Beschaffung einer CNC-gesteuerten Unterflur-Radsatz-Drehmaschine für die S-Bahn Hamburg GmbH, Werk Ohlsdorf

S-Bahn Hamburg GmbH (Bukr 24)

Für den Standort des Werkes Hamburg-Ohlsdorf der S-Bahn Hamburg GmbH soll eine neue CNC-gesteuerte Unterflur-Radsatz-Drehmaschine beschafft werden. In den bereits bestehenden Werkstatt – Anlagen kann die URD integriert werden.
Die vorliegende Veröffentlichung bezieht sich auf die Herstellung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme einer Unterflur-Radsatz-Drehmaschine für das S-Bahn Werk Hamburg-Ohlsdorf. Das vorhandene Fundament ist an die zu liefernde Maschine durch den Auftraggeber anzupassen oder zu erneuern. Für die nachfolgend beschriebene Späneförderanlage ist gleichfalls das Fundament (auch außerhalb des Gebäudes im Gleisbereich) herzustellen.
Auf dieser Maschine sind Radsätze der S-Bahn Hamburg der DB Regio AG, anderer Unternehmensbereiche der Deutschen Bahn AG, ausländischer Bahnbetreiber und privater Fahrzeughersteller zu bearbeiten.
Folgende Arbeiten müssen mit der Unterflur-Radsatz-Drehmaschine ausführbar sein:
— Automatische Reprofilierung von Vollbremsscheibenradsätzen und Radsätzen mit Radreifen,
— Bearbeiten dieser Radsätze im eingebauten Zustand oder als Einzelradsätze mit Lagern,
— Plandrehen der Stirnflächen und Einstechen der Kennrille,
— Maximale Geschwindigkeit der Fahrzeuge 160 km/h,
— Automatisches Bearbeiten von Radbremsscheiben,
— Bearbeitung von Fahrzeugen mit bis zu vier mechanisch gekuppelten Radsätzen mit Außen- oder Innenlagern,
— Automatisches Vor- und Nachvermessen der Radprofilparameter (wie zum Beispiel: Raddurchmesser, Spurkranzhöhe und –dicke, Rad Innenmaß, Spurmaß, Profilverschleißmaß),
— Protokollierung aller gemessenen und berechneten Daten in einer elektronischen Datenbank und als Protokollausdruck.
Die Unterflur-Radsatz-Drehmaschine ist mit einer automatischen Späne Entsorgungseinrichtung mit Spänebrecher, einer Rauch- und Staubabsauganlage und als Ein-Mann-Arbeitsplatz in CE – Konformität auf dem neuesten Stand der Technik zu konzipieren.
Die Durchmesser der zu bearbeitenden Radsätze liegen zwischen 600 mm und 1 200 mm. Die Achswellenlänge inklusive der Lager beträgt maximal 2 500 mm, das Achsgewicht der Fahrzeuge beträgt maximal 30 000 kg, minimal 393 kg (Einzelradsätze). Die Radsätze haben Regelspurweite 1 435 mm.
Die Positionierung der Fahrzeuge auf der Unterflur-Radsatz-Drehmaschine erfolgt mit den örtlichen vorhandenen Rangierfahrzeugen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: CNC-Drehmaschine
Menge oder Umfang: 1 Stück Unterflur-Radsatz-Drehmaschine.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: CNC-Drehmaschine 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: S-Bahn Hamburg GmbH (Bukr 24)
Postanschrift: Museumstraße 39
Postleitzahl: 22765
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: susanne.kathe@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029756876 📞
Fax: +49 6926521757 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-22 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 018-029566
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
1. Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. 2. Erklärung, dass der Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/ file/2920500/ data/ geschaeftspartner. pdf) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (http://www.bme.de/fileadmin/pdf/Pressemeldungen/2008_11_10_BME_VerhaltensrichtlinieCoC.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. 3. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. 4. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Teilnahmeanträge sind über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen einzureichen. Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung des Vergabeportals und dem möglichen Mantelbogenverfahren, der Mantelbogen zum in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin im Original bei der unter I.1) genannten Adresse für Angebote/Teilnahmeanträge im verschlossenen Umschlag unter Angabe des Aktenzeichens – 15TEA14179 – und dem Hinweis – Teilnahmeantrag – Nicht Öffnen – vorliegen muss. Bei Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur entfällt das Mantelbogenverfahren. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.2.1) bis III.2.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den Standort des Werkes Hamburg-Ohlsdorf der S-Bahn Hamburg GmbH soll eine neue CNC-gesteuerte Unterflur-Radsatz-Drehmaschine beschafft werden. In den bereits bestehenden Werkstatt – Anlagen kann die URD integriert werden.
Die vorliegende Veröffentlichung bezieht sich auf die Herstellung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme einer Unterflur-Radsatz-Drehmaschine für das S-Bahn Werk Hamburg-Ohlsdorf. Das vorhandene Fundament ist an die zu liefernde Maschine durch den Auftraggeber anzupassen oder zu erneuern. Für die nachfolgend beschriebene Späneförderanlage ist gleichfalls das Fundament (auch außerhalb des Gebäudes im Gleisbereich) herzustellen.
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Auf dieser Maschine sind Radsätze der S-Bahn Hamburg der DB Regio AG, anderer Unternehmensbereiche der Deutschen Bahn AG, ausländischer Bahnbetreiber und privater Fahrzeughersteller zu bearbeiten.
Folgende Arbeiten müssen mit der Unterflur-Radsatz-Drehmaschine ausführbar sein:
— Automatische Reprofilierung von Vollbremsscheibenradsätzen und Radsätzen mit Radreifen,
— Bearbeiten dieser Radsätze im eingebauten Zustand oder als Einzelradsätze mit Lagern,
— Plandrehen der Stirnflächen und Einstechen der Kennrille,
— Maximale Geschwindigkeit der Fahrzeuge 160 km/h,
— Automatisches Bearbeiten von Radbremsscheiben,
— Bearbeitung von Fahrzeugen mit bis zu vier mechanisch gekuppelten Radsätzen mit Außen- oder Innenlagern,
— Automatisches Vor- und Nachvermessen der Radprofilparameter (wie zum Beispiel: Raddurchmesser, Spurkranzhöhe und –dicke, Rad Innenmaß, Spurmaß, Profilverschleißmaß),
— Protokollierung aller gemessenen und berechneten Daten in einer elektronischen Datenbank und als Protokollausdruck.
Die Unterflur-Radsatz-Drehmaschine ist mit einer automatischen Späne Entsorgungseinrichtung mit Spänebrecher, einer Rauch- und Staubabsauganlage und als Ein-Mann-Arbeitsplatz in CE – Konformität auf dem neuesten Stand der Technik zu konzipieren.
Die Durchmesser der zu bearbeitenden Radsätze liegen zwischen 600 mm und 1 200 mm. Die Achswellenlänge inklusive der Lager beträgt maximal 2 500 mm, das Achsgewicht der Fahrzeuge beträgt maximal 30 000 kg, minimal 393 kg (Einzelradsätze). Die Radsätze haben Regelspurweite 1 435 mm.
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Die Positionierung der Fahrzeuge auf der Unterflur-Radsatz-Drehmaschine erfolgt mit den örtlichen vorhandenen Rangierfahrzeugen.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: 15TEA14179
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg Ohlsdorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter (Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, davon Ingenieure.) (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
2. Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. Vergleichbares. (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
3. Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen vorliegen (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
4. Erklärung, dass sich der Bewerber in den letzten 5 Jahren nicht an wettbewerbsbeschränkenden Abreden beteiligt hat.
5. Schriftliche Erklärung, dass sämtliche Teilhaber einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
6. Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
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7. Erklärung, dass den Beschäftigten des Bewerbers oder den im Unternehmen des Bewerbers eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
— das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG),
— das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
— sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
— allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
8. Erklärung, dass der Bewerber die Verpflichtung aus der Nr. 6 auf die von diesem beauftragten Subunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Subunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Subunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 5 Jahre – Angaben in EUR/Jahr; Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 Euro anzugeben (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
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2. Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate mit einer Aussage zur generellen Finanzsituation (insbesondere Liquidität; (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
3. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist. Eine negative Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen:
Schriftliche Vorlage von Referenzen zu der besonderen Leistungsart: (Fertigung, Montage, Lieferung, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme von Unterflur-Radsatzdrehmaschinen, Nachweis der Kalibrierung, techn. Verfügbarkeit sowie Leistungsnachweis), die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 5 Jahren mit Angabe des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer), Leistungskurzbeschreibung und Jahr der Leistungserbringung. Sollten für ein Geschäftsjahr keine Referenzen vorliegen, so ist für dieses Geschäftsjahr – keine Referenz vorhanden – anzugeben.
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Keine Referenzen bei der Deutschen Bahn AG sowie anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren. (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
2. Qualitätsmanagement.
Nachweise zum Qualitätsmanagement. Zum Beispiel:
— DIN EN ISO 9001 ff oder gleichwertige.
3. Messsystem.
Nachweis der Messunsicherheit des Messsystems für die Radsatz- und Radprofilmaße an einer bestehenden Maschine.
Die Messsystemanalyse muss nach den Grundlagen des GUM (DIN V EN V 13005) oder gleichwertig durchgeführt und von einer akkreditierten Stelle erbracht oder geprüft sein.
Die Eignung gilt als gegeben, wenn die Messunsicherheiten im Bereich vergleichbarer bestehender Messsysteme liegen.
4. Qualifikationen.
Qualifikationen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Projektabwicklung verantwortlichen Personen (Abschlusszeugnis, Studiennachweis, Nachweis über berufliche Befähigung, etwa mit Hilfe von Lebensläufen und Arbeitszeugnissen).
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5. Umweltmanagement.
Angaben/Erklärungen über die Organisation des Unternehmens im Hinblick auf die Erfüllung von Umweltzielen. Bescheinigung unabhängiger Stellen wie zum Beispiel EMAS (Eco-Management and Audit-Scheme), DIN EN ISO 14001 oder gleichwertige (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
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6. Patentrechtliche Nachweise.
Erklärung über eigene Patente zur Leistungsart (Leistungs-/Kurzbeschreibung im Teilnahmewettbewerb) und, Erklärung, ob bei den vom Teilnehmer selbst genannten Referenzen zur Leistungsart Schutzrechte Dritter berührt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wir verweisen hier auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (AEB) – Ausgabe 1.10.2013 – (https://www.deutschebahn.com/file/2777318/data/aeb.pdf) mit 3 % Skonto innerhalb von 21 Tagen bzw. 30 Tage netto. Wir verweisen hier auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen:
1. Sämtliche in dieser Ziffer und unter Ziffer III.2) geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht für den Antragsteller (Bieter) vorzulegen. Die zusätzlich unter dieser Ziffer und unter Ziffer III.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von Subunternehmer/Zulieferern mit einem Leistungsanteil > 20 % sind spätestens mit dem Angebot abzugeben. Das Fehlen sowie der Verweis auf vorherige Vergabeverfahren führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
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2. Als Vertragsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG (AEB) für die Lieferleistung (https://www.deutschebahn.com/file/2777318/data/aeb.pdf) und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Berater- und Dienstleistungen (AVB Beratungs- und Dienstleistungen) für die Wartungsleistungen (https://www.deutschebahn.com/file/2777322/data/avb.pdf).
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Die Anerkennung unter Berücksichtigung u. s. Hinweise muss im Teilnahmeantrag gesondert bestätigt werden.
3. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
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4. Es werden maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt über die Gesamtumsatzsumme des Unternehmens (mind. 7 000 000 EUR/Jahr) der letzten 5 Jahre.
5. Bedient sich der Bieter zur Erlangung der geforderten Leistungsfähigkeit (Ziffern III.2.2) und 2.3)) der Kapazitäten eines Subunternehmers, so ist mit dem Angebot eine verbindliche Bestätigung des Subunternehmers, dass er im Auftragsfall verbindlich Kapazitäten für die Auftragsabwicklung im geforderten Umfang (Menge in Zeiteinheit) zur Verfügung stellt, von dem Bieter vorzulegen, z. B. in Form einer Verpflichtungserklärung.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Susanne Kathe
Name: Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Technik und Umwelt, Beschaffung Werkstatt- und Behandlungsanlagen (TEA22)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Kontaktperson: Kathe, Susanne

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2015/S 018-029566 (2015-01-22)
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