Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eignungsvoraussetzungen, die ganz oder teilweise nur von einzelnen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft erfüllt werden (beispielsweise Referenzangaben oder die Benennung von Personen im Rahmen des Personaleinsatzkonzepts) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft nur vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. So sind Referenzangaben nur bezogen auf die Leistungen zu machen, welche das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ausführen wird.
Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung wird hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigen der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so sind die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen für die Dritten nur insoweit vorzulegen, als die
Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit der Dritten erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen für die Dritten vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.1 (Zuverlässigkeit/persönliche Lage) ist nicht erforderlich.
Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Erklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
cc) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3.b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen. Die vorgesehenen Subunternehmer sind zu benennen.
Die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen sind für die Subunternehmer nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf deren Leistungsfähigkeit erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit von Subunternehmern nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen für die Subunternehmer vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.1) (Zuverlässigkeit/persönliche Lage) ist nicht erforderlich.
Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Erklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Subunternehmer vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Subunternehmer nachgewiesen wird.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in beglaubigter deutscher Übersetzung.
d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Verwendung der Kontaktdaten gemäß Anhang A III) eingehen und bei persönlicher Abgabe des Teilnahmeantrags: Mitteldeutsche Flughafen AG, Industriestraße 56, Raum 2.62, 04435 Schkeuditz eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Beschaffung von 2 Stück Container-Paletten-Hubfahrzeugen“ – Nicht öffnen zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung eine E-Mail-Adresse zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich etwaiger dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 6 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 6 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 600 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), maximal 300 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2) und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1).
f) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 24.12.2015 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß I.1) „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ vorliegen.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das jeweilige Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das jeweilige Vergabeverfahren einzustellen.
l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.