Lieferung und Inbetriebnahme eines einachsigen Antriebsstrangprüfstandes. Der Antriebsstrangprüfstand dient zur Erforschung innovativer Antriebsregelungs- und Energiemanagementkonzepten. Hierbei sollen mit einem Einachsprüfstand verschiedene Antriebs- und Energieversorgungskonzepte heutiger und zukünftiger Kraftfahrzeuge, wie z. B. elektrischer Zentalantrieb mit Differential, Einzelachsantrieb mit Getriebe oder Radnabenantrieb, untersucht werden. Es sollen sowohl prototypische Antriebsstränge als auch vollständige Versuchs- oder Serienfahrzeuge (VKM-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge) untersucht werden können. Für die fahrdynamischen Analysen sollen typischerweise hochdynamische Manöver nachgestellt werden, für die Analysen und Bewertungen von Betriebsstrategien sollen längere Fahrten auf Landstraßen und Autobahnen simuliert werden. Mit dem Antriebsstrangprüftand soll die Untersuchung von PKWs bzw. PKW-Antriebssträngen mit den folgenden Eigenschaften ermöglicht werden: — Fahrzeugleistung: bis mindestens 350 kW; — Fahrzeugmasse: bis mindestens 2,5 t.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfstände
Menge oder Umfang: Lieferung und Inbetriebnahme eines einachsigen Antriebsstrangprüfstandes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Prüfstände📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement
Postanschrift: Straße des 17. Juni 135
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-berlin.de🌏
E-Mail: vergabestelle@tu-berlin.de📧
Telefon: +49 3031422146📞
Fax: +49 3031479549 📠
(1) Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann per E-Mail, Post oder Fax erfolgen (siehe Punkt I.1) Namen, Adressen und Kontaktstellen).
(2) Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich konventionell in Papierformat und auf dem Postweg (elektronische Angebote sind nicht zugelassen). Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4) in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit dem Aktenzeichen bzw. der Ausschreibungsnummer (OV-039-15), der Bezeichnung der Ausschreibung (Winterdienst) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
(3) Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Ziffer III. die geforderten Erklärungen / Nachweise mit dem Angebot abzugeben. Alle Nachweise sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen/Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Angebote, bei denen Nachweise und Erklärungen fehlen, werden nicht sofort ausgeschlossen. Anstelle dessen werden Nachweise und Erklärungen grundsätzlich mit Fristsetzung nachgefordert. Erst wenn die nachgeforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden, werden Angebote ausgeschlossen. Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
(4) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen.
(5) Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (siehe Punkt III.2.1) bis III.2.3) vollständig und geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für die Angebotsabgabe maßgeblich.
(6) Für das vorliegende Ausschreibungsverfahren gelten neben den oben genannten verbindlichen Rechtsgrundlagen ausschließlich die vom Auftraggeber in der vorliegenden Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilten Grundlagen.
(7) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
(8) Eigenerklärung zur Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) auf dem Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“, die den Vergabeunterlagen beizufügen ist, ist unterschrieben dem Angebot beizufügen.
(9) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen
eingeholt.
(10) Es sind Arbeitskräfte mit ordnungsgemäßen Arbeitspapieren einzusetzen.
(11) Für den Auftraggeber entstehen durch diese Ausschreibung keine Kosten.
(12) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-039-15 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht.
(1) Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann per E-Mail, Post oder Fax erfolgen (siehe Punkt I.1) Namen, Adressen und Kontaktstellen).
(2) Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich konventionell in Papierformat und auf dem Postweg (elektronische Angebote sind nicht zugelassen). Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4) in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit dem Aktenzeichen bzw. der Ausschreibungsnummer (OV-039-15), der Bezeichnung der Ausschreibung (Winterdienst) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
(3) Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Ziffer III. die geforderten Erklärungen / Nachweise mit dem Angebot abzugeben. Alle Nachweise sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen/Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Angebote, bei denen Nachweise und Erklärungen fehlen, werden nicht sofort ausgeschlossen. Anstelle dessen werden Nachweise und Erklärungen grundsätzlich mit Fristsetzung nachgefordert. Erst wenn die nachgeforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden, werden Angebote ausgeschlossen. Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
(4) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen.
(5) Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (siehe Punkt III.2.1) bis III.2.3) vollständig und geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für die Angebotsabgabe maßgeblich.
(6) Für das vorliegende Ausschreibungsverfahren gelten neben den oben genannten verbindlichen Rechtsgrundlagen ausschließlich die vom Auftraggeber in der vorliegenden Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilten Grundlagen.
(7) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
(8) Eigenerklärung zur Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) auf dem Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“, die den Vergabeunterlagen beizufügen ist, ist unterschrieben dem Angebot beizufügen.
(9) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen
eingeholt.
(10) Es sind Arbeitskräfte mit ordnungsgemäßen Arbeitspapieren einzusetzen.
(11) Für den Auftraggeber entstehen durch diese Ausschreibung keine Kosten.
(12) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-039-15 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Inbetriebnahme eines einachsigen Antriebsstrangprüfstandes.
Der Antriebsstrangprüfstand dient zur Erforschung innovativer Antriebsregelungs- und Energiemanagementkonzepten. Hierbei sollen mit einem Einachsprüfstand verschiedene Antriebs- und Energieversorgungskonzepte heutiger und zukünftiger Kraftfahrzeuge, wie z. B. elektrischer Zentalantrieb mit Differential, Einzelachsantrieb mit Getriebe oder Radnabenantrieb, untersucht werden.
Der Antriebsstrangprüfstand dient zur Erforschung innovativer Antriebsregelungs- und Energiemanagementkonzepten. Hierbei sollen mit einem Einachsprüfstand verschiedene Antriebs- und Energieversorgungskonzepte heutiger und zukünftiger Kraftfahrzeuge, wie z. B. elektrischer Zentalantrieb mit Differential, Einzelachsantrieb mit Getriebe oder Radnabenantrieb, untersucht werden.
Es sollen sowohl prototypische Antriebsstränge als auch vollständige Versuchs- oder Serienfahrzeuge (VKM-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge) untersucht werden können. Für die fahrdynamischen Analysen sollen typischerweise hochdynamische Manöver nachgestellt werden, für die Analysen und Bewertungen von Betriebsstrategien sollen längere Fahrten auf Landstraßen und Autobahnen simuliert werden.
Es sollen sowohl prototypische Antriebsstränge als auch vollständige Versuchs- oder Serienfahrzeuge (VKM-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge) untersucht werden können. Für die fahrdynamischen Analysen sollen typischerweise hochdynamische Manöver nachgestellt werden, für die Analysen und Bewertungen von Betriebsstrategien sollen längere Fahrten auf Landstraßen und Autobahnen simuliert werden.
Mit dem Antriebsstrangprüftand soll die Untersuchung von PKWs bzw. PKW-Antriebssträngen mit den folgenden Eigenschaften ermöglicht werden:
— Fahrzeugleistung: bis mindestens 350 kW;
— Fahrzeugmasse: bis mindestens 2,5 t.
Referenznummer: Vergabe-Nr.: OV-039-15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Berlin, Fachgebiet Kraftfahrzeuge, Gustav-Meyer-Allee 25, 13355 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern einzureichen. Ausländische Bieter dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern einzureichen. Ausländische Bieter dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Folgende Eignungsnachweise sind dem Angebot beizufügen:
a) gewerberechtlich ordnungsgemäße Anmeldung bzw. Erteilung entsprechender gewerberechtlicher Erlaubnisse (Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung in Kopie sowie Handelsregisterauszug [nicht älter als max. 1 Jahr]),
b) aktuelle Gesellschafterliste (soweit zutreffend)
c) aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge (oder Eigenerklärung)
Der Bieter/die Bieterin hat Eigenerklärungen darüber abzugeben, dass:
1) das Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
2) sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahrens befindet, in Liquidation oder in einem gerichtlichen Vergleichsverfahren befindet, er hat seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt und befindet sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage.
2) sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahrens befindet, in Liquidation oder in einem gerichtlichen Vergleichsverfahren befindet, er hat seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt und befindet sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage.
3) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und den Auftraggeber ermächtigt, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. diese auf Verlangen dem Auftraggebers vorgelegt werden,
3) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und den Auftraggeber ermächtigt, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. diese auf Verlangen dem Auftraggebers vorgelegt werden,
4) dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz zu einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und es kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft und ihm kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist,
4) dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz zu einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und es kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft und ihm kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist,
5) dem Unternehmen nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
6) das Unternehmen die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
7) die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden,
8) dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bieter/in in Frage stellen, insbesondere keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A.
9) die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften eingehalten werden.
9) die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften eingehalten werden.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, zur Vorlage von Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, die vollständige Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, zur Vorlage von Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, die vollständige Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Das Unternehmen muss eine Erklärung zur Frauenförderung und zur Tariftreue abgeben.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Der Auftraggeber wird für den Bieter der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter/die Bieterin hat mit dem Angebot die Benennung von mindestens 2 Referenzen (Eigenerklärung) bereits gelieferter Systeme gleichen oder ähnlichen Typs anzugeben (mit einer Kurzbeschreibung und den Angaben des Auftragswerts in Euro (netto), dem Auftraggeber und dem Ansprechpartner mit Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse).
Der Bieter/die Bieterin hat mit dem Angebot die Benennung von mindestens 2 Referenzen (Eigenerklärung) bereits gelieferter Systeme gleichen oder ähnlichen Typs anzugeben (mit einer Kurzbeschreibung und den Angaben des Auftragswerts in Euro (netto), dem Auftraggeber und dem Ansprechpartner mit Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Angaben sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Angaben sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sofern das Angebot als Bietergemeinschaft vorgelegt wird, ist eine Erklärung (gemäß Vordruck) mit dem Angebot einzureichen, aus der sich die Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die gesamtschuldnerische Haftung sowie ein bevollmächtigter Vertreter, der auch zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung gegenüber den Mitgliedern der Bietergemeinschaft berechtigt ist, und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern das Angebot als Bietergemeinschaft vorgelegt wird, ist eine Erklärung (gemäß Vordruck) mit dem Angebot einzureichen, aus der sich die Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die gesamtschuldnerische Haftung sowie ein bevollmächtigter Vertreter, der auch zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung gegenüber den Mitgliedern der Bietergemeinschaft berechtigt ist, und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergeben.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Betrag ist vor Anforderung der Vergabeunterlagen auf das Konto der Technische Universität Berlin zu überweisen:
Der Bewerbung ist der Nachweis der Einzahlung beizufügen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn der Einzahlungsnachweis vorliegt.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-22 📅
Öffnungsort: Siehe Abschnitt I.1), Raum H 1073.
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Abschnitt I.1), Raum H 1073.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Submissionsstelle
Fr. Kiep
Internetadresse: www.tu-berlin.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-11-01 📅
Datum des Endes: 2016-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe-Nr.: OV-039-15
Zusätzliche Informationen
(1) Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann per E-Mail, Post oder Fax erfolgen (siehe Punkt I.1) Namen, Adressen und Kontaktstellen).
(2) Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich konventionell in Papierformat und auf dem Postweg (elektronische Angebote sind nicht zugelassen). Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4) in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit dem Aktenzeichen bzw. der Ausschreibungsnummer (OV-039-15), der Bezeichnung der Ausschreibung (Winterdienst) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
(2) Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich konventionell in Papierformat und auf dem Postweg (elektronische Angebote sind nicht zugelassen). Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4) in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit dem Aktenzeichen bzw. der Ausschreibungsnummer (OV-039-15), der Bezeichnung der Ausschreibung (Winterdienst) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
(3) Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Ziffer III. die geforderten Erklärungen / Nachweise mit dem Angebot abzugeben. Alle Nachweise sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen/Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(3) Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Ziffer III. die geforderten Erklärungen / Nachweise mit dem Angebot abzugeben. Alle Nachweise sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen/Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Angebote, bei denen Nachweise und Erklärungen fehlen, werden nicht sofort ausgeschlossen. Anstelle dessen werden Nachweise und Erklärungen grundsätzlich mit Fristsetzung nachgefordert. Erst wenn die nachgeforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden, werden Angebote ausgeschlossen. Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Angebote, bei denen Nachweise und Erklärungen fehlen, werden nicht sofort ausgeschlossen. Anstelle dessen werden Nachweise und Erklärungen grundsätzlich mit Fristsetzung nachgefordert. Erst wenn die nachgeforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden, werden Angebote ausgeschlossen. Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
(4) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen.
(5) Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (siehe Punkt III.2.1) bis III.2.3) vollständig und geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für die Angebotsabgabe maßgeblich.
(5) Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (siehe Punkt III.2.1) bis III.2.3) vollständig und geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für die Angebotsabgabe maßgeblich.
(6) Für das vorliegende Ausschreibungsverfahren gelten neben den oben genannten verbindlichen Rechtsgrundlagen ausschließlich die vom Auftraggeber in der vorliegenden Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilten Grundlagen.
(7) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
(7) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
(8) Eigenerklärung zur Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) auf dem Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“, die den Vergabeunterlagen beizufügen ist, ist unterschrieben dem Angebot beizufügen.
(8) Eigenerklärung zur Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) auf dem Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“, die den Vergabeunterlagen beizufügen ist, ist unterschrieben dem Angebot beizufügen.
(9) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen
(9) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen
eingeholt.
(10) Es sind Arbeitskräfte mit ordnungsgemäßen Arbeitspapieren einzusetzen.
(11) Für den Auftraggeber entstehen durch diese Ausschreibung keine Kosten.
(12) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-039-15 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht.
(12) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-039-15 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekamme@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen die Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen die Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der unter Pkt. VI.4.1) genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB).
Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a Abs. 1 GWB) geschlossen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 148-273016 (2015-07-30)
Ergänzende Angaben (2015-09-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 160 250 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 30314-22146📞
Fax: +49 30314-79549 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Berlin,
Fachgebiet Kraftfahrzeuge,
Gustav-Meyer-Allee 25,
13355 Berlin.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Vollständigkeit und Einhaltung der vorgegebenen Spezifikationen gemäß Leistungsverzeichnis (40)
3. Kompatibilität mit vorhandener Ausstattung (10)
4. Erwarteter Service in Wartungs-, Instandhaltung-, und Nutzungsfrage (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-23 📅
Name: AVL Deutschland GmbH
Postanschrift: Brandgehaege 6A
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38444
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3