Beschaffung und Betrieb von TETRA-Zugangsleitungen (E1) im Digitalfunk BOS für das Land Hessen und den Freistaat Thüringen inkl. Nebenleistungen
1. Bereitstellung und Überlassung von TETRA-Zugangsleitungen (E1) zur Nutzung
Wesentlicher Vergabegegenstand ist die Bereitstellung und die mietweise Überlassung zur Nutzung von TETRA-Zugangsleitungen (E1) für den operativen Betrieb des Digitalfunk BOS in dem Land Hessen (Los 1) und dem Freistaat Thüringen (Los 2). Dabei sind alle derzeit im Betrieb befindlichen Basistationen und Vermittlungsstellen (BOS-Standorte) anzubinden. In Hessen wird dies die Bereitstellung von ca. 520 TETRA-Zugangsleitungen (E1) zwischen jeweils zwei BOS-Standorten erfordern; in Thüringen wird die Bereitstellung von ca. 230 TETRA-Zugangsleitungen (E1) zwischen jeweils zwei BOS-Standorten erforderlich.
Die Bereitstellung umfasst alle Leistungen, die erforderlich sind, um die bereitgestellte Leitung nach ihrem Anschluss operativ nutzen zu können und die unterbrechungsfreie Migration nach einem zu erstellenden Migrationskonzept.
Insbesondere umfasst die Bereitstellung der Leitungen an den Basisstationen gegebenenfalls erforderliche Bau-, Installations- und Umrüstungsleistungen zur Anbindung der Basisstationen an ihren Standorten sowie zur Schaffung der Voraussetzungen einer unterbrechungsfreien Migration.
Während der mietweisen Überlassung der Leitungen hat die Auftragnehmerin im operativen Betrieb die Leitungsqualität von TETRA-Zugangsleitungen (E1) zu gewährleisten sowie eine durch Service Level bestimmte Mindestverfügbarkeit der Leitungen, ein Monitoring der Funktionsfähigkeit der Leitungen sowie durch Service Level bestimmte Entstörungszeiten sicherzustellen. Diese Betriebsleistungen sind rund um die Uhr (7 Tage die Woche / 24 Stunden pro Tag) zu erbringen. Bei der Entstörung sind die Zutrittsregeln zu den Basisstationen und Vermittlungsstellen zu beachten, die u.a. bestimmen, dass an den Basisstationen und an den Vermittlungsstellen nur Personal mit einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) eingesetzt werden darf.
Die Auftragnehmerin hat die Betriebsleistungen aus einer gesonderten Sicherheitsumgebung heraus zu erbringen. D.h. sie muss während der Auftragsausführung sicherstellen, dass nur solche Mitarbeiter Zugriff auf die Informationen zu den Übertragungsstrecken des Auftraggebers erhalten, die sich auf die Inhalte des Merkblatts zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) verpflichtet haben. Allen anderen Mitarbeitern darf es insbesondere nicht möglich sein, die Anfangs- und Endpunkte oder die Gesamtstruktur dieser Übertragungsstrecken einzusehen.
Vergütet werden soll die mietweise Überlassung zur Nutzung der Leitungen zu einem Leitungspreis pro Monat, durch den die Bereitstellung der Leitungen sowie die geschuldeten Leistungen während des operativen Betriebs mit abgegolten sind. Für den Zeitraum nach der ersten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit wird ein weiterer Preis im Vergabeverfahren abgefragt werden.
Sollen neue, derzeit noch nicht bekannte BOS-Standorte in das Netz integriert werden, muss die Auftragnehmerin diese anbinden. Die Baukosten zur Anbindung neuer BOS-Standorte an das Netz des Auftraggebers trägt in diesem Fall der Auftraggeber, wobei die Auftragnehmerin die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahmen gewährleisten muss.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages wird fünf bis sieben Jahre betragen. Eine ordentliche Kündigung des Rahmenvertrages sowie der Einzelverträge über die Leitungen durch den Auftraggeber wird erstmals nach vier oder fünf Jahren möglich sein. Zudem wird eine vorzeitige Kündigung der Einzelverträge nach zwei und drei Jahren gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung vorgesehen werden.
Die Bieter müssen Leitungen gemäß der bestehenden, vorgegebenen Netztopologie anbieten. Sofern BOS-Standorte derzeit per Festnetz angebunden sind, sind diese Anbindungen zu nutzen. Im Übrigen steht es den Bietern frei, BOS-Standorte per Richtfunk oder Festnetzleitungen an ihr Leitungsnetz anzuschließen.
Die Auftragnehmerin wird grundsätzlich berechtigt sein, die geschuldeten Verbindungen im Falle eines Technologiewechsels auf der Grundlage einer anderen Technologie zu erbringen. Insbesondere die Anforderungen an die Leitungsqualität von E 1 Leitungen und hier insbesondere die Signallaufzeiten müssen allerdings erhalten bleiben.
2. Leistungsoptionen
Als optionale Leistungen, die der Auftraggeber bei Bedarf abrufen kann, muss die Auftragnehmerin anbieten und bepreisen:
Option erweiterte Servicequalität: Bei besonderen Gefahrlagen soll der Auftraggeber zeitlich begrenzt eine höhere Servicequalität und insbesondere eine sehr schnelle Entstörung als Service Level beauftragen können.
Technikerabrufe bei besonderem Bedarf: Bei besonderem Bedarf soll der Auftraggeber zu Arbeiten am Digitalfunk BOS Techniker der Auftragnehmerin mit verschiedenen Qualifikationen und Senioritätsstufen auf Stundensatzbasis abrufen können.
3. Netzhärtung
Unter dem Stichwort Netzhärtung ist geplant, den Digitalfunk BOS dahingehend weiterzuentwickeln, dass eine Funkversorgung auch während eines flächendeckenden Stromausfalls mindestens 72 Stunden gewährleistet ist. Für das Zugangsnetz bedeutet dies, dass alle Systeme auf den einzelnen Übertragungsstrecken des Zugangsnetzes über alle Knoten mit Anlagen zur Notstromversorgung ausgestattet sein müssen. Vor diesem Hintergrund haben die Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung ein Konzept zur wirtschaftlichen Netzhärtung zu erstellen, das den Anforderungen des Landes Hessen und des Freistaats Thüringen an die Netzhärtung entspricht. Dabei soll insbesondere auch dargestellt werden, wie die Wirtschaftlichkeit der Netzhärtung durch Änderungen der Netztopologie erhöht werden kann. Das Konzept zur Netzhärtung wird in dieser Ausschreibung bewertet und dient als ein Zuschlagskriterium.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-07-01
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Auftragsbekanntmachung
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2015-08-06
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Ergänzende Angaben
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2015-08-10
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Ergänzende Angaben
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2017-01-09
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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