Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges Typ: TLF 3000

Stadt Oberhof

Die Stadt Oberhof beabsichtigt die Anschaffung (Lieferung) eines Tanklöschfahrzeuges Typ: TLF 3000. Die Lieferung erfolgt nach EN 1846 und DIN 14530-22. Ausgeschrieben werden 3 Lose, welche sich in das Fahrgestell (Los 1), den Fahrzeugaufbau (Los 2) und die feuerwehrtechnische Beladung (Los 3) untergliedern. Der Bieter kann sowohl für ein Einzellos, als auch für alle 3 Lose ein Angebot einreichen. Eine losweise oder Gesamtvergabe behält sich die Stadt Oberhof ausdrücklich vor. Alternativ können auch Vorführfahrzeuge angeboten werden, wenn diese den Richtlinien des Thüringer Innenministeriums für Vorführfahrzeuge entsprechen. Jedoch müssen die Anforderungen der Ausschreibung und die geforderten technischen Parameter bei den Losen 1-3 vollständig erfüllt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-10 Auftragsbekanntmachung
2017-10-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Brandbekämpfungsausrüstung
Menge oder Umfang: Ein Tanklöschfahrzeug TLF-3000.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brandbekämpfungsausrüstung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oberhof
Postanschrift: Zellaer Straße 10
Postleitzahl: 98559
Postort: Oberhof
Kontakt
E-Mail: hauptamt@stadt-oberhof.de 📧
Telefon: +49 3684228012 📞
Fax: +49 3684228031 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 242-439109
ABl. S-Ausgabe: 242

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Oberhof beabsichtigt die Anschaffung (Lieferung) eines Tanklöschfahrzeuges Typ: TLF 3000. Die Lieferung erfolgt nach EN 1846 und DIN 14530-22. Ausgeschrieben werden 3 Lose, welche sich in das Fahrgestell (Los 1), den Fahrzeugaufbau (Los 2) und die feuerwehrtechnische Beladung (Los 3) untergliedern. Der Bieter kann sowohl für ein Einzellos, als auch für alle 3 Lose ein Angebot einreichen. Eine losweise oder Gesamtvergabe behält sich die Stadt Oberhof ausdrücklich vor. Alternativ können auch Vorführfahrzeuge angeboten werden, wenn diese den Richtlinien des Thüringer Innenministeriums für Vorführfahrzeuge entsprechen. Jedoch müssen die Anforderungen der Ausschreibung und die geforderten technischen Parameter bei den Losen 1-3 vollständig erfüllt werden.
Mehr anzeigen
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell
Menge oder Umfang: Ein Fahrgestell.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fahrzeugaufbau
Menge oder Umfang: Ein Fahrzeugaufbau.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnische Beladung
Menge oder Umfang: Eine feuerwehrtechnische Beladung für ein TLF-3000.
Es werden Varianten akzeptiert
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 98559 Oberhof, Tambacher Straße 12.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Berufsregister-, Handelsregisterauszug, Nachweis über gewerbliche Zugehörigkeit (IHK, Handwerkskammer etc.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis/Angaben zum Jahresumsatz der letzten 3 Jahre;
— Nachweis/Angaben über das angestellte Personal der jeweiligen Betriebsbereiche der letzten 3 Jahre, sowie Zahlung der Arbeitgeberanteile für Sozialleistungen;
— Bescheinigung in Steuersachen;
— Nachweis, dass keine Insolvenz vorliegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste der letzten 3 Jahre mit Rechnungswert, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber;
— Nachweis zum Qualitätsmanagement ISO 9001;
— Nachweis der Vorhaltung eines leistungsfähigen Servicenetzes in Deutschland.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft,
Gewährleistungsbürgschaft (3 %).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach Lieferung und Rechnungslegung gemäß § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Überweisung:
Kontoinhaber: Stadt Oberhof,
IBAN: DE60 8405 0000 1775 0004 90,
SWIFT-BIC: HELADEF1RRS,
Bank: Rhön-Rennsteig-Sparkasse.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-02-04 📅
Öffnungsort: Oberhof, Stadtverwaltung, Zellaer Straße 10, Sitzungsraum.
Ort des Eröffnungstermins: Oberhof, Stadtverwaltung, Zellaer Straße 10, Sitzungsraum.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bevollmächtigte der Bieter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtverwaltung Oberhof
Herrn Orthey

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-02-18 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Postanschrift: Obertshäuser Platz 1
Postort: Meiningen
Postleitzahl: 98617
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3693485717 📞
Fax: +49 3693485670 📠
Quelle: OJS 2015/S 242-439109 (2015-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabestelle der AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Postfach 2960
Postleitzahl: 67617
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de 📧
Telefon: +49 6313637225 📞
Fax: +49 635140393833 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 204-421825
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 242-439109
ABl. S-Ausgabe: 204

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: AOK004939-991

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-04 📅
Name: ALIUD Pharma GmbH
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 19
Postort: Laichingen
Postleitzahl: 89150
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bernd Schiffmann

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Mehr anzeigen
„§ 101 b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101 a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
Mehr anzeigen
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2017/S 204-421825 (2017-10-19)