Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 Stck. mit einer Gebäudenutzfläche von rd. 135 000 m²) und der Entwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ beauftragt.
Im Sinne einer ökologisch, ökonomisch und sozial anspruchsvollen Lebensraumentwicklung soll der Forschungs- und Industriepark zu einem neuen „Hotspot“ der Industriestadt Berlin – entwickelt werden. Ein einmaliger Ort für Innovationen wird entstehen: forschungsstarke Hochschulen, global agierende Hochtechnologieunternehmen und phantasiereiche Gründer finden um den Nukleus des ehemaligen Terminalgebäudes den Platz, den sie für die Entwicklung der Urban Technologies von morgen brauchen.
Weitere Informationen zum geplanten Profil des Standortes können der Website www.berlintxl.de entnommen werden.
Die Neuentwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Zukunftstechnologien“ erfordert neben vielen anderen Aspekten u. a. auch diverse infrastrukturelle Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des Flughafens.
Zu diesem Zweck sind durch Tegel Projekt GmbH bereits Konzepte in Auftrag gegeben worden, aus denen die Zielstellungen für die Neuerschließung nach wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten entwickelt werden.
Zur Nutzung der innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder sind folgende Medien und Innovationen der technischen Infrastruktur beispielhaft genannt:
— Energie (u. a. zu Strom, Kälte, Wärme, Gas etc.),
— Varianten Stromversorgung,
— Ideenkatalog Photovoltaik,
— Varianten der Wärmeversorgung,
— Kälteversorgung integriert in die Wärmeversorgung,
— Ideenkatalog Straßenbeleuchtung,
— Wasser (u.a. zu Frischwasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Regenwassernachnutzung etc.),
— IT-Netze (u. a. zu WLAN, IKT etc.),
— Entsorgung (u. a. zu Abfall etc.),
— Nachhaltigkeits-Zertifizierung.
Die Entwicklung der Technischen Infrastruktur baut, soweit möglich und zulässig, auf den Bestandsanlagen auf und wird entsprechend der Phasierung und den vorgegebenen Bauabschnitten weiterentwickelt. Unter anderem auf Basis dieser Ergebnisse wird seit 2009 ein Masterplan zur Nachnutzung Tegels entwickelt und fortgeschrieben. In diesem ist die wesentliche Ausrichtung des Areals in seiner Erschließung, Nutzung und städtebaulichen Entwicklung darstellt. Die Umsetzung des Masterplans erfolgt phasenweise. In der ersten Phase sollen zunächst zwei Teilbereiche entwickelt werden.
In der Ausarbeitung und der Vorbereitung der Realisierung des Infrastrukturkonzeptes wurden bereits eine Reihe von Planungsleistungen beauftragt bzw. befinden sich in der Vergabe, weitere werden folgen. Hierbei handelt es sich bislang unter anderem um folgende Leistungspakete:
— Planung der Verkehrsanlagen,
— koordinierte (Leitungs-) Bestandsplanung,
— Erste Varianten der Raumverteilungsplanung, u. a. unter Berücksichtigung eines Sammelkanals,
— verschiedene Innovationsplanungen,
— Planung der Energieversorgung,
— Planung technischer Anlagen zu Regen-, Trink-, Lösch- und Schmutzwasser.
Vor dem Hintergrund dieses herausfordernden Projektes sucht die Tegel Projekt GmbH nun ein kompetentes Dienstleistungsunternehmen, welches die Rahmenkoordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des Areals übernimmt. Dies umfasst unter anderem folgende Leistungen:
A. Ergänzung der vorliegenden Bestandserfassungen und Fortschreibung der Raumverteilungsplanung (Endzustand/Zwischenzustände).
B. Kostenberechnung und –überwachung hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling.
C. Koordination und Überwachung der Planungs- und Realisierungstermine hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling.
D. Planmanagement hinsichtlich der technischen Infrastruktur sowie Schnittstellenmanagement zu Planungen der verkehrlichen Infrastruktur, der Freianlagen, des Hochbaus und des Facility Managements.
E. Sonstige flankierende Leistungen (unter anderem: Koordination der Prozesse mit öffentlich-rechtlichen Verfahrensrichtlinien, Zuarbeit zur Zertifizierung, Zuarbeit zu Ausschreibungen und Vergaben von Planungsleistungen).
Leistungen zur verkehrlichen Infrastruktur sind über das Schnittstellenmanagement hinaus nicht Bestandteil der zu vergebenden Leistung.
Zur Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) fest vorzusehen:
Projektleiter:
Verfügbarkeit: 100 %.
Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015.
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch den AG gekündigt wird.
Stellvertretender Projektleiter:
Verfügbarkeit: 100 %.
Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015.
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch den AG gekündigt wird.
1. Projektmitarbeiter.
Verfügbarkeit: 100 %.
Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015.
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch den AG gekündigt wird.
Zum Ausgleich von Leistungsspitzen bei der Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) optional vorzusehen; der Abruf ist während der gesamten Vertragslaufzeit mit dreimonatiger Vorlauffrist möglich:
2. Projektmitarbeiter.
Verfügbarkeit: 100 %.
Leistungszeitraum: nach Abruf 6 Monate.
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch den AG gekündigt wird.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Grundleistung beauftragt. Die weiteren optionalen Leistungen, Leistungsteile bzw. Mitarbeiter werden einzeln oder im ganzem schriftlich beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich explizit vor, Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt und sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und zu berücksichtigen.
Die Bearbeitung des gesamten Projekts hat unter besonderer Beachtung der inhaltlichen Zielsetzungen des Projekts „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ zu erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung mit innovativen urbanen Technologien. Diese sind unter anderem in der Untersuchung Innovativer Infrastruktur formuliert.
Die folgenden, erläuternden Unterlagen liegen vor und können unter http://p175607.mittwaldserver.info/plattform/tegel-projekt/koordination-infra/ heruntergeladen werden:
— Grundlagenermittlung TXL,
— Luftbild Bestand,
— Projektgebiet,
— Masterplan,
— Visualisierung Masterplan,
— Phasierungskonzept,
— Senatsbeschluss (Anlagen),
— Auszug Untersuchung Innovative Infrastruktur.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-12-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH
Postanschrift: Lietzenburger Straße 107
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge, Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53, 10117 Berlin”
Telefon: +49 30516522720📞
E-Mail: berlintxl@kanzleigruenhagen.de📧
Fax: +49 30516522710 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.berlintxl.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Berlin TXL, The Urban Tech Republic, Rahmenkoordination Technische Infrastrukturmaßnahmen”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 St. mit einer Gebäudenutzfläche von rd. 135 000 m) und der Entwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ beauftragt.
Die Neuentwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Zukunftstechnologien“ erfordert neben vielen anderen Aspekten u. a. auch diverse infrastrukturelle Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des Flughafens.
Die Entwicklung der Technischen Infrastruktur baut, soweit möglich und zulässig, auf den Bestandsanlagen auf und wird entsprechend der Phasierung und den vorgegebenen Bauabschnitten weiterentwickelt. Unter anderem auf Basis dieser Ergebnisse wird seit 2009 ein Masterplan zur Nachnutzung Tegels entwickelt und fortgeschrieben. In diesem ist die wesentliche Ausrichtung des Areals in seiner Erschließung, Nutzung und städtebaulichen Entwicklung darstellt. Die Umsetzung des Masterplans erfolgt phasenweise. In der ersten Phase sollen zunächst 2 Teilbereiche entwickelt werden.
In der Ausarbeitung und der Vorbereitung der Realisierung des Infrastrukturkonzeptes wurden bereits eine Reihe von Planungsleistungen beauftragt bzw. befinden sich in der Vergabe, weitere werden folgen.
Vor dem Hintergrund dieses herausfordernden Projektes hat die Tegel Projekt GmbH Leistungen zur Rahmenkoordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des Areals beauftragt. Dies umfasst unter anderem folgende Leistungen:
A) Ergänzung der vorliegenden Bestandserfassungen und Fortschreibung der Raumverteilungsplanung (Endzustand/Zwischenzustände);
B) Kostenberechnung und –überwachung hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling;
C) Koordination und Überwachung der Planungs- und Realisierungstermine hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling;
D) Planmanagement hinsichtlich der technischen Infrastruktur sowie Schnittstellenmanagement zu Planungen der verkehrlichen Infrastruktur, der Freianlagen, des Hochbaus und des Facility Managements;
E) sonstige flankierende Leistungen (unter anderem: Koordination der Prozesse mit öffentlich-rechtlichen Verfahrensrichtlinien, Zuarbeit zur Zertifizierung, Zuarbeit zu Ausschreibungen und Vergaben von Planungsleistungen).
Leistungen zur verkehrlichen Infrastruktur sind über das Schnittstellenmanagement hinaus nicht Bestandteil der vergebenen Leistung.
Zur Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) fest vorgesehen:
Je Projektleiter/Stellvertretender Projektleiter/
1) Projektmitarbeiter:
Verfügbarkeit: 100 %
Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch den AG gekündigt wird.
Zum Ausgleich von Leistungsspitzen bei der Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) optional vorzusehen; der Abruf ist während der gesamten Vertragslaufzeit mit dreimonatiger Vorlauffrist möglich:
2) Projektmitarbeiter
Verfügbarkeit: 100 %
Leistungszeitraum: nach Abruf 6 Monate
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch den AG gekündigt wird.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen oder Leistungsteile.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 152-281032
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 5.1.3.4.1.7.20.2
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-01 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lahmeyer Berlin GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 819 200 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche dort genannten Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind, insbesondere sind folgende Vorschriften relevant:
„§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber;
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-02-25) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 Stck. mit einer Gebäudenutzfläche von rd. 135 000 m) und der Entwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ beauftragt. Die Neuentwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Zukunftstechnologien“ erfordert neben vielen anderen Aspekten u. a. auch diverse infrastrukturelle Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des Flughafens.
Die Entwicklung der Technischen Infrastruktur baut, soweit möglich und zulässig, auf den Bestandsanlagen auf und wird entsprechend der Phasierung und den vorgegebenen Bauabschnitten weiterentwickelt. Unter anderem auf Basis dieser Ergebnisse wird seit 2009 ein Masterplan zur Nachnutzung Tegels entwickelt und fortgeschrieben. In diesem ist die wesentliche Ausrichtung des Areals in seiner Erschließung, Nutzung und städtebaulichen Entwicklung darstellt. Die Umsetzung des Masterplans erfolgt phasenweise. In der ersten Phase sollen zunächst 2 Teilbereiche entwickelt werden.
In der Ausarbeitung und der Vorbereitung der Realisierung des Infrastrukturkonzeptes wurden bereits eine Reihe von Planungsleistungen beauftragt bzw. befinden sich in der Vergabe, weitere werden folgen.
Vor dem Hintergrund dieses herausfordernden Projektes hat die Tegel Projekt GmbH Leistungen zur Rahmenkoordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des Areals beauftragt. Dies umfasst unter anderem folgende Leistungen:
A) Ergänzung der vorliegenden Bestandserfassungen und Fortschreibung der Raumverteilungsplanung (Endzustand/Zwischenzustände);
B) Kostenberechnung und -überwachung hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling;
C) Koordination und Überwachung der Planungs- und Realisierungstermine hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling;
D) Planmanagement hinsichtlich der technischen Infrastruktur sowie Schnittstellenmanagement zu Planungen der verkehrlichen Infrastruktur, der Freianlagen, des Hochbaus und des Facility Managements;
E) sonstige flankierende Leistungen (unter anderem: Koordination der Prozesse mit öffentlich-rechtlichen Verfahrensrichtlinien, Zuarbeit zur Zertifizierung, Zuarbeit zu Ausschreibungen und Vergaben von Planungsleistungen).
Leistungen zur verkehrlichen Infrastruktur sind über das Schnittstellenmanagement hinaus nicht Bestandteil der vergebenen Leistung.
Zur Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro,Sekretariat, Medienzugang, etc.) fest vorgesehen:
Je Projektleiter/Stellvertretender Projektleiter/1. Projektmitarbeiter:
Verfügbarkeit: 100 %
Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch den AG gekündigt wird.
Zum Ausgleich von Leistungsspitzen bei der Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) optional vorzusehen; der Abruf ist während der gesamten Vertragslaufzeit mit dreimonatiger Vorlauffrist möglich:
2) Projektmitarbeiter
Verfügbarkeit: 100 %
Leistungszeitraum: nach Abruf 6 Monate
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch den AG gekündigt wird.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen oder Leistungsteile.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 819 200 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche dort genannten Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind, insbesondere sind folgende Vorschriften relevant:
„§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2019/S 042-096310 (2019-02-25)