Es sind zunächst Teilnahmeanträge einzureichen. Anhand dieser findet eine Beschränkung der Zahl der Teilnehmer, die zur Verhandlung aufgefordert werden, statt. Geplante Zahl der Teilnehmer: höchstens 5. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung aufgerufen werden, erfolgt gemäß SektVO § 20 anhand der folgenden Kriterien. Hierbei werden je Kriterium Punkte vergeben. Es können insgesamt 50 Punkte erreicht werden. Die Bewerber deren Teilnahmeantrag die meisten Punkte erhalten, werden anschließend zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.