Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 Stck. mit einer Gebäudenutzfläche von rd. 135 000 m²) und der Entwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ beauftragt. Im Sinne einer ökologisch, ökonomisch und sozial anspruchsvollen Lebensraumentwicklung soll der Forschungs- und Industriepark zu einem neuen „Hotspot“ der Industriestadt Berlin – entwickelt werden. Ein einmaliger Ort für Innovationen wird entstehen: forschungsstarke Hochschulen, global agierende Hochtechnologieunternehmen und phantasiereiche Gründer finden um den Nukleus des ehemaligen Terminalgebäudes den Platz, den sie für die Entwicklung der Urban Technologies von morgen brauchen. Weitere Informationen zum geplanten Profil des Standortes können der Website www.berlintxl.de entnommen werden. Die Neuentwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Zukunftstechnologien“ erfordert neben vielen anderen Aspekten u. a. auch diverse infrastrukturelle Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des Flughafens. Zu diesem Zweck sind durch Tegel Projekt GmbH bereits Konzepte in Auftrag gegeben worden, aus denen die Zielstellungen für die Neuerschließung nach wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten entwickelt werden. Zur Nutzung der innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder sind folgende Medien und Innovationen der technischen Infrastruktur beispielhaft genannt: — Energie (u. a. zu Strom, Kälte, Wärme, Gas etc.), — Varianten Stromversorgung, — Ideenkatalog Photovoltaik, — Varianten der Wärmeversorgung, — Kälteversorgung integriert in die Wärmeversorgung, — Ideenkatalog Straßenbeleuchtung, — Wasser (u.a. zu Frischwasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Regenwassernachnutzung etc.), — IT-Netze (u. a. zu WLAN, IKT etc.), — Entsorgung (u. a. zu Abfall etc.), — Nachhaltigkeits-Zertifizierung. Die Entwicklung der Technischen Infrastruktur baut, soweit möglich und zulässig, auf den Bestandsanlagen auf und wird entsprechend der Phasierung und den vorgegebenen Bauabschnitten weiterentwickelt. Unter anderem auf Basis dieser Ergebnisse wird seit 2009 ein Masterplan zur Nachnutzung Tegels entwickelt und fortgeschrieben. In diesem ist die wesentliche Ausrichtung des Areals in seiner Erschließung, Nutzung und städtebaulichen Entwicklung darstellt. Die Umsetzung des Masterplans erfolgt phasenweise. In der ersten Phase sollen zunächst zwei Teilbereiche entwickelt werden. In der Ausarbeitung und der Vorbereitung der Realisierung des Infrastrukturkonzeptes wurden bereits eine Reihe von Planungsleistungen beauftragt bzw. befinden sich in der Vergabe, weitere werden folgen. Hierbei handelt es sich bislang unter anderem um folgende Leistungspakete: — Planung der Verkehrsanlagen, — koordinierte (Leitungs-) Bestandsplanung, — Erste Varianten der Raumverteilungsplanung, u. a. unter Berücksichtigung eines Sammelkanals, — verschiedene Innovationsplanungen, — Planung der Energieversorgung, — Planung technischer Anlagen zu Regen-, Trink-, Lösch- und Schmutzwasser. Vor dem Hintergrund dieses herausfordernden Projektes sucht die Tegel Projekt GmbH nun ein kompetentes Dienstleistungsunternehmen, welches die Rahmenkoordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des Areals übernimmt. Dies umfasst unter anderem folgende Leistungen: A. Ergänzung der vorliegenden Bestandserfassungen und Fortschreibung der Raumverteilungsplanung (Endzustand/Zwischenzustände). B. Kostenberechnung und –überwachung hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling. C. Koordination und Überwachung der Planungs- und Realisierungstermine hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling. D. Planmanagement hinsichtlich der technischen Infrastruktur sowie Schnittstellenmanagement zu Planungen der verkehrlichen Infrastruktur, der Freianlagen, des Hochbaus und des Facility Managements. E. Sonstige flankierende Leistungen (unter anderem: Koordination der Prozesse mit öffentlich-rechtlichen Verfahrensrichtlinien, Zuarbeit zur Zertifizierung, Zuarbeit zu Ausschreibungen und Vergaben von Planungsleistungen). Leistungen zur verkehrlichen Infrastruktur sind über das Schnittstellenmanagement hinaus nicht Bestandteil der zu vergebenden Leistung. Zur Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) fest vorzusehen: Projektleiter: Verfügbarkeit: 100 %. Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015. Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch den AG gekündigt wird. Stellvertretender Projektleiter: Verfügbarkeit: 100 %. Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015. Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch den AG gekündigt wird. 1. Projektmitarbeiter. Verfügbarkeit: 100 %. Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015. Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch den AG gekündigt wird. Zum Ausgleich von Leistungsspitzen bei der Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) optional vorzusehen; der Abruf ist während der gesamten Vertragslaufzeit mit dreimonatiger Vorlauffrist möglich: 2. Projektmitarbeiter. Verfügbarkeit: 100 %. Leistungszeitraum: nach Abruf 6 Monate. Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch den AG gekündigt wird. Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Grundleistung beauftragt. Die weiteren optionalen Leistungen, Leistungsteile bzw. Mitarbeiter werden einzeln oder im ganzem schriftlich beauftragt. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben. Die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt und sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und zu berücksichtigen. Die Bearbeitung des gesamten Projekts hat unter besonderer Beachtung der inhaltlichen Zielsetzungen des Projekts „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ zu erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung mit innovativen urbanen Technologien. Diese sind unter anderem in der Untersuchung Innovativer Infrastruktur formuliert. Die folgenden, erläuternden Unterlagen liegen vor und können unter http://p175607.mittwaldserver.info/plattform/tegel-projekt/koordination-infra/ heruntergeladen werden: — Grundlagenermittlung TXL, — Luftbild Bestand, — Projektgebiet, — Masterplan, — Visualisierung Masterplan, — Phasierungskonzept, — Senatsbeschluss (Anlagen), — Auszug Untersuchung Innovative Infrastruktur. Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH
Postanschrift: Lietzenburger Straße 107
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlintxl.de🌏
E-Mail: vergabe@wiechers-beck.de📧
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten, im Original unterschriebenen Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular "Bewerbungsbogen" ist abrufbar unter:
http://p175607.mittwaldserver.info/plattform/tegel-projekt/koordination-infra/
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
Dies gilt auch für Drittunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Drittunternehmers bedient. Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen sowie zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen und sein Know-how im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Je Teilnahmeantrag sind maximal ein Projektleiter, ein stellvertretender Projektleiter und ein 1. Projektmitarbeiter zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt.
5. Die Teilnahmeanträge (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift „Berlin TXL, The Urban Tech Republic, Rahmenkoordination Infrastrukturmaßnahmen. Nicht öffnen vor Ablauf der Teilnahmefrist“ gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle (wiechers beck, Kreuzbergstraße 30, 10965 Berlin) einzureichen.
6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://p175607.mittwaldserver.info/plattform/tegel-projekt/koordination-infra/
7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes und berechtigen nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird, da die entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins nicht verfügbar sind oder nicht freigegeben sind.
Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten, im Original unterschriebenen Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular "Bewerbungsbogen" ist abrufbar unter:
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
Dies gilt auch für Drittunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Drittunternehmers bedient. Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen sowie zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen und sein Know-how im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Je Teilnahmeantrag sind maximal ein Projektleiter, ein stellvertretender Projektleiter und ein 1. Projektmitarbeiter zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt.
5. Die Teilnahmeanträge (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift „Berlin TXL, The Urban Tech Republic, Rahmenkoordination Infrastrukturmaßnahmen. Nicht öffnen vor Ablauf der Teilnahmefrist“ gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle (wiechers beck, Kreuzbergstraße 30, 10965 Berlin) einzureichen.
6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, unter folgender Adresse veröffentlicht:
7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes und berechtigen nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird, da die entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins nicht verfügbar sind oder nicht freigegeben sind.
Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 Stck. mit einer Gebäudenutzfläche von rd. 135 000 m²) und der Entwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ beauftragt.
Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 Stck. mit einer Gebäudenutzfläche von rd. 135 000 m²) und der Entwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ beauftragt.
Im Sinne einer ökologisch, ökonomisch und sozial anspruchsvollen Lebensraumentwicklung soll der Forschungs- und Industriepark zu einem neuen „Hotspot“ der Industriestadt Berlin – entwickelt werden. Ein einmaliger Ort für Innovationen wird entstehen: forschungsstarke Hochschulen, global agierende Hochtechnologieunternehmen und phantasiereiche Gründer finden um den Nukleus des ehemaligen Terminalgebäudes den Platz, den sie für die Entwicklung der Urban Technologies von morgen brauchen.
Im Sinne einer ökologisch, ökonomisch und sozial anspruchsvollen Lebensraumentwicklung soll der Forschungs- und Industriepark zu einem neuen „Hotspot“ der Industriestadt Berlin – entwickelt werden. Ein einmaliger Ort für Innovationen wird entstehen: forschungsstarke Hochschulen, global agierende Hochtechnologieunternehmen und phantasiereiche Gründer finden um den Nukleus des ehemaligen Terminalgebäudes den Platz, den sie für die Entwicklung der Urban Technologies von morgen brauchen.
Weitere Informationen zum geplanten Profil des Standortes können der Website www.berlintxl.de entnommen werden.
Die Neuentwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Zukunftstechnologien“ erfordert neben vielen anderen Aspekten u. a. auch diverse infrastrukturelle Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des Flughafens.
Zu diesem Zweck sind durch Tegel Projekt GmbH bereits Konzepte in Auftrag gegeben worden, aus denen die Zielstellungen für die Neuerschließung nach wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten entwickelt werden.
Zur Nutzung der innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder sind folgende Medien und Innovationen der technischen Infrastruktur beispielhaft genannt:
— Energie (u. a. zu Strom, Kälte, Wärme, Gas etc.),
— Varianten Stromversorgung,
— Ideenkatalog Photovoltaik,
— Varianten der Wärmeversorgung,
— Kälteversorgung integriert in die Wärmeversorgung,
— Ideenkatalog Straßenbeleuchtung,
— Wasser (u.a. zu Frischwasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Regenwassernachnutzung etc.),
— IT-Netze (u. a. zu WLAN, IKT etc.),
— Entsorgung (u. a. zu Abfall etc.),
— Nachhaltigkeits-Zertifizierung.
Die Entwicklung der Technischen Infrastruktur baut, soweit möglich und zulässig, auf den Bestandsanlagen auf und wird entsprechend der Phasierung und den vorgegebenen Bauabschnitten weiterentwickelt. Unter anderem auf Basis dieser Ergebnisse wird seit 2009 ein Masterplan zur Nachnutzung Tegels entwickelt und fortgeschrieben. In diesem ist die wesentliche Ausrichtung des Areals in seiner Erschließung, Nutzung und städtebaulichen Entwicklung darstellt. Die Umsetzung des Masterplans erfolgt phasenweise. In der ersten Phase sollen zunächst zwei Teilbereiche entwickelt werden.
Die Entwicklung der Technischen Infrastruktur baut, soweit möglich und zulässig, auf den Bestandsanlagen auf und wird entsprechend der Phasierung und den vorgegebenen Bauabschnitten weiterentwickelt. Unter anderem auf Basis dieser Ergebnisse wird seit 2009 ein Masterplan zur Nachnutzung Tegels entwickelt und fortgeschrieben. In diesem ist die wesentliche Ausrichtung des Areals in seiner Erschließung, Nutzung und städtebaulichen Entwicklung darstellt. Die Umsetzung des Masterplans erfolgt phasenweise. In der ersten Phase sollen zunächst zwei Teilbereiche entwickelt werden.
In der Ausarbeitung und der Vorbereitung der Realisierung des Infrastrukturkonzeptes wurden bereits eine Reihe von Planungsleistungen beauftragt bzw. befinden sich in der Vergabe, weitere werden folgen. Hierbei handelt es sich bislang unter anderem um folgende Leistungspakete:
In der Ausarbeitung und der Vorbereitung der Realisierung des Infrastrukturkonzeptes wurden bereits eine Reihe von Planungsleistungen beauftragt bzw. befinden sich in der Vergabe, weitere werden folgen. Hierbei handelt es sich bislang unter anderem um folgende Leistungspakete:
— Planung der Verkehrsanlagen,
— koordinierte (Leitungs-) Bestandsplanung,
— Erste Varianten der Raumverteilungsplanung, u. a. unter Berücksichtigung eines Sammelkanals,
— verschiedene Innovationsplanungen,
— Planung der Energieversorgung,
— Planung technischer Anlagen zu Regen-, Trink-, Lösch- und Schmutzwasser.
Vor dem Hintergrund dieses herausfordernden Projektes sucht die Tegel Projekt GmbH nun ein kompetentes Dienstleistungsunternehmen, welches die Rahmenkoordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des Areals übernimmt. Dies umfasst unter anderem folgende Leistungen:
Vor dem Hintergrund dieses herausfordernden Projektes sucht die Tegel Projekt GmbH nun ein kompetentes Dienstleistungsunternehmen, welches die Rahmenkoordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des Areals übernimmt. Dies umfasst unter anderem folgende Leistungen:
A. Ergänzung der vorliegenden Bestandserfassungen und Fortschreibung der Raumverteilungsplanung (Endzustand/Zwischenzustände).
B. Kostenberechnung und –überwachung hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling.
C. Koordination und Überwachung der Planungs- und Realisierungstermine hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling.
D. Planmanagement hinsichtlich der technischen Infrastruktur sowie Schnittstellenmanagement zu Planungen der verkehrlichen Infrastruktur, der Freianlagen, des Hochbaus und des Facility Managements.
E. Sonstige flankierende Leistungen (unter anderem: Koordination der Prozesse mit öffentlich-rechtlichen Verfahrensrichtlinien, Zuarbeit zur Zertifizierung, Zuarbeit zu Ausschreibungen und Vergaben von Planungsleistungen).
Leistungen zur verkehrlichen Infrastruktur sind über das Schnittstellenmanagement hinaus nicht Bestandteil der zu vergebenden Leistung.
Zur Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) fest vorzusehen:
Projektleiter:
Verfügbarkeit: 100 %.
Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015.
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch den AG gekündigt wird.
Stellvertretender Projektleiter:
1. Projektmitarbeiter.
Zum Ausgleich von Leistungsspitzen bei der Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) optional vorzusehen; der Abruf ist während der gesamten Vertragslaufzeit mit dreimonatiger Vorlauffrist möglich:
Zum Ausgleich von Leistungsspitzen bei der Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) optional vorzusehen; der Abruf ist während der gesamten Vertragslaufzeit mit dreimonatiger Vorlauffrist möglich:
2. Projektmitarbeiter.
Leistungszeitraum: nach Abruf 6 Monate.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Grundleistung beauftragt. Die weiteren optionalen Leistungen, Leistungsteile bzw. Mitarbeiter werden einzeln oder im ganzem schriftlich beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Grundleistung beauftragt. Die weiteren optionalen Leistungen, Leistungsteile bzw. Mitarbeiter werden einzeln oder im ganzem schriftlich beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich explizit vor, Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt und sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und zu berücksichtigen.
Die Bearbeitung des gesamten Projekts hat unter besonderer Beachtung der inhaltlichen Zielsetzungen des Projekts „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ zu erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung mit innovativen urbanen Technologien. Diese sind unter anderem in der Untersuchung Innovativer Infrastruktur formuliert.
Die Bearbeitung des gesamten Projekts hat unter besonderer Beachtung der inhaltlichen Zielsetzungen des Projekts „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ zu erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung mit innovativen urbanen Technologien. Diese sind unter anderem in der Untersuchung Innovativer Infrastruktur formuliert.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins.
Beschreibung der Optionen:
Ja.
Siehe auch Angaben unter II.1.5)
Die Vergabe erfolgt ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Optionen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die unter II.1.5) nicht als optional beschriebenen Leistungen beauftragt. Die weiteren Optionen und Verlängerungen werden mit vollem oder eingeschränktem Leistungsumfang, einzeln oder im ganzem schriftlich gemäß der weiteren in der Angebotsaufforderung benannten Vertragsbedingungen beauftragt.
Die Vergabe erfolgt ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Optionen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die unter II.1.5) nicht als optional beschriebenen Leistungen beauftragt. Die weiteren Optionen und Verlängerungen werden mit vollem oder eingeschränktem Leistungsumfang, einzeln oder im ganzem schriftlich gemäß der weiteren in der Angebotsaufforderung benannten Vertragsbedingungen beauftragt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichen ist der im Original unterzeichnete Bewerbungsbogen sowie die untenstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen (siehe Anlagen zum Bewerbungsbogen). Nachweise können in Kopie eingerecht werden.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss. Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Makler) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht wird.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss. Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Makler) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht wird.
2. Nachweis der Unterschriftsbefugnis bei juristischen Personen durch einen Registerauszug (Handelsregisterauszug oder Partnerschaftsregisterauszug) bzw. bei juristischen Personen ohne geführten Registereintrag ersatzweise durch Eigenerklärung (soweit zutreffend; siehe Anlage 1 zum Bewerbungsbogen).
2. Nachweis der Unterschriftsbefugnis bei juristischen Personen durch einen Registerauszug (Handelsregisterauszug oder Partnerschaftsregisterauszug) bzw. bei juristischen Personen ohne geführten Registereintrag ersatzweise durch Eigenerklärung (soweit zutreffend; siehe Anlage 1 zum Bewerbungsbogen).
3. Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF ob und auf welche Art eine wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen besteht und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet wird (siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen).
3. Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF ob und auf welche Art eine wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen besteht und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet wird (siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen).
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF (siehe Anlage 3 zum Bewerbungsbogen).
Auszuschließen sind Bieter bzw. Bewerber, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach:
a. § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g. § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g. § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
h. Strafennormen anderer Staaten, die den genannten gleichzusetzen sind.
5. Eigenerklärung ob der Bewerber,
a. sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
b. aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c. im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d. seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt hat,
e. sich bei der Erteilung von Auskünften, die von den Teilnehmern gefordert werden können (gem. §§ 4, 5 und 10 VOF), in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt.
(Siehe Anlage 4 zum Bewerbungsbogen).
6. Eigenerklärung über Vertretungsbefugnis im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters, der durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, sowie unterzeichnete Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung im Falle einer Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend; siehe Anlage 5 zum Bewerbungsbogen).
6. Eigenerklärung über Vertretungsbefugnis im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters, der durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, sowie unterzeichnete Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung im Falle einer Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend; siehe Anlage 5 zum Bewerbungsbogen).
7. Eigenerklärung zu den Auftragsanteilen, für die ein Auftrag an einen Nachunternehmer zu erteilen beabsichtigt wird (siehe Anlage 6 zum Bewerbungsbogen).
8. Verpflichtungserklärung Drittunternehmer (soweit dessen Eignungsnachweise zum Eignungsnachweis des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft herangezogen werden; siehe Anlage 7 zum Bewerbungsbogen; die Vorgaben für Drittunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmen).
8. Verpflichtungserklärung Drittunternehmer (soweit dessen Eignungsnachweise zum Eignungsnachweis des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft herangezogen werden; siehe Anlage 7 zum Bewerbungsbogen; die Vorgaben für Drittunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmen).
9. Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Mindestentgelten, zur Gewährung des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung ebendieser Vorgaben (siehe Anlage 8 und 8a zum Bewerbungsbogen).
9. Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Mindestentgelten, zur Gewährung des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung ebendieser Vorgaben (siehe Anlage 8 und 8a zum Bewerbungsbogen).
10. Eigenerklärung zu den Maßnahmen der Frauenförderung, die gemäß Frauenförderverordnung in dem Unternehmen durchgeführt werden. (siehe Anlage 9 und 9a zum Bewerbungsbogen)
Hinweis: Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch dem Korruptionsregister Berlin noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Abfrage durchzuführen.
Hinweis: Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch dem Korruptionsregister Berlin noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Abfrage durchzuführen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zum Umsatz in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre; die Angaben können auf 100 000 EUR gerundet werden.
2. Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Leistungsbausteine A. bis E.) in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre; die Angaben können auf 100 000 EUR gerundet werden.
3. Eigenerklärung zur Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre.
(Siehe Bewerbungsbogen).
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die vorstehend abgefragten Daten sowohl für das Gesamtunternehmen (Hauptsitz), als auch die fragliche Niederlassung zu erstellen.
Mindeststandards:
Zu 2. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Leistungsbausteine A. bis E.) im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens 500 000 EUR netto p. a.
Zu 3. Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens 6.
Hinweis:
Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zu dem für die Leistung vorgesehenen Personals getrennt für den Projektleiter, den Stellvertretenden Projektleiter und den 1. Projektmitarbeiter jeweils unter anderem mit folgenden Angaben:
a. Name,
b. Berufliche Qualifikation,
c. Berufserfahrung (in Jahren),
d. Berufserfahrung (in Jahren) in der Koordination komplexer Bauvorhaben der infrastrukturellen Erschließung (Leistungsbausteine A. bis E.),
e. Berufserfahrung im Unternehmen,
(siehe Bewerbungsbogen).
2. Eigenerklärung zur Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, die die notwendige Eignung für die Erfüllung der Aufgaben des optionalen 2. Projektmitarbeiters aufweisen (siehe Mindeststandards).
3. Eigenerklärung zu Referenzprojekten in der Koordination komplexer Bauvorhaben der infrastrukturellen Erschließung, die von dem für die Leistung vorgesehenen Personal (Projektleiter und/oder Stellvertretender Projektleiter) bearbeitet wurden, jeweils unter anderem mit folgenden Angaben:
3. Eigenerklärung zu Referenzprojekten in der Koordination komplexer Bauvorhaben der infrastrukturellen Erschließung, die von dem für die Leistung vorgesehenen Personal (Projektleiter und/oder Stellvertretender Projektleiter) bearbeitet wurden, jeweils unter anderem mit folgenden Angaben:
a. Art der Maßnahme,
b. Leistungsumfang,
c. Beteiligung des für die Leistung vorgesehenen Personals,
d. Leistungszeit,
e. Leistungsort,
f. Gesamtbaukosten,
g. Objektgröße,
h. Auftraggeber mit Kontaktdaten des dortigen Ansprechpartners,
(Siehe Deckblatt Referenzen in Anlage zum Bewerbungsbogen).
Ein Referenzprojekt darf nur dann eingereicht werden, wenn das Projekt hinsichtlich Kosten, Termine und Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurde und keine negativen Auskünfte beispielsweise durch den anzugebenden Ansprechpartner vorliegen. Hier sind Referenzen des für die Bearbeitung des Projekts vorgesehenen Personals anzugeben; Referenzen von diesen Personen, die diese für andere Büros bearbeitet haben, sind ebenfalls zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben zu überprüfen.
Ein Referenzprojekt darf nur dann eingereicht werden, wenn das Projekt hinsichtlich Kosten, Termine und Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurde und keine negativen Auskünfte beispielsweise durch den anzugebenden Ansprechpartner vorliegen. Hier sind Referenzen des für die Bearbeitung des Projekts vorgesehenen Personals anzugeben; Referenzen von diesen Personen, die diese für andere Büros bearbeitet haben, sind ebenfalls zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben zu überprüfen.
Mindeststandards:
Für den Projektleiter:
— Mindestens 15 Jahre Berufserfahrung in der Koordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen in komplexen Erschließungsvorhaben.
— Mindestens ein Referenzprojekt in der Koordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen in komplexen…
… Erschließungsvorhaben mit einer Objektgröße von über 30 ha, das in der Stellung als Projektleiter oder Stellvertretender Projektleiter mindestens in den Leistungsbereichen A. bis D. bearbeitet wurde.
… Erschließungsvorhaben, das in der Stellung als Projektleiter oder Stellvertretender Projektleiter nach öffentlich-rechtlichen Verfahrensrichtlinien bearbeitet wurde.
Für den stellvertretenden Projektleiter:
— Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Koordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen in komplexen Erschließungsvorhaben.
— Mindestens ein Referenzprojekt in der Koordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen in komplexen Erschließungsvorhaben mit einer Objektgröße von über 10 ha, das in der Stellung als Projektleiter oder Stellvertretender Projektleiter mindestens in den Leistungsbereichen A. bis D. bearbeitet wurde.
— Mindestens ein Referenzprojekt in der Koordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen in komplexen Erschließungsvorhaben mit einer Objektgröße von über 10 ha, das in der Stellung als Projektleiter oder Stellvertretender Projektleiter mindestens in den Leistungsbereichen A. bis D. bearbeitet wurde.
Für den 1. Projektmitarbeiter:
— Mindestens ein Referenzprojekt in der Koordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen in komplexen…
… Erschließungsvorhaben mit einer Objektgröße von über 10 ha, das mindestens in den Leistungsbereichen A. bis D. bearbeitet wurde.
… Erschließungsvorhaben, das nach öffentlich-rechtlichen Verfahrensrichtlinien bearbeitet wurde.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Fall von Bewerbergemeinschaften bzw. späteren Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Fall von Bewerbergemeinschaften bzw. späteren Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja.
Einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschriften: VOF § 19 (2) und (3).
Zugelassen sind:
— Natürliche und Juristische Personen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
— Juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— Juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit. Eine Referenz kann für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter und für mehrere Leistungsbereiche gewertet werden.
1. Projektleiter (maximal 450 Punkte):
1.1. Berufserfahrung (in Jahren) in der Koordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen in komplexen Erschließungsvorhaben:
1.1.1. Nachweis von mindestens 25 Jahren, 45 Punkte.
1.1.2. Nachweis von mindestens 20 Jahren, 30 Punkte.
1.2. Berufserfahrung im Unternehmen:
1.2.1. Nachweis von mindestens 10 Jahren, 45 Punkte.
1.2.2. Nachweis von mindestens 5 Jahren, 30 Punkte.
1.3. Persönliche Referenzprojekte in der Koordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen in komplexen Erschließungsvorhaben:
1.3.1. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), je Referenz für Leistungsbereich A 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
1.3.2. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), je Referenz für Leistungsbereich B 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
1.3.3. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), je Referenz für Leistungsbereich C 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
1.3.4. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), je Referenz für Leistungsbereich D 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
1.3.5. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), je Referenz für Leistungsbereich E 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
1.3.6. Objektgröße, je Referenz größer gleich 50 ha 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
1.3.7. Auftraggeber, je Referenz mit öffentlichem Auftraggeber gemäß § 98 GWB 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
1.3.8. Stellung im Projektteam, je Referenz als mindestens Stellvertretenden Projektleiter 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
2.1. Berufserfahrung (in Jahren) in der Koordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen in komplexen Erschließungsvorhaben:
2.1.1. Nachweis von mindestens 20 Jahren, 45 Punkte.
2.1.2. Nachweis von mindestens 15 Jahren, 30 Punkte.
2.2. Berufserfahrung im Unternehmen:
2.2.1. Nachweis von mindestens 10 Jahren, 45 Punkte.
2.2.2. Nachweis von mindestens 5 Jahren, 30 Punkte.
2.3. Persönliche Referenzprojekte in der Koordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen in komplexen Erschließungsvorhaben:
2.3.1. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), Je Referenz für Leistungsbereich A 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
2.3.2. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), Je Referenz für Leistungsbereich B 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
2.3.3. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), Je Referenz für Leistungsbereich C 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
2.3.4. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), Je Referenz für Leistungsbereich D 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
2.3.5. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), Je Referenz für Leistungsbereich E 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
2.3.6. Objektgröße, je Referenz größer gleich 30 ha 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
2.3.7. Auftraggeber, je Referenz mit öffentlichem Auftraggeber gemäß § 98 GWB 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
2.3.8. Stellung im Projektteam, je Referenz als mindestens Stellvertretenden Projektleiter 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
3. 1. Projektmitarbeiter (maximal 270 Punkte):
3.1. Berufserfahrung (in Jahren) in der Koordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen in komplexen Erschließungsvorhaben:
3.1.1. Nachweis von mindestens 20 Jahren, 30 Punkte.
3.1.2. Nachweis von mindestens 15 Jahren, 20 Punkte.
3.2. Berufserfahrung im Unternehmen:
3.2.1. Nachweis von mindestens 6 Jahren, 30 Punkte.
3.2.2. Nachweis von mindestens 3 Jahren, 20 Punkte.
3.3. Persönliche Referenzprojekte in der Koordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen in komplexen Erschließungsvorhaben:
3.3.1. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), Je Referenz für Leistungsbereich A 10 Punkte, maximal 30 Punkte.
3.3.2. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), Je Referenz für Leistungsbereich B 10 Punkte, maximal 30 Punkte.
3.3.3. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), Je Referenz für Leistungsbereich C 10 Punkte, maximal 30 Punkte.
3.3.4. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), Je Referenz für Leistungsbereich D 10 Punkte, maximal 30 Punkte.
3.3.5. Leistungsumfang (bezogen auf die Leistungsbereiche A. bis D. unter Punkt II.1.5), Je Referenz für Leistungsbereich E 10 Punkte, maximal 30 Punkte.
3.3.6. Objektgröße, je Referenz größer gleich 30 ha 10 Punkte, maximal 30 Punkte.
3.3.7. Auftraggeber, je Referenz mit öffentlichem Auftraggeber gemäß § 98 GWB 10 Punkte, maximal 30 Punkte.
In der Summe aller Kriterien und Unterkriterien werden maximal 1.170 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Teilbereiche in der Reihenfolge Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter und 1. Projektmitarbeiter. Sollte auch in allen Teilbereichen ein Punktegleichstand vorliegen, entscheidet die Qualität der Referenzen des Projektleiters.
In der Summe aller Kriterien und Unterkriterien werden maximal 1.170 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Teilbereiche in der Reihenfolge Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter und 1. Projektmitarbeiter. Sollte auch in allen Teilbereichen ein Punktegleichstand vorliegen, entscheidet die Qualität der Referenzen des Projektleiters.
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten, im Original unterschriebenen Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular "Bewerbungsbogen" ist abrufbar unter:
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
Dies gilt auch für Drittunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Drittunternehmers bedient. Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen sowie zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen und sein Know-how im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen und sein Know-how im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Je Teilnahmeantrag sind maximal ein Projektleiter, ein stellvertretender Projektleiter und ein 1. Projektmitarbeiter zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt.
Je Teilnahmeantrag sind maximal ein Projektleiter, ein stellvertretender Projektleiter und ein 1. Projektmitarbeiter zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt.
5. Die Teilnahmeanträge (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift „Berlin TXL, The Urban Tech Republic, Rahmenkoordination Infrastrukturmaßnahmen. Nicht öffnen vor Ablauf der Teilnahmefrist“ gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle (wiechers beck, Kreuzbergstraße 30, 10965 Berlin) einzureichen.
5. Die Teilnahmeanträge (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift „Berlin TXL, The Urban Tech Republic, Rahmenkoordination Infrastrukturmaßnahmen. Nicht öffnen vor Ablauf der Teilnahmefrist“ gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle (wiechers beck, Kreuzbergstraße 30, 10965 Berlin) einzureichen.
6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, unter folgender Adresse veröffentlicht:
6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, unter folgender Adresse veröffentlicht:
7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes und berechtigen nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird, da die entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins nicht verfügbar sind oder nicht freigegeben sind.
9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird, da die entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins nicht verfügbar sind oder nicht freigegeben sind.
Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 003-003396 (2015-01-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten, im Original unterschriebenen Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular „Bewerbungsbogen“ ist abrufbar unter:
http://p175607.mittwaldserver.info/plattform/tegel-projekt/koordination-infra/
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
Dies gilt auch für Drittunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Drittunternehmers bedient. Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen sowie zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen und sein Know-how im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Je Teilnahmeantrag sind maximal ein Projektleiter, ein stellvertretender Projektleiter und ein 1. Projektmitarbeiter zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt.
5. Die Teilnahmeanträge (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift „Berlin TXL, The Urban Tech Republic, Rahmenkoordination Infrastrukturmaßnahmen. Nicht öffnen vor Ablauf der Teilnahmefrist.“ gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle (wiechers beck, Kreuzbergstraße 30, 10965 Berlin) einzureichen.
6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://p175607.mittwaldserver.info/plattform/tegel-projekt/koordination-infra/
7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes und berechtigen nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird, da die entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins nicht verfügbar sind oder nicht freigegeben sind.
Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten, im Original unterschriebenen Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular „Bewerbungsbogen“ ist abrufbar unter:
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
Dies gilt auch für Drittunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Drittunternehmers bedient. Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen sowie zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen und sein Know-how im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Je Teilnahmeantrag sind maximal ein Projektleiter, ein stellvertretender Projektleiter und ein 1. Projektmitarbeiter zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt.
5. Die Teilnahmeanträge (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift „Berlin TXL, The Urban Tech Republic, Rahmenkoordination Infrastrukturmaßnahmen. Nicht öffnen vor Ablauf der Teilnahmefrist.“ gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle (wiechers beck, Kreuzbergstraße 30, 10965 Berlin) einzureichen.
6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, unter folgender Adresse veröffentlicht:
7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes und berechtigen nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird, da die entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins nicht verfügbar sind oder nicht freigegeben sind.
Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
Auftragsvergabe
Name: Lahmeyer Berlin GmbH
Postanschrift: Sachsendamm 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 152-281032 (2015-08-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 819 200 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 St. mit einer Gebäudenutzfläche von rd. 135 000 m
Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 St. mit einer Gebäudenutzfläche von rd. 135 000 m
Die Entwicklung der Technischen Infrastruktur baut, soweit möglich und zulässig, auf den Bestandsanlagen auf und wird entsprechend der Phasierung und den vorgegebenen Bauabschnitten weiterentwickelt. Unter anderem auf Basis dieser Ergebnisse wird seit 2009 ein Masterplan zur Nachnutzung Tegels entwickelt und fortgeschrieben. In diesem ist die wesentliche Ausrichtung des Areals in seiner Erschließung, Nutzung und städtebaulichen Entwicklung darstellt. Die Umsetzung des Masterplans erfolgt phasenweise. In der ersten Phase sollen zunächst 2 Teilbereiche entwickelt werden.
Die Entwicklung der Technischen Infrastruktur baut, soweit möglich und zulässig, auf den Bestandsanlagen auf und wird entsprechend der Phasierung und den vorgegebenen Bauabschnitten weiterentwickelt. Unter anderem auf Basis dieser Ergebnisse wird seit 2009 ein Masterplan zur Nachnutzung Tegels entwickelt und fortgeschrieben. In diesem ist die wesentliche Ausrichtung des Areals in seiner Erschließung, Nutzung und städtebaulichen Entwicklung darstellt. Die Umsetzung des Masterplans erfolgt phasenweise. In der ersten Phase sollen zunächst 2 Teilbereiche entwickelt werden.
In der Ausarbeitung und der Vorbereitung der Realisierung des Infrastrukturkonzeptes wurden bereits eine Reihe von Planungsleistungen beauftragt bzw. befinden sich in der Vergabe, weitere werden folgen.
Vor dem Hintergrund dieses herausfordernden Projektes hat die Tegel Projekt GmbH Leistungen zur Rahmenkoordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des Areals beauftragt. Dies umfasst unter anderem folgende Leistungen:
A) Ergänzung der vorliegenden Bestandserfassungen und Fortschreibung der Raumverteilungsplanung (Endzustand/Zwischenzustände);
B) Kostenberechnung und –überwachung hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling;
C) Koordination und Überwachung der Planungs- und Realisierungstermine hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling;
D) Planmanagement hinsichtlich der technischen Infrastruktur sowie Schnittstellenmanagement zu Planungen der verkehrlichen Infrastruktur, der Freianlagen, des Hochbaus und des Facility Managements;
E) sonstige flankierende Leistungen (unter anderem: Koordination der Prozesse mit öffentlich-rechtlichen Verfahrensrichtlinien, Zuarbeit zur Zertifizierung, Zuarbeit zu Ausschreibungen und Vergaben von Planungsleistungen).
Leistungen zur verkehrlichen Infrastruktur sind über das Schnittstellenmanagement hinaus nicht Bestandteil der vergebenen Leistung.
Zur Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) fest vorgesehen:
Je Projektleiter/Stellvertretender Projektleiter/
1) Projektmitarbeiter:
Verfügbarkeit: 100 %
Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015
2) Projektmitarbeiter
Leistungszeitraum: nach Abruf 6 Monate
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen oder Leistungsteile.
Dauer: 120 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-01 📅
Land: Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 819 200 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge, Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53, 10117 Berlin
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche dort genannten Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind, insbesondere sind folgende Vorschriften relevant:
„§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber;
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 248-574504 (2018-12-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 819 200 EUR 💰
Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 Stck. mit einer Gebäudenutzfläche von rd. 135 000 m
Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 Stck. mit einer Gebäudenutzfläche von rd. 135 000 m
B) Kostenberechnung und -überwachung hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling;
Zur Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro,Sekretariat, Medienzugang, etc.) fest vorgesehen:
Je Projektleiter/Stellvertretender Projektleiter/1. Projektmitarbeiter:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2019/S 042-096310 (2019-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungen der Rahmenkoordination Techn. Infrastrukturmaßnahmen im Projekt "Berlin TXL - UTR"
Referenznummer: 5.1.3.4.7.20.2
Kurze Beschreibung:
Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen
Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land
Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der
landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 Stck. mit einer Gebäudenutzfläche von
rd. 135 000 m2) und der Entwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL – The Urban Tech
Republic“ beauftragt.
Die Neuentwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Zukunftstechnologien“ erfordert neben vielen
anderen Aspekten u. a. auch diverse infrastrukturelle Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des
Flughafens.
Die Entwicklung der Technischen Infrastruktur baut, soweit möglich und zulässig, auf den Bestandsanlagen
auf und wird entsprechend der Phasierung und den vorgegebenen Bauabschnitten weiterentwickelt. Unter
anderem auf Basis dieser Ergebnisse wird seit 2009 ein Masterplan zur Nachnutzung Tegels entwickelt und
fortgeschrieben. In diesem ist die wesentliche Ausrichtung des Areals in seiner Erschließung, Nutzung und
städtebaulichen Entwicklung darstellt. Die Umsetzung des Masterplans erfolgt phasenweise. In der ersten
Phase sollen zunächst zwei Teilbereiche entwickelt werden.
In der Ausarbeitung und der Vorbereitung der Realisierung des Infrastrukturkonzeptes wurden bereits eine
Reihe von Planungsleistungen beauftragt bzw. befinden sich in der Vergabe, weitere werden folgen.
Vor dem Hintergrund dieses herausfordernden Projektes hat die Tegel Projekt GmbH Leistungen zur
Rahmenkoordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des Areals beauftragt. Dies
umfasst unter anderem folgende Leistungen:
A. Ergänzung der vorliegenden Bestandserfassungen und Fortschreibung der Raumverteilungsplanung
(Endzustand/Zwischenzustände);
B. Kostenberechnung und –überwachung hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum
übergeordneten Gesamtcontrolling;
C. Koordination und Überwachung der Planungs- und Realisierungstermine hinsichtlich der technischen
Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling;
D. Planmanagement hinsichtlich der technischen Infrastruktur sowie Schnittstellenmanagement zu Planungen
der verkehrlichen Infrastruktur, der Freianlagen, des Hochbaus und des Facility Managements;
E. sonstige flankierende Leistungen (unter anderem: Koordination der Prozesse mit öffentlich-rechtlichen
Verfahrensrichtlinien, Zuarbeit zur Zertifizierung, Zuarbeit zu Ausschreibungen und Vergaben von
Planungsleistungen).
Leistungen zur verkehrlichen Infrastruktur sind über das Schnittstellenmanagement hinaus nicht Bestandteil der
vergebenen Leistung.
Zur Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro,
Sekretariat, Medienzugang, etc.) fest vorgesehen:
Je Projektleiter/Stellvertretender Projektleiter/1. Projektmitarbeiter:
Verfügbarkeit: 100 %
Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch
den AG gekündigt wird.
Zum Ausgleich von Leistungsspitzen bei der Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes
Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) optional vorzusehen; der Abruf
ist während der gesamten Vertragslaufzeit mit dreimonatiger Vorlauffrist möglich:
2. Projektmitarbeiter
Verfügbarkeit: 100 %
Leistungszeitraum: nach Abruf 6 Monate
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch
den AG gekündigt wird.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen oder
Leistungsteile.
Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen
Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land
Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der
landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 Stck. mit einer Gebäudenutzfläche von
rd. 135 000 m2) und der Entwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL – The Urban Tech
Republic“ beauftragt.
Die Neuentwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Zukunftstechnologien“ erfordert neben vielen
anderen Aspekten u. a. auch diverse infrastrukturelle Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des
Flughafens.
Die Entwicklung der Technischen Infrastruktur baut, soweit möglich und zulässig, auf den Bestandsanlagen
auf und wird entsprechend der Phasierung und den vorgegebenen Bauabschnitten weiterentwickelt. Unter
anderem auf Basis dieser Ergebnisse wird seit 2009 ein Masterplan zur Nachnutzung Tegels entwickelt und
fortgeschrieben. In diesem ist die wesentliche Ausrichtung des Areals in seiner Erschließung, Nutzung und
städtebaulichen Entwicklung darstellt. Die Umsetzung des Masterplans erfolgt phasenweise. In der ersten
Phase sollen zunächst zwei Teilbereiche entwickelt werden.
In der Ausarbeitung und der Vorbereitung der Realisierung des Infrastrukturkonzeptes wurden bereits eine
Reihe von Planungsleistungen beauftragt bzw. befinden sich in der Vergabe, weitere werden folgen.
Vor dem Hintergrund dieses herausfordernden Projektes hat die Tegel Projekt GmbH Leistungen zur
Rahmenkoordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des Areals beauftragt. Dies
umfasst unter anderem folgende Leistungen:
A. Ergänzung der vorliegenden Bestandserfassungen und Fortschreibung der Raumverteilungsplanung
(Endzustand/Zwischenzustände);
B. Kostenberechnung und –überwachung hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum
übergeordneten Gesamtcontrolling;
C. Koordination und Überwachung der Planungs- und Realisierungstermine hinsichtlich der technischen
Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling;
D. Planmanagement hinsichtlich der technischen Infrastruktur sowie Schnittstellenmanagement zu Planungen
der verkehrlichen Infrastruktur, der Freianlagen, des Hochbaus und des Facility Managements;
E. sonstige flankierende Leistungen (unter anderem: Koordination der Prozesse mit öffentlich-rechtlichen
Verfahrensrichtlinien, Zuarbeit zur Zertifizierung, Zuarbeit zu Ausschreibungen und Vergaben von
Planungsleistungen).
Leistungen zur verkehrlichen Infrastruktur sind über das Schnittstellenmanagement hinaus nicht Bestandteil der
vergebenen Leistung.
Zur Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro,
Sekretariat, Medienzugang, etc.) fest vorgesehen:
Je Projektleiter/Stellvertretender Projektleiter/1. Projektmitarbeiter:
Verfügbarkeit: 100 %
Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch
den AG gekündigt wird.
Zum Ausgleich von Leistungsspitzen bei der Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes
Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) optional vorzusehen; der Abruf
ist während der gesamten Vertragslaufzeit mit dreimonatiger Vorlauffrist möglich:
2. Projektmitarbeiter
Verfügbarkeit: 100 %
Leistungszeitraum: nach Abruf 6 Monate
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch
den AG gekündigt wird.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen oder
Leistungsteile.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 5.1.3.4.7.20.2
Beschreibung der Beschaffung:
Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen
Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land
Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der
landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 Stck. mit einer Gebäudenutzfläche von
rd. 135 000 m2) und der Entwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL – The Urban Tech
Republic“ beauftragt.
Die Neuentwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Zukunftstechnologien“ erfordert neben vielen
anderen Aspekten u. a. auch diverse infrastrukturelle Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des
Flughafens.
Die Entwicklung der Technischen Infrastruktur baut, soweit möglich und zulässig, auf den Bestandsanlagen
auf und wird entsprechend der Phasierung und den vorgegebenen Bauabschnitten weiterentwickelt. Unter
anderem auf Basis dieser Ergebnisse wird seit 2009 ein Masterplan zur Nachnutzung Tegels entwickelt und
fortgeschrieben. In diesem ist die wesentliche Ausrichtung des Areals in seiner Erschließung, Nutzung und
städtebaulichen Entwicklung darstellt. Die Umsetzung des Masterplans erfolgt phasenweise. In der ersten
Phase sollen zunächst zwei Teilbereiche entwickelt werden.
In der Ausarbeitung und der Vorbereitung der Realisierung des Infrastrukturkonzeptes wurden bereits eine
Reihe von Planungsleistungen beauftragt bzw. befinden sich in der Vergabe, weitere werden folgen.
Vor dem Hintergrund dieses herausfordernden Projektes hat die Tegel Projekt GmbH Leistungen zur
Rahmenkoordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des Areals beauftragt. Dies
umfasst unter anderem folgende Leistungen:
A. Ergänzung der vorliegenden Bestandserfassungen und Fortschreibung der Raumverteilungsplanung
(Endzustand/Zwischenzustände);
B. Kostenberechnung und –überwachung hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum
übergeordneten Gesamtcontrolling;
C. Koordination und Überwachung der Planungs- und Realisierungstermine hinsichtlich der technischen
Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling;
D. Planmanagement hinsichtlich der technischen Infrastruktur sowie Schnittstellenmanagement zu Planungen
der verkehrlichen Infrastruktur, der Freianlagen, des Hochbaus und des Facility Managements;
E. sonstige flankierende Leistungen (unter anderem: Koordination der Prozesse mit öffentlich-rechtlichen
Verfahrensrichtlinien, Zuarbeit zur Zertifizierung, Zuarbeit zu Ausschreibungen und Vergaben von
Planungsleistungen).
Leistungen zur verkehrlichen Infrastruktur sind über das Schnittstellenmanagement hinaus nicht Bestandteil der
vergebenen Leistung.
Zur Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro,
Sekretariat, Medienzugang, etc.) fest vorgesehen:
Je Projektleiter/Stellvertretender Projektleiter/1. Projektmitarbeiter:
Verfügbarkeit: 100 %
Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch
den AG gekündigt wird.
Zum Ausgleich von Leistungsspitzen bei der Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes
Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) optional vorzusehen; der Abruf
ist während der gesamten Vertragslaufzeit mit dreimonatiger Vorlauffrist möglich:
2. Projektmitarbeiter
Verfügbarkeit: 100 %
Leistungszeitraum: nach Abruf 6 Monate
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch
den AG gekündigt wird.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen oder
Leistungsteile.
Nach Einstellung des Flugbetriebs wird das Gelände des Flughafens Tegel und die sich darauf befindlichen
Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land
Berlin hat in diesem Zusammenhang im August 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der
landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 Stck. mit einer Gebäudenutzfläche von
rd. 135 000 m2) und der Entwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL – The Urban Tech
Republic“ beauftragt.
Die Neuentwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Zukunftstechnologien“ erfordert neben vielen
anderen Aspekten u. a. auch diverse infrastrukturelle Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des
Flughafens.
Die Entwicklung der Technischen Infrastruktur baut, soweit möglich und zulässig, auf den Bestandsanlagen
auf und wird entsprechend der Phasierung und den vorgegebenen Bauabschnitten weiterentwickelt. Unter
anderem auf Basis dieser Ergebnisse wird seit 2009 ein Masterplan zur Nachnutzung Tegels entwickelt und
fortgeschrieben. In diesem ist die wesentliche Ausrichtung des Areals in seiner Erschließung, Nutzung und
städtebaulichen Entwicklung darstellt. Die Umsetzung des Masterplans erfolgt phasenweise. In der ersten
Phase sollen zunächst zwei Teilbereiche entwickelt werden.
In der Ausarbeitung und der Vorbereitung der Realisierung des Infrastrukturkonzeptes wurden bereits eine
Reihe von Planungsleistungen beauftragt bzw. befinden sich in der Vergabe, weitere werden folgen.
Vor dem Hintergrund dieses herausfordernden Projektes hat die Tegel Projekt GmbH Leistungen zur
Rahmenkoordination der technischen Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des Areals beauftragt. Dies
umfasst unter anderem folgende Leistungen:
A. Ergänzung der vorliegenden Bestandserfassungen und Fortschreibung der Raumverteilungsplanung
(Endzustand/Zwischenzustände);
B. Kostenberechnung und –überwachung hinsichtlich der technischen Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum
übergeordneten Gesamtcontrolling;
C. Koordination und Überwachung der Planungs- und Realisierungstermine hinsichtlich der technischen
Infrastruktur, auch als Zuarbeit zum übergeordneten Gesamtcontrolling;
D. Planmanagement hinsichtlich der technischen Infrastruktur sowie Schnittstellenmanagement zu Planungen
der verkehrlichen Infrastruktur, der Freianlagen, des Hochbaus und des Facility Managements;
E. sonstige flankierende Leistungen (unter anderem: Koordination der Prozesse mit öffentlich-rechtlichen
Verfahrensrichtlinien, Zuarbeit zur Zertifizierung, Zuarbeit zu Ausschreibungen und Vergaben von
Planungsleistungen).
Leistungen zur verkehrlichen Infrastruktur sind über das Schnittstellenmanagement hinaus nicht Bestandteil der
vergebenen Leistung.
Zur Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro,
Sekretariat, Medienzugang, etc.) fest vorgesehen:
Je Projektleiter/Stellvertretender Projektleiter/1. Projektmitarbeiter:
Verfügbarkeit: 100 %
Leistungszeitraum: April 2015 bis Ende Dezember 2015
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch
den AG gekündigt wird.
Zum Ausgleich von Leistungsspitzen bei der Erbringung der oben beschriebenen Aufgaben ist folgendes
Personal nebst zugehöriger Infrastruktur (Büro, Sekretariat, Medienzugang, etc.) optional vorzusehen; der Abruf
ist während der gesamten Vertragslaufzeit mit dreimonatiger Vorlauffrist möglich:
2. Projektmitarbeiter
Verfügbarkeit: 100 %
Leistungszeitraum: nach Abruf 6 Monate
Weitere Option: automatische Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr, sofern nicht 8 Wochen vor Ablauf durch
den AG gekündigt wird.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen oder
Leistungsteile.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 5.1.3.4.7.20.2
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-01 📅
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Tractebel GmbH (ehemals Lahmeyer Deutschland GmbH)
Nationale Registrierungsnummer: HRB 100221
Postanschrift: Sachsendamm 3
Postleitzahl: 10829
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Jörg Niebergall
E-Mail: joerg.niebergall@tractebel.engie.com📧
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Tegel Projekt GmbH
Nationale Registrierungsnummer: SteuerNr:3055551769
Postanschrift: Tegel Projekt GmbH
Urban Tech Republic, Gebäude V
Am Flughafen 1
Postleitzahl: 13405
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: IGECON Project GmbH
E-Mail: vergabestelle@igecon.de📧
Telefon: 03063926519📞
URL: https://tegelprojekt.de/🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t:03090138316
Abteilung: Geschäftsstelle
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Berlin
Region: Berlin🏙️
Kontaktperson: Rechtsbehelfs-/Nachprüfungs-/Schlichtungsverfahren
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT03 - Honoraranpassung
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Teil 1 - Anpassung der monatlichen Pauschalen bei einem Personaleinsatz von 100 %: Die vertraglich vereinbarten Pauschalen für die Vergütung der Leistungen basieren auf einer Kalkulation aus 02/2015 und den zu diesem Zeitpunkt zugrunde gelegten Stundensätzen. Für die Gewährleistung der Kostendeckung und Wirtschaftlichkeit der zu erbringenden Leistungen ist aufgrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen in Deutschland und Berlin eine Anpassung der seit gut 10,5 Jahren nicht fortgeschriebenen Pauschalen um durchschnittlich 25 % für die unumgänglich. Für technische Mitarbeiter, die für die Erarbeitung/Erstellung der Raumverteilungsplanung tätig sind, ist bisher kein Vergütungssatz vereinbart. Aus diesem Grund wird der Vertrag um eine Monatspauschale für einen technischen Mitarbeiter erweitert.
Teil 2 - Anpassung des Mitarbeitereinsatzes: Der bestehende Vertrag sieht grundsätzlich eine Verfügbarkeit der eingesetzten Mitarbeiter von 100% vor. In diesem Nachtrag werden die Einsatzzeiten der jeweiligen Mitarbeiter konkretisiert.
Teil 1 - Anpassung der monatlichen Pauschalen bei einem Personaleinsatz von 100 %: Die vertraglich vereinbarten Pauschalen für die Vergütung der Leistungen basieren auf einer Kalkulation aus 02/2015 und den zu diesem Zeitpunkt zugrunde gelegten Stundensätzen. Für die Gewährleistung der Kostendeckung und Wirtschaftlichkeit der zu erbringenden Leistungen ist aufgrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen in Deutschland und Berlin eine Anpassung der seit gut 10,5 Jahren nicht fortgeschriebenen Pauschalen um durchschnittlich 25 % für die unumgänglich. Für technische Mitarbeiter, die für die Erarbeitung/Erstellung der Raumverteilungsplanung tätig sind, ist bisher kein Vergütungssatz vereinbart. Aus diesem Grund wird der Vertrag um eine Monatspauschale für einen technischen Mitarbeiter erweitert.
Teil 2 - Anpassung des Mitarbeitereinsatzes: Der bestehende Vertrag sieht grundsätzlich eine Verfügbarkeit der eingesetzten Mitarbeiter von 100% vor. In diesem Nachtrag werden die Einsatzzeiten der jeweiligen Mitarbeiter konkretisiert.