Beschaffung von 10 Niederflurstraßenbahnen und optional Beschaffung von 4 weiteren Niederflurstraßenbahnen als Zweirichtungsfahrzeuge gemäß BO Strab für den ÖPNV
Lieferung von 10 Niederflurstraßenbahnen sowie optional Lieferung von 4 weiteren Niederflurstraßenbahnen als Zweirichtungsfahrzeuge für den ÖPNV im innerstädtischen Straßenbahnnetz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft. Die zu liefernden Fahrzeuge sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen: 1. Fahrzeugart: Zweirichtungstriebwagen, 2. Niederfluranteil 100 % (max. Rampenneigung im Fahrzeugmittelgang 3 %), 3. geeignet für eine BOStrab Zulassung in Deutschland, 4. Fahrzeuglänge: 30 bis max. 31,8 m, 5. Niveauregelung über Luftfeder, 6. Wagenkasten aus korrosionsträgen Stahl, 7. Fahrzeugbreite Türkante: 2,65 m (kein Einzug), 8. Einstiegskante 270 bis 290 mm, 9. mindestens 4 Doppeltüren möglichst 5 Türen auf jeder Fahrzeugseite (Fahrgasttüren), 10. Gesamtkapazität mindestens 190 Personen bei 4 Personen pro m², 11. 2 Multifunktionsbereiche, Mindestgrößen pro Bereich 2 x 4 m², 12. Fahrzeuginnenhöhe Decke mindestens 2,20 m, 13. Breite der Gelenkübergänge mind. 1,80 m, 14. Klimatisierung Fahrer- und Fahrgastraum.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-04.
Auftragsbekanntmachung (2015-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbahnpersonenwagen
Menge oder Umfang: Lieferung von bis zu 14 Niederflurstraßenbahnen, davon 4 als Option.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbahnpersonenwagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Chemnitzer Verkehrs-AG
Postanschrift: Carl-von-Ossietzky-Str. 186
Postleitzahl: 09127
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.cvag.de🌏
E-Mail: bahnbeschaffung@cvag.de📧
Telefon: +49 3715255487📞
Fax: +49 3715255543 📠
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen für eine Beteiligung am Teilnahmewettbewerb die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter der E-Mail Adresse „bahnbeschaffung@cvag.de“ abfordern, der sie unverzüglich ebenfalls per E-Mail zur Verfügung stellt. Die dort gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten.
Bei Bewerbungen von Bietergemeinschaften müssen die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Kriterien zur Zuverlässigkeit von jedem einzelnen Mitglied erfüllt und nachgewiesen werden, wenn nichts anderes geregelt ist. Die Anforderungen gem. III.2.3) hat die Bietergemeinschaft gemeinsam zu erfüllen.
Verfahren:
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung nach SektVO vergeben.
In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, werden anhand der im Leitfaden Phase 1 genannten objektiven Kriterien die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Verhandlungsverfahren) aufgefordert werden.
Es ist geplant, mit maximal drei Bewerbern/Bietern das weitere Vergabeverfahren durchzuführen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden alle eingegangenen Teilnahmeanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs geöffnet. Sodann werden alle Teilnahmeanträge in folgenden 2 aufeinander folgenden Schritten geprüft:
— formale Prüfung,
— Eignungsprüfung.
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen für eine Beteiligung am Teilnahmewettbewerb die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter der E-Mail Adresse „bahnbeschaffung@cvag.de“ abfordern, der sie unverzüglich ebenfalls per E-Mail zur Verfügung stellt. Die dort gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten.
Bei Bewerbungen von Bietergemeinschaften müssen die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Kriterien zur Zuverlässigkeit von jedem einzelnen Mitglied erfüllt und nachgewiesen werden, wenn nichts anderes geregelt ist. Die Anforderungen gem. III.2.3) hat die Bietergemeinschaft gemeinsam zu erfüllen.
Verfahren:
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung nach SektVO vergeben.
In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, werden anhand der im Leitfaden Phase 1 genannten objektiven Kriterien die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Verhandlungsverfahren) aufgefordert werden.
Es ist geplant, mit maximal drei Bewerbern/Bietern das weitere Vergabeverfahren durchzuführen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden alle eingegangenen Teilnahmeanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs geöffnet. Sodann werden alle Teilnahmeanträge in folgenden 2 aufeinander folgenden Schritten geprüft:
— formale Prüfung,
— Eignungsprüfung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 10 Niederflurstraßenbahnen sowie optional Lieferung von 4 weiteren Niederflurstraßenbahnen als Zweirichtungsfahrzeuge für den ÖPNV im innerstädtischen Straßenbahnnetz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft.
Die zu liefernden Fahrzeuge sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
1. Fahrzeugart: Zweirichtungstriebwagen,
2. Niederfluranteil 100 % (max. Rampenneigung im Fahrzeugmittelgang 3 %),
3. geeignet für eine BOStrab Zulassung in Deutschland,
— Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt Anlage 8),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft, auf eigene Kosten Versicherungen im nachstehenden Umfang bzw. zu den nachfolgenden Konditionen entweder bereits zu unterhalten oder im Auftragsfalle abzuschließen:
— Betriebs- und Produkt-Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 30 000 000 EUR, zweifach maximiert,
— Umwelthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 20 000 000 EUR, einfach maximiert,
— Inbetriebnahme-, Montageversicherung (mindestens nach AMoB/GDV).
— Feuerversicherung, sofern das Feuerrisiko der Fahrzeuge (im Depot und auf der Strecke) nicht bereits im Rahmen der Inbetriebnahme-, Montageversicherung vollständig mit abgedeckt ist.
Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist des letzten Fahrzeuges aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist des letzten Fahrzeuges aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
Die Versicherungsdeckung der Inbetriebnahme-, Montageversicherung sowie der Feuerversicherung muss ab Vertragsabschluss für jedes Einzelfahrzeug in Höhe des Fahrzeugpreises bis zur erfolgreichen Abnahme des Einzelfahrzeuges durch den Auftraggeber aufrecht -erhalten werden. Der Auftraggeber ist als Begünstigter in der Inbetriebnahme- bzw. Montageversicherung sowie der Feuerversicherung und der Haftpflichtversicherung für seine Interessen und Rechte mit zu versichern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Versicherungsdeckung der Inbetriebnahme-, Montageversicherung sowie der Feuerversicherung muss ab Vertragsabschluss für jedes Einzelfahrzeug in Höhe des Fahrzeugpreises bis zur erfolgreichen Abnahme des Einzelfahrzeuges durch den Auftraggeber aufrecht -erhalten werden. Der Auftraggeber ist als Begünstigter in der Inbetriebnahme- bzw. Montageversicherung sowie der Feuerversicherung und der Haftpflichtversicherung für seine Interessen und Rechte mit zu versichern.
Der Bewerber hat schriftlich durch Abgabe des Formblattes „Versicherungen“ (Anlage Bewerbungsunterlagen) zu versichern, dass die vorstehenden genannten Versicherungen im Falle seiner Beauftragung durch ihn abgeschlossen werden. Wird die Erklärung von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz auch auf die Bewerbergemeinschaft bzw. die im Auftragsfall gebildete ARGE (Konsortium etc.) beziehen, nicht nur auf einzelne Mitglieder. Hinweis: Der Auftraggeber wird den Nachweis über das Bestehen eines Versicherungsschutzes in der hier geforderten Höhe bzw. die rechtsverbindliche, vorbehalts- und bedingungsfreie Zusage / Erklärung eines Versicherungsunternehmens, im Auftragsfalle entsprechende Deckung zu gewähren, mit der Vorlage des indikativen Angebots in Phase 2 des Verfahrens verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat schriftlich durch Abgabe des Formblattes „Versicherungen“ (Anlage Bewerbungsunterlagen) zu versichern, dass die vorstehenden genannten Versicherungen im Falle seiner Beauftragung durch ihn abgeschlossen werden. Wird die Erklärung von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz auch auf die Bewerbergemeinschaft bzw. die im Auftragsfall gebildete ARGE (Konsortium etc.) beziehen, nicht nur auf einzelne Mitglieder. Hinweis: Der Auftraggeber wird den Nachweis über das Bestehen eines Versicherungsschutzes in der hier geforderten Höhe bzw. die rechtsverbindliche, vorbehalts- und bedingungsfreie Zusage / Erklärung eines Versicherungsunternehmens, im Auftragsfalle entsprechende Deckung zu gewähren, mit der Vorlage des indikativen Angebots in Phase 2 des Verfahrens verlangen.
— Aussagekräftige Darstellung des Firmenprofils mit Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Bewerbers,
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2013, 2012, 2011) im Bereich Schienenfahrzeuge: Sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung,
— Auskunft des Bewerbers zur Eigentümer- bzw. Konzernstruktur des ausführenden Unternehmens,
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung (nicht älter als 3 Monate).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von Referenzen. Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag vom Verfahren ausgeschlossen:
— Lieferung von mindestens 10 Stück Niederflurstraßenbahnen seit dem 1.1.2008 als federführender/maßgeblicher Lieferant, unter Angabe von Stückzahlen, Niederfluranteil (Mindestbedingung: Niederfluranteil von 100 % (max. Rampenneigung im Fahrzeugmittelgang 3 %), Auftragswert und Zeitraum, detaillierter Fahrzeugbeschreibung, Einsatzgebiet und Auftraggeber mit Kontaktdaten eines Ansprechpartners.
— Lieferung von mindestens 10 Stück Niederflurstraßenbahnen seit dem 1.1.2008 als federführender/maßgeblicher Lieferant, unter Angabe von Stückzahlen, Niederfluranteil (Mindestbedingung: Niederfluranteil von 100 % (max. Rampenneigung im Fahrzeugmittelgang 3 %), Auftragswert und Zeitraum, detaillierter Fahrzeugbeschreibung, Einsatzgebiet und Auftraggeber mit Kontaktdaten eines Ansprechpartners.
— Erteilung zumindest einer vorläufigen Zulassung für den Betrieb nach § 62 Abs. 7 BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen vom 11.12.1987) in der Zeit seit dem 1.1.2008. Hierbei muss es sich zwingend um Niederflurstraßenbahnen (mind. 60 %) handeln. Die Projekte sind unter Angabe des Projektes, des Datums der Zulassung, der abnehmenden Stelle mit Kontaktdaten eines Ansprechpartners zu benennen.
— Erteilung zumindest einer vorläufigen Zulassung für den Betrieb nach § 62 Abs. 7 BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen vom 11.12.1987) in der Zeit seit dem 1.1.2008. Hierbei muss es sich zwingend um Niederflurstraßenbahnen (mind. 60 %) handeln. Die Projekte sind unter Angabe des Projektes, des Datums der Zulassung, der abnehmenden Stelle mit Kontaktdaten eines Ansprechpartners zu benennen.
— Lieferung von Stahlwagenkästen für mindestens 10 Straßenbahnen aus korrosionsträgem Material. Hierzu Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten eines Ansprechpartners und des Projekts, für das die Lieferung jeweils erfolgte.
Das Merkmal „federführend/maßgeblich“ ist erfüllt, wenn der Bewerber die Fahrzeuge als alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Auftraggebers geliefert hat. War ein Bewerber lediglich als Teil eines Konsortiums/einer ARGE an dem Referenzprojekt beteiligt, die sich nicht in gleicher Zusammensetzung an diesem Verfahren beteiligt, so hat er seinen Anteil an dem Projekt zu benennen. Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob das Merkmal „federführend/maßgeblich“ erfüllt ist, wobei im Zweifel die bloße Lieferung/Hinzustellung der elektrischen Komponenten hierfür nicht ausreicht
Das Merkmal „federführend/maßgeblich“ ist erfüllt, wenn der Bewerber die Fahrzeuge als alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Auftraggebers geliefert hat. War ein Bewerber lediglich als Teil eines Konsortiums/einer ARGE an dem Referenzprojekt beteiligt, die sich nicht in gleicher Zusammensetzung an diesem Verfahren beteiligt, so hat er seinen Anteil an dem Projekt zu benennen. Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob das Merkmal „federführend/maßgeblich“ erfüllt ist, wobei im Zweifel die bloße Lieferung/Hinzustellung der elektrischen Komponenten hierfür nicht ausreicht
— Nachweis – durch Vorlage der Zertifikate in Kopie – der Zertifizierung des Bewerbers nach EN ISO 9001, DIN EN 15085-2 und EN ISO 14001 mit jeweiliger Angabe zur Gültigkeitsdauer. Die Zertifikate müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrags gültig sein. Es handelt sich um eine Mindestbedingung.
— Nachweis – durch Vorlage der Zertifikate in Kopie – der Zertifizierung des Bewerbers nach EN ISO 9001, DIN EN 15085-2 und EN ISO 14001 mit jeweiliger Angabe zur Gültigkeitsdauer. Die Zertifikate müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrags gültig sein. Es handelt sich um eine Mindestbedingung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlage.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nach Maßgabe von § 22 SektVO zulässig. Von dem Begriff „Bietergemeinschaft“ in den Vergabeunterlagen sind grundsätzlich auch Bewerbergemeinschaften erfasst.
Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/Leistungselemente ausführt bzw. welche Gebiete übernimmt.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber bzw. Bieter einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot einzureichen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber bzw. Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Solche Doppelabgaben führen zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge bzw. Angebote.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber bzw. Bieter einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot einzureichen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber bzw. Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Solche Doppelabgaben führen zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge bzw. Angebote.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Frau Stasch
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-02 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss ein Antrag auf Vergabenachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung gestellt werden.
Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer des Freistaates Sachsen (Landesdirektion Sachsen, Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig; Vorsitzende: Frau Wiltrud Kadenbach Telefon: +49 3419773800, Telefax: +49 3419771049, E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer des Freistaates Sachsen (Landesdirektion Sachsen, Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig; Vorsitzende: Frau Wiltrud Kadenbach Telefon: +49 3419773800, Telefax: +49 3419771049, E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de).
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2015/S 174-317277 (2015-09-04)
Ergänzende Angaben (2015-09-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben