Bereitstellung von Fahrzeugen im Dieselnetz Nordwestsachsen (DNWS) Teil B

Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)

Vermietung von Schienenpersonennahverkehrsfahrzeugen an ein Eisenbahnverkehrsunternehmen zum Betrieb des Dieselnetzes Nordwestsachsen. Die Auftraggeber der nachfolgenden Vergabe von Verkehrsleistungen des SPNV werden das erfolgreiche Eisenbahnverkehrsunternehmen verpflichten, die Fahrzeuge zu den in diesem Vergabeverfahren festgelegten Bedingungen bei dem Fahrzeugbereitsteller zu mieten. Ein Einsatz anderer Fahrzeuge wird insoweit nicht zulässig sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-30 Auftragsbekanntmachung
2015-08-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Eisenbahnpersonenwagen
Menge oder Umfang: Kapazität aller Züge insgesamt mindestens 1 050 Sitzplätze.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Eisenbahnpersonenwagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
Postanschrift: Emilienstraße 15
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Kontakt
E-Mail: engelke@zvnl.de 📧
Telefon: +49 3412258620 📞
Fax: +49 3412258628 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 024-040180
ABl. S-Ausgabe: 24

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vermietung von Schienenpersonennahverkehrsfahrzeugen an ein Eisenbahnverkehrsunternehmen zum Betrieb des Dieselnetzes Nordwestsachsen. Die Auftraggeber der nachfolgenden Vergabe von Verkehrsleistungen des SPNV werden das erfolgreiche Eisenbahnverkehrsunternehmen verpflichten, die Fahrzeuge zu den in diesem Vergabeverfahren festgelegten Bedingungen bei dem Fahrzeugbereitsteller zu mieten. Ein Einsatz anderer Fahrzeuge wird insoweit nicht zulässig sein.
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Referenznummer: 01/2015
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: CB09
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DED1 DED3.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Zuverlässigkeit erfolgt durch eine Eigenerklärung nach einem Formblatt. Alternativ können die Bewerber auch Unbedenklichkeits-bescheinigungen bzw. Auszüge aus Registern, in denen die in dem Formblatt genannten Verstöße registriert sind, vorlegen.
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Des Weiteren haben die Bewerber vorzulegen:
— einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Dieser muss nach dem 30.1.2015 erstellt worden sein. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen;
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— einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes in übersetzter und beglaubigter Form. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann der Nachweis durch Eigenerklärung erfolgen;
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— Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder Eigenerklärung, dass die in § 6 Abs. 5 Buchst. a)-e) VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen;
— eine Eigenerklärung, aus der die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bewerbers hervorgehen;
— Erklärung zur unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen und bei Vorliegen einer Beteiligung zur kommunalverfassungs-rechtlichen Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Bei Vorliegen einer Beteiligung erfolgt die Erklärung durch eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht oder durch ein rechtliches, z. B. anwaltliches Gutachten, sonst ist eine Eigenerklärung ausreichend.
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Die Nachweise und Erklärungen müssen nach dem 30.1.2015 erstellt worden sein.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bezogen auf die finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung allein für die Durchführung der Dienstleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
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Bietergemeinschaften haben z. B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um diesen öffentlichen Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A getroffen wurde. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen des zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Die hierzu abgegebenen Erklärungen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft dienen den Auftraggebern als Hilfe für die Prüfung der Teilnahmeanträge sowie gegebenenfalls der späteren Angebote.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Der Bewerber hat zur Prüfung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a. Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bewerber nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
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— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde,
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers,
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oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bewerber nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
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— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde,
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— Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten 3 vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers, die folgende Angaben enthalten müssen:
– als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
– Eigenkapital,
– gewisse und dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbind-ichkeiten,
– Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
– Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
– Ergebnis des Unternehmens,
– Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen. Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bewerbers über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen 3 Geschäftsjahre des Bewerbers. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
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Bewerber mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschafts-rechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bewerber mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
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Kann der Bewerber die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
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Soweit in den Prüfungsberichten über die Jahresabschlussprüfung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers offen gelegt werden, dürfen die einschlägigen Passagen geschwärzt werden, es sei denn, deren Kenntnis ist zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemäß den vorstehenden Anforderungen erforderlich. In diesem Fall dürfen die einschlägigen Passagen als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet werden.
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b. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
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Die unter lit. a) und b) genannten Erklärungen müssen nach dem 30.1.2015 erstellt worden sein.
Es ist sicherzustellen, dass die Eigentümer oder Gesellschafter des Bewerbers sowie der wesentliche Inhalt von ggf. abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sind.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bezogen auf die finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung allein für die Durchführung der Dienstleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a. Referenzen über die vom Bewerber selbst in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen in der Fahrzeugbereitstellung bzw. alternativ im SPNV mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
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b. Alternativ zu a) Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen in der Fahrzeugbereitstellung bzw. alternativ im SPNV.
Die unter lit. a) genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung beigebracht werden. Die Erfahrung des Personals des Bewerbers (lit. b)) ist durch eine Eigenerklärung darzustellen.
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Soweit der Bewerber eine Zertifizierung erhalten hat, die seine fachliche Leistungsfähigkeit betrifft, kann er diese dem Angebot beifügen.
c. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die fachliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bezogen auf die finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung allein für die Durchführung der Dienstleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Monatliche Zahlung einer Bereitstellungsrate und einer Instandhaltungsrate, die der Auftragnehmer für die schwere Instandhaltung zu verwenden hat.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Fachliche Eignung.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-03-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Engelke

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-12 📅
Datum des Endes: 2025-12-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 01/2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 107 Abs. 3 GWB Vergabenachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 024-040180 (2015-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 151-279089
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 24-040180
ABl. S-Ausgabe: 151

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis und Instandhaltungsrücklage (90)
2. Energieeffizienz der Fahrzeuge (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-16 📅
Name: Alpha Trains Luxembourg S.à r.l.
Postanschrift: 22, rue Alfred de Musset
Postort: Luxembourg
Postleitzahl: 2175
Land: Luxemburg 🇱🇺
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Quelle: OJS 2015/S 151-279089 (2015-08-03)