Beschaffung der erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung der elektronischen Gesundheitskarte ab Generation 2 und des Lettershops einschließlich PIN/PUK-Verfahren

Kaufmännische Krankenkasse – KKH (Ersatzkasse)

Beschaffung der erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung der elektronischen Gesundheitskarte ab Generation 2 und des Lettershops einschließlich PIN/PUK-Verfahren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-17 Auftragsbekanntmachung
2016-02-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Chipkarten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Chipkarten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse – KKH (Ersatzkasse)
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧
Telefon: +49 51128022770 📞
Fax: +49 51128022779 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 078-137748
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH kostenfrei bereitgestellt (http://www.subreport.de/auftrage/vergabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E45948833). Hierzu hat sich der Bieter im Online-Portal des Subreports zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portal den Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die Vergabeunterlagen können bis zum 9.6.2015 um 10:00 Uhr im Online-Portal des Subreports (http://www.subreport.de/auftraege/vergabeunterlagen-bestellen/) und unter Angabe der ELViS-ID E45948833 abgefordert werden. Elektronische Signaturen sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Die Angebotsbestandteile dürfen nicht in elektronischer Form (E-Mail/Fax/etc.) an die Vergabestelle gesendet werden. Es gelten vielmehr die zwingenden Vorgaben gem. Punkt I.5 der Vergabe- und Vertragsunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung der erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung der elektronischen Gesundheitskarte ab Generation 2 und des Lettershops einschließlich PIN/PUK-Verfahren.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: 270614-267

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Die Anlage 05: „Angaben zum Unternehmen“ ist auszufüllen und einzureichen.
2. Ein Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) ist dem Angebot beizufügen.
3. Die Anlage 6a „Erklärung über die Gewährleistung der Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutzgesetze“ ist vom Bieter zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen.
4. Der Vertrag zum Datenschutz bei der Sozialdatenverarbeitung im Auftrag nach § 80 SGB X wird akzeptiert. Die vom Bieter ausgefüllte, unterschriebene und im Original eingereichte Anlage 06b „Datenschutzrechtliche Anforderungen“ ist dem Angebot beizufügen.
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5. Eine Eigenerklärung, dass das Angebot und die Kommunikation während der Ausschreibung und der gesamten Vertragslaufzeit in deutscher Sprache in Wort und Schrift erfolgen, ist dem Angebot beizufügen.
6. Die Anlage 07 „Geheimhaltungsvereinbarung“ ist vom Bieter zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen.
7. Die vom Bieter unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. Anlage 08 „Eigenerklärungen nach § 6 VOL/A EG,§ 97 GWB und § 19 MiLoG“ ist mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Die Anlage 09 „Eigenerklärung Creditreformauskunft“ ist vom Bieter auszufüllen, zu unterschreiben und im Original einzureichen.
2. Der Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: mind. 2 000 000 EUR gegen Personenschäden und mind. 2 000 000 EUR gegen Sachschäden; die 2 Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen (Hinweis: Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist), ist dem Angebot beizufügen.
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3. Die Anlage 10 „Eigenerklärung Umsatz“ zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit den in den Vergabeunterlagen genannten Leistungen (wenn abweichend zum Gesamtumsatz) in Deutschland ist vom Bieter auszufüllen, zu unterschreiben und im Original einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mit dem Angebot muss der AN nachweisen, dass für die angebotene eGK im Telematikbetrieb ein Antrag auf Zulassung der Karte als eGK bei der gematik vorliegt.
2. Es sind mindestens 2 vom Bieter als verantwortlicher Dienstleister in den letzten 3 Jahren durchgeführte Referenzaufträge, die nach Art und Umfang sowie technischer Komplexität mit der vom Auftraggeber erwarteten Leistung vergleichbar sind, zu benennen. Vergleichbar ist eine Referenz bei gleichzeitiger Erfüllung folgender Kriterien:
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a) Die Referenz bezieht sich auf eine identische Kartentechnologie (z. B. SmartCards)
b) Die Referenz sollte einer Krankenkasse oder vergleichbaren Branche (wie Banken oder Versicherungen) entstammen.
3. Vom Bieter sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (z. B. ISO 9000 ff., o. a.). zu erläutern. Etwaige Zertifikate sind dem Angebot beizufügen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: SECURVITA Krankenkasse
Postanschrift: Lübeckertordamm 1-3
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20099
Name des öffentlichen Auftraggebers: Heimat Krankenkasse
Postanschrift: Herforder Straße 23
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Name des öffentlichen Auftraggebers: actimonda krankenkasse
Postanschrift: Hüttenstraße 1
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52068
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK24
Postanschrift: Sülbecker Brand 1
Postort: Obernkirchen
Postleitzahl: 31683
Name des öffentlichen Auftraggebers: Continentale Betriebskrankenkasse
Postanschrift: Röntgenstraße 24-26
Postleitzahl: 22335
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Linde
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Ring 33
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65187
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK advita
Postanschrift: Mainzer Straße 5
Postort: Alzey
Postleitzahl: 55232
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Detlef Hannemann
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 270614-267
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH kostenfrei bereitgestellt (http://www.subreport.de/auftrage/vergabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E45948833). Hierzu hat sich der Bieter im Online-Portal des Subreports zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portal den Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt.
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Die Vergabeunterlagen können bis zum 9.6.2015 um 10:00 Uhr im Online-Portal des Subreports (http://www.subreport.de/auftraege/vergabeunterlagen-bestellen/) und unter Angabe der ELViS-ID E45948833 abgefordert werden.
Elektronische Signaturen sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Die Angebotsbestandteile dürfen nicht in elektronischer Form (E-Mail/Fax/etc.) an die Vergabestelle gesendet werden. Es gelten vielmehr die zwingenden Vorgaben gem. Punkt I.5 der Vergabe- und Vertragsunterlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemmombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Quelle: OJS 2015/S 078-137748 (2015-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 036-057995
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 078-137748
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Herstellung der Virginal- und Chipkarten sowie Durchführung der Personalisierung, Lettershop und Mailing und PIN/PUK-Briefe.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Kriterien (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-31 📅
Name: Giesecke und Devrient GmbH
Postanschrift: Prinzregentenstraße 159
Postort: München
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Securvita Krankenkasse

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wegversendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht,
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit
des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt
nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des
(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach
der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 036-057995 (2016-02-17)