren Voraussetzung für die Amortisation der im Zusammenhang mit dem Auftrag getätigten Investitionskosten.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien: Es werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Str. 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Hessen – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Niedersachsen – Die Gesunheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesunheitskasse
Postanschrift: Virchowstr. 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Name des öffentlichen Auftraggebers: gkv informatik GbR
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kubus IT GbR
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 7a
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Name des öffentlichen Auftraggebers: ITSCare – IT-Services für den Gesundheitsmarkt GbR
Postanschrift: Pallaskestraße 1
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 65929
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Systems GmbH
Postanschrift: Kortrijker Straße 1
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53177
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Beteiligungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Rosenthaler Straße 31
Name des öffentlichen Auftraggebers: gevko
TGAOK e.V.
AOK-Finanzmanagement GmbH
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: Laurat Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Fröhliche-Mann-Str. 3a
Postort: Suhl
Postleitzahl: 98528
Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Bekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb.
(1) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Bekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb.
(2) Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und später ggf. zur Teilnahme an Verhandlungen auffordern.
(2) Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und später ggf. zur Teilnahme an Verhandlungen auffordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet sein und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt werden und mit folgender Aufschrift versehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren IP-Kommunikation 20+“.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet sein und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt werden und mit folgender Aufschrift versehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren IP-Kommunikation 20+“.
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 3.11.2015, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind umgehend nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mittels E-Mail unter dem Betreff „Vergabeverfahren IP-Kommunikation 20+“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten “ an die unter Ziffer VI.3.) (5) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind umgehend nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mittels E-Mail unter dem Betreff „Vergabeverfahren IP-Kommunikation 20+“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten “ an die unter Ziffer VI.3.) (5) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften:
(a) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. Es sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
(a) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. Es sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
(b) Die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2), Ziffer III.2.3) (1) dieser Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis (7) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich der Leistungen zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zuschlagsfall übernehmen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderte Eigenerklärung gemäß Ziffer III.2.3) (8) dieser Bekanntmachung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach § 80 SGB X von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen ist, das personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird bzw. Wartungsarbeiten im Sinne von § 80 Abs. 7 SGB V übernehmen soll.
(b) Die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2), Ziffer III.2.3) (1) dieser Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis (7) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich der Leistungen zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zuschlagsfall übernehmen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderte Eigenerklärung gemäß Ziffer III.2.3) (8) dieser Bekanntmachung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach § 80 SGB X von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen ist, das personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird bzw. Wartungsarbeiten im Sinne von § 80 Abs. 7 SGB V übernehmen soll.
(8) Allgemeine Hinweise zur Eignungsleihe:
(a) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er den Auftraggebern nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er den Auftraggebern nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
(b) Will der Bewerber von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bewerber seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will.
(c) Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bewerber benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
(d) Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bewerber verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
(9) Allgemeine Hinweise zum Einsatz von Unterauftragnehmern:
(a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer)
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern dürfen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat der Bewerber deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorlegt.
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern dürfen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat der Bewerber deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorlegt.
(b) Will der Bewerber Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerbern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (8) dieser Bekanntmachung für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdatenverarbeiten und/oder nutzen wird bzw. Wartungsarbeiten im Sinne von § 80 Abs. 7 SGB V übernehmen soll.
den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerbern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (8) dieser Bekanntmachung für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdatenverarbeiten und/oder nutzen wird bzw. Wartungsarbeiten im Sinne von § 80 Abs. 7 SGB V übernehmen soll.
(c) Die Eigenerklärung des Bewerbers, welche Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung) eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich.
(c) Die Eigenerklärung des Bewerbers, welche Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung) eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich.
(d) Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bewerber benannten Unterauftragnehmer (siehe oben Buchst. (a)) können bereits mit
Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die
Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
(e) Der Einstufung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bewerber verbundenes Unternehmen
i. S. des Konzernrechts ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1GWB.
Quelle: OJS 2015/S 194-352212 (2015-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-05 📅
Name: Avaya Deutschland GmbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 112
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Tgaok e. V.
AOK Baden-Württemberg
AOK Bremen/Bremerhaven – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Bremen
Postort: Bürgemeister-Smidt-Str. 95
Postanschrift: Fröhliche-Mann-Straße 3a
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Quelle: OJS 2016/S 173-311775 (2016-09-05)