Beschaffung von Bürodrehstühlen (Lieferung und Service)
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (nachfolgend BGW bzw. Auftraggeberin) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Bundesweit betreuen etwa 1 900 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der BGW mehr als 600.000 Unternehmen mit über sieben Millionen Versicherten. Seit 1947 ist Hamburg der Hauptsitz der BGW. Für einen versichertennahen Service und schnelle Erreichbarkeit sorgen bundesweit elf Bezirksverwaltungen und Bezirksstellen.
Die BGW beabsichtigt die Beschaffung von insgesamt ca. 800 Bürodrehstühlen an verschiedenen (insgesamt 14) Lieferstellen der BGW. Bei der genannten Anzahl der zu beschaffenden Bürodrehstühle handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung. Ein Anspruch auf Mindestabnahme der späteren Auftragnehmer besteht nicht.
Die Verfahrensweise der BGW bei der Beschaffung von Bürodrehstühlen sieht vor, dass für den einzelnen Beschäftigten kein Zwang zur Verwendung eines einheitlichen Modells besteht, sondern jedem Beschäftigten die Auswahl aus einem von der BGW vorausgewählten Warenkorb von vier Musterstühlen erlaubt ist. Da ein Bürodrehstuhlmodell (Modell „Viasit Impulse“) von der BGW bereits über das sogenannte Kaufhaus des Bundes (KdB) beschafft werden kann, beabsichtigt die BGW in diesem Verfahren die Auswahlmöglichkeit für ihre Beschäftigten von drei weiteren Stuhlmodellen über Rahmenverträge in drei Losen zu beschaffen. Zu diesem Zweck wird in diesem Verfahren der Abschluss von drei Rahmenverträgen über die Lieferung von je einem (unterschiedlichen) Stuhlmodell ausgeschrieben. Die drei Rahmenverträge sollen eine Laufzeit von drei Jahren mit einer einseitigen Verlängerungsoption seitens der Auftraggeberin von einem Jahr haben.
Bei Bedarf können die Beschäftigten der BGW nach Abschluss der Rahmenverträge aus den dann vier zur Verfügung stehenden unterschiedlichen Stuhlmodellen je nach persönlicher Präferenz auswählen. Die BGW wird dann bei dem entsprechenden Rahmenvertragspartner einen Abruf tätigen und den vom Beschäftigten ausgewählten Stuhl auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung bestellen. Sollte aus arbeitsmedizinischen oder Krankheitsgründen für Beschäftigte ausnahmsweise ein anderer Stuhl benötigt werden, wird die BGW diese Stühle dann außerhalb der Rahmenvereinbarung beschaffen.
Die Drehstühle müssen an 14 von der BGW vorgegebenen Lieferstellen frei Lieferstelle angeliefert und dort auch – bei Bedarf – von fachkundigem Personal des Rahmenvertragspartners aufgebaut werden. Ferner muss – bei Bedarf – eine Einweisung vor Ort von fachkundigem Personal des Rahmenvertragspartners stattfinden. Ferner muss eine Außendienst-Kundenbetreuung (Reparaturservice) so nahe wie möglich an jedem der 14 Lieferstellen der BGW gewährleistet sein. Für die einzelnen Lieferstellen müssen je Modell auf Anforderung der Auftraggeberin ständig bis zu fünf, für die Hauptverwaltung auf Anforderung der Auftraggeberin je Modell ständig bis zu zehn Drehstühle kostenfrei vom Auftragnehmer möglichst nahe an der Lieferstelle vorgehalten werden können (bevorratete Bürodrehstühle). Die Lieferfrist frei Lieferstelle beträgt für diese „bevorrateten Drehstühle“ ab Eingang des Abrufs beim Auftragnehmer maximal drei Werktage. Für nicht bevorratete Bürodrehstühle beträgt die Lieferfrist ab Eingang des Abrufs maximal 10 Werktage.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende 14 Lieferstellen:
— Hauptverwaltung Hamburg, Pappelallee 33/35/37 und 41, 22089 Hamburg;
— Bezirksverwaltung/Bezirksstelle Hamburg, Schäferkampsallee 24, 20357 Hamburg;
— Bezirksverwaltung/Bezirksstelle Berlin, Spichernstraße 2-3, 10777 Berlin;
— Bezirksverwaltung/Bezirksstelle Delmenhorst, Fischstraße 31, 27749 Delmenhorst;
— Bezirksverwaltung/Bezirksstelle Bochum, Universitätsstraße 78, 44789 Bochum;
— Bezirksverwaltung/Bezirksstelle Köln, Bonner Straße 337, 50968 Köln;
— Bezirksverwaltung/Bezirksstelle Mainz, Göttelmannstraße 3, 55130 Mainz;
— Bezirksverwaltung/Bezirksstelle Würzburg, Röntgenring 2, 97070 Würzburg;
— Bezirksverwaltung/Bezirksstelle München, Helmholtzstraße 2, 80636 München;
— Bezirksverwaltung/Bezirksstelle Karlsruhe, Philipp-Reis-Straße 3, 76137 Karlsruhe;
— Bezirksverwaltung/Bezirksstelle Dresden, Gret-Palucca-Straße 1a, 01069 Dresden;
— Akademie Dresden, Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden;
— Bezirksverwaltung Magdeburg, Keplerstraße 12, 39104 Magdeburg
— Bezirksverwaltung Magdeburg, Außenstelle Hannover, Anderter Straße 137, 30559 Hannover.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-02-20
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Auftragsbekanntmachung
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2015-02-25
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Ergänzende Angaben
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2015-12-09
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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