Zusätzlich zu den in Abschnitt III) geforderten Erklärungen und Nachweisen hat der Bewerber zusammen mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindlich unterzeichnete Verpflichtungserklärung (Vordruck der der SWEG AG) an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu übersenden. In der Erklärung verpflichtet sich der Bewerber dazu, die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens bereitgestellten Informationen vertraulich zu behandeln und nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Der Vordruck kann per E-Mail bei der Kontaktstelle gem. I.1) angefordert werden. Die Übersendung der unterzeichneten Erklärung durch den Bewerber, zusammen mit dem Teilnahmeantrag, ist Voraussetzung für den Erhalt der Verdingungsunterlagen. Der Teilnahmeantrag ist im verschlossenen Umschlag an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden, das Aktenzeichen Beschaffung Schienenfahrzeuge 01 – 2015 und der Zusatz „Teilnahmeantrag – nicht öffnen" sind auf dem Umschlag zu vermerken. Geforderte Erklärungen und Nachweise gemäß III.2) die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Dies gilt auch für die genannte Verpflichtungserklärung.