Beschaffung von 2 LKW-Fahrgestellen und 2 Müllsammelaufbauten mit 20-22 m³ Fassungsvermögen

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, vertreten durch FB 6A/Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle

Lieferung von zwei 3-achsigen LKW-Fahrgestellen mit gelenkter Nachlaufachse zum Aufbau eines Müllsammelaufbaus mit ca. 20-22 m³ Fassungsvermögen
und
Lieferung von 2 Müllsammelaufbauten mit ca. 20-22 m³ Fassungsvermögen auf ein 3-achsiges LKW-Fahrgestell mit gelenkter Nachlaufachse.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-15.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Müllfahrzeuge
Menge oder Umfang:
“Los 1: Lieferung von 2 Fahrgestellen.Los 2: Lieferung von 2 Müllsammelaufbauten.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, vertreten durch FB 6A/Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Postanschrift: Untere Sandstraße 34
Postleitzahl: 96049
Postort: Bamberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt.bamberg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt.bamberg.de 📧
Telefon: +49 951871216 📞
Fax: +49 951871957 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 076-133362
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen

“Die beiden Lose 1 und 2 werden auch getrennt vergeben. Eine getrennte Vergabe der beiden Fahrgestelle bzw. der beiden Aufbauten erfolgt nicht.”
Quelle: OJS 2015/S 076-133362 (2015-04-15)